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Git^ncr Anzeiger
Anzeige- und ^(mlsölatt für den Kreis Hießen
Dienstng dcu 2. Februar
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A« In der Großh. Landesirrenanstalt:
B. Im Großh. Landeshospital:
für die I. Klasse auf 860—i 150 Mark,
nur
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Gesetzes-Entwurfs, die rechtliche
Ausschusses hatte die zweite Kammer am 5. October v. I. ohne Discussion Hauptmanns v. Dachröden aus Gesundheits-Rücksichten unternommen worden
mit
§ 44 wird mit einem neuen
kommen den Beschlüssen der zweiten Lesung zu.
II
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Prrl« vierteljährlich 2 Mark roPf. mitBringerlchn. Durch U Post bezogen vierteljährlich 1 Mark 60 Pfennig.
41 gegen 1 Stimme ein Ersuchen an Großh. Regierung beschlossen: noch dem gegenwärtigen Landtage Gesetzesvorlagen wegen Einführung der Civilstandsregister und der obligatorischen Civilehe zu machen, sobald sich ergeben werde, daß sich der Bnndesrath des deutschen Reichs während der nächsten Reichstags-Session nicht über die Vorlage von Gesetzes'Entwürfen gleichen Betreffs an den Reichstag einige.
Diesem Beschluffe zweiter Kammer hat die erste Kammer einstimmig ihren
„Gegenwärtiges Gesetz tritt sofort nach der Verkündigung durch das Regierungsblatt in Kraft" —
Ein Mitglied folgende Faffung desselben beantragt:
„Gegenwärtiges Gesetz tritt in Kraft, sobald die Gesetze, betr. den Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt und die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen, in Wirksamkeit getreten sind."
Zweite Kammer hatte am 5. October v. Js. den Satz in folgender Fas- beschlossen:
„Gegenwärtiges Gesetz tritt in Kraft, sobald die Gesetze, betr. den Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt, die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen, die Orden und ordensähnlichen Congregationen" in Wirksamkeit getreten sind.
Die erste Kammer hat Annahme dieses Satzes in der Fassung des Ent-
Deitritt versagt. Rach Mittheilung Großh. Regierung ist Einigung des Bundesraths über Vorlage von Gesetzes-Entwürfen des bezeichneten Betreffs an den Reichstag während der nächsten Reichstags-Session zu erwarten. Unter Voraussetzung, daß sich diese Erwartung erfüllen werde, beantragt der Ausschuß einstimmig: hohe Kammer wolle ihren früheren Beschluß fallen lassen. II. Die zweite Kammer hatte am 5. Oktober v. Js. ohne Discussion mit 38 gegen 4 Stimmen ein Ersuchen an Großh. Regierung beschlossen:
den Ständen baldthunlichst einen Gesetzes-Entwurf, den Austritt aus
Srsch.int täflh*, mit IM« nähme Montag-.
Expedition - Lanzletber«, Lit. ®. Rr. 1.
21. August 1865 (Rcg.-Blatt Nr 43), bezw. des 14 des Regulativs über die Aufnahme und Entlassung der Pfleglinge in das Großh. LandeS- hospital vom 9. Januar 1866 «Reg.-Blatt Nr. 6) bringen wir zur öffentlichen Kcnntmß, daß, statt der seitherigen Beträge, mit Wirkung vom 1. Januar l. I. an die zu entrichtenden Pfleggelder mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern wie folgt festgesetzt worde» sind:
Bekanntmachung.
Mit Bezugnahme auf unsere in der Darmstädter Zeitung erschienene Bekanntmachung vom 30. September 1865 und 17. Februar 1866, sowie unter Hinweis auf die Bestimmungen des §. 16 des Regulativs über Aufnahme und Entlassung der Pfleglinge in der Großh. LandeSirrcnanstalt vorn
und hänge nicht mit Reise-Plänen des Kaisers zusammen.
Berlin, 30. Januar. Tas vom Grafen Rascon an den Kaiser Wilhelm überreichte Schreiben König Alphons' wird erst beantwortet werden, wenn die Thronbesteigung sämmtlichen europäischen Mächten kundgegeben sein wird. — Staatsanwalt Tessendorf wird, wie verlautet, seine Appellations-Nechtferti- gungs-Schrift in Sachen Arnim's bereits Ende nächster Woche dem Kammerge- ncht einreichen, während dies Seitens des Rechtsanwalts Munke! erst Ende
den Ständen baldthunlichst einen Gesetzes-Entwurf, den Austritt aus einer Kirche oder Religions Gemeinschaft betr., vorzulegen.
Da mit den von erster Kammer beanstandeten Worten: „nach dem Vorbilde des preußischen Gesetzes von 1873* nur im Allgemeinen der Gegenstand der erbetenen Gesetzesvorlage bezeichnet werden sollte, so beantragt der Ausschuß einstimmig: Beitritt zum Beschluß erster Kammer. III. Die erste Kammer hat den Gesitzes-Entwurf, die rechtliche Stellung der Kirchen und Religions- Gtrneinschafteil »m Staate betr-, wie er aus ihrer Derathung hervorgiiig, mit 25 gegen 5 Stimmen angenommen und nach Auffassung des Ausschiisses nur zu Art. 6, Absatz 1 einen von zweiter Kammer abweichenden Beschluß gefaßt. Allerdings wäre nach dem Wortlaute der zu Art. 4, Absatz 1 gestellten Frage die Auslassung zulässig, daß erste Kammer diesen Satz in der Fassung des Eutwurss mit den Worten: mit Corporationsrechten versehen — angenommen habe. Da indessen der Ausschuß erster Kammer ausführlich den Strich dieser Worte begründet und demgemäß Beitritt zu dem von zweiter Kammer in zweiter Berathung gefaßten Beschlüsse beantragt und kein Mitglied erster Kammer in der Debatte vor der Abstimmung diesem Antrag widersprochen hatte, so glaubt der Ausschuß den Beschluß erster Kammer als Annahme des fraglichen Absatzes 1 des Art. 4 ohne die bezeichneten Worte auslegen zu sollen. Vorsorglich beantragt jedoch der Ausschuß einstimmig: auf dem früheren Beschluß zu Art. 4 Absatz 1 zu beharren.
Zu Art. 6, Absatz 1 hatte bei Ausschuß mit allen gegen 1 Stimme unveränderte Annahme dieses Satzes in der Fassung des Gesetzes-Entwurfs:
DeutfcOTanö.
Gießen, 31. Januar. Die „Neue Frkf. Presse" und die „Neuen Hess. Volksbl.", die sich sonst miteinander vertragen wie Wasser und Feuer, haben kürzlich vereint in ein wahres Wespennest gegriffen, als sie eo unternahmen, den Volksschullehrern vom Schlage des bekannten Obmanns des Landes- lehrer-Vereins an der Hand des Hessischen „Schulboten" den Staar zu stechen. Nah und fern erheben sich Stimmen in der Presse, welche die Lage der Lehrer unseres Landes als eine höchst traurige schildern und eine abermalige Erhöhung der kaum vor Jahresfrist aufgebesserten Besoldungen fordern; in allen Tonarten werden diejenigen verketzert, welche das „Eile mit Weile" des Kaisers Augustus den Lehrern zuriefen. Wir wollen uns bei den gegenseitigen persönlichen Vorwürfen nicht aufhalten. Uns ist es blos um die Sache zu thun. Wern das Gedeihen unserer Volksschulen am Herzell liegt, kann nur aufrichtig wünschen, daß den berechtigten Anforderungen des Lehrerstandes soweit als immer mög lid) Rechnung getragen werde. Allein wie Alles in der Welt, so hat auch die Leistungsfähigkeit des Staates und der Gemeinden nicht blos den Beamten, sondern auch den Lehrern gegenüber gewisse Grenzen. Und weiter sollten die Herren Lehrer, bevor sie wiederum auf Neuerungen sinnen und die Besoldungs- schraube ansetzen, doch vor allen Dingen das Vertrauen zu rechtfertigen suchen, welches Negierung und Stände durch Befreiung der Schule von allen hemmenden Fesseln ihnen, den Lehrern, bethätigt haben. Man will doch auch die Früchte sehen, welche die neue Ordnung in der Volksschule bringt, bevor man sich zu weiteren Opfern entschließt. Nur bann kann die Negierung unseres Erachtens mit weiteren Anforderungen für den Lehrerstand an die Steuerzähle r herantreten, wenn die Lehrer wirkliche und nachhaltige Erfolge erzielt haben. Wir fürchten, daß die unaufhörlichen Agitationen eines TheileS der Lehrer gerade die entgegengesetzte Wirkung haben werden, als die beabsichtigte, die Wirkling nämlich, daß sich dre öffentliche Meinung von dem Lehrerstande abweiidet. Wenn man erst auf die Lehrer das Sprüchwort anwenden wird, das Jahrhiincerte lang von den biederen Bewohnern der Alpen galt: „Keine Kreuzer, keine Schweizer", so wird die Bewegung, die seit länger als 20 Jahren zu Gunsten des Lehrerstandes durch Deutschland ging, entschieden rückläufig werden. Jeder wahre Freund der Volksschule würde einen solchen Ausgang tief beklagen.
Darmstadt, 28 Januar. Der Abg. Frhr. v. Wedekind hat Namens des zur Vorberathung der Kirchengesetzes-Entwürfe gewählten Ausschusses der zweiten Kammer über die Recommilnicatlon der ersten Kammer bezüglich des
preußischen Gesetzes vom 14. Mai 1873 vorzulegen.
Die erste Kammer beschloß mit 22 gegen 8 Stimmen Ersuchen an Großb. Präsident des^Bundesratbes Regierung: !
Februar geschehen soll.
Berlin, 30. Januar. Reichstag. Miquel theilt den Beschluß der ständigen Justiz-Commission mit, von der Wahl von Stellvertretern abzusehen, ferner jedem Mitgliede des Reichstages die Einsendung formulirter Anträge anheim zu stellen, über welche durch die Commission berathen und abgestimmt werden soll. Hierauf folgt die dritte Lesung des Bank-Gesetzes. In der Gene- ral-Discussion "bekämpft der Berichterstatter Bamberger einen Antrag Schrö- der's (L'ppftadt) auf Streichung des 8 14 und weist die Angriffe des Antrageiner Kirche oder Religions-Gemeinschaft betr., nach dem Vorbilde des ftellerö zurück. Bei ter Special - Debatte wird die vom Abg. v. Minnizerode preußischen Gesetzes vom 14. Mai 1873 vorzulegen. zu § 9 beantragte Wiederherstellung der einprocentigen Steuer abgelehnt. Der
' ", Delbrück, erklärte, 6er Bundesrath stimme voll-
„ „ II. „ „ 520-770
„ „ III. „ „ 270-450
Darmstadt, am 15. Januar 1875.
für die I. Klasse auf 770—980 Mark, „ „ II. „ „ 150-680 „
„ „ III. „ „ 220—370 „
Großherzogliche Provinzial-Direction Starkenburg.
K ü ch l e r.
wurfs beschlossen. Mit allen gegen 1 Stimme beantragt der Ausschuß: Beitritt zu dem Beschlüsse erster Kammer. Ein Mitglied beantragt: Beharren Stellung der Kirche und Religions-Gemein-Ibei dem Beschlüsse zweiter Kammer, jedoch unter Strich der Worte: die Orden schäften im Staate betr., weiteren Bericht erstattet. Wir lassen denselben nach-1 und ordensähnlichen Congregationen. (Darmst. Ztg.)
stehend dem Hauptinhalte nach folgen: I. Nach einstimmigem Anträge desj Berlin, 29. Januar. Wie die „Post" hört, wäre die Reise des Schloß-


