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Gießener AnDger

Anzeige- und ^misklati für den Kreis Hießen.

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Mittwoch den 1, Decembrr

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weftn und einer Parteiregierung, wie dieselbe befürchtet und angedeutet sei, in

ms zu Leipzig.

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zllschen Regierung Hal in England zwar Beifall gefunden, aber in yrankreich

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men. Gesangbüchern rc- nicht ausbleiben; sei ja deck schon seiner Zeit der ver- uch gemacht worden, die Union mit so positivem Inhalte zn füllen, daß he liberalen Elemente zum Austritt genöthigt werden sollten (ein AnSspruch, der

hier in der Stadt erfolgt ist).

Bezüglich der Vereinigung anderer Städte mit Landgemeinden sei zu er­widern, daß die Bevölkerungszahl der evangelischen Gemeinde Darmstadts voll- tändig für sich allein zu einem Dekanat ausreiche; es sei also keinerlei Roth- ivendlgkeit verbanden gewesen, dieselbe mit anderen Gemeinden zu vereinten. Wäre übrigens diese Verbindung nur in maßvoller Weise geschehen, so würde Niemand etwas dagegen einzuwenden haben-

Diese Abstimmung ergibt Annahme des zweiten Antrages (unter Annahme einer Vereinigung mit Bessungen) mit großer Mehrheit. (Fortsetzung folgt.)

Die Beschlüsse der Darmstädter Hirchcngemeinde Vertretung.

Er1«v'ink tdflli*, mit «,K» nehmt Montag».

L',r«ttlicn. k chuiftrag«, 8 t. B. v 1-

i.Haus in der btftm üap 1200 Mark gegen br,p heil auf ein Jabr zu inbr ad) UtbertinfunfL Offerte mter Shifstt F. W. 212: 'M _____r

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igthrndn Gommll, wtlÄ i einem Gigarxenfebrugi ud,t anbermeitigtM beliebt man unter v- -V -Kitts, abziifttben.

Nr 30 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 25. d. Mts., enthält:

(Nr- 1090.) ißerorbnuTu, bttrefsrih hie Beurkundung von Sterbefällen solcher Milttärpersonen, welche sich an Bord der In Dienst gestellten Schifte oder anderen Fahrzeuge der Marine- befinden. (Dom 4. November 1875 )

Gießen, am 30. November 1876. . ,

GroßberzoglicheS Kreisamt Gießen.

v. Röder. __ ___________________________

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Darmstadt gar nicht die Rede sein könne.

D'e Anwesenheit der Herren Vorredner in der Kirchengemeinde-Vertretung I beweise, daß die herrschende Partei von ihrer Herrschaft äußerst maßvollen l Gebrauch gemacht und ausgesprochener Maßen allen Richtungen gebührende Rechnung getragen habe In Rücksicht hierauf sei aber auch zu wünschen, daß maßvoller Gebrauch von der Herrschaft gemacht werde, welche die Friedberger Eonferenz in anderen Vertretungen habe.

Das erste Princip des Protestanten »Vereins sei keine Partei zu - sein, sondern mit allen anderen Richtungen, die innerhalb der evangelischen - Kirche flehen, in Ruhe und Frieden und gemeinsamem Streben nach dem höhe­ren Ziele zu wirken Dieses Princip schließe aber in sich, daß cs auch von < anderer Seite ausgestellt werde, daß demselben auch von anderer £eile die gliche Duldung und die volle Gleichberechtigung innerhalb der evanMlischeu Kirche zu Theil werde. Ob dies bis j.tzt der Fall gewesen, fei zu bezweifeln; ob bei den Wahlen zur jüngsten Landessvnode und bei den Ernennungen zu derselben keine Parteiregierung stattgefunden, möge dahingestellt sein.

Daß der Mißstand der Verbindung der großen unirten ^tadt gemeinde m|t 9 kleinen lutherischen Gemeinden sehr gefährlich und himmelschreiend wer­den könne, unterliegt wohl keinem Zweifel. Wenn demnächst die Fragen vom Gesangbuch, von den Lehrbüchern und Katechismen zum Auetrag kommen wer­de» , so würde die hiesige Dekanatssynode beschließen, daß demnächst der luthe­rische Katechismus einzuführen sei, während in der Residenz- Gemeinde Darm- stadt der lutherische Katechismus urkuudenmäßig verboten sei. Damit sei ein arger Riß in he Einigkeit der Dekanatssynode schon geschehen, denn he hiesige Gemeinde müsse an die K.rchenrepräsentanz reenniren und diese werde einem solchen Beschlüsse keine Folge geben.

Zu warten, b.s die seit 40 Jahren geplante Eintheilung der ^tatt u Parochieen durchgesührt sei, hieße die Frage ad calendas Graecas m^ieben.

Das Verhältniß. wie es dermalen zwischen Darmstadt und den Landge- meinten bestehe, könne nur als ein durchaus abn ormes bezeichnet werden und müsse geändert werden. Einmal sei die Geschäftslaß, welche dem Dekanat Darmstadt obliege, bei so verschiedenartig construirten Elementen gutem Ver- nehmen nach nicht zu bewältigen; ferner sei wohl nicht zu bestreiten, daß he Mehrheit dieser Dekanatssimode, welche von den Landgemeinden herkomme, über die kirchlichen Verhältnisse der Residenz kein richtiges Urtheil haben könne.

Auf der vorbcrathenden Synode sei davon gesprochen worden, day kleine Gemeinden nicht durch größere mojorisirt werden sollten. Der ^unt^tz sc' ganz richtig; ebenso richtig sei aber gewiß auch, daß unsere evangelische Otad - gemeinde von ca. 30,000 Seelen nicht durch 10 kleine Landgemeinden von je 2-300 Seelen majorisirt werden dürfe, eine Stadtgemeinde, welche gewiß große Fonds von Intelligenz besitze und dadurch geistig unabhängig sei, wäh­rend man annehmen dürfe, daß auf dem Lande eine mehr oder weniger große geistige Abhängigkeit von der Geistlichkeit bestehe.

öine Aenderung des obigen Antrages sei jedoch m der Richtung >u em- pfehlen, daß die Evangelische Stadtgemeinde Darmstadt mit der evangelischen Gemeinde Bessungen zu einem Dekanate vereinigt werde, w.e dies auch früher-

derwärts beständen derartige Verbindungen zwischen Draoi u v , englt^e Regierung wird hier als eine Niederlage der fran-

Karl-ruhe scheine zwischen cmem Rarlhube - lWn Regierung angesehen. Der Ankauf deutet daraus hin, daß England,

unterschieden zu werden. Auch steht die Scheidung . L. hin ®eifle, wenn auch erst in fernerer Zukunft, beim Zerfall deS osmanischen Reiches die Darmstadt von den lutherischen Landgemeinden rm Wi P h ' ^uf Aegvpten legen will, welches Frankreich gewohnt war als seine

in welchem die Kirchenverfaffung zu Stande M « gj J gB| vollends nach dem Bau deS Suez-Canals durch einen

eine ©efanatÄ^nebe für Wrmh unbentatanet Franzosen, und großenthe.ls mit französischem Gelde Das Vorgehen der

für »a'eref»^ ^Kjch°'"" °dn mchr»n SManat. =t,r -r.alitoen R.zi.runq hol in Sn,land »n-ur B.ilall g.funb.n, aber u. granhrid,

Darmstadt, 27. Nov Zn der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurden mehrere Anträge und Znteipellationen angezeigt, von denen wir eine des Abgeordneten Süfctborn hervor beben, wann die Vorlage über die Erwerbung der oberhe,fischen ssenbahnen an die Kammer gelangen werde. Ministerpräsident Hofmann beantwortete dieselbe alsbald, indem er die näheren Verhält isse darlegte und mittheilte, dah die Vorlage demnächst.an die Stände gelangen werde. Durch eine Bestimmung der Sta­tuten der oderhefsischen Bahnen sei es unmöglich geworden, die Uedernahme schon mit dem 1. Januar 1876 zu bewirken, die Beralhung darüber könne erst im Anfang de« nächsten Zahnes stattfinden. Abg. Königer beantragt, für diese Angelegenheit den Finanzausschuß um zwei Mitglieder zu verstärken- Ministerialdirector v Stark beant­wortet dre gestrige Znterpellation des Abg Schröder über die staatliche Beausilchtigung des Mainzer Priesterseminars. ES habe keine Neu-Aufnahme in daS Seminar flott- gefunden und seien die Behörden angewiesen, keine Ausnahme zu gestatten, ohne datz die gesetzlichen Voraussetzungen vorlägen. Mit der Prüfung der in dem Semmar eingesuhrten Lehrbücher sei die Regierung beschäftigt und werde je nach ihrem Ausfall weiter vorgegangen werden. Erster Gegenstand der Tagesordnung ist der (9efet)ent« wurf über die Ausführung des Reick SgefitzeS über die Beurkundung de« Personenstandes und die Eheschließung. Für die Provinzen Oberhessen und Starkenburg ist das Ver­fahren im Wesentlichen durch Verordnung geregelt, dagegen find einige Abänderungen der rheiubessischen Gesetzgebung nöthig, namentlich bezüglich den Bestimmungen deS ReichSgesetzev, wonach die Führung der Standesregister u. s. w- kosten- und stempelfrei erfolgen soll- Abg Dumont machte in längerer Ausführung verschiedene Einwendungen gegen b:e Vorlage, besonder- gegen die zcostenfreiheit deS Verfahrens und gegen Auf­hebung detz Anwaltzwanges, welche MinisterialratH Finger aber als irrig uno gegen die Bestimmungen des ReichSgesetzes verstoßend bezeichnet Abgeordneter Maurer be­fürwortet die Regierungsvorlage, die einige Lücken der rheinische., Gesetzgebung autz° fülle wooegen Dumont seinen Antrag aufrecht erhält. MinisterialratH HallwachS wider­legt 'eberfalls die Ansichten Dumont'S, die der Abg. Osann für geradezu unverständlich und unbegreiflich erklär,. Nachdem der Berichterstatter, Adg. Conradi den AuSichutz- antrafl verttze.dfit hat, wird der erste Artikel deS Gesetzes mit großer Mehrheit ange­nommen. Eine Abänderung deS Artikels 4 deS Gesetzes, welche der AuSfchutz ange­nommen hat und welche die Oeffentlichkeit deS Gerichtsverfahrens bezweckt, findet Seitens des Ministerrathes Finger Beans'.a»dung, wird jedoch von der Kammer ange­nommen, ebenso ohne erhebliche Debatte die weiieren Artikel d.S Gesetzes Abgeord- neter Schröder gibt zur Erwägung, baß die Geistlichen durch Einführung der Zivilehe einen Theil ihre« Einkommens verloren und ihnen nach Vorgang PreutzenS nne Ent­schädigung gebühre. Nach einigen Gegenbemerkungen deS MlNlsterdirectors o. Stark, w rd bet Gegenfianb verlassen. Tie weiiere Vorlage über Regelurg des füdhesfifchen Poriowesentz nach den Bestluimungen des nordheifischen, wird ohne Debatte angenom­men. Ter Antrag Königer'S, den FmanzauSschuß wegen oer Frage der oberhesfischen Eisenbahnen um zwei Mitglieder zu oerstäiken, wird als dringlich erklärt unb werden bie Abgg. WoliSkehl unb Hirschhorn gewählt Tamil ist d:e Tagesordnung erichopN "lutl Vlt Sitzung der Kammer voraussichtlich erst im nächsten Zahre statt.

Darmstadt, 29. November Se. König!. Hoheit der Großherzog haben

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finet Provinz hindere, jederzeit zusammenzukommen und Vereine zu gründen zu wissenschaftlichen Zwecken. DaS hänge von der Stellung Darmstadts al« be­sonderen Dekanat- in keiner Weise ab. Wenn auch vorerst, außer der frag­lichen Wahl, noch keine weiteren schlimmen Folgen hervorgetreten seien, so

(Fortsetzung.) Iichen Wahl, noch keine weiteren schlimmen Folgen hervorgetreten seien, so

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sarnmenzuhalten, was bei nur 3 4 Geistlich 1 Landae- Dienstjubiläum und in Anerkennung seiner 50jährigen mit Eifer und streue

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