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Anzeige- und Mmtsötatl für den Kreis Liessen

Ur. 92

Mittlvoch bin 22. April

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potilischer Kfjeil

Berlin begeben, um an den Verhandlungen des Justiz - Ausschusses über das

Sttafproceß-Ordnung als

seitiger Bevollmächtigter Tbeil zu nehmen.

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* 20' r-^lC rnel,cen ^rwaltungsge.etze werden, der scheidung des Ober-Tribunals zu veranlassen.

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mdes-Commlflar Forster (Director tm preußischen Cultusministerium) motiuitt.nur von deutschsprechenden Richtern besetzt ist. Dies hat nun mit Recht sein

'''®°r,taSe ,'ndem er betont, daß die Reichsregierung keinen Kampf mit der Ende erreicht. Wünschenswerth wäre cs nur, daß eine gleiche Maßnahme

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l ullung der Entwurf dienen solle. Letzterer entspreche nur einem Vorhände- so zahlreich vorkommenden Mißverständnisse, Jrrthümer und Versäumnisse Der

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^ 'ichen Krrche, sondern nur mit jener Richtung derselben führe, welche mir auch bald bei den übrigen Gerichten durchgeführt, und es namentlich den Ge- Lu rl1 Un9. U"7 ./ Unfehlbarkeits - Dogma eine politische und staats- richtsvollziehern zur Pflicht gemacht würde, ihre Urkunden, wenn der Interessent ehrliche Agitation betrieben habe. Gegen jene seien die preußischen Kirchen- ein Deutschsprechendcr ist, auch in dieser Sprache zu verabfasien, damit der 'sche gerichtet gewesen, deren Anwendung Lücken dargelegt hätten, zu deren Betreffende auch den Inhalt derselben lesen kann, nnd dadurch die'aeaenwärtia lliöf lllluna Dpt Lvnfmurf htpiipn fnHo ____t..........i____ m;.-..___ar..k..2rr. rv. .. 9 9 9

Wiesbaden, 21. April. Wie mau aus sicherer Quelle vernimmt, wird Kaiser Wilhelm am 8. Mai hier eintreffen und einen Aufenthalt von 14 Tagen nehmen.

Kronprinzen des

22

...... u , Die Strafkammer des

, Kreisgerichts hat indessen jetzt, wie man uns mittheilt, die Klage abgewiesen, . ;;; d...die Vornahme rein kirchlicher Acte

nicht unter den angezogenen Gesetzes - Paragraphen falle, indem solche als

f , ......." Der Staatsan­

walt hat gegen diesen Beschluß appellirt und ist gewillt, eventuell eine Eut-

Münchcn, 18. April. Großes Aufsehen macht eine im heutigen Deutschen Merkur" (Organ der Altkatholiken) von Dr. v. Schulte veröffent­lichte längere Beleuchtung des bayerischen Rechtsgutachtens über die Nichtaner­kennung des Bischofs Reinkens, worin Dr v. Schulte der bayerischen Gelehr­samkeit übel mitspielt und das Rechtsgutachten als eineeinseitige Erörterung" charakterisirt, welche mit der Aufgabe eines Advocaten und nach der Methode eines solchen den Zweck und die Absicht verfolge: die erbetene Anerkennung ' des Bischofs Reinkens im Verwaltungswege zu verhindern und dadurch Verle­genheiten zu ersparen. Dr. v. Schulte weist nach, daß das Rechtsgutachten viele grosse Widersprüche und Sophistereien enthalte, und meint, daß, wenn auf Grund dieses Gutachtens die Anerkennung verweigert werde, sie nur ver­weigert wird, weil man sie verweigern wolle.' Er tadelt ferner entschieden, daß bas königl. bayer. Staatsministerium selbst das Gutachten im Buchhandel publicirt habe, bevor es die Eingabe auch nur einer Antwort gewürdigt; daß es auch die Eingaben abdrucken ließ, wozu es kaum als berechtigt erscheinen könne, und daß es dadurch mindestens die streng objektive Haltung verletzt, die man von einer Regierung erwarten dürfe. Zu Schluffe hofft Dr. v. Schulte von dem hohen Billigkeits- und Gerechtigkeitssinne des Königs:daß Se. Ma­jestät in voller landesväterlicher Würdigung des unerträglichen Zustandes, worin Tausende seiner gctreuen Untertanen versetzt sind, es nicht über sich bringe, ben Rothschrei derselben mit Gründen übertönen zu lassen, die mindestens sehr gesucht seien."

Als einen Beweis, wie schlau die Ultramontanen in gewissen Dingen beizugeben wissen, theilt derDeutsche Merkur" mit, daß einem Altkatholiken, bev stch dieser Tage bei St. Peter in München zum Ehestand anmeldete, von dem dienstthuenden Cooperator angeboten wurde, daß die Trauung, damit er nicht auf den Gasteig zu gehen brauche,ausnahmsweise" in der Peterskirche geschehen solle, und daß die mit ketzerischer Verstocktheit erfolgende Ablehnung lebhaftes Bedauern erregte. Nock duldsamer sei man bei St. Bonifaz, wo die Patres Benediktiner jüngst unbedenklich eine Dame beerdigten, welche der alt- katholische Pfarrer Gotzenmeier mit den Sterbesaeramenten versehen hatte.

wonach auch bei; Metz, 18 April. An der Ein- und Durchführung der deutschen Sprache . - . u ' . c ?5 wird Seitens der deutschen Regierung eifrig gearbeitet. So können wir nur

- Das ganze Gesetz wurde hier-.mit Befriedigung erwähnen, daß die Advocaten und Anwälte neuerdings äuge-

Bekannt m a ch u u ß.

. hiesigen Actien-Brauerei beabsichtigen in ihrem am Leihgesterncr Wege gelegenen Geschäftslokale einen zweiten Dampfkessel anfstellen lassen und haben um die d.ßhalb erforderliche Erlaubniß nachgesucht. 5 uuf1ieuen

$ie Grund- und Gebäudebesitzer der Nachbarschaft werden aufgefordert, etwaige Einwendungen hiergegen binnen 8 Tagen bei uns vorzubringen.

f(998) lC^Cn' ^CU i8 1874 Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

1 J__ Nover.

Main-Ztg." zufolge, am 1. Juli in Kraft treten, die Neuwahlen im Laufe M August stattfiuden. -- Wie dasselbe Blatt mittheilt, wird die erste ordeut- jityui, Synode der evangelischen Landeskirche nicht vor September zusammenbe-

- hchs hWflfeu werden.

Gerillt, 19. April. Der Papst selbst hat anerkannt, daß die neuen österreichischen Kircheugesetze nicht wesentlich verschieden seien von ben preußi- nr y* ^Clb ^och haben die österreichischen Minister, Fürst Auersperg und Herr fl.kr. Thlr. W Stremayr, ihre Ueberzeugung ausgesprochen, daß die österreichischen Bischöfe "nA 1 Ren neuen Kirchengesetzen Gehorsam leisten. Ohne Zweifel wird sich diese Er-

1 2»Hartung erfüllen. Haben doch die österreichischen Bischöfe selbst zugestanden, daß durch die neuen Gesetze der alte Zustand nicht wesentlich geändert werde.

23 Bo wird denn der preußische Episkopat, der Weisung aus Rom folgend, sich jfluf eine formelle Opposition beschränken und keinen Versuch machen, den Staats- Hetzen ungehorsam zu sein. Werden die preußischen Bischöfe diesem guten P Beispiele folgen nnd ihrerseits ablassen von den Wegen des Ungehorsams, VsUrch die sie nicht blos sich^ selbst in Ungelegenheit bringen, sondern auch die i in immer größere" Verwirrung stürzen ?

Ursache zum ernsten Nachdenken. Erzbischof Ledochowski ist gesetzt, und wenn die übrigen Bischöfe auf ihrem trotzigen Ungehorsam be­iden, so werden alle preußischen Bischöfe einer nach dem anderen abgesetzt, «-.Ml', p wenn sie ihre Absetzung nicht anerkennen, des Landes verwiesen werden.

Lia P18 Kirchenoienergesctz wird bald zu Stande gekommen sein, und zwar neigt ff M W allgemeine Meinung nicht zu der von den Juristen des Bundesrathes 212 1 aI1'n fel)r abgeschwächten Form, sondern zu dem Verluste des Staatsbürger- 30 1 itlbts als durchaus passender Strafe für diejenigen, welche die Gesetze des ^<2 1 Staates nicht anerkennen wollen.

Berlin, 20. April. Der Reichstag nahm in seiner heutigen Sitzung LMM Nachtrags-Etat für 1874 in dritter Lesung ohne Debatte an Bei" der mib iWptouf folgenden dritten Lesung des Militär-Gesetzes sprachen Jörg und Mot- Icr gegen, Gneist für die Annahme des Gesetzes, worauf die General-Debatte h,r(i^Iofie11 lrurbe 3,1 ber Special-Debatte über § 1 legte Schulze-Delitzsch fit öertT'lhmin8 IT1 Standpunkt der Fortschrittspartei dar. § 1 wurde mit derselben Majori- Dr die ^liprfauf^'T ^ie bei der zweiten Lesung angenommen. Tie übrigen Paragraphen wur-' ur; riU eniPle6ltT Ü^ickfalls angenommen, ebenso ein vom Präsidenten des Reichskanzler: [verlaip^gg^nitcg Delbrück befürworteter Antrag Richter's (Hagen), Lc,

biidtags-Wahlen die Vereinigung wahlberechtigter Militäipersonen zu besonde-

*^ii Militär-Wahlbezirken aufgehoben sein soll. ~

° namentsscher Schluß-Abstimmung mit 214 gegen 123 Stimmen ange- wiesen wurden, künftighin sich ausschließlich der deutschen Sprache in ihren ABRISS ff «lcnl c ®$l!.n9 ratuf Tagesordnung steht die Berathung Anträgen und Vorträgen vor dem Landgerichte zu bedienen. Es war dies

Ä»ltt >ni^>endlener° und des Preß-Gesetzes. «auch sehr uothwcndig, denn es herrschte bisher die auffallende Erscheinung,

-"Zf p.ft 1 . dtpril. Relchstagssitzung. Erste Lesling des Gesetzent-jdaß selbst ein Theil der aus Altdeutschland herübergekommenen Anwälte ihre

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v^anze katholische Kirche in Preußen

leitträ ' Sie hätten wobl Ursacke zum ernst

nen Bedürfnisse, enthalte allerdings eine sckneidige Waffe, doch könne der Deutfcöranö. itampf mit stumpfen Waffen nicht geführt werden.

~ f . i Kassel, 19. April. Der Staatsanwalt beim königl. Kreisgericht in

.nnr.nTx 20- April L>e. Königs. Hoheit der Großherzog haben Rotenburg hatte vor einiger Zeit gegen den abgesehen Metropolitan V lmar

ni ä geruht. am 15. April den praktischen Arzt Dr. Friedrich Wil- in Melsungen wegen Vornahme von Amtshandlungen Taufen rc auf Grund tlllf.) 6'1'« R°.tzner zu Darmstadt zum Mitglied und Rath bei der Ober-Medieinal-des § 132 des Strafgesetzbuchs A^ge erhoben * 1 f

udesGiesse- luc S'J,1' T'fl'!lfn,9n q , iKreisgerichts hat indessen jetzt, wie man

m .l- ^0. April. Mtiusterlalrath Fmger hat stch gestern nach-weil", wie es in den Motiven heißt,

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