Ausgabe 
22.12.1874
 
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(L-icheint täglich, mit 9Tu#r nähme W>-zUagS.

«»»zleiberg, Ltt. v. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen.

Me». Dienstag den 22. December $^84.

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Als PürgmiiriRcr niurhrn mritrr rrmählt, brBätigt und urrulliditet:

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Großherzogliches Kreisamt Gießen.

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Hattenrod: Christian Menget, seitheriger Bürgermeister. Gießen, am 21. December 1874.

Ruttershausen: Ludwig Klinke! II., seitheriger Bürgermeister.

Treis a. d. Lda.: Johannes Becker VI., seith. OrtSgerichtsvorsteher.

Watzenborn-Steinberg: Johannes Schäfer III.

Bettenhausen: Wilhelm Rückel.

Beuern: Johannes Otto, seitheriger Bürgermeister.

Birklar: Kaspar Müller I.,

Burkhardsfelden: Johannes Albach IV., seitheriger Bürgermeisterei- Verwalter.

Oppenrod: Johannes Petry I., seitheriger Bürgermeister. Rodheim: Wilhelm Raab.

Für Allendors a. d. Lda-: Gemeinde-Einnehmer Friedrich Bieber. Allertshausen: Johannes Römer V., seitheriger Bürgermeister. Annerod: Johannes Engelhardt II.,

Für Hungen: Georg Bender VI., seitheriger Bürgermcistereiverwalter.

Leihgestern: Johannes Heß XVI., Mainzlar: Johannes Vogel V., Ober-Hörgern: Heinrich Müller V.

m r Zimmcrmeister C h r istoph Haas zu Grünberg wurde als Stellvertreter des erkrankten Experten in Brandversicherungs- und BrandentschädiaunaS- Angelegenhetten der Orte des vormaligen Kreises Grünberg ernannt und verpflichtet. 0 B

Gießen, am 16. December 1874.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V. d. K.:

Dr. Hoffmann, Regierungsrath.

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' Wünschenswerth sei, fördern werde. Hierauf wird die Position für das Schul­wesen und ebenso die etatisirte Theater-Subvention unverkürzt, letztere in namentlicher Abstimmung mit 156 gegen 88 Stimmen genehmigt. Zu der Po­sition für den Landesausschuß hatte Windihorst beantragt, den Reichskanzler zur Vorlegung eines Gesetzentwurfs aufzufordern, durch welchen für Elsaß- Lothrmgen eine Landcsvertretung hergestellt werde, deren Zustimmung zu jedem Landesgesetze und bei Feststellung des Landeshaushalts erforderlich sei. Windt- horst motivirt seinen Antrag. Lasker ist gegen den Antrag, so lange die elsaß-

krotz öfteren Aufforderungen der Behörden nur ein sehr mäßiger Gebrauch ge- niacht wird. Bei dieser Gelegenheit wollen wir wiederholt darauf aufmerk­sam macken, daß Zwei-Guldenstücke nur bis Ende dieses Jahres an den öffent­lichen Kassen umgewcchselt werden. M. Hess. Dolksbl.)

Berlin, 19. December. Reichstag. Abendsitzung. Am Bundesraths- tisch ist Fürst Bismarck erschienen. Das provisorische Banknoten - Gesetz wird in dritter Lesung genehmigt, die zweite Lesung des elsaß-lothringischen'Etats hierauf fortgesetzt. Bei der Position für das Elementarschulwesen critisirt Fürst Radziwill, unter lebhafter Anerkennung des französischen Schulwesens, sehr heftig das preußische Schulinspectorwesen und verlangt für die Reichslande eine selbstständige Schulbehörde, die, unabhängig von politischen Einflüssen, nur die Intereffen der Schule im Auge habe. Duncker hält zwar eine aus sachkundi­gen Männern bestehende Schulbehörde in den Reichslanden für wünschenswerth, unter sachkundigen Männern verstehe aber Niemand die Geistlichen. In den Reichslauden sei Vieles bester geworden, seitdem das System Mühler aufgege-

auch halbe zu gewähren.

6) Von Brüdern, welche dieselbe Anstalt besuchen, soll dem zweiten ein Drittel des Schulgeldes, dem dritten und folgenden die Hälfte desselben zu er­

lassen, und zwar soll diese Ermäßigung bei der nach Nr. 1 zu bemessenden Zahl der Freistellen nickt eingerechnet werden.

7) Die Befreiungen erfolgen Seitens der Lehrer-Conserenz der betr. An­stalt nach Benehmen mit der Bürgermeisterei über die Vermögensverhältnisse der Bewerber und nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung und Beachtung der maßgebenden Vorbedingungen.

8) Wo besondere Stiftungen und Legate für Freistellen vorhanden sind oder gemacht werden, sollen diese außer den vorgenannten Befreiungen ihrer ursprünglichen Bestimmung gemäß zur Verwendung kommen.

Darmstadt, 19. December. Tie Klage vieler Geschäftsleute, daß immer noch zu wenig Reicksgeld in den Verkehr gekommen sei, ist wohl be- begründet, aber ein großer Theil der Schuld trifft das Publikum selber, indem von dem Recht des Umwechselns bei den Districts-Einnehmereien, Rentämtern rc.

Deut sch tank).

Darmstadt, 18.^December. Das Großherzogliche Ministerium des Innern, Abtheilung für Lchulangelegenheiten, hat an die Großh. Directionen der Gymnasien folgendes Ausschreiben betreffs der Befreiungen von Schulgeld an den Gymnasien erlassen:

Bet der den jetzigen Zeit- und Ortsverhältnissen entsprechenden neuen Regulirung des Schulgeldes an den Gymnasien kam auch die Frage zur Er- Wägung, ob und in wieweit Befreiungen vom Schulgeld stattfinden sollen, um geistig besonders begabte und strebsame, aber unbemittelte Schüler vom Besuch der Gymnasien nicht auszuschließen, sondern ihnen durch besondere Vergünsti gung einen angemessenen Bildungsgang zu erleichtern. Eine Anzahl von Be­freiungen erschien^ geboten sowohl im öffentlichen Interesse, wie als pädagogisches Mittel in den Schulen. zum Nutzen der Wissenschaft und aus Humanitäts- Rücksichten. Hierbei mußte theils der bisher bestandene Brauch, theils die Ein­buße der Staatskasse in Betracht kommen und das rechte Maß ermittelt werden, um weder über das Bedürfniß hinauszugehen und damit unberufene Schüler einer falschen Laufbahn zuzuführen, noch hinter dem Bedürfniß zurück zubleiben und damit hoffnungsvollen jungen Leuten den Eintritt in das Gym nasium abzuschneiden. Bei der Gleichartigkeit der Gymnasien in anderer Beziehung mußte auch hier nach gleichen Grundsätzen verfahren werden. Hier' nach sind mit Rücksicht auf die von den Directionen erstatteten Gutachten nach Beschluß Großh. Ministeriums des Innern nachstehende Bestimmungen getroffen worden, welche mit Beginn des Jahres 1875 in Kraft treten sollen:

I. B. d. K.: Dr. Hoffmann, Regierungsrath.

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Betreffend: DieWahlen zu den Kreistagen, insbesondere durch Bevollmächtigte der Gemeinde-Vorstände. ließen, am 21. December 1874 Das Großherzoglichk Kreisamt Gießen an die Großherwglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Die Protokolle über die Ernennung der Bevollmächtigten zu den KrD^ Zahlen sind erst aus wenigen Gemeinden bei uns eingelaufen. Wir sind daher veranlaßt, enc an baldigste Einsendung dieser Protokolle resp. schleunigste Vornahme der Ortsvorstandswahlen, v.on denen die Ernennung der Bevoll­mächtigten etwa noch abhängt, zu erinnern.

1 j Die Zahl der Freistellen an einem Gymnasium bemißt sich nach der Schülerzabl in demselben und soll von je 20 Schülern einer von der Entrich­tung des Schulgeldes freigegeben werden können.

2) Eine solche Befreiung ist an den Nachweis guter Befähigung, guter ~ _ .......

Bestrebung und guter Sitte eines Schülers gebunden ohne Rücksicht auf dasiben ist. (Bravo.) Gerade von der Fortschrittspartei werde Das und daß die künftig von demselben zu ergreifende Fachstudium. »Regierung in dieser Hinsicht große Fortschritte g-macht habe, gerne anerkannt;

3) Die Befreiung ist nur auf Nachsuchen und Erweis der Dürftigkeit!er zweifle nicht, daß die Errichtung einer besonderen Unterrichts-Behörde, die und je auf ein Jahr zu ertheilen. '

4) Bei einer größeren Zahl gleich empfehlbarer Bewerber sollen die den oberen Klassen angehörigen zunächst berücksichtigt werden.

5) Je nach der Zahl der Bewerber bleibt es einer Anstalt überlassen, innerhalb der ihr zustehenden Befreirmgssumme statt der ganzen Befreiungen

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Blatt in Obchffm, x dasselbe mössent- ren sind billig, nut prechender Rabatt.

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