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Gießener Anzeiger

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Anzeige- und Amtsßtatl für den Kreis Hiessen

Freitag den 24. April

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Berlin, 23. April. lieber den Schluß des Reichstages verlautet aus Reichstagskreiscn, daß der Kaiser wünsche, den Reichstag persönlich zu schließen.

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Erscheint täglich, «u Hut- nähme Sanntagl

Expet-tNon: Lanzlet^rrg, 8it «. 1h. 1.

Darmstadt, 22. April. Das Großhcrzogliche Regierungsblatt Nr. 2l Sollte sich dieser Wunsch realisiren lassen, würde der Schluß am Sonntag im enthält: weißen Saale des Schlosses, andernfalls durch Delbrück am Sonnabend im

Heuberger, weisen fort.

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Kreises Büdingen.

y 8. Uebersicht der Umlagen zur Bestreitung der Communal Bedürfnisse der israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Oppenheim pro 1874.

9. Charakterertheilungen. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnätigst geruht: am 16. Marz den Tünchern Kaspar und Heinrich Nover ui Darmstadt den Charakter alsHoftüncher", am 30. Marz dem Vergolder Georg Zaun zu Darmstadt den Charakter alsHofvergolder" zu verleihen.

10. Versetzungen in den Ruhestand- Se. ^iönigl. Hoheit der Großherzog habcil allergnädigst geruht: am 26. März den Schullehrer an der israelitischen Elementarschule zu Auerbach, Abraham Koschland, aus sein Nachsuchen, am 27. März den Schullehrer an der zweiten evang. Schule zu Bechtheim, Chri­stoph Goll, auf sein Nachsuchcn, am 31. März den Rentamtsdiener bei dem Rentamte Lindenfels, Georg Seeger, auf sein Nachsuchen imb mit Wirkung vom 1. April l. I. an, und'am 4. April den Canzlei-Jnspector bei dem Ober- appcllalious- und Cassationsgericht, Friedrich Müller, auf sein Nachsuchen, in Anerkennung seiner mehr als 50jährigen treu geleisteten Dienste, in den Ruhe

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erhält keine Gefangenenkost, sondern wird mit Genehnligung der Gesäugnißbe- hörde durch den Probst v. Choinski beköstigt. Sein Nachfolger in Gnesen ist der Domherr Korreutkowski.

Aus Baden, 22. April. In lllberlingen am Ried (See-Kreis) ist der eigenthümliche Fall vorgekommen, daß ein katholischer Priester sein Amt niederlegte, weil ihm das Gewissen verbiete, die Lehre der päpstlichen Unfehl­barkeit anzlierkenuen und er die Kirche nicht entweihen wolle, indem er anders lehre, als er glaube. DieFreie Stimme", das ultramontane Organ in jener Gegend, begleitet diesen Schritt mit der Bemerkung, daß er unter den 1300 Priestern Badens der erste und hoffentlich auch der letzte sei Für den tiefen Eindruck und das große Interesse, welches die Verhandlungen in dem Sckeuerpurztl-Proceß gefunden haben, spricht der Umstand, daß in der kurzen Zeit schon die dritte Auflage des stenographischen Berichts gedruckt werden mußte.

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Paris, 19. April. Die Citation des Bischofs von Nancy vor das Gericht von Zabern erregt hier bedeutende Aufregung. Auffallend ist die Ueber- einstimmung, womit die Organe der verschiedensten Parteien ihre schiefe Auf­fassung der Sachlage kundgcben. Einestheils sehen sie in der Vorladung des Bischofs nur eineanticlericale" Handlung der deutschen Staatsanwaltschaft, andercutheils behaupten sie, die französische Regierung sei durch das Concordat gesetzlich verhindert, ihre Vermittelung in der Weise, wie sie Statt gefunden hat, zu leihen. Der Fall des. Bischofs von Nancy steht aber zunächst außer­halb des Rahmens, in de,n die einfach ultramontanen Demonstrationen des Hrn. Plantier und Genossen sich bewegten. Er ist ein französischer Unterthan, der Untergebene in Deutschland besitzt, und diese Untergebenen in seiner Eigenschaft als ihr Vorgesetzter zu öffentlicher Agitation gegen das Reich veranlaßt hat. Daß seine Autorität zufällig eine geistliche ist, kommt erst in zweiter Linie in Betracht. Der Fall würde ganz ähnlich liegen, wenn etwa eine französische Eisenbahn Dircctien eine Strecke im Elsaß besäße und ihre Schaffner dienstlich wänge, auf dieser Strecke laudesverrätherische Handlungen gegen Deutschland vorzunehmen. Im Frankfurter Frieden hat Frankreich die Verpflichtung über­nommen, vor kommenden Falles die Communication zwischen den deutschen Be­hörden und den französischen Untcrthanen zu vermitteln, nach Maßgabe einer französisch-badischen Convention vom 16. April 1846. Diese Convention sagt aus, daß die betheiligten Regierungen sich gegenseitig verpflichten, gerichtliche Vorladungen rustellen zu lassen, so lange die Landesgesetze sich dem nicht ent­gegen stellen. Hierauf gestützt, hat die deutsche Regierung den Herzog Tecazes ersucht, dem Bischof von Nancy ihre Vorladung zu insinuiren Ties ist ge­schehen; der B'schof aber erklärt, er sei seiner Regierung gegenüber nur an das Concordat von 1801 gebunden. Dies gestatte die Strafe des Tadels, und den Tadel habe er im November 1873 erhalten; er weigert sich aber der Vor­ladung Folge zu leisten. Er wird sich also nicht in Zabern stellen und ohne Zweifel in contumaciam verurtheilt werden. Der Conflict besteht also im Grünte nicht zwischen dem Bischof und der deutschen Staatsanwaltschaft, son­dern zwischen ihm und dem französischen Ministerium. Deutschland bat un­streitig das Recht, einen Proceß gegen denjenigen anzustrengen, der auf seinem Gebiet gegen die Integrität seines Belitzes agitirt; es hat auch nach dem Frank­furter Frieden das Recht, die französische Regierung um ihre Mitwirkung zu 'ersuchen. Für diese ist die Sache dann zunächst ein Fall des inneren Staats-

lodenweit, e Zeitung für To­rt Handarbeiter

mimt-Auflage in Dculscbland 180,001).

1. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Be- Saale des Reichtetages erfolgen.

stätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. AuS Trier, 19. Aprtl, schreibt man derGermania":Den heute

2. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Justiz, betreffend hier aus dem Gefängnisse entlassenen gesperrten Geistlichen Pohle, Krämer und die Einverleibung des Ludwigsbrunnens bei Groß-Karben in das Familien- Stölben ist vom Strafanstalts-Inspektor erklärt worden, nach höherer Anwci- Fideicommiß der Freiherrn v Leonhardi. sung werde ihnen bei ihrer nächsten Haft die Selbstbeköstigung nicht mehr ge-

3. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, den stattet werden, wenn sie nicht jetzt bei der Rückkehr in die Heimuth jede Verkehr zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreich Bayern nut Empfängst'icrlicbkei sich verbäten und wenn sie nicht zum Antritt der nächsten steuerpflichtigen Getränken betreffend. Haft sich freiwillig stellten. Die Herren erklärten, sie seien nicht in der Lage,

4. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Darmstadt, die Erhebung ihren Pfarrkmdern hierin Vorschriften zu machen, und sie seien der Ueberzeu- einer Umlage zur Bestreitung der' Gemeinde-Bedürfnisse in der Haupt- und gung, daß ihr eigenes Urtheil über die Maigesetze sie nöthige, nur in Folge Residenzstadt Darmstadt für'1874 betreffend. gewaltsamer Wegführung durch die Polizei den Weg zum Gefängnisse zu

5. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Mainz, die Umlagen der machen."

israelitischen Religions-Gemeinde Bntzenhtirn nut Finthen für 1873 betreffend.! Bromber^, 18. April. Der Domherr und Osficial Woyciechowski

6. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Offenbach, den Stener- aus Gnesin, Vertreter Ledochowski's in der Diöcese Gnesen, ist gestern Nach- ausscklag zur Bezahlung des GehaltS des Nabbinen zu Offenbach für das Zmittag gegen 5 Uhr durch einen Gnesener Gefängnißbeamtcn dem hiesigen Kreis- Jahr 1874 betreffend. >gertchtsgefängnisse zur Abbüßung einer Gefängniststrafe von 4 Monaten über-

7. Uebersicht der für das Jahr 1874 genehmigten Umlagen zur Bcstrei-Iliefert worden. Er wurde schon am Vormittag erwartet, da seine Abfahrt tung der Communal-Bedürfnisse der israelitischen ReligionS- Gemeinden des'.von Gnesen um 6 Uhr Morgens signalisirt worden war. Wie dieBromb.

' !Ztg." hört, ist derselbe auch schon Vormittags hier eingetroffen, bis zu seiner

Jnternirung aber bei dem hiesigen Probste v. Choinski verblieben. Woycie­chowski ist in einer Gcfangenenzelle des 3. Stocks untergebracht worden. Er

stand zu versetzen.

11. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind : die erste evang. Schulstelle zu Geinsheim, im Kreize Groß-Gerau, mit einem jährlichen Gehalt von 500 fl.; dem Herrn Fürsten zu Usenburg-Birstein steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu; die evang. Schulstclle zu Gonterskirchen, im Kreise Schotten, mit einem jährlichen Gehalt von 400 fl.; die zweite evang. Schulstelle zu Klein- Karben, im Kreise Vilbel, mit einem jährlichen Gehalt von 450 fl.; die zweite evang. Schulstclle zu Brandau, im Kreise Dieburg, mit einem Gehalt von 400 fl. jährlich; eine Schulstelle der Gemeinde Arheilgcn. im Kreise Darm­stadt, mit einem Gehalt von 800 fl. und einer Wohnungsvergütung von 100 fl., falls eine Dienstwohnung nicht gegeben werden sollte.

Darmstadt, 22. April. Gestern und vorgestern hielt der Gesetzgebungs- Ausschuß Sitzungen, welche namentlich dem den Stäi den vorgclegten neuen Pensionsgesctz bezüglich der Civilstands - Beamten gewidmet waren und denen am 24. d. ei: e weitere mit dem Ministerium gemeinschaftlich abznhaltende Sitzung folgen wird. Am 25. d. tritt nunmehr auch der vierte Ausschuß zusammen. Als Gegenstände der Derathung hört man bezeichnen: den Antrag der Abgg Dumont und Oechsner auf Errichtung einer Handels-Akademie in Mainz, den Antrag der Abgg. Goldmann, Küäler, Edinger und Heinzerling wegen Aufhebung des Octrois, den Antrag des Abg. Heidenreich betreffs der Abgabe von Waldstreu aus Communal - Waldungen.

Berlin, 22. April. DieProv.-Corresp." bespricht die Absetzung des Grafen Lcdochowski und hebt hervor, daß es vor Allem darauf ankomme, der unbefugten Fortsetzung der Amtsthätigkeit Seitens der abgesetztcn Bischöfe wirk­sam entgegenzutreten. Der Artikel schließt:Es kann keinem Zweifel unter­liegen, daß die Vertretung des Reichs und die preußische Landesvertretung bereitwilligst die Mittel an die Hand geben werden, um den Kampf gegen die geistlichen Verächter der Staatsgesetze durchzusühren und ihren revolutionären Widerstand erfolgreich zu brechen. Je früher die Regierung in den Stand ge­setzt wird, mit bestimmten Maßregeln vorzugehen, desto mehr wird sie der äußeren Verwirrung und Zerrüttung einigermaßen vorbeugen können, welche durch das Auftreten der katholischen Bischöfe immer entschiedener in die ge- sammten Verhältiliffe der katholischen Kirche gebracht wird." Daffelbe Blatt schreibt: Der Kaiser erfreut sich einer fortschreitenden Stärkung seines Befin­dens, konnte Sonntag dem Gottesdienste im Dom wieder beiwohnen und wird bis gegen Mitte Mai in Berlin und Schloß Babelsberg verweilen. -- Das Befinden des Reichskanzlers hat fick im Laufe der Woche sichtlich gebessert. Die Betheiligung an den laufenden Geschäften ist auch jetzt noch ausgeschlossen.