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"Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen.

Str, ji 8__________________________Montag Den 22 Juni____________________________Imvi.

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auf den

Gießener Anzeiger.

Derselbe erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich nur l ft. 12 fr., frei ins Haus geliefert.

Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im III. Quartal 1874 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lasten.

Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementsprcis 1 ft. 29 fr. incl. Postaufschlags. Dieselben fönnen nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren. Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des ^latteö bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Cremplare zu liefern.

Die Redactiou.

Amtlicher Theiü

Bekannt in a ch u n g.

Zu Vilbel, Provinz Oberhessen, wird am l. Juli eine Telegraphen-Station mit beschränktem Dienst (op. §. 4 der Telegraphen-Ordnung für das Deutsche Reich) eröffnet werden.

Frankfurt a. M., den 16. Juni 1874.

Kaiserliche Telegraphen - Direktion.

politischer Theil.

Steuerzahler und die anderen heule nicht verhandelten Kategorien von Pcnsio-

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Stände hätten das Interesse, daß der Staatsdienst gut versehen werde; dieses werde durch eine allzugroße Herabsetzung der Pensionen gefährdet. Durch den, Möllinger'schen Antrag würden die Beamten empfindlich geschädigt. Er bestreif tet, daß durch die Regierungsvorlage eine Erhöhung der Summe für Ruhege-' halte stattfindeu werde. Edinger ist für die Regierungsvorlage, die Anträge^

gehoben, die Preise wären bereits zum Theil zurückgegangen. Wir erhielten von Preußen die hohen Gehalte und behielten die hohen hessischen Pensionen. Er verliest einige Berechnungen, wonach die Beamten durchaus nicht in schlim- jmere Lage kommen als seither. Nur die gering bezahlten Beamten, die in den ersten Jahren pensionirt werden müßten, seien schlecht bedacht und würde er

berücksichtigt werden können. Die Kammer sei in einer Zwangslage, die Regie­rung sei durch die unbedingte Verwilligung des Nachtrag-Budgets berechtigt, nach den neuen Gchaltsverhältnissen zu pensioniren. Schaum glaubt, sei ein Fehler, daß wir nicht das Pensionsgcsetz vor dem Nachtrag-Budget berathen hätten. Wir dürsten im Interesse der Steuerzahler nicht mehr geben als das Nöthige. Tie Theuerungsverhältnisse würden in übertriebener Weise hervor-

und Schröder eingebracht, den Wittwen und Waisen der Lehrer für 1873 und sionssätze enthalte. Er verthcidigt die Regierungsvorlage. Welcker bält die 1874 die Zulagen zu den Pensionen nachzahlen zu lassen. Dernburg fragt,Pensionen, wie sie letztere Vorschläge, für zu hoch, er sei mit dem Möllinger'- ob der oberhessischen Eisenbahngesellschaft vor Beendigung der schwebenden Ber-j scheu Vorschlag einverstanden, namentlich daß man die Pensionen nach dem Handlungen eine Tariferhöhung gestattet worden sei. Ministerialdirector Schleier-40. Tienstjahr nicht mehr steigen lasse. Küchler will den finanziellen Gesichts­macher erklärt, es sei noch kein Beschluß gefaßt. Pfannstiel fragt, wie es mit!punkt nicht als maßgebend angesehen haben, das Staats- und Landeswohl Vorlage einer Gesindcordnung stehe, worauf Ministenaldirector Kempff bemerkt, müsse entscheiden Tic gesicherte Existenz sei der Hauptgrund, warum sich Leute es seien Vorbereitungen im Gange. Die am 16. d. abgebrochenen Verhand-jnoch dem Staatsdienst widmen; lege man daran die Hand, so gefährde man lüngen über das Pensionsgesetz wurden darauf wieder ausgenommen. Abg.>das öffentliche Wohl. Goldmann führt aus, daß nicht die Höhe der Pensionen MöÜinger stellt und begründet den Antrag, daß bei Pensioniruugen nach zurück-'Anstoß erregt habe, sondern die Pensionirung noch dienstfähiger Beamten und gelegtem fünften Dienstjahr 50 pCt. des Gehalts als Pension gegeben werden, die unrichtige Scala. In verschiedenen früheren Landtagen wäre derselbe Ent- der Ruhegehalt dann je nach dem Dienstalter bis 85 pEt. steigen soll. Er Wurf, der jetzt vorliege, gewünscht worden. Die Gehaltserhöhungen dürsten weist aus Bercchuungen nach, daß dieser Antrag allen Anforderungen der Bil kein Grund sein, eine andere Scala bei der Pensionirung einzusühren. Stüber ligkeit und Gerechtigkeit entsprechen würde. Heinzerling zieht seinen Antrag! will, wenn die Regierungsvorlage fallen sollte, lieber, daß das seitherige Gesetz auf Rückwirkung der Gehaltserhöhungen auf die Pensionen, weil er sich keinen, beibchalteu werde. Büchner glaubt, man könne durch gute Pensionen weitere Erfolg davon verspricht, obwohl er ihn nach wie vor für geiechlfertigt hält, zurck.i Gehaltserhöhungen abschneiden. Buff führt aus, daß das preußische System Miuisterialpräsideut Hofmann erklärt sich gegen den Antrag Möllinger's, will'unsere Staatskasse weil stärker belasten würde. Er beantragt, daß nur mit insbesondere die Pensionen bis zu 90 pCt. erhöht haben. Regierung und! Zustimmung der Stände spätere Gehaltserhöhungen bei der Pensionsbercchnung

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den Staat nicht erhalten könnten. " Es bestreite Buffs Ansicht, wir feien in einer Zwangslage; der 1871 gemachte Vorbehalt bei Bewilligung der Gehalts­zulagen sei noch' vollständig in Kraft; Buff habe der Negierung einen gefähr­lichen Rath gegeben; jedenfalls werde derjenige der Regierung einen besseren Rath geben, der sie warne, diesen Boden zu betreten. Auch der Rath, den Stüber gegeben habe, im Fall der Ablehnung der Vorlage das alte Pensions- g0'etz beizubehalten, könne nicht im Jntereffe der Negierung liegen. Heinzer­ling erklärt sich für die Regierungsvorlage. Goldmann und Buff replictren auf

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©eutflfifanb. nären bedenken. Ministerialdirector Kempff glaubt nicht, daß er mit den

Darmstadt, 18. Juni. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer Ansichten, die er früher als Abgeordneter geäußert, iii Widerspruch gerathen wurden einige neue Eingaben verlesen und darauf ein Antrag der Abgg. Matthä sei, da ja die jetzige Regierungsvorlage eine theilweise Herabsetzung der Pen-

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schlag, die Pensionen nicht höher als 85 pCt. steigen zu lassen, sei rationell, da Beamte nach zurückgelegtem 40. Dienstjahr eine Steigerung der Pension ,

nicht mehr bedürften. Der jetzige Ministerialdirector Kempff habe im Jahre wünschen, daß für diese die Ruhegehalte erhöht würden. Ministerpräsident 1872 als Abgeordneter sich gegen die Erhöhung der Pensionen erklärt. Der Hofmann läugnet, daß wir in das System der hohen Besoldungen übergegan- Möllinger'sche Antrag enthalte eine genügende Erhöhung der Pensionen, wie er gen seien; weitere Gehaltserhöhungen seien von der Negierung nicht in's Auge näher durch Vergleichung mit den früheren Pensionssätzen nachweist. Die Kam-'gefaßt; der Abstrich von 5 pCr. sei für die älteren Beamten allerdings von mer müsse einmal einhalten auf dem Wege der Verwilligungen, das liege im Belang, die Scala müsse mindestens bis 90 pCt. gehen. Namspeck ist für den wahren Staatsinteresse, das man nicht einem einzelneii Staude zu lieb gesähr- Möllinger'schen Antrag. Dernburg glaubt, daß irir, mit ^dem gutenHerzen den dürfe. Ministerialdirector Schleiermacher berichtigt einige Zahlenangaben Ternburg's. Schröder zieht seinen am 16. d. gestellten Antrag zu Gunsten des Möllinger'schen zurück. Wir seien in unserem Lande bereits in das System der hohen Gehalte getreten, wir müßten daher, wie die Reichsgesetzgebung, auf die niedrigeren Pensionen kommen. Uebrigens wären die Pensionen nach dem

i Möllinger'schen Antrag factisch so hoch, als seither; er trage den Verhältnissen , vollkommen Rechnung. Wolle man den Beamten über 50 Dienstjahrc den hohen Gehalt geben, so würde er nichts dagegen haben. Man müsse auch die

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Möllinger's würden die Beamten sehr benachtheiligcn. Er stellt mit dem Abg. Greim einen eventuellen Antrag, wonach die Steigerung der Pensionen vom 5. bis 40. Dienstjahr 2 pCt., vom 40. Tienstjahr 1 pCt. betragen soll. Dern- , bürg will die Frage auf zahlenmäßigem Boden entschieden wissen. Der Vor-