deutschen Nhederei 5,600,000 Thlr., 3) für die Kriegsdenkmünzen 300,000 Thlr.,! 4) die Jnvaliden-Pensionen rc. in Folge des Krieges von 1870 n. 71 für die Zeit bis zum Schluffe des Jahres 1872 nach gegenwärtiger Rechnungslage 10,089,774 Thlr., 5) Zuschuß zur Deckung der aus dem Reichs-Jiwalidenfonds zu bestreitenden Jnvalioeiipensionen für die Zeit, während welcher der Invaliden- fonds noch nicht vollständig angelegt ist 5,980,000 Thlr., 6) die nach Art. V des Gesetzes, betreffend die französische Kriegökosten-Entschädigung vom 8. Juli 1872 als gemeinsame Lasten zu behandelnden KriegSausgaben, nämlich: a) für die Armirung und Desarmirung der Festungen 9,847,187 Thlr., b) für das Belageruugsn'.aterial 9,394,821 Thlr., c) bei der Marineverwaltung 9,352,512 Thlr., d) für vorübergehende Einrichtungen zur Küsten-Verteidigung rc. 980,813 Thlr,, e) für Anlegung und Wiederherstellung von Eisenbahnen rc., im Interesse der Kriegsführung 4,791,986 Thlr., f) für die nicht in den Bereich der Feldtclegraphie fallenden Telegraphen-Anlagen und deren Betrieb 202,791 Thlr., g) für die einstweilige Civiloerwaltung in Frankreich, bezw. bis Ende 1871 die Kosten der Verwaltung der Eisenbahnen in Elsaß-Lothnn- gen 3,753,714 Thlr. Ferner für die vom 1. Juli 1871 ab erfolgenden, mit dem Kriege im Zusammenhänge stehenden Leistungen, nämlich: h) bei der Postverwaltung 225,000 Thlr., i) bei der Telegraphcnverwaltung 590,000 Thlr.,, k) bei der Verwaltung des Landheeres der Mehrbedarf gegen den Friedensetat in Folge der Occupation französischer Gebietstheile 21,01)0,000 Thlr. (darunter für Bayern nach ungefährem Ueberschlage 3,700,000 Thlr.) 7) Zu weiterem Bedarf für die von der Reichshauptkaffe für gemeinsame Zwecke zu bestreik tende Kosten. Da der Betrag dieser Kosten in § 1 Ziffer 9 des Gesetzes vom 8. Juli 1873 nach Maßgabe der bis zur Berathung des Gesetzes vom 8. Juli 1873 wirklich geleisteten Ausgaben fcstgestellt ist, so wird für die seruerweil entstandenen, bezw. noch entstehenden derartigen Kosten eine Bedarfsumme von etwa 250,000 Thlr. anzusehen sein. Der Gesammtbetrag der von der Einnahme vorweg zu entnehmenden Ausgabefonds berechnet sich hiernach auf 600,836,627 Thlr. Von den oben als Einnahme nachgewiefenen 1,397,884,608 Thaler verbleiben mithin zur Theilung 797,047,981 Thlr. Es wird indes; empfohlen, für mögliche Ausfälle an den berechneten Einnahmen, bezw. für Mehrerforderliisse bei den AllSgaben eine mäßige Reserve zu behalten Die Theilnngssumme wird demnach zu rund 793,000,000 Thlr. angenommen werden können. Hiervon würden genräß des Art. VI des Gesetzes vom 8 Juli 1873 drei Viertheile nach dem, in dem gedachten Art. VI angegebenen Maß- gäbe der militärischen Leistlingen, ein Viertheil dagegen nad) dem für 1871 gültigen Matricularfuße zu vertheilen sein. Von der Theilungsfumme erhalten sodann: 1) Bayern 90,200,411 Thlr., 2) Württemberg 28,500,870 Thlr., 3) der Norddeutsche Bund 530,115,053 Thlr., 4) Baden 20,133,182 Thlr., 5) Hessen 9,333,674 Thlr. und im Laufe der Berechnung sind zur Deckung von Ausgaben ausgeschieden 6,119,000 Thlr. und 108,596,810 Thlr.
Deutschland.
Berlin, 20. Februar. Acht elsaß - lothringische Abgeordnete haben zur Aufnahme in den stenographischen Bericht über die Reichstags-Sitzung vom 18. Februar die Erklärung eingereicht, daß sie bei der Abstimmung über den Antrag Teutfch, betr. die Volks-Abstimmung in Elsaß-Lotlwingen, sitzen geblieben seien, nicht um mit der Majorität zu stimmen, sondern um sich der Abstimmung zu enthalten und zwar deshalb, weil durch den Schluß der Debatte ihnen dle Erläuterung ihrer Stellung zur Sache, welche durch die beiden zum Wort gelangten Redner nicht genügend dargestellt gewesen, abgeschnitten sei. Die Social-Demokraten und Polen haben gleichfalls eine ihre Abstimmung motivirende Erklärung eingereicht.
Berlin, 20. Februar. Der Kaiser von Rußland wird bekanntlich in den ersten Tagen des (russischen) April seine Reise nach England antreten, und ist die Dauer seiner Abwesenheit vorläufig auf vier Wochen bestimmt. Sein Ailfenthalt hier wird, wie man weiter hört, zwei Tage und der Besuch in London acht T.:ge währen. Auch der zu jener Zeit stattfiiidenden Vermählung der Großfürstin Vera, seiner Nichte, am Hofe zu Stuttgart beabsichtigt Kaiser Alexander beizilwohiien.
Berlin, 20. Februar. Die Agitation der orthodoxen Geistlichkeit gegen das Civilehe-Gesetz nimmt nachgerade bedenkliche Dimeiisionen an. Dem „schönen Tag von Magdeburg", an dem sich „Kreuzzeitung" und „Germania" gleichzeitig erheben und aufrichtcn, ist jetzt auch in Pommern eine ähnliche Demon stration gefolgt. Die „Kreuzzeitung" veröffentlicht eine ziemliche Reihe geistlicher Namen, welche sich zu der ebenso kurzen als anmaßlichen Erklärung vereinigt haben: „Ein Civilstandsamt, welches verpflichtet, auch bei solchen Eheschließungen mitzuwirken, die wider Gottes Wort sind, werden wir nicht übernehmen, weil wir es nicht können." In Magdeburg hat sich selbst das Cou- sistorium der Verwahrung angeschloffcn; die Magdeburger Versammlung hat überdies nicht nur erklärt, das Standesamt nicht annehmen zu können, sondern sie hat das Kirchenregiment geradezu ersucht, die Uebernahme eines solchen Amtes der evangelischen Geistlichkeit zu untersagen. Bekanntlich unterstützen auch die Commijsionsbeschlüsse des Herrenhauses diese geistlichen Prätensionen, indem sie einen besonderen Paragraphen 3 a einschieben, wonach an andere Personen als Gemeinde- und Bezirksbeamte daS Standesamt nur mit deren Bewilligung übertragen werden kann. Dieser Paragraph hat nun freilick) keine Aussicht, gesetzliche Geltung zu erlangen, und es steht zu hoffen, daß der Zusatz im Plenum des Herrenhauses fällt. Hoffentlich wird auch die oberste Kir- chenbehörde nicht säumen, der orthodoxen Auflehnung die gebührende Zurechtweisung zu ertheilen.
Berlin, 20. Februar. Der Reichstag setzte zunächst dle erste Berathung der Novelle zur Gewerbe-Ordnung fort. Lasker sprach in langer Rede gegen das Gesetz, ebenso Müller (Pleß) und Duilcker unter Zurückweisung der gestern von social-demokratischer Seite ausgestellten Behauptungen gegen die Bestrafung des Contractbruches. Hierauf wurde die Debatte geschloffen und die Vorlage an eine Commission von 21 Mitgliedern verwiesen. Der Gesetzentwurf über die besondere Genehmigung von gewerblichen Anlagen wird in erster und zwei ter Lesung angenommen. Es folgt die erste Lesung des Reichs - Preßgesetzes. Der sächsische Bundescommiffär Held empfiehlt die Vorlage, welche eine freie Bewegung ermögliche, während sie gegen Ausschreitungen Schranken setze, welche die Preß Besteuerung beseitige, die Maßregeln gegen Ueberschreltungeu auf ein
geringes Maß beschränke und den von der früheren Reichstags-Commission ausgestellten Grundsätzen sich anschließe. Die Einführung tk-5 Gesetzes für Elsaß-Lorhringen würde erhebliche Gesetzes -Aenderungen voralisgesetzt haben, deshalb sei von der Ausdehnung des Gesetzes auf Elsaß-Lothringen abgesehen. Das Gesetz geht an eine Commission von 14 Mitgliedern, nachdem gegenüber Reichensperger, Gech, Majunke und Ewald durch Fürst Bismarck bic Handhabung der Preß-Verhältnisse in Elsaß-Lothringen, namentlich das Verbot der „Germania", gerechtfertigt worden.
Das Herrenhaus vollendete die Berathung des Civilehe- Gesetzes und nahm die noch übrigen Paragraphen in der Fassung der Commissioli an. Ein Zusatz Antrag von Baumstark, die Geistlichen für die ihnen entgehenden Gebühren durch den Staat zu entschädigen, gegen welchen der Cultus- und btr Finanzminister sich aussprechen, wurde gleichfalls angenommen Ein Antrag von Brühl betreffs der Beibehaltung des Tanfzwanges, sowie ein Antrag von Senffl-Pilsach, das Gesetz erst im folgenden Jahre in Kraft treten zu "lasten und für die alten Provinzen ganz auszuschließen, wurde abgelehnt. Ein An- trag von Brühl, die Maigesetze aufzuheben, wurde mit 129 gegen 15 Stimmen verworfen. Die Schluß-Abstimmung über das ganze Gesetz findet in einer Abendsitzung statt
Berlin, 20. Februar. Das Herrenhaus nahm in der heutigen Abend- sitzung das Civilehe-Gesetz in der Schluß-Abstimmung mit 89 gezeu 51 Stimmen nach den Beschlüssen der Special-Berathimg an. Desgleichen wurde der Gesetzentwurf über die Berliner Stadt-Bahn angenommen.
Berlin, 10. Februar. Der „Reichs Anz." erinnert an Art. 8 de- Münzgesetzes, wonach eine Anßercourssetzung deutscher Landesmünzen erst dann diitrcten kann, wenn solche drei Monate vorher bekannt gemacht und mindestens eine vierwöchentliche Frist zur Einlösung durch die Sraatvkaffeu sestgeje^t ist und weist darauf hin, daß zu den deutschen Münzen, welche nach dem Ein tritt der Reichswährung gesetzlichen Umlauf behalten, auch die braunschweigisch' lüneburgischen Einzwölftel-Thalerstücke mit springeudem Pferde gehören, die mit 25 Reichsmark-Pfennigen tarifirt sind.
Posen, 20. Febrnar. Der Erzbischof Ledochowski hat auf eine Anfrage des hiesigen Kreisgerichts erklärt, er wolle zu dem nächsten Termine nicht erscheinen. — Tie „Ostdeutsche Ztg." erfährt, der Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten in Berlin halte das persönliche Erscheinen dcS Erzbischofs ut Berlin für unnöthig, weil die Sachlage auch ohne Vernchmnng des Angells tcn klar liege und in contumaciam erkannt werden könne.
Essen, 20. Februar. Die Essener Zeitung hatte berichtet, daß vergangenen Sonnabend Nachmittag in Essen ein katholischer Fabrikarbeiter in Oe zum altkatholischen Gottesdienst benntzte evangelische Marktkirche eingedrmigin war, den anweseitden Küster der altkatholischen Gemeinde mit pöbelhaften Sck)impfworten überhäuft, den Altar beschmutzt und versucht hatte, das Krn- zefix von demselben herabzuwerfen und den Beichtstuhl umzustoßen. — An diese Mittheilungen waren einige Bemerkungen über die eigentlichen moralischen Urheber des in der Gegend von Essen herrschenden religiösen Fanatismus gefnüpr- In Erwiderung hierauf bringt nun die liltramontaue „Ess. Volks-Ztg." nachstehende naive Erklärung: Wir sind in der Lage, zuverlässig mi:rheilen können, daß der katholische Fabrikarbeiter, welcher den Exzeß in der Marktkirche verübt hat, sich in einem total betrunkenen Zustande befand.
Nüdesheim. Hier wird demnächst ein altkatholischer Verein gegründet werden.
Aus Kurheffen, 18. Februar. Bereits früher wurde berichtet, d.iz der Volksschullehrer Dietz in Marburg in Uebereinstimmung mit mehreren cti * hessischen Collegen sich wiederholt geweigert hatte, die staatliche Alifsicht übir die Ertheilung des Religionsunterrichts in den Schtilen anzuerkennen, und hic » auf auch beharrte, als die Regierung zu Kassel, Abtheilung für Kirchen- un) Schulsacheii, das Schulaussichtsgesetz in einem amtlichen Erlasse dahin inte* pretirte, daß alle Unterrichtszweige, also auch die Religionslehre, der Dean'- sichtigung durä) den Staat, resp. dessen Organe unterworfen feien Dietz k* stete indessen fortwährenden Widerstand und ließ alle Anordnungen der staa- lichcn Behörden, die sick) namentlich auf die Feststellung des Lehrplanes bezöge., unberücksichtigt. Nachdem schon vor geraumer Zeit feine Amtsfuspension e:» kannt war, hat jetzt das Plenum der königlichen Regierung die definitive Absetzung erkannt.
Fulda, 19. Februar. In dieser Nacht wurde im hiesigen Amtsgericht:- gebäude mittelst Einsteigens eingebrochen und die Depositenkaffe ihres Jnhakl-, im Betrage von 10,400 Thalern, entleert.
Holtanv.
Amsterdam, 20. Februar. Einem Telegramm ans der heute in P' nang erschienenen Zeitung zufolge sind daselbst Gerüchte über lebhafte am 1 • d. Mts. stattgehabte Gefechte zwischen den Atschinesen und den Holländern üc? breitet. Die Letzteren hätten erhebliche Verluste, auch an Officieren, erlitten Der Verlust der Atschinesen war noch unbekannt.
Eagsand.
London, 21. Februar. Das neue Ministerium ist wie folgt gebildet Erster Lord des Schatzes ist Diöraeli; Lordkanzler Cairns^ Präsident des g* Heimen Rath es der Königin Herzog v. Richmond; Lord-Siegelbewahrer Ma mesbury; Staatssecretär des Aeußern Lord Derby; für Indien Marquis t Salisbury; der Colonien Lord Carnarvon; des Krieges Gathorne-Hardy; dc- Jnnern Croß; Kanzler der Schatzkammer Sir Stafford Northcote; Genera. Postmeister Lord Manners; erster Lord der Admiralität Hunt. Zum Vicr Präsidenten des geheimen Rathes soll Lord Sauton, zum Schatzsccretär Lmit- (confervatives Mitglied für Westminster) ernannt werden.
— Ein Telegramm der „Times" aus Sierra-Leone^ meldet von Coast-Castle den 28. Januar: Die Engländer haben Cumassi besetzt und Halles den König der Aschantis und feine Angehörigen gefangen.
Alien.
Neddo, 19. Februar. Der Vorsitzende des Ministeriums, Samakur^ bat ferne Demission eingericht, welche indeß nicht angenommen ist. Die cffeni'l liche Stimmung ist für den Krieg gegen Korea. Für den Fall, daß dersc


