Ausgabe 
29.7.1874
 
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gutrohrc bei

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Dienstag den 15. August 1874,

Nachmittags 2 Uhr,

nie l Vogt auf dahiesigem Rathhaus

meistbietend versteigert werden:

8

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400

Zurückgelchte Mieül

347

267

358

CM

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1-

2.

3.

4.

5.

6

7.

8.

6 Kühe,

8 Rinder,

2 Kälber,

1 junger Fasselochs,

3 Pferde,

12 Stück Hammel,

5 Stück Schafe und Lämmer,

1 Mutterschwein (trächtig),

600

411

44

124

252

A. »oder

am Kirchenplatz

□Älftr.

14 Hofraithe in der Juden-

Versteigerungen.

Bekanntmachung.

Donnerstag den 30. Juli, Vormittags um 10 Uhr,

i9 _ vor d- *

soll zu Griedel in der Behausung des ver­storbenen Bürgermeisters Fenchel erbver- tbeilungsbalber nachstehend verzeichnetes Viel^ als:

Ae JDocter

am Kirchenplatz.

Strafe zu gewärtigen haben.

G ießen, den 27. Juli 1S74.

3724) Die Hafcr-Erndte von 600 Klftr- eo am Nahrungsberg habe ich zu verkaufen. Karl Lot h.

Flur-Nr.

V1069

S?/.84 40/355

8/18

ID Klftr.

19 Hofraithe in der Wetz­steins q ässe,

238 Acker am Nahrungsberg,

114 Acker auf dem Sand,

9. 4 Springer, stark zum Einlegen,

10. eine Anzahl Hühner und Gänse, öffentlich gegen baare Zahlung versteigert werden

Griedel, den 22. Juli 1874.

Die Curatoren.

In Auftrag derselben: Julius Fenchel.

gaffe, Hofraithe in der Küh- gasse,

Acker diesseits des Gras­wegs,

Acker auf die Warth, Acker am Hohen Rain, Wiese auf der Stefans- mark,

Acker am Erdekauterweg, Wiese am Altenfeld, Acker am Nahrungsberg, Acker im Gartfeld, Acker auf die Marbur- gerstraße.

Donnerstag den 3<). Juli,

£ Nachmi'ttags 2 Uhr,

ollen auf dahiesigem Rathhaus die Jmmo- lilien des Wilhelm und Hermann Wagner dahier:

Gießen, den 14. Juli 1874. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. In Auftrag: Müller.

Grchheyogliche

M» Homberge»

e BMA I jidt J

28/99 28/l9t 27/233

3V29 32 1 IG ^/uo 40 201 41/25

Flur-Nr. V399

versteigert werden.

Gienen, den 23. Juni 1874.

Großherzoglilies Ortsgericht Gießen Z Lüdeking. Müller.

Mein reichhalti­ges Schub - und Stiefellager em­pfehle bestens.

Bestell»« gen nach Maaß, sowie Reparaturen, wer­den besorgt. (3350)

Rehrufe.

1 3697] 5. Geiger, Büchsenmacher 2 in Wiesensteig (Württbg.), empfiehlt 3 den t. Jagdfreund n feine bis jetzt un- J übertroffenenRehrufe eignerConstruction 1 verstell- und verschlußbar. Dieselben J haben in ganz Süddeutschland und 1 Thüringischen Staaten eine schon sehr ] große Verbreitung, was von deren

i 3695) 6 Morgen sehr schöner Haier ist! 3687) Steinkohlen für HA- und 'm verkaufen, Zahlungsfrist Martini bei Schmiedeteuer, Stückkohlen, Braunkoh- H. Becker, neue Anlage. len bei Emil 4. i)tor.

er Halle gebracht, w-1 nahm. Außer ten un» I üetz hervor. DeiDe e au8 und hegte M I geren Generation fccrt« | inen bdjubtlngen, cie' ;ltd) sei. Zum Schloß f welches jubelnd einze > rziehen, so drängt sich len Erwartungen üben , Einzelnen, dessen nicht j >en, In weichem Zedel ; Seitrder sowohl -IS Fest bis zum Schluß mg auf oiefes Turn- rhaftesien Dank aus, auch manchn Wv 1 dürfen, fv man Macht werden. D>e | unb die Einrichtungen 1 noch besonders W lgt unser schönes M

Großes Lager amerikanischer Mähmaschinen^ aus <leu ersten Fabriken.

Reservetheile und Reparaturen werden sofort auf's Genaueste besorgt.^

Dampf. -Göpel- und llanddrescliiiiascliiiieii

empfiehl t.unter Garantie e

Marburg« «/ O»thetm«

Oeffentliche Aufforderung.

Auftrag Großherzoglicben Ministeriums der Justiz fordern wir bierinit sämmtliche Angehörigen des Handelsstandes unseres' Bezirks, welche den Vorschriften der Artikel 19, 21 und 25 des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs nicht Genüge geleistet haben, auf, binnen 3 Wochen von heute an die versäumten Einträge und Löschungen in dem Handelsregister bei Großhcrzoglichem Stadtgericht dahier um 10 gewisser nachträglich zu erwirken, als nach Ablauf dieser Frist diejenigen, welche den oblgen Berpfiichtungen nicht nachqekominen sind, nnaachsichtlich zur Anzeige gebracht werden und ,lch der Verurtheilung in die gesetzliche

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y und luftVuti

Fesipräsib/M n Aust erklärt. !?^bknlehranstalta Ut «natennung ttr ln9 heranbildet. lfl Witte und unter! 'fine Stunde. "nsnes Vaterlands Hell brauste zu ihrer turnen, dauernd bil b>e kaum für möglij Mr, der die Leistnnger trachtete dasselbe nich rvlkswohlsahrt wesent durch einen blühende- e am Sonntag. G rar. Leider wurde d>!! Es regnete, daß oiai 3 der Fchlatz, vorher! eit. Die Festhalle ic: n die Fluthen, wäbrml abhalten konnte. und mit Jubel ttuibi leite durch den $'pin . und nahm die Sche

Jeilgeöotenes.

3170) Verschiedene Gärten über der Lahn an der Heuchelheimer Chaussee und Wismarar Weg zu verkaufen durch I. B l i tz

3688) 6 Einfache und doppelte Tuffstein- Kaminrohre, Hanauer Platten, Stein-

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sollen die Im nobilien des Georg D a - Waaren halte stets unter Zusicherung billiger niel Vogt auf dahiesigem Rathhaus solider Arbeit inVorrath bellens empfohlen.

Reinheit der Stimme das beste Zeugniß 1 _ I C £ . .. . .

ist. 1 Stück fl. 1. 24 kr. Versandt gegen Z für fitttbct, lind ©OtttCtt verkaufe FUM UNd UHtCC

Nachnahme j dem Fabrikpreise.

Die oben citirten Artikel des Handelsgesetzbuchs lauten:

Art. 19.

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma bei dem Handelsgerichte, in dessen Bezirk seine Handels­niederlassung sich befindet, Behufs der Eintragung in das Handelsregister anzumelden; er hat dieselbe nebst seiner persönlichen Unterschrift vor dem Handelsgerichte zu zeichnen oder die Zeichnung derselben in beglau bigker Form einzureichen.

Die Firma muß auch für die an einem andern Orte oder in einer andern Gemeinde errichtete Zweig­niederlassung bei dem für die letztern zuständigen Handelsgerichte angemeldet werden.

Besteht an dem Orte oder in der Gemeinde, wo die Zweigniederlassung eiuchtet wild, bereits eme gleiche Firma, so muß der Firma ein Zusatz beigefügt werden, durch welchen sie sich von jener bereits vor- brt 11 bineumageistlich* unter f^'bet^Zweigniederlassung findet nicht statt, bevor nachgewiesen ist, daß die Eintragung bei dem Handelsgerichte der Hanptniederla^ung geschehen t|L

Ärt. 25 ,

2öeiin die Firma geändert wird oder erlischt, oder wenn die Inhaber der Firma stch ändern, ift dies nach den Bestimmungen des Art. 19. bei dem Handelsgerichte anzumelden.

Ist die Aenderung oder das Erlöschen nicht in das Handelsregister eingetragen und öffentlich bekannt gemacht, so kann derjenige, bei welchem jene Thatsachen eingetreten sind, dieselbe einem Dritten tun insofern entgegensetzen, als er beweist, daß sie dem letzteren bekannt waren.

Ist die Eintragung und Bekanntmachung geschehen, so muß em Dritter die Aenderung oder das Ei­löschen gegen sich gelten lassen, sofern nicht die Umstände die Annahme begründen, dap er diese Thatsachen weder gekannt batte, noch habe kennen müssen. _____________________________

b,r?

3698) Gustav Rühl,

Blechschmied in der Nenstidt.

34(X)] Uaterzeichneler veaditchtigt sein am Kanzleiberg aelegenes Wohnhaus, Lit. B- 67, zu verkaufen.

____________Georg Schmitt.

Bohnen Einmachbüchsen,