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<$TttS vierteljährig 1 st. 12 kr. Mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 st. 29 kr.
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Sxvidition: Lanzletbera,
*’t. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kressen.
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Mo. 19?.VliMvoch den 26. August 1874.
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Gießen, am 22. August 1874.
B etreffend : die Ortstafeln und Grenztafeln
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die Großherzoglichen Bürgermeistereien derjenigen Gemeinden, welche in Folge der neuen Kreiseintheilnng dem Kreis Gießen neu zugetheilt worden sind.
Mit Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 21. v. M. (Anzeigeblatt Nr. 168) und die Ihnen zu der am 15. l. M- stattgehabten Versammlung noch weiter mündlich ertheilte Weisung sehen wir innerhalb 5 Tagen Ihrer Anzeige entgegen, ob die Ortstafeln entsprechend abgeändert sind.
Wir erwarten die pünktliche Erledigung dieser Auflage unter dem Anfügen, daß wir gegen Säumige strafend einschreiten müßten.
v. N ö d e r.
~ ' Gießen, am 22. August 1874.
Betreffend : die Herausgabe eines „Unioersalzinsrechners" und Umrechners in neuer Reichswährung.
Daö Großhl'rzoglichc Krcisamt Gießen
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die Großherzoqlichen Bürgermeistereieu und sämmtliche Gemeinde- und Kirchen-Rechner.
Auf Nachsnchen der Buchner'schen Verlagsbuchhandlung zu Bamberg machen wir Sie auf die nachstehenden, bei derselben soeben erschienenen, tabellarischen Rcchnuugsübersichten aufmerksani:
1. Universal-Umrechner der süddeutschen Währung in die Reichsmünz-Währung. Berechnet von G- Fasching, Königlicher Regierungs-Rechnungs- Commissar in Bayreuth. Preis 42 Kreuzer.
2. Universal-, Zins-, Kapitalien- und Besoldungsraten-Nechner. — Zum Gebrauche für Nord- und Süddeutschland, herausgegeben von G. Fasching, Königlicher Negierungs-Rechuungs-Commissär in Bayreuth. — Preis 1 ft. 10 kr.
Falls sich eine größere Zahl von Ihnen für Anschaffung dieser Uebersichten, von denen Exemplare auf unserem Büreau eingesehen werden können erklären sollte, sind wir zur Ersparung von Portokosten bereit auf desfallsige Anmeldung den gemeinsamen Bezug zu vermittteln.
v. Röder.
B c k a n n t m a ch ii u g.
Die im Jahre 1874 stattfindenden Hebungen der Großherzoglichen (23.) Divifion, insbesondere Abschätzung der dabei vorkommenden Flurbeschädigungen betreffend.
Nach einer Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts vom 18. v M. wird in der Zeit vom 29. August bis einschließlich 2. September das Brigade Exercieren der 49. Infanterie-Brigade südlich von Gießen am sog. Seltersberg abgehalteu werden und vom 4. bis einschließlich 16. September werden die Detachements- und Tivisions-Uebungen bei Gießen, Grünberg, Hungen, Schotten und Friedberg stattfinden.
Zur niöglichsten Vermeidung von Flurbeschädigungen in Folge der Truppenübungen empfiehlt es sich die Aecker noch vor Beginn der Uebungen thun- lichst abznerndten und diejenigen Grundstücke, welche während der Uebungen noch mit Früchten bestanden sein werden, durch Anbringen von Strohwischen schon von Weitem erkenntlich zu machen.
Für Flurbeschädignngen, welche durch das Zuschauerpublikum verursacht werden, wird aus Militärfonds nichts vergütet. Darum werden die Zuschauer um so dringender aufgefordert, die noch nicht abgeerndteten Aecker nicht zu betreten.
Die Feldschützen sind angewiesen, Beschädigungen, welche trotz dieser Warnung stattfinden, zur Bestrafung anzuzeigen.
Gießen, den 12. Augnst 1874.
Großherzogliche Polizei-Verwaltung. __'Nove r.__________________________________________________
B e k q n n tm a ch u n g.
Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 15. Juni d. I. bringen wir hiermit weiter zur Kenntniß der Betheiligten, daß die nächsten Prüfungen in folgender Weise vorgenommen werden:
Montag den 7. September d. I. und folgende Tage:
für diejenigen, welche in den Jahren 1854 und 1855 geboren sind.
Donnerstag den lv. September d. I. und folgende Tage:
für diejenigen, welche in den Jahren 1856 und 1857 geboren sind.
Die Prüfungen beginnen an jedem Tage Morgens 8 Uhr dahier in der alten Kanzlei, Louisenplatz 2 Darmstadt, den 8. August 1874.
Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Pabst. Strecker.
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politischer Theis.
Gießen, 25. August. jwerde, indem hierdurch den einzelnen Verlagshandlungen jährlich ganz bedeu- (Fortsetzung des Berichts Großh. Handelskammer aus Nr. 196 d. Vltts) itende Opfer auferlegt würden (6ei der in Rede stehenden Handlung beläuft Buchhandel. ssich nach deren Angabe die jährlich hierdurch verursachte Mehrausgabe auf
Außer dem dahier von 4 Firmen auch im vergangenen Jahr schwunghafte200 bis 500 fl.)
betriebenen Sortimentshandel wird von dreien dieser Firmen auch das Ver- Es wird daher von der betr. Firma dringend die Abschaffung dieser den lagsgeschäfr in größerer Ausdehnung betrieben. iDerlagshandlungeu obliegenden Verpflichtung gewünscht und zur Begründung
Nach den uns gewordenen Mitthellungen sind in 1873 im hiesigen Ver- dieses Wunsches bemerkt, daß dem Buchhandel durch den Staat ein besonderer lag 12 wissenschaftliche Werke neu erschienen, hiervon gehören an: Schutz nicht gewährt werde, somit auch eine besondere Belastung desselben
dem Gebiete der Theologie 2, der Jurisprudenz 2, der Medicin in specie jincfyt zu rechtferrigen sei, sowie ferner hervorgehoben, daß diese lästige Ver- Phyfiologie 2, der Chemie 1, Forstwissenschaft 1, Pharmaeie 1, Zoologie 1/pflichtung auch in dem Staat, in welchem der Buchhandel in höchster Blüthe Philologie 2. — Außerdem sind im diesigen Verlag noch erschienen 1 belletri- stehe, nämlich dem Königreich Sachsen, nicht existire.
stisches Buch und 3 Schulbücher. i Bankgeschäft.
Von einer der hiesigen Verlagsbuchhandlungen wird uns die Klag^ aus-, Im Bank- und Wechselgeschäft war der Geschäftsverkehr des vergangener?, gesprochen, daß die Abgabe der sog. Pflichtexemplare sehr drückend empfunden Jahres dem von 1872 im Wesentlichen gleich. Dem entsprechend wird uns


