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Giefimer Anzeiger.
^schrmt täglich, «xv. Wu# »ahm«- Soimtag-
tpfbttion: Lanzletderg, 8tL e 5h 1
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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen.
%r. 93 Donnerstag öch 23. April
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Fritz Fürst. Nr. 11 des Reichsgesetzblattes, ausgegeben den 11. April 1874, enthält:
— (Nr. 996.) Jmpfgesetz. Vom 8. April 1874.
unjnT' Ziehen, den 21. April 1874. Großherzogliches .Kreisamt Gießen.
Rothenberger ______________________________________________________________________________________________° ° r.____________
193~ Gießen, am 22. April 1874.
n,nauchzwchtH Betreffend: Die Zurückstellung unabkömmlicher Beamten für den Fall einer Mobilmachung.
MÜS Die Großherzogliche KreiS-Schul-Connnission Gießen
an die Sclmlvorstände des Kreises.
em gute Sülle W Mit Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 16. April 1872 fordern wir Sie auf, etwa geltend zu machende Neclamationen wegen Unabkömmlichkeit 'm werden. Nüherchon Lehrern im Falle einer Mobilmachung spätestens bis zum 30. l. M. bei uns einzureichen.
politischer Theis.
' Berlin, 21. April. Reichstagssitzung. (Schluß.) Justizminister Dr. Leon-
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Ärwaltungsratbe der oberhessischen Eisenbahn-Gesellschaft vertretenen Bank- häliser aufgebracht werden, der Nest von 2,000,000 Th al er soll durch das Prioritäts-Darlehen der Großh. Staatskasse gewahrt werden Tie Hälfte dieses Darlehens (1,000,000 Thaler) soll nach 20 Jahren von der theilweisen oder gänzlichen Betriebs- Eröffnung der neuen Bahnstrecke an rückzahlbar und wäh- vtiid der Bauzeit und der ersten Hälfte jener 20 Jahre mit 3 pCt., während der zweiten Hälfte jener 20 Jahre aber mit 4 pCr. verzinst werden. Die zlreite Million Thaler soll auf 5 Jahre, von dem Tage an gerechnet, welcher
:: größeren Publikums wohl bald auf diese Angelegenheit hinlcuken wird, so ♦ 2;mögen zur besseren Orieutirung die Hauptbcstimmuugen des in Vorschlag ge- Mmchten Uebereinkommens hier Platz finden.
> £ Der Bedarf für die Erbauung und Ausrüstung der projectirten Fort-
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Stuttgart, 21. April. Professor Gustav Bläser aus Berlin ist gestern Cannstatt gestorben.
C. Seip, Scbremer.
v. NÜder.
Hardt gibt Retcheusperger gegenüber zu, daß die Vorlage ein Ausnahmegesetz sei, dasselbe passe aber für den bestehenden Ausnahmezustand. Die Regierung wäre gern der Verpflichtung überhoben, derartige Gesetze vorzulegen, werde aber erforderlichenfalls dergleichen weiter einbringen. Im ferneren Verlause der Debatte sprechen Schulte, Sancken und Graf Frankenberg für, Buß und Davrhammer gegen die Vorlage. Hierauf wird die erste Lesung geschlossen und die Vorlage zur zweiten Lesung im Plenum gestellt. Dagegen stimmten das Centrum und die SocralDemokraten. Morgen kommt eine Interpellation von Schultze - Delitzsch über die Hülfs- und Unterstützungs-Kasten der Arbeiter zur Verhandlung.
Berlin, 22. April. Reichstagssitzung. Auf die Interpellation von Schulze-Delitzsch, betreffend die eventuelle Vorlage über die Hülfs- und Unter- siützunge-Kasten der Arbeiter, erklärt der Präsident des Reichskanzler-Amtes Delbrück: Das Reichskanzler-Amt werde sein Möglichstes thun, um in der nächsten Session eine bezügliche Vorlage zu machen und bis zur gesetzlichen Regelung der Frage, betreffs deren noch die erforderlichen Erhebungen statt- fiudeu, für die Anerkennung der bestehenden Kaffen eintreten. Eine Interpellation von Söhnliu betreffs des Baues einer Eisenbahn zwischen Colmar und Breisach beantwortet der Bundeecommistär dahin, daß die Verständigung mit Baden über den Bahnbau wegen finanzieller Bedenken noch ausstehe, nach den neuesten Verhandlungen sei jedoch zu erwarten, der Bahnbau werde alsdann sofort beginnen und voraussichtlich zwei Jahre dauern. Es folgen Petitionen. — Die nächste Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses findet am 27. April statt. Auf der Tagesordnung derselben steht das Expropriationsgesetz. Rach Erledigung von Petitionen wurde das Reichs-Kastenscheingesetz in dritter Lesung fast ohne Debatte angenommen. Nächste Sitzung morgen. Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Bischofs-Gesetzes und die dritte Lesung des Preß-Gesetzes.
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btm Tage der Kündigung an zurückzuzahlen. Diese zweite Million Thaler soll zu 3 pCt. verzinst werden. Dabei wurde weiter bedungen, daß das Verhältnis btr neuen Unternehmung zu der oberhessischen Eisenbahn-Gesellschaft in einer Weise geordnet werden muß, daß die Zinsgarantie der Staatsregierui'.g für facher genehmigte Actien der oberhessischen Eisenbahn-Gesellschaft in keiner Weise eine Erschwerung erleiden kann. Wenn die zweite Million Thaler zur Iiückzahlung gekündigt wird, soll eine in dem gleichen Nominalbetrag an deren Stelle tretende Prioritäts-Anleihe den gleichen Rang mit der ersten Million behalten.
Das Opfer, welches durch die beabsichtigte finanzielle Unterstützung des fraglichen Unternehmens dem Großherzogthum auferlegt wird, berechnet sich r- unter der Unterstellung, daß die zur Verfügung stehenden Mittel sonst zu '■ „iß, auch 11 4 pCt. nutzbar gemacht werden könnten, auf 1 pCt. jährlich von 3,500,000 fl.
i bd Nährend 6 Jahre und unter der Voraiissetzung einer dreijährigen Bauzeit auf eiSteins 1 j>®t- jährlich von 1,750,000 fl. während weiterer 7 Jahre.
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ilt: fetzung ist durch speciellen Voranschlag auf rund 5,470,000 Thaler mit) zwar
Roman von «ns 4,375,000 Thaler auf Königlich Preußischem und auf 1,095,000 Thaler - Die socialiMoflllj ztouiglich Bayerischem Gebiete berechnet und in dieser Höhe voii dem 4 _ SefieJu M preußisch en Handelsminister genehmigt worden. Dabei wird prepßischerseitö ündcr und Häiiple^dupgen werden, daß sofort das sämmtliche für zwei Geleise erforterliche Ter- n Partei7-Äendrain erworben werde, daß die Herstellung aller Klinstbauten, Tniinels, Brücken einem süddeuWdergleichen ebenfalls sofort für zwei Geleise erfolge und hierbei nur der U' den" ckü Eiserne Nebenbau der Brücken für das zweite Geleise foitaelassen werden dürfe, Pon I- und daß die Beschaffung von Betriebsmitteln zur Höhe des im Kosten-Voran- Bild'e von W ftblage mit 403,500 Thaler vorgesehenen Betrages fattisch bewirkt werde. Von xer BettklmönchB Gesammtbedarf wird die Summe von 3,470,000 Thaler durch die im
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zwischen dem Tage der ersten und dem der letzten darauf zu leistenden Raten- z,ahlung in der Mitte liegt, unkündbar gewährt werden. Nach Eintritt dieses «Zeitpunktes kann dieser Theil des Darlehens ganz ober theilweise sowohl von verwendur^ |£(r G^^ßh. Staatsregierung, als von dem Verwaltungsrath der oberhessischen
Eseiibahn-Gesellschaft gekündigt werden und ist dann binnen eines Jahres von
en finden bei hohen rnde Beschäftigung
__ Dniffrfifrtnh Darmstadt, 22. April. Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. König!. [d)t DOn jJCUUUJiUllU. Hoheit des Großherzogs ist den Ständen eine Proposition, die Erwerbung
F. Habenickit, Darmstadt. Wie bekannt, ist den Ständen eine Vorlage wegen Fort- eines Bauplatzes zur Errichtuug eines Justizgebäudes in der Provinzial-Hanpt- Lampembrik. Ichting der cberhessischen Eisenbahn von Gelnhausen irach Partenstein unter-stadt Gießen betreffend, zugegangen.
kann in die 2ebrr6rdtet llnb bcr Staat zu diesem Zweck der genannten Gesellschaft ein Berlin, 21. April. Der Reichstag ist geneigt, das Kirchendienergesetz Tö. Stohr, ' genug verzinsliches Prioritäts-Anlehen im Betrag von 31/2 Millionen Gulden im Sinne der ursprünglich preußischen Vorlage herzustellen, unterstützt durch Schuhmacher. gewähren. Eine Entschließung über diesen in mehrfacher Beziehung wicktigen die preußische Regierung. — Die Chancen des Preßgesetzes steigen. Der —Gegenstand ist zwar noch nicht getroffen, dürfte aber in nicht allzu ferner Zeit Reichstag wird die uneing.eschränkte polizeiliche Beschlagnahme verwerfen, aber zu gewärtigen sein, zumal das Gutachten der Techniker die Frage, ob die ober-die Regierungen, mit Einschluß der preußischen, sind geneigt, die Beschlag- hessischen Bahnen überhaupt darnach angelegt seien, nm dem.durchgehenden nähme auf gewisse Fälle zu beschränken, worüber Erklärung im Reichstage zu E? Verkehr, den die projectirte Fortsetzung erschließen soll, zu dienen, im Wesent-^erwarten ist.
» lichen bejaht haben. Da sich unter diesen Verhältnissen die Aufmerksamkeit des ' Berlin, 21. April. Reichstagssitzung. (Schluß.) Justizminister Dr. Leon-
Schweiz.
Bern, 21. April. Der Bundesrath hat aus Washington, Rom, Frankfurt a. M., Stuttgart, Bremen und anderen Städten telegraphische Beglückwünschungen zur Annahme der Bundesrevision erhalten.
/ran&reid).
Paris, 20. April. Vor das Zuchtpolizeigericht von Saint-Brieux kommt dieser Tage ein Proceß, bei dem es sich um zwei Eisenbahn-Beamte handelt, die auf einem Zug, der von Guiugamp nach Saint-Brieux fuhr, in heftigen Streit geriethen und den Zug anhalten ließen, um ihren Streit auszufechten.
Paris, 20. April. Daß die Statuen und Kunstwerke, die sich auf


