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Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Ausnahme MontagS.
Expedition Eanzletbsrg, Sht. B- Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen.
Tonnerstag den 23. Juli
1S74.
No. 1<»S
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flmtHdjer Theil.
Gießen, am 21. Juli 1874.
Betreffend: Die Ortstafeln und Grenztafeln.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grichhrrzogiichrn Bürgermeistereien des Kreises.
In Folge der veränderten Kreiseintheilung ist auch eine Correctur der Ortstafeln in den betreffenden Gemeinden erforderlich geworden.
Wir fordern Sie auf, dafür zu sorgen, daß diese Abänderungen, wo solches erforderlich, baldigst vorgenommen werden; besonders erwarten wir, daß die fraglichen Arbeiten bis zum Beginn der in der Kürze stattfindenden Manöver vollendet fein werden.
Jnfowert m den Gemeinde Budgets die nöthigen Fonds nicht bereits vorgesehen sind, werden Sie wegen deren Beschaffung die Gemeinderäthe vernehmen.
Da bezüglich der aus Staatskosten zu unterhaltenden Grenztafeln der Kreise das Erforderliche durch die Großherzoglichen Kreisämter veranstaltet
werden wird, so empfiehlt es sich, in den betreffenden Gemeinden, wo derartige neue Grenztafeln erforderlich werden, auch die Ortstafeln rc. durch Vermittelung der Kreisbauämter Herstellen zu lassen und zu dem Zweck au diese sofort das nöthige Ersuchen zu richten.
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in Gießen.
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teil.
irten rarauf aus 'rschemen des Fa- Fainilienmitglik- neldeter auswär- Eßplatz und die
>n Bestimmungen t in die unange- (f oder auswkisen
Polizeiliche B e k a n n t m a ch u n g.
Das mittelrheinische Turnfest, insbesondere den freien Verkehr auf den Straßen betreffend.
Bei dem bevorstehenden Turnfeste werden viele Fremde, thells mit Fuhrwerken, in die Stadt kommen. Damit nun der freie Verkehr nicht gestört werde und eine ungehinderte Bewegung der Festzüge möglich sei, wird nachstehendes angeordnet:
1) In den Hauptstraßen dürfen keine Fuhrwerke ausgestellt werden. Soweit sie nicht in den Höfen der Wirthschafteii eingestellt werden köiluen, müssen sie seitwärts, auf Platzen wo sie nicht hindern, uurergebracht werden. Als solche Plätze werden bezeichnet:
a) Der Brand^latz, vom Hofgerichtsgebaude an bis an die Brangaffe; jeboch muffen die Straßenmündungen und die Eingänge in dieHän- ser und Höfe offen gehalten werden — und
b) der Hof zwischen dem Schloß und Rentamt; sodann können
c) hinter der Kirche einige Wagen stehen.
Wo >onst noch einzelne Fuhrwerke untergebracht werden können, werden die Polizei-Officianten auf Befragen angeben. Die deßfallsigen Weisungen der Polizei-Offieianien und Schutzmänner müssen unweigerlich befolgt werden. Die Herren Wirthe werden ersucht, die mit Fuhrwerk ankommenden Fremden hiernach zu bedeuten.
2) Die gründliche Reinigung der Straßen muß Samstag Abend zwischen 6 und 8 Uhr — nicht früher — vorgenommen werden. — Da sich im Menschenzedränge die Straßen nicht reiiiigen lassen, so ist die auf den Dienstag Nachmittag fallende Neiiiigung Morgens zwischen 6 und 7 Uhr vorzunehmen.
Wollen die Bewohner der Stadt die Straßen auch am Montag früh sauber machen lasten, so wird es einen besseren Eindruck machen. Gießen, den 22. Juli 1874.
Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen.
WlUC,e
teil.
politischer Theis.
Deutschland.
von weitergehendem Interesse ist, da damit der Abschluß von Gegenständen
vorbereitet ist, die schon längere Zeit schweben. Der Ausschuß befürwortet zunächst die Regierungsvorlage wegen Erwerbung eines geeigneten Bauplatzes für ein in Gießen zu errichtendes Justizgebaude, ferner das Gesetz wegen Erhöhung der Hundesteuer und bezw. wegen Zulassung einer weiteren Communal-Hunde- stener, weiter die Vorlagen wegen Errichtung einer Güterstation an der Station Arheiligen und einer Güteihalle auf der Station Zwingenberg der Main Neckar-Bahn, endlich die Regierungsproposition wegen Beschaffung emeS geeig' neten und bleibenden AmtslocalS nebst Dienstwohnung für das Kreisamt Worms. In allen diesen Puukteii hat bereits die zweite Kammer ihre Zustimmung ausgesprochen. — Gutem Vernehmen nach wird daS Plenum mehrere Sitzungen halten, um nicht b!os das Nachtrags Budget, sondern auch die obenerwähiiteil und noch weitere Angelegenheiten zu erledigen Zu den letzteren zählt man auch deii Antrag der Abgg. Goldmann, Edinger, Heinzerling und Küchler auf Aufhebung des Octrois. Dieser ui zweiter Kammer angenommene Antrag hat sich übrigens nicht des Beifalls deS einschlägigen Ausschusses zu erfreuen gehabt, vielmehr tragt derselbe auf Ablehnung an.
Mainz, 20. Juli, Abends. Wie das „Mainzer Tageblatt" meldet, hat die Directivn der Ludwigsbahn die Umführung der Hessischen Ludwigsbahn um die Stadt im Vrincip zugestimmt. Die Umführung erscheint demnach gesichert
Nover.
Gefundene G e g e n ft a n d e:
Ein Portmonnaie mit 1 Pfennig und 2 Farbzeichen, 1 Portmonnaie mit l8‘/2 fr., 2 Kragen, 1 Spazierstock mit Geweihgriff (im Philosophenwald gefunden), 1 Peitsche, 1 Portmonnaie mit 7 fr.
Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden oe>steigert werden.
Gießen, den 21. Juli 1874. Großherzogliche Polizei - Verwaltung der Provinzial - Hauptstadt Gießen.
Nover.
Kaisers auf das Gesuch des Bisthumsverwesers Hahne in Fulda um Freilassung der gefangenen Bischöfe eingegangen sei, erschien in mehreren Blättern eine Inhaltsangabe jener Antwort, wonach der in dem Gesuch ausgesprochene Wunsch als nicht erfüllbar bezeichnet worden wäre. Es handle sich hier nicht um ten Erlaß einer Strafe für eine einmalige Gesetzübetretung, sondern um das Verhalten gegenüber den Bischöfen und Priestern, welche den Gesetzen grundsätzlich Hohn sprächen und deren Anerkennung verweigerten. Hier könne also, bevor der Widerstand gebrochen sei, kein Widerstand eintreten. Die „Hess. M-Ztg." bemerkt hierzu: „Das könnte allerdings vielleicht m des Kaisers Antwort gestanden haben, hat aber, wie uns von Fulda gemeldet wird, nicht darin gestanden."
— lieber den Aufenthalt des Kaisers in Gastein theilt man mit, daß die Zeiteiinheilung ganz wie in den früheren Jahren geregelt ist. Nach der Rückkehr ans dem Bade nimmt der Kaiser das Frühstück ein, macht dann seine Promenade zu Fuß, erledigt später Negierungsgeschäfte und nimmt Vorträge entgegen. Um 4 Uhr Nachmittags findet regelmäßig ein Diner statt.
Berlin, 20. Juli. Dem Vernehmen nach ist es Thatsache, daß Briefschaften, welche aus Kissingen unmittelbar nach dem Attentat im Auftrage des Reichskanzlers hierher expedirt^worden, in auffälliger Weise verspätet und das eine Schreiben mit verletztem Siegel hier eingegangen ist. Die in dieser Ver- anlafjung eingeleitete Untersuchung ist im vollen Gange.
Berlin, 20. Juli. Wie der „Karlsr. Ztg." aus dem Unter-Elsaß geschrieben wird, ist man auch in diesem Jahre genöthigt, die Kriegergräber bei Wörth und Weißenburg gründlichen Wiederherstellungs-Arbeiten zu iinterstellen, ' welche bereits ihren Anfang genommen haben. Die klimatischen und Witterungs-
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Einflüsse würden ohne alljährlich wiederkehrende Pflege die Ruhestätten der geliebten Todten bald dem gänzlichen Verfalle zuführen, so daß die bestehende Darmstadt, 21. Juli. In den letzten Tagen sind eine Reihe von Bc- Vorsorge gewiß allgemein dankbar anerkannt werden wird. Der Gräber sind richten des Finanzausschusses erster Kammer im Druck erschienen, deren Inhalt es im Ganzen etwa 1000 und die für deren Unterhalt verwendete Summe ist verbältnißmäßig unbeträchtlich und nur deshalb ausreichend, weil zu der öffentlichen Pflege noch militärische Beihülfc, sowie die Privatthätigkeit zahlreicher Angehörigen der Gefallenen hinzutritt.
Berlin, 20. Jiili. Kurz nach der Mittheilung, daß die Antwort des
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