Ausgabe 
22.9.1874
 
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Ehen dahin abzukürzen, daß standesamtliche Eheschließungen bereite am 12.,

wirkten Aufgebote zu übermitteln.

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16

Ans Hessen,

19.

ist bei seiner Bekämpfung der hessischen Kirchengcsetze bn dem künftigen kirch­

lichen Gerichtshöfe angekommen, der als Darmstädternationalliberales In

Wir haben in diesem projectirten Darmstädter Kirchengerichtshof ein

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auch bei jeder Gelegenheit zu bekennen, daß sie mit diesem Blatte durchaus

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in Anwendung kommt. Urkundlich rc.

Darmstadt, den

Gesetzes beauftragt und wird dasielbe auch die Zeitpunkte bestimmen, von wel­chen an dieses Gesetz für die einzelnen Kirchen- oder Ncligions-Gemeinschaften

heit umznspringen verstehen, wenn cs gilt, der gläubigen Herde Haß gegen Gesetze und staatliche Einrichtungen einzuflößen, mag nachfolgender Passus lehren:

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......... Die Potsdamer Regierung ermächtigte durch ^umJW$trvduj,x6fr WitgUcDer"der ketr. Kirchen- oder Religions-Gemeinden Nescript vom 16. September den Berliner Magistrat gemäß dem (Sivild^ ausgeschlagen, mit den Communalsteuern für die politischen Gemeinden von Gesetz, die Bckanntmachungsfristen der bürgerlichen Aufgebote für die in Berlin dem Gemeinde-Einnehmer erhoben und von diesem im Ganzen an die bctr. vom 1. bis 15. October abzuschließenden und bereits dort kirchlich aufgebotcum kirchliche Kaste eingelicfcrt. Ebenso finden die für die Beitreibung der Commn-

Siel *8 n) sicher, | M Mine Gleiche fef nm durch üichsälls (11 ctloise und t h und Ä r:brea hab Punzen vo nlmtet wo Euit aus;!!

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guisitionstribunal" bezeichnet wird. Wie ultramontane Blätter mit der Wahr

nalsteuern geltenden Grundsätze bezw. das für diese Beitreibung vorgeschriebene Verfahren auch auf die in den Art. 3, 4 und 5 bemerkten Umlagen An­wendung.

Art. 7. Unser Ministerium des Innern ist mit der Ausführung dieses

testantisch machen." Fulda, 18. September. Ein erfreulicher Beweis, welch vernünftiger

Im Uebrigen betet dasMainzer Journal" das Märchen der®mna- modus vivendi von dem hiesigen Domcapitel eingcschlagen wird, ist ohnstreitij nia" nach: der prenßischen Regierung wüchsendie Schwierigkeiten, die sie der, daü die höhere Geistlichkeit jene Richtung, welche'die fanatische Fuldaer durch die Maigesetze sich geschaffen, bereits über den Kops", und crmutbigr sich Zcitungspartei verfolgt, auf das Entschiedanste mißbilligt und sich nicht scheut, dadurch mi der Drohung und Prophezeiung: auch bei jeder Gelegenheit zu bekennen, daß sie mit diesem Blatte durchaus

Keine Macht der Welt wird im Stande sein, uns Katholiken des bis nichts zu schaffen haben will, es überhaupt auch noch niemals zu ihrem Or- rn die ältesten Zeiten des Ebristenthums hinausreickcnden Mainzer Bisthums gane benutzt bat. So bat auch der Rcdacteur dcstelben, Eaplan Pauly seine vom Papste und von unserem von Gott gesetzten Bischöfe zu trennen, und Wohnung im Priesterseminare aufgegeben. Ob er aber freiwillig aus dem

cherrist.

5. und 3. October stattfinden können, je nachdem ein ein-, zwei oder diei> maligeS kirchliches Aufgebot vor dem 1. Oct ob er stattfand. Das Consistoriim hat. die Berliner Geistlichen angewiesen, den Standesbeamten die kirchlich Le-

Posen, 19. September. DerKuryer PoznanSki" meldet: nicus Korvtkowski aus ©liefen, welcher wegen unbefugter Ausübung der Fnic tionen des Generalvicars zu einer neunmouatlichen Gefangnlßstrafe verurthdit wurde, ist gestern zur Verbüßung seiner Strafe in das Gcfängniß zu Trze mcßno eingeliefert worden.

---------------- Hannover, 19. September. Der Kaiser hat folgenden Erlaß an Tlpnffi'fifnnh ^cn Ober Präsidenten der Provinz gerichtet: Während meiner Anwesenheit ti

*>LUipiyiuilUe der Provinz Hannover habe ich allenthalben, insbesondere in der Hauptstadt,

September. Das Organ des Mainzer Bischofs ebenso glänzende wie zahlreiche Beweise sichtbar herzlichen Willkommens ctVi. ten. Wetteifernd bat die Bevölkerung sich angelegen sein lasten, mir das Ver weilen in ihrer Mitte angenehm zu machen. Es ist ihr in einer Weise geliw gen, daß ich, wie ich mit Vergnügen versichere, an die Tage des Aufenthaltt daselbst mit den freudigsten Erinnerungen zurückdenken werde. Indern ich m: ungemischt erkenntlichen Gefühlen nunmehr von Hannover Abschied nehm drängt cs mich, der Provinz und der Hauptstadt meinen Dank für die nn yuucn ui viqnu yivjtuuun x,uim|uiviti iu/u?vui vm gewährte Aufnahme auszudrücken Ich beauftrage Sie, in diesem Sinne dn

Abbild der unter Heinrich VIII. und der grausamen Elisabeth so furchtbar gegenwärtigen Erlaß alsbald zur Publication zu bringen.

gegen die Katholiken Englands wüthcndenSternkammer" und überhaupt in Kiel, 19. September. Der Kaiser traf heute Abend halb 10 Uhr u diesem ganzen zweiten Gesetz-Entwurf ein Abbild jener Gesetzgebung, dunb Begleitung der Prinzen Karl und Friedrich Karl, des Großherzogs w welche Heinrich VIII. und Elisabeth vor 300 Jahren die katholische Kirche Mecklenburg - Schwerin, des Fcldmarschalls Moltke, des Ministers Delbiüs Englands ziim großen Theile von Rom losgeristen ilnd sie dem Staatskirchen- und mit großem Gefolge hier ein, und wurde am Bahnbofe von dem Gro^

thume und dem Protestantismus in die Arme geführt haben!" Herzog von Oldenburg und andern Fürstlichkeiten, den Spitzen der Bebörvc-

Damit jeder Zweifel schwinde, daß hier nicht etwa blos ein Bild gc und Korporationen empfangen. Tie Stadt war reich geschmückt und gläuzett braucht werde, sondern daß es darauf angelegt ist, die katholische Bevölkerung illuminirt. Der Kaiser wurde auf dcm Wege zum Lchloste von einer zahlloser

mit dem Schreckmittel , man wolle sie protestantisch machen, aufzuhetzen, wird Menschenmenge enthusiastisch begrüßt.

schon vorher ausdrücklich erklärt: Wiesbaden, 19. September. Der Kaiser hat den französisches

Mit Rom und dem Papste verbunden fein, heißt katholisch sein; Pfarrer Louis Augustin, welcher wegen Majestätsbeleidigung zu einer mcht- vou Rom und dem Papste losgelöst und getrennt fein beißt protestantisch monatlich Gefängnißstrafe verurtheilt war, begnadigt. Pfarrer Louis ist m fein! Und darum hat das einfache, katholische Volk vollkommen Recht, Folge dessen heute in Freiheit gesetzt worden und reift morgen nach seiner Hei' wenn es sagt:Durch die neuen Kirchengesetze will man uns Katholiken pro- math ab.

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Major z. D. und Bezirks - Commandeur.

Papst und Bischof mit einem DarmstädterGerichtshof für kirchliche Angele.

Die hesvschen genheiten" zu vertauschen und in ihm die oberste kirchliche Behörde anzuerken-

(Schluß aus Nr. 219 d. BlttS. Reltreituna des »en und zu verehren! Und darüber mögen sich die nationalliberalen Feuid, Art. 4. Handelt es sich »m Aufbringung der Mtt^l z , st 9 der Kirche in unserem Lande keinen Täuschungen hingeben l Nom wird noch Bedürfnisses eines innerhalb einer Ktrche oder diesem Lande seinen geistigen Einfluß und die von Gott >hm verliehene Ge^

reren Gemeinden verfassungsmäßig S-btldeten größeren ^etba^ ^?wendung «alt üben, und mit Nom vereinigte Bischöfe werde» noch in der Kathedrale Verbandes u. dergl.) als solchen, so ist b i Si . (s5efcotc stehen-'von Mainz den Hirtenstab deS heil. Bonifacius fuhren, wenn uationalliberale des dem größeren Verbände als solchem für die bett-Zwecke z G b'^rrchengesetze und Kirchengerichtshöfe längst dem Schooße der Vergessenheit an. den Mittel noch zu decken ^^6 ^ibt, s S - .heimgefallen sind und die Geschichte noch kaum sich ihrer zu entsinnen weiß.

gions-Gemeinden unter Zugrundelegung der Commmialsteuer - Gapitalien i » aclcrna et invincibilis!"

Betracht kommenden Gemeindemitglteder zu verthetlen- ... gt5 Wenn diese Drohung ebenso sicher in Erfüllung geht, wie die vor dem Erscheint hierdurch in der einen oder bet n ibete» G W1«1 (Soilcil von den deutschen Bischöfen abgegebenen Versicherungen, sie wurden sich

Hebung einer Umlage nöthig. so finden bezüglich der ® ttm Unfehlbarkeitsdogma nicht unterwerfen, so dürfen wir dem Darmstadter

Umlage die im Art. 3 bemerkten Bestimmungen Anwendimg. Nur ist wenn tcd) vorhersagen.

dem betr. größeren Verbände nach Maßgabe eines von Un« genehmig - Berlin, 18. September. Die Feier des sedantages im Königreich

faflungsstatnts oder von Uns genehmigten °M'"'Hen Besttmmu« Sachsen ist allenthalben von dem katholischen Klerus mitbegangen worden, wählte Vertretung der Gemetndeglieder zur L-eite stcht und diese zu v 8 Willfährigkeit der sächsischen Klerikalen hat nnpomehr anffallen muffen, lichen Repartition zugestimmt hat die 3>i^n ta6fc ^Ausgabe- als der Bischof^von Mainz erst kurz zuvor seinen Brandbrief gegen die Sedan- lichen oder religiösen Gemeindevertretung zur Auf,tahme des de r 4 «8 mit bcm bic wahren Gesinnungen aller Ultramontaiien doch

postens in den Voranschlag und zur Erhebung der dadurch nothig werdende, i n @^6n(te Das Räthsel wird jeßt gelost. Wie nä,n-

Umlage nicht erforderlich. verschie-jlich dieDresd. Ztg." mittheilt, hat der apostolische Biear in Sachsen, Bi,-dos

Art. 5. Ist für die Gesammthe.t e ne^^ Kirche -der Mugabe'Forwerk, seinen Klerus nur ans ausdrücklichen Wunsch des Kontgs Albert an-

denen einzelnen Gemeinden bestehenden «^°"^em«»sch»st nach> NI M b auf forbertj bie Sedanfeier nut verherrliche» zn Helse»,

eines von Uns genehmigten Verfass »i gsstatuts euw gewah ^"tr g _ 3lu^ Hannover kommen neue Beschwerden über die Wuh ere>e» bet

Gemeindeglieder vorhanden, o faim, faa bt Ur ®e J"' ß^enben wölfischen Agitatoren, die sich in der Provinz ben.erkbar maehen. Namentlich

Religions-Gemeinschaft als lvlchrr snr ? it Zustimmung der werden über die Eheschließungen nach dem 1. Oetober die haarsträubendste«

Mittel zur Bestreitimg des Bedurfniffes nicht u ^etchm, ü I 9^^^ g.zählt. Ein Rittergutsbesitzer von der schroffen Welsenpartei setzte kur,- Gesammtvertretung auch der Ausschlag einer ! > sänimtliche An- lich in der Gemeindeversammlung durch Abgabe seiner sämmtlichen (der Halste

allgemeinen Zwecke der Kirche oder Religions-Gemeinschaft aus ,ammti,cye rt Stimmen, welche au dem Tage schon die Mehrheit der durch die

gehörige derselben beschlossen werden. rapnPhmi11ina UnfcrcS MinifteruunS!Anwesenden vertretenen Stimmen ansmachten, den^Beschlliß dnrch , e^ soht

Dieser Beschluß bedarf I-doch derGenehmgnng kein verschließbarer Behälter znr Verwahrung der Standesregister, des Dienst-

des Innern. Ist diese erfolgt , so wird der. bett, iu a- qarunde- siegels und der Akten des Standesbeamten gekauft werden.

durch Umlagen aufzubringende Betrag auf be ® l ® 'l ^kin b jtitdie - Herr Sonnemauu in Frankfurt a. M. ist a.n la. d. wieder aus beni leanna der Cvmmunalsteuer-Capttalien der einzelnen Angehörigen oer veir. zci cy pntrnfien worden Die Frkftr. Ztg.", deren Herausgeber er ul

oder Religions-Gemeinschaft vertheilt, ohne MJ "J dazu. In dem Abiturientenzengniß, das ihm von der Gesäng.nßvev

oder Genehmigung zur Ausnahme derbetr. Ausgabeposten in die ^oran,cprag allf weiß ansgeliefert wurde, hat er unter der RubrikAuf

und Ausbringung, derselben dn.rch Umlagen^beda^^^ LhllIaJEU_ toeW^d) fübrn»^^.VMikg;^^.-f-. -ko".»

Meder der betr. Kirchen- oder Religions-Gemeinden Nescript vom 16. September