Paris, 26. März
In dein großen Hofe der Ecole Militaire wurde
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Die Ereignisse vor Bilbao drangen zur nahei
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Berlin, 27. März. Das Gesetz über die Behandlung der renitenten Geistlichen ist nunmehr an den Reichstag gelangt. Die Ueberschrift des Ge-
auS dem Amte durch gerichtliches Urtheil als Grundlage des Verjährens angenommen, an Stelle des preußischen Vorschlages, welcher die Entscheidung den
teil soll. Abg. Berger hält mit Rücksicht auf die Krankheit des Reichskanzlers einen späteren Beginn der Sitzung für rathsam und bezweifelt die Erledigung des Militär - Gesetzes vor dem Herbst. Präsident von Forckenbeck erklärt, er werde bald nach den Ferien das Militär - Gesetz zur Berathung stellen. (Beifall.)
Berlin, 27. März. Der einzige Artikel des vom Bundesrath beschlossenen Gesetzentwurfs über die Behandlung der österreichischen Vereinsthaler bestimmt, daß die in Oesterreich bis Ende 1867 geprägten Vereinsthaler und Lereins-Doppelthaler unter Berechnung des Thalers zu drei Mark an Stelle der Reichsmünzen bis zur Außer-Courssetzung bei allen Zahlungen anzunch- men sind.
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— Der Gemeinderath von Marseille soll aufgelöst werden.
— Das Zuchrpolizeigericht hat gestern endlich ein Urtbeil in der Affaire Ferraud gesprochen. Ferraud erhielt 3 Jahre Gefängniß. 300 Frcs. Geldstrafe und wurde außerdem für Lieserungen in Frankreich zu 109,463 Frcs. Schadenersatz verurthcilt, für Contracte in England wird Schadenersatz festze- stellt werden. Sieben Mitschuldige wurden freigesprochen.
— Lucien Brun und Cazenove sind nicht nach Frohsdorf gegangen. Gr ft er er ist noch mit Eisenbahn-Angelegenheiten im Ain-Departement und Letzterer in Nantes.
zuständigen Behörden zuwies. Der Gesetzentwurf lautet wörtlich:
§ t. Einem Geistlichem oder anderen Neligionseiener, welcher durch gerichtliches Urtheil aus seinem Amte entlassen worden ist, dieser Entscheidung aber nicht Folge leistet, kann durch Verfügung der Landes-Polizeibehörde der Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Orten versagt oder angewiesen werden. Handelt derselbe dieser Verfügung zuwider oder besaßt er sich mit Ausübung des ihm entzogenen Amtes, so kann er seiner Staatsangehörigkeit durch Be-
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gerufen wurde, nachdem er eine Reihe denkwürdiger Siege errungen. T* Landsleute und Unterthanen des Kaisers haben die Genugthuung, denken zr können, daß kein Fürst, der je in Eurupa regierte, ihren Herrscher an Würd Berlin, 28. März. Der Ausschuß des Bundesraths für Eisenbahn- und Majestät seiner Laufbahn übertroffen hat. Die conservative „Hour" dc wesen beantragte, der Dundesratl) möge die BundeS-Regierungen einladen, bis flicht den Geburtstag des Kaisers und das 25jährige Thronjubiläum '-Bitte1 SU weiterer Beschlußfassung des Bundesralhs ihre Entscheidungen über eine all- Emanuel's: „Möge die Zukunft sich entivickeln wie immer, das einige Deuksck gemeine Erhöhung der Eisenbahn Gütertarife oder über entsprechende Aenderun- land ist wie das einige Italien eine vollendete europäische Thatsacke. Rick 9cn Taris-Systems auszusetzen. _ nur ähnliche Erfolge haben die beiden Herrscher erzielt, sondern über fast die
Berlin, 28. März. Reichstagssitznng. Ein Antrag von Haffelmann, selben Feinde gesiegt. Die deutsche und die italienische Einheit sind der wütbn das gegen den Abg. ^asenclever anhängig gemachte Strafverfahren während den Opposition und den unausgesetzten Jntriguen des Papsttbums und tc der Dauer der Session zu sistiren, wird ohne Debatte angenommen, dcsgl. in rochen Republik zum Trotze durchgesetzt worden. Kaiser Wilhelm und Schl dritter Lesung der Gesetzentwurf über die Ergänzung des Militär Pensions- Victor Emanuel gehorchten beide einer höheren Macht, als dem Willen rci Gesetzes nach den Beschlüsten der zweiten Lesung, nachdem der Präsident des Königen und Fürsten, sie folgten der erklärten Strömung ihrer Beit, obsckei ! waren. Heute have sie ihren Lohn. England ist ihnen beiden großen Dank schuldig, un weitere Sinne aber auch die ganze übrige Welt, denn ein einiges Deutschland und et emigcs Italien bilden zusammen die sichersten Schranken gegen die Flut tc1 verwüstenden Barbarei der rothen Demokratie auf der einen und die mck- weniger zerstörenden Angriffe des Ultramontanismus auf der anderen Seite/
London, 27. März. Aus Durango (südöstlich von Bilbao) wird vc- gestern gemeldet, daß daselbst carlistische Nachrichten eingelangt seien, nach we!» eben Serrano bei seinem Angriff auf die Höhen von Somorrostro am. 25. L auf der ganzen Linie mit großen Verlusten zurückgeschlagen wäre. Die Carl/ sten, eine Ausschiffung von Regierungs-Truppen befürchtend, bewachen sorgfä!»
den Entwurf der Bundesverfaffungs-Revision angenommen und mit 122 gegen 77 Stimmen deffen Empfehlung an das Volk beschloffcu.
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London, 24. März Die „Times" begrüßt den Geburtstag des Den!' scheu Kaisers mit Worten freundlicher Tbeilnahme. Derjenige — schreibt ft unter Anderem — mnß überhaupt für jede bistorische Empfindung abgestor.a sein, der ohne Sympathie des Fürsten gedenken kann, in deffen Kindheit dL schwere Schlag von Jena fiel, der als Jüngling in den Befreiungskriegen sockt und der im Jahre 1870 im Palaste Ludwigs XIV. zum Deutschen Kaiser au>
setzes lautet jetzt: „Gesetz, betreffend die Verhinderung unbefugter Ausübung von Kirchenänuern." Nach den Beschlüssen des Bundesrathes ist die Entlaffung
Reichskanzler-Amtes erklärt hat, daß der Bnndesrath diesen Beschlüssen vor- sie die erklärtesten Vertreter des monarchischen Princips aussichtlich zustimmen werde. Bei der darauffolgenden dritten Lesung des **— • °-c /K--f '' r '
Eivilehc-Gesetzes wird § 1 mit 180 gegeii 81 Stimmen, die übrigen Para graphen nach unerheblicher Discussion unverändert, sodann das ganze Gesetz angenommen. Es folgt die zweite Lesung des Gesetzes, betr. die Ausgabe von Reichs-Kaffenscheinen. Nach zweistündiger Debatte über § 1 vertagt sich das Haus. Die nächste Sitzung findet am 9. April statt.
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Lausanne, 28. Marz. Der Große Rath von Waadtland bat gestern Madrid, 25. Mär;.
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schluß der Centralbehörde seines Heimathsdistricts verlustig erhärt und aus dem
Bundesgebiete ausgewiesen werden. Paris, 28. März, Abends. Thiers bekänipfte in seiner gestrigen Rede
§ 2. Die Vorschriften des § 1 finden auch auf diejenigen Personen An- den Entwurf, betr. die Pariser Befestigungs-Arbeiten, besonders ans finanzielltn Wendung, welche wegen Vornahme von Amtshandlungen in einem Kirchenamte, Gründen. Die Ausführung des Gesetzentwurfs erfordere große Ausgaben, wK das den Vorschriften der Staatsgcsetze zuwider ihnen übertragen oder von von der französischen Politik eine falsche Idee geben würde. Nehme man den ihnen übernommen ist, rechtsgültig zu Strafe verurteilt worden sind. Die uorliegenben Gesetzentwurf an, so werde sofort der Militär^Gesetzentwiirf ange- Laudes - Polizeibehörde ist schon nach Eröffnung der gerichtlichen Untersuchung nommen werden, über den man jetzt in Berlin verhandle. Thiers erinnert befugt, dem Angeschuldigten bis zur rechtskräftigen Beendigung des Ver- daran, daß für die nothwendigen Genie-Arbeiten zwischen Paris und der Grenzt fahrens den Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Orten zu versagen oder 500 Mill. Franken gebraucht würden. Sämmtliche Redner zeigten übrigens auzuweisen. an, daß man ausschließlich für Defensiv-Maßregelu eingenommen sei. General
§ 3. Personen, welche nach den Vorschriften dieses Gesetzes ihrer Staats- Chareton sagte u. A.: „Wir suchen mit Niemanden Streit. Das beste Mittel,
Wien, 28. März. Abgeordnetenhaus. Eine Anzahl Deputirte beantragte, die Regierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs betreffs Alisschließung der Jesuiten und der denselben affiliirten Orden aus Oesterreich aufzufordern.
solcher Unterstützungen gerichteten Gesuche Seitens der Regierungen in sehr ver-I schiedener Weise beurtheilt werden Es sollen daher künftighin u. Ä. folgendes Gesichtspunkte maßgebend sein: 1) Es sollen nach obigem Erlaß durch jenen,
Fonds hauptsächlich gewisse Härten, die durch stricte Anwendung des Gesetzes! vom 27. Juni 1871 entstehen, möglichst ausgeglichen werden; so namentlich, *u. yjiaiQ. unn großen g?ose ccr ueoic uMiuraire irurce
wenn der erst nach dem 20. Mai 1872, also nach Ablauf der im § 94 1. c. am 23. d. an dem wegen Thcilnahmr an dem Communeausstaude zum Tode vorgesehenen einjährigen Frist eingetrcteue Tod der bctr. Militärpersonen erwic-verurtheilten, dann zur Deportation begnadigten Hauptmann Mathuszenrich feuer Maßen in ursächlichem Zusammenhänge mit dem Kriege von 1870/71 vom 103. Limeuregiment die traurige Gcremonic der Degradation vollzogen, steht. 3um Beweise dieses Zusammenhanges bedarf cs ausnahmslos folgender Abthcilungen von Linientruppen, Jägern, Artillerie und Kürassieren waren zu Belege: a. eines Berichtes des Truppentheiles, bei dem der Verstorbene den dieser Feierlichkeit in Parade ausgerückt; außerdem waren 3< 0 Officiere der Feldzug mitgemacht hat, über die Theilnahme desselben an den Actionen des verschiedenen Truppentheile der Pariser Garnison zu diesem Akte commandirt. letzteren, seinen Gesundheitszustand während jener Zeit, cvent. über etwaige bei Matbuszenrich fuhr in einem Zellenwagen vor; er trug die große Uniform, Lebzeiten erhobene Jnvalidenaiisprüche; b. eines ausführlichen ärztlichen Attestes das Kreuz der Ehrenlegion und mehrere militärische Medaillen. Zwischen zwei über die Krankheit, die mit dem Tode geendet hat. 2) Anträge von Wittwen, Gensd'armen erschien er mitten in dem von den Truppen gebildeten Carrs; deren eheliches Verhältniß mit dem Verstorbenen erst nach dem Kriege entstan- ein alter Sergeant vom 19. Jäger-Bataillon trat auf ihn zu und riß ihm der den ist, sollen zurückgewiesen werden; ebenso 3) Anträge von Wittwen verstör- Reihe nach die Treffen von seinem Waffenrock und Kepi, die Epauletten und freuet Militärpersoneu, die durch zweite Ehe der Unterstützung verlustig gegau> Decoratiouen ab, die er dann sämmtlich zu Boden warf; dann nahm er ihm gen und darauf zum zweiten Male Wittwe geworden sind. 4) Außereheliche den Degen von der Seite und machte eine Bewegung, als ob er denselben Kinder sollen nur im Falle einer Legitimation durch nachfolgende Ehe unter- zerbräche. So entstellt mußte Mathuszenrich längs der Front aller Trnppen- körper vorbeimarschlreu, worauf er in die Hast zurückgebracht wurde.
PariÄ, 26. März. Der „Fran<,-ais" behauptet nochmals, daß Dcpeyrr und de Larcy nicht mit den anderen Ministern uneinig sind. Broglie werde morgen eine im Mlnisterrath gebilligte Erklärung in der constitutionellen Colm Mission abgeben und mit ihr Übereinkommen, wann das Project über die zweite Kammer vorgelegt werden soll.
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angehörigkeit in einem Bundesstaate verlustig erklärt worden sind, verlieren einen Angriff zu vermeiden, ist, daß man bereit sei, ihn zurückzuweisen." — dasselbe auch in jedem anderen Bundesstaate und können eine neue Staatsan- Ein Telegramm ans Madrid bementirt die Nachricht von der Anwesenhei! gehörigkeit in keinem Bundesstaate erwerben. deutscher Officiere im Generalstabe oder der Armee Serrano's. Eine carlt
— Der „Rcichs-Anz." schreibt: „Es scheint noch nicht genügend bekannt stische Depesche vom 28. Mär; meldet, Serrano sei nach zweitägigem Kampfe zu sein, daß Postkarten mit bezahlter Rückantwort znm Taxwerthe von l^Sgr. zweimal zurückgewoifen, die Vertheidignngs-Linien der Carlisten seien unein eingeführt sind, welche wegen der gleichzeitigen Uebermittlung der zur A.«rwort nehmbar, ihre Verluste gering.
bestimmten und bereits fraufirten Karte den Correspoudenten eine große An- Bpfnipn
nehmlichkeit bieten. Der Absender kann seine Adresse gleich auf die zweite für JiUUicIl.
die Rückantwort bestimmte Karte im Voraus niederschreiben, wodurch die Rich- Brüffel, 27. Mär;. Das „Echo du Parlemeut" meldet: Herr v. Br- tigkeit der Adreffe sichergestellt und die beste Gewähr dafür geschaffen wird, lau, Gesandter des deutschen Reiches in Brüffel, ist in der Nacht plötzlich gr- daß die zweite Karte nicht anderweitig zur Versendung gelangt." storben. Er hatte den Abend mit einigen Freunden zugebracht und sich me-
Berlin, 27. März. Reickstag, Fortsetzung. Die übrigen Paragra- mals bester befunden.
phen des von Völk und Hinschius beantragten Civilehe-Gesetzes werden nach /inlTnnh
mehrstündiger Debatte, vom Centrum lebhaft bekämpft, unverändert angenom-
mer.. Es folgt die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Ergänzung des Amsterdam, 27. März. Em Telegramm ans Atschin vom 24. Mätz Militärpensions-Gesetzes, der nach den Anträgen der Commission angenommen meldet, daß der Häuptling Gighen die holländische Oberhoheit anerkannt habi. wird. Nächste Sitzung morgen, wo eine Vertagung bis zum 9. April eintre- andere Häuptlinge würden Nachfolgen.


