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Preis vlirtetjährtg 1 ft 12fr Mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig

1 fl. 29 fr

Gießener Anzeiger.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Montag«.

Expedition: Lanzletber«, tit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen.

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Freitag den 25. ^eptcmlicr

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ifcs." Einladung MM Abonnement

auf den

Gietzener Anzeiger.

Derselbe erscheint in den Vormittagsstunden täglich, mit Ausnahme Montags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich nur l fl. 12 fr., frei ins Haus geliefert.

Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im IV. Quartal 1874 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.

Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 1 fl. 29 fr. incl. Postaufschlags. Dieselben fönnen nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren.

Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Glattes bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern. Die Redaction.

p o (ilischer T heis.

jammt-Ministerium allergnädigst zu ernennen geruht.

Darmstadt, 22. September. Das gestrigeRegierungsblatt" zeigt au, daß die Großh. Haupt-Staatskasse, die Ober-Einnchmereien und die Rent­ämter mit der Umwechslung der Münzen süddeutscher Währung gegen Reichs- Münzen oder gegen solche des Thalerfußes beauftragt worden sind, und daß diese Umwechslung bei den genannten Kasten vom 1. October l. I. an statt­finden kann.

Mainz, 22. September. Nach einem Bericht desMainzer Journ." hat gestern hier eine Versammlung katholischer Männer aus allen Theilen des Landes (wie viel ihrer waren, wird leider nicht gesagt) stattgefunden, welche überdie Stellung der Katholiken zu den projectirten hessischen Kirchengesetzen" berieth. Nach dem bischöflichen Organ beherrschteein wunderbarer Geist der Einmüthigkeit" die Versammlung. Als Ergebniß der Berathung haben wer wohl folgende Erklärung anzusehen, welche an der Spitze der heutigen Nummer

zeitig die Mängel zu beseitigen stimmungen leiden.

Functionen auf dem Kirchhofe hat der altkatholische Pfarrer Grunert gegen den ihn nicht ermächtigenden Negierungsbescheid an den Minister appellirt.

Königsberg, 22. September. Die Beerdigung des Altkatholiken, welche der Probst Dinder nicht in geweihter Erde vornehmen lassen wollte,

Bei Feststellung des Gesetzentwurfes ist die Beseitigung dieser Mängel in's Auge gefaßt und von nachstehenden Grundsätzen ausgegangen worden:

1) Beschränkung der Verpflichtung zu Natural-Leistungen auf das im In tereste der Erhaltung und kriegerischen Ausbildung der bewaffneten Macht un­erläßliche Maß;

2) Inanspruchnahme der leistenden Individuen, als verpflichteter Sub­jekte, und soweit die Natur der einzelnen Leistungen es erfordert, der Gemeinden, als vermittelnder Organe;

3) Vergütung der Leistungen nach Durchschnittssätzen, bezw. Preisen, welche dem Werthe der Leistungen möglichst gleichkommen.

Berlin, 23. September. Heute fand im Sitzungssaale des Abgeord­netenhauses die erste General-Versammlung des Architekten-Vereins unter An­wesenheit des Kronprinzen und des Handels-Ministers Dr. Achenbach statt. Ucber 100 Personen waren anwesend. Die nächste General-Versammlung findet im Jahre 1876 in München statt.

Tkllffrfifnnh lflcn Reichstages zur Sprache gekommen unv uu(cu.b .....

XJtuqujiuiiu. dürfend anerkannt worden sind, bestehen in erster Linie in dem ungenügenden

Darmstadt, 21. September. Se. Königl. Hoheit der Großherzogi Maße der Entschädigung, welche den Leistungsfähigen zu Theil wird, daneben haben mittelst Allerhöchster Entschließung Dom 12. September l. I. den Mini-'jedoch auch in einzelnen, die Leistungspflicht selbst betr. Bestimmungen, sowie sterialrath im seitherigen Ministerium des Großherzoglichen Hauses und desjin der fehlenden Uebersichtlichkeit der die verschiedenen Leistungen regelnden Aeußern, Dr. Carl Neidhardt, zum Ministerialrath im Großherzoglichen Ge-jVorschriften.

Die Beerdigung des Altkatholiken, dessen Beisetzung in geweihter Erde Probst Dinder verweigerte, erfolgte bereits heute, nachdem das Grab unter Polizei-Aufsicht hergestellt war.

Königsberg, 23. September. Die Verhandlungen gegen 38 Rädels­führer bei den Quedenauer Unruhen haben heute vor dem Schwurgericht be­gonnen und dauern 4 Tage. Die übrigen Teilnehmer werden von dem Kreis­gericht abgeurtheilt.

Posen, 21. September. DerOstsee-Ztg." wird geschrieben: Das Organ der geheimen Diöcesanverwaltung,Kuryer Pozn", ist endlich zu seinem Schrecken dahinter gekommen, daß ein großer und vielleicht der größte Theil der Geistlichkeit mit den vom Staate ernannten Verwaltern des Diöcesanver- mögens in amtlichem Verkehr steht, und führt deshalb gegen diese staatlichen Organe, um sie in den Augen der Geistlichkeit und der katholischen Bevölke­rung gänzlich zu ruiniren, aus der mittelalterlichen Rüstkammer des römischen Katholicismus das schwerste Geschütz in den Kampf. In einem Leitartikel, überschrieben:Ist es erlaubt, der neuen Kirchenverwaltung Gehorsam zu leisten?" sucht das Blatt des Langen und Breiten aus dem canonischen Recht nachzuweisen, daß die weltliche Verwaltung des Kirchenvermögens eine mit dem Bannfluch belegte Usurpation sei, und daß daher die Geistlichen, welche sich an dieser Usurpation dadurch betheiligen, daß sie mit der zur Verwaltung des Kirchenvermögens eingesetzten weltlichen Behörde in amtliche Verbindung treten, ebenfalls dem Kirchenbann verfallen, von dem sie nur vom Papst allein losge- sprvchen werden können.

Hamburg, 23. September. Die österreichische Nordpol-Expedition ist unter großem Jubel gestern Abend 117a Uhr in Hamburg angekommen, mit

Landes.

2) Für den Fall, daß diese Entwürfe Gesetzeskraft erlangen sollten, wer­den die Katholiken Hessens, treu ihrem Gewissen und Glauben, denselben ener­gischen Widerstand leisten, wie solchen die Katholiken Preußens den dort erlassenen sog. Maigesetzen entgegenstellen.

3) Es ist Pflicht und Aufgabe der Katholiken Hessens, bie Factoren der Gesetzgebung über diese ihre Gesinnungen durchaus nicht in Zweifel zu lassen und in vollster Einmüthigkeit die erforderlichen Schritte zu thun.

Franz Freiherr v. Wambolt.

Berlin, 22. September. Die Verpflichtung zu Natural-Leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ist zur Zeit für das gesammte Bundesgebiet mit Ausnahme von Bayern und Württemberg bezüglich der Ouarlierleistting durch das Gesetz vom 25. Juni 1868, bezüglich der übrigen Leistungen durch die betr. preußischen Gesetze und die zu deren Ausführung, Erläuterung oder Ergänzung ergangenen Reglements, Instructionen und Rescrlpte (Art. 61 der Reichsverfassung) geregelt. , ~

Bayern und Württemberg haben ihre dessallstgen landesgesetzllchen Be- stimmungen bisher b-ibehalten; ersteres auf Grund Bündmßv-rtrages vom 25. November 1870, III. § 5, I., letzteres auf Grund des § 10 der Militar- conventiou vom 21./25. November 1870 und der zur Ausführung destelbcn g->

troffenen Verabredungen. , , . c

Ein vom Reichskanzler dem Buudesrath letzt vorgelegtcr Gesetzeiitwurf beabsichtigt, di- Verpflichtung zu Natural-Leistungen für die bewaffnete Macht

desMainzer Journ." prangte:

Eine aus allen Theilen des Großherzogthums zahlreich besuchte Versamm­lung katholischer Männer, welche am 21. d. Mts. in Mainz zur Besprechung iwiujv m «nu^i m vjuvu/u *u||in iwuk,

der von der Großherzoglichen Regierung den Landständen vorgelegten sog. wird unter dem Schutz der Polizei stattfinden. Wegen Ausübung kirchlicher Kirchengesetze sich zusammenfand, ertheilte dem Unterzeichneten als ihrem Prä­sidenten den Auftrag, folgende Erklärung zu veröffentlichen:

1) Die vorgelegten Gesetzentwürfe verletzen das göttliche, historische durch internationale Verträge geheiligte und in der hessischen Verfassung gewährleistete Recht der katholischen Kirche; sie greifen tief in das Gebiet des Glaubens und des Gewissens ein und gefährden auf's Empfindlichste den Frieden des

dem Staatsdampfer Elbe von Blankenese eingeholt und bei der Landung mit tz viv tull _______u . ,, Feuerwerk und Illumination empfangen worden. Der Bürgermeister Kirchen-

^m^tteden und die'Gewährung dem entsprechende Vergütungen für das ganze pauer hielt die Begrüßungsrede, begleitet von begeisterten Hochs Die Herren Bundesaebiet ebenso einheitlich festzustellen, wie dies hinsichtlich der Kriegslei- Payer und Weyprecht sind in Streifs Hotel, wo em Banket stattfindet, und llunaen bereits durch das Gesetz vom 13. Juni 1873 geschehen ist, sowie gleich- die Mannschaft in Seemannshause untergebracht.

' 9 - -- - f an welchen die gegenwärtig maßgebenden Be- Frankfurt, 22. September. Laut Vernehmen derN. Frkftr. Pr."

siimmunaen leiden. V>at bie Kaiserin Augusta die Vorstände des Vaterländischen Frauenvereins zu

Diese Mängel welche schon zu wiederholten Malen in den Verhandlung einer am 8. und 9. October hier abzuhaltenden Versammlung einberufen. Die