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Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Aus- Montags.
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Mnzeige- und Mmtsßkait für den Kreis Hiessen.
E.s4. Samstag den 3l. Octobcr 1524.
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flnitfidjer Theic
Betreffend: Die Aufnahme des Ernteertrages im Jahre 1874. ©iefien, am 28. Octobcr 1874.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großhmoglichen Dürgermeillereien des Kreises.
„7 , Gleich wie bisher soll für das Jahr 1874 die Ausstellung der Ernte-Ergebnisse unter geeigneter Berücksichtigung der in unserem Ausschreiben vom
zi. September v. I. desfalls enthaltenen Bemerkungen, erfolgen.
Die Formulare zu beit Übersichten werden wir Ihnen durch die Post zusenden, welche Sie sorgfältig ausfüllen und bis zum 30. November an uns remitnren wollen. 0
I. V. d. ft.
vr. Hoffmann, Regierungs-Rath.
Betreffend: Die durch die diesjährigen Herbstübungen verursachten Feldbeschädigungen.
Das Groh her)« gliche Kreis» ml Gl elfen
an
die Grohhrrfoglichkn Bürgermrilirreien des Kreises
, ,, ,v. Nnch^einer Mittheilnng der Intendantur des XL Armeecorps ist die Liquidation über die durch die diesjährmen Herbstübungen verursachten Feld- beschädlgungen zur Zahlung an die Beschädigten angewiesen worden. Nur Lang-Göns steht noch zurück.
Die Bürgermeistereien derjenigen Gemeinden, in deren Gemarkungen Anschauungen stattgefunden, mit Ausnahme von Lana-Göns, wollen dies bekannt machen lasten.
I. V. d. ft.:
Dr. Hoffmann, Regierungs-Rath.
Lehrer-Conferenz.
Künftigen Donnerstag den 5. November, Morgens elf Uhr,
Lehrer - Conferenz für die Section Groß-Buseck zu Groß-Buseck.
Groß-Vuseck, den 29. October 1874.
Der Vorsitzende:
Strack.
politischer Theis.
Deutschland.
Darmstadt, 27. October. Die nach den früheren Besoldungsverhält- nisten in Ruhestand versetzten Staatsdiener haben sich in einer Eingabe an die zweite ftammer gewendet, daß diese die Regierung ersuchen möge, noch aus diesem Landtage eine Vorlage wegen Aufbesserung der Pensionen der unter den früheren Gehaltsverhältnissen in Ruhestand versetzten Staatsdiener an die Stände gelangen zu lassen — eventuell: die Staatsregierung ermächtige, diese Ruhegehalte, analog den mit den Ständen vereinbarten Bestimmungen über die Staatsdienergehalte mit Wirkung von 1873 an, um em Sechstel zu erhöhen. Veranlaßt ist die Eingabe wesentlich dadurch, daß nach einem von maßgebender Stelle kürzlich erhaltenen Bescheid feie Regierung sich nach den Finanzverhältnissen des Landes nicht in der Lage glaubt, schon für diese Periode eine Aufbesserung der Pensionen eintreten lassen zu können, und sich nur bereit erklärt hat, bei dem nächsten Budget einen entsprechenden Betrag für Aufbesserung der Civilpcnsionare vorzusehen. — Heute hielt der Finanzausschuß zweiter ftammer wiederholt eine Sitzung mit der Negierung, in welcher beschlossen wurde, den für den neu zu schaffenden Verwaltungsgerichtshof geforderten Credit zu beantragen, vorbehältlich der Ausstellung eines specialisirten Etats für die nächste Finanzperiode. — Durch den Tod des Grafen Alfred zu Erbach-Fürstenau, Seniors des Grafenhauses, ist der Sitz eines ersten Präsidenten der ersten Kammer erledigt. Nach der landständischen Geschäftsordnung hat der Landesfürst die Präsidenten dieses Hauses zu ernennen. Bis dahin führt Graf Görz als bisheriger zweiter Präsident die Geschäfte.
(N. Frkstr. Pr.)
Darmstadt, 28. October. Vom Reichskanzler-Amt in Berlin war an die hessische Regierung das Ansinnen gestellt worden, einen Hilfsarbeiter für die mit der Ausarbeitung des bürgerlichen Gesetzbuchs betraute Commission, speciell für den für das Obligationsrecht bestellten Obertribunalratb Kübel von Stuttgart, mit dem Wohnsitz in Berlin zu bezeichnen. Das hessische Justizministerium hatte für dicse Stelle ursprünglich den Landtags-Abgeordneten Bezirksstrafrichter Heinzerling dahier in's Auge gefaßt. Nachdem dieser indessen, wie wir hören, aus Familienrücksichten abgelehnt hatte, ist nunmehr der hiesige Stadtgerichts-Assessor Vogel, der sich zur Annahme bereit erklärt, designirt, und wird in der Kürze nach Berlin überziehen.
Berkin, 29. October. Das Obertribunal hat heute das Erkenntniß der unteren Instanz, welches die Freilassung des Bischofs von Trier aus der Haft anordnete, cassirt und die Sache zur anderweiten Entscheidung an die Ünter Jnstanz zurück verwiesen.
Berlin, 2i>. October, Mittags 1 Uhr. Der Reichstag ist soeben durch den Kaiser mit folgender Thronrede eröffnet worden: Geehrte Herren! Zum zweiten Male in diesem Jahre nehme ich Ihre Mitwirkung für die weitere Entwickelung der Institutionen des Reichs in Anspruch. Die gesetzgeberischen Aufgaben, welche Ihrer harren, stehen an Wichtigkeit denen nicht nach, die in ten früheren Sessionen den Reichstag beschäftigt haben, und überragen denselben an Umfang und vielleicht auch an der Schwierigkeit der geschäftlichen Behandlung. Die von der Verfassung dem Reiche überwiesene Gesetzgebung über das gerichtliche Verfahren war, in der Beschränkung auf das Verfahren in Civilsachen, schon von dem norddeutschen Bunde in Angriff genommen und ist seit Begründung des Reichs in ihrem vollen Umfange vorbereitet worden. Vier Gesetzentwürfe: über die Verfassung der Gerichte, über das Civilverfahren, über das Strafverfahren und über das Concursverfahren, von welchen die drei ersten bereits von dem Bundcsrathe berathen sind, sollen die seit Jahrzehnten von den Rechtsuchenden als Bedürsniß erkannte und von den Rechtskundigen erstrebte Einheit des Gerichts-Verfahrens verwirklichen und durch diese Einheit unserem Vaterland ein Gut gewähren, welches andere Länder längst besitzen und welches wir nickt länger entbehren können. Die Entwürfe, welche Ihnen zugehen, sind die Frucht mühsamer Vorarbeiten, an welchen die Rechtswissenschaft, der Rickterstand, die Anwaltschaft und der Handelsstand aus allen Theilen Deutschlands mitgewirkt haben. Sie wollen, an bewährte Einrichtungen anschließend, den Forderungen des Lebens, wie solche die Entwickelung des Verkehrs zum Ausdruck gebracht hat, und den durch die Erfahrung gereiften Forderungen der Wissenschaft gerecht werden. Zu derselben Zeit, in welcher Lie aufgefordert werden, die Einheit der Gerichts-Verfassung und des Verfahrens zum Abschluß zu bringen, sind die ersten Schritte geschehen, um die Einheit des bürgerlicken Rechtes herbeizuführen. Freilich werden Jahre vergehen, bis der letzte Schritt zur Herstellung dieser Einheit gethan werden kann, aber ich freue mich, gestützt auf die gemachten Erfahrungen, schon heute die Ueber- zeugung aussprechen zu dürfen, daß uns beschieden sein wird, diesen letzten Schritt in nicht allzu ferner Zukunft thun zu können. Die gemeinsame Gesetzgebung über das Heerwesen, welche durch das in Ihrer letzten Session bera- thene Reichs-Militär-Gesetz ihrem Abschlüsse nahe gebracht ist, soll durch drei Ihnen zugehende Gesetzentwürfe weiter vervollständigt werden. Zwei dieser Entwürfe, nämlich eines Gesetzes über den Landsturm und eines Gesetzes über die militärische Controle der Beurlaubten, sind bereits in dem Reichs-Militär- Gesetz verheißen. Die dritte soll die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden gleichmäßig und in einer den veränderten Verhältnissen entsprechenden Weise regeln. Die Steigerung der Lebensmittelpreise stellt in Be-


