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Preis vlirtetjährtg 1 ft 12fr Mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig
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Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Montag«.
Expedition: Lanzletber«, tit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen.
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Freitag den 25. ^eptcmlicr
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Gietzener Anzeiger.
Derselbe erscheint in den Vormittagsstunden täglich, mit Ausnahme Montags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich nur l fl. 12 fr., frei ins Haus geliefert.
Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im IV. Quartal 1874 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.
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p o (ilischer T heis.
jammt-Ministerium allergnädigst zu ernennen geruht.
Darmstadt, 22. September. Das gestrige „Regierungsblatt" zeigt au, daß die Großh. Haupt-Staatskasse, die Ober-Einnchmereien und die Rentämter mit der Umwechslung der Münzen süddeutscher Währung gegen Reichs- Münzen oder gegen solche des Thalerfußes beauftragt worden sind, und daß diese Umwechslung bei den genannten Kasten vom 1. October l. I. an stattfinden kann.
Mainz, 22. September. Nach einem Bericht des „Mainzer Journ." hat gestern hier eine Versammlung katholischer Männer aus allen Theilen des Landes (wie viel ihrer waren, wird leider nicht gesagt) stattgefunden, welche über „die Stellung der Katholiken zu den projectirten hessischen Kirchengesetzen" berieth. Nach dem bischöflichen Organ beherrschte „ein wunderbarer Geist der Einmüthigkeit" die Versammlung. Als Ergebniß der Berathung haben wer wohl folgende Erklärung anzusehen, welche an der Spitze der heutigen Nummer
zeitig die Mängel zu beseitigen stimmungen leiden.
Functionen auf dem Kirchhofe hat der altkatholische Pfarrer Grunert gegen den ihn nicht ermächtigenden Negierungsbescheid an den Minister appellirt.
Königsberg, 22. September. Die Beerdigung des Altkatholiken, welche der Probst Dinder nicht in geweihter Erde vornehmen lassen wollte,
Bei Feststellung des Gesetzentwurfes ist die Beseitigung dieser Mängel in's Auge gefaßt und von nachstehenden Grundsätzen ausgegangen worden:
1) Beschränkung der Verpflichtung zu Natural-Leistungen auf das im In tereste der Erhaltung und kriegerischen Ausbildung der bewaffneten Macht unerläßliche Maß;
2) Inanspruchnahme der leistenden Individuen, als verpflichteter Subjekte, und — soweit die Natur der einzelnen Leistungen es erfordert, — der Gemeinden, als vermittelnder Organe;
3) Vergütung der Leistungen nach Durchschnittssätzen, bezw. Preisen, welche dem Werthe der Leistungen möglichst gleichkommen.
Berlin, 23. September. Heute fand im Sitzungssaale des Abgeordnetenhauses die erste General-Versammlung des Architekten-Vereins unter Anwesenheit des Kronprinzen und des Handels-Ministers Dr. Achenbach statt. Ucber 100 Personen waren anwesend. Die nächste General-Versammlung findet im Jahre 1876 in München statt.
Tkllffrfifnnh lflcn Reichstages zur Sprache gekommen unv uu(cu.b .....
XJtuqujiuiiu. dürfend anerkannt worden sind, bestehen in erster Linie in dem ungenügenden
Darmstadt, 21. September. Se. Königl. Hoheit der Großherzogi Maße der Entschädigung, welche den Leistungsfähigen zu Theil wird, daneben haben mittelst Allerhöchster Entschließung Dom 12. September l. I. den Mini-'jedoch auch in einzelnen, die Leistungspflicht selbst betr. Bestimmungen, sowie sterialrath im seitherigen Ministerium des Großherzoglichen Hauses und desjin der fehlenden Uebersichtlichkeit der die verschiedenen Leistungen regelnden Aeußern, Dr. Carl Neidhardt, zum Ministerialrath im Großherzoglichen Ge-jVorschriften.
— Die Beerdigung des Altkatholiken, dessen Beisetzung in geweihter Erde Probst Dinder verweigerte, erfolgte bereits heute, nachdem das Grab unter Polizei-Aufsicht hergestellt war.
Königsberg, 23. September. Die Verhandlungen gegen 38 Rädelsführer bei den Quedenauer Unruhen haben heute vor dem Schwurgericht begonnen und dauern 4 Tage. Die übrigen Teilnehmer werden von dem Kreisgericht abgeurtheilt.
Posen, 21. September. Der „Ostsee-Ztg." wird geschrieben: Das Organ der geheimen Diöcesanverwaltung, „Kuryer Pozn", ist endlich zu seinem Schrecken dahinter gekommen, daß ein großer und vielleicht der größte Theil der Geistlichkeit mit den vom Staate ernannten Verwaltern des Diöcesanver- mögens in amtlichem Verkehr steht, und führt deshalb gegen diese staatlichen Organe, um sie in den Augen der Geistlichkeit und der katholischen Bevölkerung gänzlich zu ruiniren, aus der mittelalterlichen Rüstkammer des römischen Katholicismus das schwerste Geschütz in den Kampf. In einem Leitartikel, überschrieben: „Ist es erlaubt, der neuen Kirchenverwaltung Gehorsam zu leisten?" sucht das Blatt des Langen und Breiten aus dem canonischen Recht nachzuweisen, daß die weltliche Verwaltung des Kirchenvermögens eine mit dem Bannfluch belegte Usurpation sei, und daß daher die Geistlichen, welche sich an dieser Usurpation dadurch betheiligen, daß sie mit der zur Verwaltung des Kirchenvermögens eingesetzten weltlichen Behörde in amtliche Verbindung treten, ebenfalls dem Kirchenbann verfallen, von dem sie nur vom Papst allein losge- sprvchen werden können.
Hamburg, 23. September. Die österreichische Nordpol-Expedition ist unter großem Jubel gestern Abend 117a Uhr in Hamburg angekommen, mit
Landes.
2) Für den Fall, daß diese Entwürfe Gesetzeskraft erlangen sollten, werden die Katholiken Hessens, treu ihrem Gewissen und Glauben, denselben energischen Widerstand leisten, wie solchen die Katholiken Preußens den dort erlassenen sog. Maigesetzen entgegenstellen.
3) Es ist Pflicht und Aufgabe der Katholiken Hessens, bie Factoren der Gesetzgebung über diese ihre Gesinnungen durchaus nicht in Zweifel zu lassen und in vollster Einmüthigkeit die erforderlichen Schritte zu thun.
Franz Freiherr v. Wambolt.
Berlin, 22. September. Die Verpflichtung zu Natural-Leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ist zur Zeit für das gesammte Bundesgebiet mit Ausnahme von Bayern und Württemberg bezüglich der Ouarlierleistting durch das Gesetz vom 25. Juni 1868, bezüglich der übrigen Leistungen durch die betr. preußischen Gesetze und die zu deren Ausführung, Erläuterung oder Ergänzung ergangenen Reglements, Instructionen und Rescrlpte (Art. 61 der Reichsverfassung) geregelt. , ~
Bayern und Württemberg haben ihre dessallstgen landesgesetzllchen Be- stimmungen bisher b-ibehalten; ersteres auf Grund Bündmßv-rtrages vom 25. November 1870, III. § 5, I., letzteres auf Grund des § 10 der Militar- conventiou vom 21./25. November 1870 und der zur Ausführung destelbcn g->
troffenen Verabredungen. , , . c
Ein vom Reichskanzler dem Buudesrath letzt vorgelegtcr Gesetzeiitwurf beabsichtigt, di- Verpflichtung zu Natural-Leistungen für die bewaffnete Macht
des „Mainzer Journ." prangte:
Eine aus allen Theilen des Großherzogthums zahlreich besuchte Versammlung katholischer Männer, welche am 21. d. Mts. in Mainz zur Besprechung iwiujv m «nu^i m vjuvu‘/‘u *u||in iwuk,
der von der Großherzoglichen Regierung den Landständen vorgelegten sog. wird unter dem Schutz der Polizei stattfinden. Wegen Ausübung kirchlicher Kirchengesetze sich zusammenfand, ertheilte dem Unterzeichneten als ihrem Präsidenten den Auftrag, folgende Erklärung zu veröffentlichen:
1) Die vorgelegten Gesetzentwürfe verletzen das göttliche, historische durch internationale Verträge geheiligte und in der hessischen Verfassung gewährleistete Recht der katholischen Kirche; sie greifen tief in das Gebiet des Glaubens und des Gewissens ein und gefährden auf's Empfindlichste den Frieden des
dem Staatsdampfer Elbe von Blankenese eingeholt und bei der Landung mit tz viv tull „ _______u . ,, Feuerwerk und Illumination empfangen worden. Der Bürgermeister Kirchen-
^m^tteden und die'Gewährung dem entsprechende Vergütungen für das ganze pauer hielt die Begrüßungsrede, begleitet von begeisterten Hochs Die Herren Bundesaebiet ebenso einheitlich festzustellen, wie dies hinsichtlich der Kriegslei- Payer und Weyprecht sind in Streifs Hotel, wo em Banket stattfindet, und llunaen bereits durch das Gesetz vom 13. Juni 1873 geschehen ist, sowie gleich- die Mannschaft in Seemannshause untergebracht.
' 9 - -- - f an welchen die gegenwärtig maßgebenden Be- Frankfurt, 22. September. Laut Vernehmen der „N. Frkftr. Pr."
siimmunaen leiden. V>at bie Kaiserin Augusta die Vorstände des Vaterländischen Frauenvereins zu
Diese Mängel welche schon zu wiederholten Malen in den Verhandlung einer am 8. und 9. October hier abzuhaltenden Versammlung einberufen. Die


