Ausgabe 
28.1.1874
 
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hiesiges FablikgesW kann Stbuljeugniij'en versehener ls Lehrling eintreten.

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vtertelf ihrig 1 fl. 12 kr MU BrKigerlohn. Durch bk Post bezogen vierteljährig 1 sl. 29 fr.

Oießemr Anzeiger.

Erscheint täglich, aüi 8u6- nähme Sonntag-.

Spedition -. Eayzletbergx Rt. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen.

Nr. 23, Mittwoch den 28. Januar ' 1S74.

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Nr. 3 des Reichsgesetzblattes, auSgegeben den 21. Januar 1874, enthält: (9?r. 983.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 20. Januar 1874. Gießen, den 27. Januar 1873. Großherzogliches Kreisamt Gießen-

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Einladung

zur Wahl des Vorstandes der israelitischen Religionsgemeinde Gießen.

Es wird hiermit bekannt gemacht, daß in Gemäßheit der §. 1 der Wahlordnung vom 4. August 1871, die Wahl zweier Vorstandsmitglieder der israelitischen Neligionsgcmeinde Gießen an Stelle der Herren Isaac Hanau und Simon Flörsheim, deren Dienstzeit abgelaufen ist,

Montag den 2. Februar 1874

in dem Ratbhause dahier stattfinden soll.

Sämmtliche nach §. 2 der Wahlordnung stimmberechtigte Mitglieder der israelitischen Neligionsgcmeinde dahier, werden zur Theilnahme an dieser Wahl mit dem Dlmcrken eingcladen, daß die Abstimmung Vormittags von 912 Uhr und Nachmittags von 35 Uhr stattfinden wird und daß die austretenden Vorstandsmitglieder wieder wählbar sind.

Gießen, den 26. Januar 1874. Der Regierungs - Commissär:

Spanier, Kreisassessor.

Bemerkungen.

1. Wegen

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Hundesteuer-Defraudation Octroi-Defraudation

Zusammen

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Die Auflehnung des bpiscopats gegen das Gesetz

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Marg. Meusel vom Burkhardsfelden, zum Tod verurtheilt.

3 hiesige, 48 Fremde.

meist Fremde.

4 hiesige, 198 Fremde, (meist Handwerksburschen u. Vagabunden.)

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Fremde.

hier wohnende Fremde.

meist Fremde, theils b« straft, theils bis zur Nüchternheit eingesperrt Fremde.

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sctzes Uebertretung, ja die Geistlichen um so höher in der Achtung und Gunst der Bischöfe steigen, je mehr sie sich gegen den Staat austehnen? Die Ant- ' . D urch volle fünfundzwanzig Jahre war es unter Duldung und Connivenz der Negierung, die in der katholischen Abtheilung im Cnltus-

Bekanntmachung.

Die im Jahr 1873 in der Stadt Gießen angezeigten Verbrechen und Vergehen betreffend.

Nachstehende Ucbersicht wird hiermit veröffentlicht:

Die Lokal-Polizei der Stadt Gießen hat im Jahr 1873 zur Bestrafung angezeigt^beziehungsweise verhaftet oder ermittelt:

Die auf Requisition der Gerichte vorgenommenen Verhaftungen und die Feldstrafen sind hierunter nicht begriffen.

Gießen, den 24. Januar 1874. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

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Ein hervorragender deutscher Kirchenrechtslehrer schreibt in derNeuen wort liegt nahe.

Fr. Pr." Unzweifelhaft besitzt kein Staat eine kräftigere, energischere und in .....; o -

telliaentere Verwaltung, alL. Preußen. Wodurch ist es dort möglich geworden, Ministerium ein Drgan besaß, das, vom Staate bezahlt, sich die Aufgabe daß wir jetzt den gesummten Epwcopat und unter seiner Führung bl Masses stellte, dieRechte der Kirche" gegen den . protestantischen" Staat durchzu- der Geistlichkeit bis zur offenen Auflehnung gegen das Gesetz vorgehen sehen? setzen, möglich geworden, daß in der Praxis nicht das Staatsgesetz, sondern Daß dort unter Anführung von Geistlichen Exccsse gegen Personen und das das canonische Recht, nach dem ter Staat nur soweit Nechte hat, als sie Nom Eigenthum vorkommen? Daß dort unbedingte Straflosigkeit herrscht für Ge- ihm gibt, zur Geltung kam. In den Volksschulen, die bis auf das verflossene

Geschäftsstraße Loßis zum Betreiben einer mieten gesucht. Ein Laden M habet wäre erwünscht- hiffre 268 besorgt die Aw al - Agentur von Rndols ibingsselber hier. M

ordentlichen Zungen zum Aockwanrrn sucht

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Art der Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen.

Majestätsdeleidigung -

Widersetzung und Verletzung der Dienftehre.........

Desertion................

Tödtung Mords Körperverletzung -

Diebstahls...............

Betrugs, Unterschlagung, Schriftsälschung und Führung falscher Namen . Beschädigung fremden Ergcnthums und unbefugten Löschens der Straßenlaternen Bettelns................

Landstreicherei ........

Eindringens in fremde Gebäude und Obdachlosigkeit Kuppelei................

gewerbsmäßiger Unzucht Concubinats Völlerei Thierquälerei Hazardspiels Störung der Sonntagsfeier Uebertretung der Feierabendstundc unterlassenen Impfens der Kinder . .......

unterlassener Fleischbeschau und Hetzen des Schlachtviehes. Verfälschung der Lebensmittel (Milch, Butter)........

unterlassener Verwahrung bissiger Hunde

zu leicht gebackenen Brodes. .

Führung falscher Maaße...... .....

Vergehen gegen die Feuerordnung und verbotenen Schießens Uebertretung der baupolizeilichen Vorschriften Ruhestörung...... : . .

Straßenpolizei - Vergehen (Nichtreinigen, Verunreinigen und Veriperren der Straßen,

Nichtbel.uchtung der Fuhrwerke, schnelles Fahren und Werfen 2C.)

Uebertretung der Marktordnung , unterlassener Fremdenanmeldurg und unterlassener Wohnungsanzeige unerlaubten Gewerbsbetriebs (Gewerbesteuer-Defraudation) . .