Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Siesseu
Sonntag den 29. November
eventuellen Antrag ans Gestattung
Einfluß, welchen die bevorstehende Einführung der Mnrkrechnung auf die Pre.se auf Grund der in Baden gemachte
amtlich zu benennen.
Berlin, 25. November.
UrrlÄ dinteljährtg 1 st. 12 k. wt BrtnFcrlohn. Durch die poft bezogen vierteljährig 1 5. 29 kr.
maßregel, welche die Staatskasse mit keiner neuen Ausgabe belastet. Es würde bei vierteljähriger Vorauszahlung für ein Vierteljahr und bei monatlicher für einen Monat einmal die betr. Rate sämmtlicher Gehalte doppelt anszuzahlen sein. Diese einmalige Zahlung hätte aber lediglich den Charakter einer Vorlage, die nach dem Ableben des betr- Beamten von selbst ihre Rückvergütung fände, indem dann die Auszahlung der Sterbequartalsrate ganz oder für den Antheil eines Monats als bereits geleistet, Hinwegfallen würde. Es könnte sich also höchstens um den Zinsenverlust aus der Gefammtsumme für ein Vierteljahr, oder für einen Monat und zwar nur für einmal handeln. Ein solcher Zinsenverlust würde aber nur dann eintreten, bedürfte es zur Auszahlung der Contrahiruug einer verzinslichen Anleihe, oder der Einziehung eines verzinslichen Ausstandes. Soweit uns die Verhältnisie bekannt sind, würde keiner dieser Fälle eintreten, sondern die Hauptstaatskasse in der Lage sein, die Zah
Berlin, 26. November. Reichstag. Erste Lesung der Strafproeeß- Ordnung. Hänel ist gegen das Fortfallen der Berufung in Strafsachen ohne
„Reichelsheim im Odenwalde" und der im Kreise Friedberg gelegene Ort Reichelsheim „Reichelsheim in der Wetterau"
tigung des Angeklagten zur vollen Einsicht in die Untersuchungs-Acten. Reichensperger (Olpe) ist gegen, Miquel für Schöffengerichte. Letzterer will außerdem Beibehaltung der Berufung und wünscht die Erledigung dieser Fragen durch eine Commission. Der badische Ministerpräsident v. Freydorf beleuchtet
scheint tttglich, mit Hufr nab— VontagS.
Expedition let berg.
*t. «. Nr. 1.
G e k a n u t m a ch u n g.
.. c „ Donnerstag den 3 December 187», Vormittags 10 Uhr,
wtrb auf Grund des 8 21 der deutschen Gewerbeordnung und des § 14 der Großherzoglicheu Verordnung vom 1. November 1869 eine öffentliche Sitzung der unterzelchneten Behörde im Regierungsgebäude dahier stattfinden. " 9
Gießen, den 24. November 1874.
Großherzogliche Provinzial-Direction Oberhessen.
v. Röder.
B eka nn tma ch u n g.
, w-rd hiermit zur öff-ntlUhen Kenntniß gebracht, daß für die Orte Langd, Rodheim, Steinheim, Inheiden, Trais-Horloff, Utphe, Willingen, 9ion« R Röthges der Woche.,tag D'ens ag,uud zwar von Morgens 8-12 Uhr und Mittags von 2-5 Uhr, für die Orte Obbernhofen, B-llelrh-im, Bettenhallsen, Langsdorf und Hungen der Wochentag Mittwoch zu denselben Stunden als Amts- und Anrufetag bestimmt ist
. . 3U. ,be"feIben Stunden ist Geschaftstag der freiwilligen Gerichtsbarkeit und zwar für sämmtliche Orte unseres Bezirks. Außer den
benannten Geschäftslagen wird Niemand, es fei denn in dringenden und absolut nothwendigen Fällen, vorgenommen werden.
Hungen, den 25. November 1874. ö
Großherzogliches Landgericht Hungen.
___________________________ C e l l a r i u s.
Ärodpreise vom 28. November bis 5. December 187/1,
nach eigener Erklärung der Häcker:
2^Kilo^gemischtes Brod 22 fr. 1 Kilo^ gemischtes Brod 11 fr. 2 Kilo Noggenbrod: erste Sorte 19 fr., 1 Kilo do. 9y2 fr. 2 Kilo do. zweite Sorte 16 fr.
Oeutfdiiani), un Allgemeinen ausüben wird. Der Beamte ist nicht in der glücklichen Lage
9ß Wav st f K ^,nbere den Lohn für seine Dienstleistungen im Verhältniß zu dem jeweili-
. T < Darmstadt, 26. November. <te Vorlage der Großh. Negierung, gen Werth derselben zu reguliren. Nebenverdienste sind ihm fast ganz abae- welche für die Cwilstaatsd,euer das sog. Sterbequartal emfuhrt, d. h. die Ein-schnitten und sollen es auch eigentlich sein, weil sie in der Regel nur -um richtung, wonach der Wittwe oder gewiffen, anderen Hinterbliebenen eines Be-Schaden der Ausübung seiner dienstlichen Pflichten erfolgen können Schon amten nach dessen Tod noch eine Ouartalsrate seiner Besoldnng ansbezahlt jetzt wenden sich in bedenklicher Weise gerade die bessere,, Kräfte dem Staate wirb, welche bisher der Wlttweukasse zustel, ist nun von den Standen ange-,dienst- ab und der Mangel au Aspiranten würde noch weit größer sein >öae nommen. Vielfach wird hieran die Erwartung geknüpft, daß die Großh. Regie-,nicht die gesichertere Stellung einigermaßen an. Die Großh. Regierung hat in rung nun auch die Gehalte monatlich, oder vicrtchahrig werde vorausbezahlcn der zweiten Kammer der Landstcknde erklärt, daß ste an eine weitere Ausbesie- *"• ®DV1C1 m18 erinnerlich ist, enthalt die oben genannte Vorlage hierüber rung der Gehalte der Beamten nicht denke. Umsomehr, glauben wir, wird sie 9?JX^nimls'fl,QUnb 'R to'T t t M, äm>a^ Lrle nl'f ’u Großh.-sich zu einer Maßnahme entschließen, welche ihren Beamten eine weitere Er. Regierung in ter Lage ist, eine solche Maßregel einseitig, ohne Zustimmungjleichlerung verschafft, ohne die Lasten des Landes zu vermehren.
der Ltande, treffen zu können. Unserer Ansicht nach muß diese Frage bejahtj (Siner monatlichen Vorauszahlung der Gehalte würden wir aber den Vor- r ° ^c". ®mrld?tun8 lediglich eine Verwalt,iiigs-zug geben vor einer vierteljährigen, weil im Großen und Ganzen die Monat, maüreael. wek»e h,, ..... — - — liche Auszahlung der Gehalte in Hebung ist und für die Sterbequartalsberech-
Ugten eines Beamten bester- Vorsorge getroffen ist, wenn ihnen nach seinem Tod, statt für das nächste Quartal gar nichts mehr zu erhalten, noch die Aus- Zahlung für zwei Monate znfließt. (N. Frkftr. Pr.)
Darmstadt, 27. November. Zufolge Allerböchster Entschließung Sr. König!. Hoheit des Großherzogs ist in Zukunft ter im vormaligen Kreise Lin- densfels gelegene Ort Reichelsheim
Nr. 26 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 19. November 1874, enthält:
sNr- 1022.) Gesetz wegen Einsührung der Neichs-Münzgesetze in Clsaß-Lothringen. Vom 15. November 1874.
AE'ktz, betttstend die Abgabe von der Branntweinbereitung in den Hohenzollnerschen Landen. Vom 15. November'1874.
Gießen, de^Ä' November ^^bsteuerung des Branntweins in Gebietstheilen, welche in die Zollgrenze eingeschlossen werden. Vom 16. Nov. 1874.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Röder.
Das^hie^ige Polizei-Präsidium hat den
*lJ"0 “l8 ober aus den laufenden Einnahmen zu leisten. Nicht!gelehnt und dabei hervorgehoben/daß nur das S«tbigT^,'Donll,2rei^^nMKn die
mrift sn tu ber UtnPanb ju sein, daß die Steuern zu-Möglichkeit gewähre, Verbrechen zu verfolgen, wenn man vermuthe^daß solche
EL ^usbezahlt und zu emem The.l sogar auf längere Zeit als auf an und mit dem Leichnam begangen worden seien. Allem Anscheine nach wistd einen Monat, oder auf ein Vierteljahr vorausbezahlt werden. jbie Leichenverbrennung vorerst in Deutschland keinen Fortgang haben.
Für einen großen Theil der Beamten wurde aber die Vorausbezahlung Berlin, 26. November. Die Nordd. Alla. Sta “ erklärt .
^temÄre8 3a%,e5.aIn> f,0ft e,U7 Aufbesserung gleich kommen, jeden-Lieutenant Müller, welcher sich bei den spanischen Truppe., befindet und delsen falls für Diele augenblickliche Verlegenheiten beseitigen, ^.rotz der emgetretencu einige Male in der Presse Erwähnung geschehen, gehört dem preußischen Armee- Erhöhung der Gehalte stehen dieselben auch jetzt noch nicht in dem gleichen Verbände nicht an."
Verhältniß mit den üblichen Vergütungen für sonstige freie Dienstleistungen.
D°s,im Ganzen gesegnete Jahr hak ein Herabsiuken^der Preise der Lebeusbe---------„. .......... VUB övtl|UUCu vCl wtuluug öiranacnen oyne
i>urfinf|e ,m Wesentlichen nicht zur Folge gehabt, auch sprechen so viel- ander- stärkere Garantieeu für die Führung der Voruntersuchung und ohne dst Berech- gewichtvollere Momente dafür, daß die Preise eher steigen als fallen werben ... 7-> < “ Luie
und damit die Entwerthung des Geldes für die nächste Zeit noch weitergehend als jetzt eiutreten wird, daß bessere Erndten wohl schwerlich hiergegen ein nen- nenswerrhes Gegengewicht abgeben werden. Schon jetzt zeigt sich z. B. der


