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Anzeige- und Mmtsölati für den Kreis Hiessen.

JV<d. 999» Freitag den 27. Novcmdcr tM?4.

Amtlicher ¥f) eil.

Gießen, am 24. November 1874.

Betreffend: Die Volkszählung vom 1- December 1871.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großher^oglichen Bürgermeigereien.

Nachdem die Bearbeitung der Zusammenstellung der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. December 1871 inzwischen stattgesunden bat, werden Ihnen die Zählungslisten und Controllisten nunmehr kurzer Hand wieder zugeschickt werden. Wir beauftragen Sie, diese Nachweisungen über den Stand der Bevöl­kerung sicher aufzubewahren und zu weiterer Benutzung bereit zu halten.

v. Röder.

Gießen, am 24. November 1874.

Betreffend: Verloosung von Oelgemälden und anderen Kunstwerken durch das germanische Nationalmuseum zu Nürnberg.

Das Großhcrzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien

Dem germanischen Nationalmuseum zu Nürnberg ist von dem Königlich Bayerischen Staatsministerium des Innern die Erlaubniß zur Abhaltung einer Verloosung von Oelgemälden und anderen Kunstwerken, zu Gunsten des von dem genannten Museum in's Werk gesetzten Wiederaufbaus des abgetragenen Augustinerklosters zu Nürnberg, im Umfang des Königreichs Bayern ertheilt worden.

Nach dem genehmigten Verloosungsplan kommen 300 Gewinne im Schätzungswerth von 4L,000 Mark in 10 Serien zur Verloosung und sollen 20,000 ebenfalls in 10 Serien getheilte Loose zum Preise von 3 Mark für das Loos vom 1. L M- an ausgegeben werden.

Auf Nachsuchen des Directoriums des germanischen Nationalmuseums ist demselben mit Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs im Hinblick auf den Zweck der Verloosung, und da bei derselben insbesondere Geldgewinne nicht ausgesetzt sind, auch für das Großherzogthurn die Erlaubniß zum Vertrieb der fraglichen Loose ertheilt worden, wovon wir Sie zu Ihrem Bemessen i" Kenntniß setzen.

v. Röder.

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Po(itischer Theil.

sie ergriff und schwimmend an das Ufer brachte.

Se. König!. Hoheit der Großherzog haben dem Andreas Sünder aus Kastel für diese menschenfreundliche, mit eigener Lebensgefahr ausgeführte That

eine Geldprämie zu verleihen geruht.

In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffent­lichen Kenntniß gebracht.

2. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. Am 4. Juli d. I. war der Müllcrbursche Alois Karl in Weisenau, 33 Jahre alt, von Robsdorf bei Fulda gebürtig, als er sich beim Baden auS der Anstatt'schen Schwimmanstalt bei Weisenau in den offenen Rhein gewagt hatte, in Gefahr gerathen zu er­trinken. Derselbe war schon dem Versinken nahe, als auf das Hülfegeschrei mehrerer am Ufer stehenden Personen der Schiffskuecht Jacob Anstatt aus Weisenau herbeieilte und mit Hülfe einer Stange, welche er dem Ertrinkenden rasch zwischen Hände und Brust schob, denselben aus dem Wasser zog und auf diese Weise rettete.

Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben dem Jacob Anstatt für diese muthvolle, mit eigener Lebensgefahr verbundene That eine Geldprämie zu ver­leihen geruht.

In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffent­lichen Kenntniß gebracht.

3. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Erhebung der directen Steuern betreffend.

4. Bekanntmachung desselben Ministeriums, das Brückengeld und die Ueber fahrts - Gebühren bei Mainz, Worms, Oppenheim, Gernsheim und Kostheim betreffend.

würfe. Lasker critisirt die einzelnen Gesetze, bezeichnet das Gerichtsorganisa­tions-Gesetz als am Wenigsten annehmbar, vermißt die wünschenswerthe Ein­heitlichkeit der Reichs-Justizgesetze, des Reichsstudiums und der juristischen Prüfungen, erklärt den Erlaß einer Advocaten-Ordnung für dringend erforder­lich und verlangt unbeschränkte Oeffentlichkeit als beste Garantie des Rechts­lebens. Die Hauptaufgabe des Reichstages sei, die Einfügung der besten Bestimmungen der Gesetze der Einzelstaaten in das Reichsgesetz herbeizuführen. Justizminister Leonhardt erwidert, die vorgelegte Gerichts-Verfassung gebe nur die Normen, der Reichstag fei nach der Verfassung für die volle Regelung der Gerichts-Verfaffung incompetent. Schwarze bedauert die Aufgabe des Princips der Schöffengerichte. Windthorst erkennt die von Lasker gemachten Ausstellun­gen an sich als richtig an, spricht sich aber gegen dieselben auS, da sie zum Einheitsstaate führten, und erklärt, der Sitz des höchsten Reichsgerichts dürfe nichj am Sitze der höchsten Reichsbehörden sein. Das JgjauS beschließt darauf die Fortsetzung der Debatte bis zur nächsten Sitzung morgen zu vertagen.

Berlin, 24. November. Die Petitionen für Wiedereinführung der Schuldhaft haben sich gegen frühere Angaben noch vermebrt; bis zum 15. d. waren 47 Städte damit vor den Reichstag getreten. Diese Agitation wird schwerlich mehr Erfolg haben, wie die gegen Freizügigkeit u. bergt.

Unter großer Feierlichkeit fand vorgestern in der hiesigen Garnison- kirche die Ueberweisung der Gedächtnißtafeln für die in den letzten drei Kriegen

«npHffrfilnnh hervor, daß die Aufstellung der Gesetzentwürfe zu den größten Aufgaben der

UCUlJuJlQilO» Gesetzgebung gehöre, deren Berathung die höchste Hingebung des Reichstages

Darmstadt, 24. Novbr. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 55 beanspruche.Die Gesetze sind weder vollendet, noch enthalten sie das möglichst

enthält: i.Besterreichbar«, denn es mußte wohlberechtigten Factoren Rechnung getragen

1. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. Am 19. August d. I. hat ,werden, aber verschmähen Sie nicht Gutes wegen des Besseren, üben Sie der Flößer Andreas Sünder von Kastel die sechsjährige Barbara Licht von da,,Resignation, nur bann kann das große Werk gelingen." Der württembergische

(Schluß folgt.) beschäftigt, es sei wünschenswerth, wenn die übrigen Bundesregierungen sich

Berlin, 24. November. Reichstag. Erste Berathung der Justiz- ebenfalls schon in dem jetzigen Stadium der Angelegenheit über ihre Stellung Gesetzentwürfe. Bundesrathsbevollmächtigter Justizminister Leonhardt leitet die zur Frage schlüssig machten. Bei der Berathung des Berner Welt-Postvereins- Debatte mit einer Skizzirung des Gerichtsverfassungsgesetzes ein, bei welchem-Vertrages nahm der bayerische Minister v. Fäustle von der bezüglichen Anre- von der Reichsverfassung gesteckte Grenzen einzuhalten waren, und empfiehlt biegung des Referenten (hanseatischen Ministerresidenten) Dr. Krüger Veranlassung, gefammten Justiz-Gesetze, welche ein festgeschlossenes System bilden. Er hebt der Reichs-Regierung für die Anregung und das Zustandekommen des Postver-

als dieselbe an einer tiefen Stelle in den Rhein gefallen war, mit eigener jJustizminister Mittnacht bespricht bte Strafproceß. Orbnung, ber bayerische Lebensgefahr von beni Tobe des Ertrinkens gerettet, indem er ihr nachsprang, jJustizminister Fäustle ebenso die Ctvilproceß-Ordnung. Beide haben Vertrauen " ** CJC1----v "** 11C*~ auf eine Verständigung und empfehlen die Annahme ber bezüglichen Gesetzent-

Gefallenen bes Garbe-Corps statt Die Predigt wurde vom Hofprediger From-

-mel gehalten. Der Kaiser, der Kronprinz und andere Glieder der kaiserlichen

5. Bekanntmachung Großherzoglicher Commission für Post-Angelegenheiten,«Familie wohnten der würdigen Feier bei.

die Postverbindung zwischen Laubach und Hungen betreffend. Berlin, 25. November. In der am 23. b. stattgehabten Sitzung des

6. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Alzey, die Nicht-Erhebung'Bundesrathes erklärte ber Präsident des Reichskanzler-Amtes, Staatsminister einer confessionellen Umlage von den katholischen Einwohnern der Gemeinde Delbrück, auf eine Anfrage: Die preußische Regierung habe sich bereits mit Volxheim betreffend. den Fragen wegen der Umwandelung der preußischen Bank in eine Reichsbank