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At. B. Rr. 1.
Mnzeige- und Mmtsötatt für den Kreis Hiessen.
He». Dmincrstnsi den 26. November 6^94.
Amtlicher Theil.
Gießen, am 21. November 1874. •
Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes über die Landgemeinde-Ordnung, hier die Wohl der Beigeordneten.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grosrhrrzoglichen Bürgermeillereikn.
Mehrfach vorgekommene Anfragen geben uns Veranlassung, Sie auf die Bestimmung des § 48 der Anleitung zu der auf Grund der Landgemeinde- Ordnung vorzunehmenden Wahl des Gemeinderaths, des Bürgermeisters und des Beigeordneten zu verweisen, wonach der neu eingetretene Gemeinderath znr Leitung der Wahl eines Beigeordneten, einen Vorsitzenden und zwei Beisitzer zu wählen hat.
v. Röder.
Gießen, den 21. November 1874.
Betreffend: Die WahUn zu den Kreistagen, insbesondere durch Bevollmächtigte der Gemeinde-Vorstände.
Das Großherzogliche Kre.isamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nachdem innerhalb der gesetzlichen vierwöchigen Frist Beschwerden gegen d.e in Nr. 245 deö Gießener Anzeigers bekannt gemachte Bildung der Wahlbezirke resp. die Vertheilung der zu wählenden Krcistagsabgeordneten sowie Anträge auf Berichtigung des gleichzeitig veröffentlichten Verztichnisses der von den einzelnen Gemeinden zu wählenden Bevollmächtigten nicht bei uns vorgebracht worden sind, fordern wir Sie nunmehr ans. fobalb der Vorstand Ihrer betreffenden Gemeinden vollständig (Bürgermeister, Beigeordneter, Gemeinderath) eonstituirt sein wird, nach Maßgabe der nachstehend nochmals angegebenen Einwohnerzahl die beigesehte Anzahl von Bevollmächtigten durch den Ortsvorstand aus feiner Mitte bezeichnen zu lassen und hiernach unverzüglich das erwachsende Protokoll, welches nach dem hier beigefügten Muster abzusasseu ist, an uns einzusenden.
Wir machen hierbei darauf aufmerksam, daß Mitglieder des Gemeindevorstandes, welche als Höchstbesteuerte an der Wahl von Mitgliedern des Kreistags Theil zu nehmen berufen sind, nicht zu Bevollmächtigten der Gemeinde-Vorstände gewählt werden, beziehungsweise als solche nicht an der Wahl von KreiStags-Abgeordneten Theil nehmen können.
__________________________ v. R ö d e r.
Wahlbezirke und zugehörige Gemeinden.
Seelenzahl der Gemeinden.
Zahl der zu ernennenden Bevollmächtigten.
Wahlbezirke und zugehörige Gemeinden.
Seeleuzahl der Gemeinden.
Zahl der zu ernennenden Bevollmächtigten.
S. Wahlbezirk.
Dorf-Gill ............
359
1
Gießen..............
Heuchelheim............
II. Wahlbezirk.
12317
1476
oevorstandeS.
6
Holzheim.............
VIII. Wahlbezirk.
Lick...............
1149
2305
5
9
Klein Linden............
702
3
Ettingshausen . .........
582
2
Groß-Linden............
1216
5
Münster.............
329
1
Leihgestern ............
969
4
Nieder-Bessingen...........
345
1
Lang-Göns............
1407
6
Ober-Bessingen...........
395
2
Allendorf a. d. Lahn.........
III. Wahlbezirk.
515
2
Hattenrod........... •
IX. Wahlbezirk.
386
2
Staufenberg............
578
2
Hungen .............
1223
5
Mainzlar.............
465
2
Langsdorf . . .........
853
3
Daubringen............
554
2
Bettenhausen............
407
2
Lollar ..............
929
4
Bellersheim............
613
2
Treis a d. Lda............
1085
4
Obbornhofen............
569
2
Allendorf a. d. Lda..........
1169
5
Utphe..............
502
2
Ruttertshausen...........
IV. Wahlbezirk.
Wieseck..............
338
1971
1
8
Trais-Horloff............
Inheiden.............
X. Wahlbezirk.
258
335
1
1
Trohe..............
159
1
Villingen .............
866
3
Alt-Buseck..... .......
1217
5
Langd ..............
629
3
Rödgen..............
577
2
Nonnenroth............
357
1
Annerod.............
V. Wahlbezirk.
490
2
Rodheim mit Hof-Groß........
Röthges............-•
337
263
1 1
Groß-Buseck ............
1518
6
Steinheim.............
522
2
Beuern..............
Bersrod...........
976
382
4
2
Rabertshausen mit Ringelshausen.....
XI. Wahlbezirk.
210
1
Winnerod.............
43
1
Grünberg.............
2221
9
Reiskirchen............
679
3
Stockhausen............
i 88
1
Allertshausen............
239
1
Weickartshain ...........
369
1
Elimbach.............
232
A
Harbach ............
346
1
Lindenstruth............
VI. Wahlbezirk.
324
1
Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg
Göbelnrod..............
534
260
2
1
Alback..............
358
1
Queckborn.............
619
2
Steinbach.............
Watzenborn und Steinberg.......
979
1318
4
5
Lauter..............
XII. Wahlbezirk.
412
2
Garbenteich............
606
2
Londorf .............
840
3
Hausen..............
313
1
Geilshausen . .........
461
2
Burkhardsfelden...........
569
2
Kesselbach.............
421
2
Oppenrod.............
VII. Wahlbezirk.
291
1
Lumda..............
Ovenhausen mit Appenborn.......
386
312
2
1
Ober-Hörgern...........
345
1
Rüddmgshausen...........
741
3
Eberstadt mit Arnsburg........
634
3
Stangenrod............
355
1
Muschenheim mit Hof-Gill..... .
691
3
WeiterShain............
502
1 2
Birklar .............
457
2
Reinhardshain...........
327
1
Grnningen.............
709
3
Beltershain............
355
1 1


