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Mnzeige- und Mmtsölatt für den Kreis Kiessen

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Für Londorf: Karl Weber, Münster: Conrad Heß I.,

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dtert-ijahri- 1 fl 12 kr. tri; Bimgerlohn. Durch dt« i>oft bezogen vtertehährig 1 fl- 29 kr

Utphe: Johannes Filsinger IIL, Dillingen: Conrad Zimmer, Weickartshain: Heinrich Becker II., Wcitershain: Wilhelm Fanlstich, Wieseck: Johannes Lang II.,

Nieder-Bessingen: Johannes Roth V., Obbornhofen: Conrad Leschhorn II., Obcr-Vcssingen: Johann Heinrich Serth IX., Odenhauscn: Balthasar Nahrgang, Oneckborn: Heinrich Schilling'er, Rabertshausen: Georg Widdersheim, Reiskirchen: Heinrich Jünger IV , Rödgen: Heinrich Jnderthal I., Röthges: Heinrich Döpfer, Rüddingshausen: Heinrich Loth, Stangenrod: Heinrich Rau,

Beltershain: Johannes Hartmann, Daubringen: Wilhelm Hämmerle, Torf-Gill: Martin Knopper, Cberstadt: Philipp Görlach, Cttingshansen: Heinrich Sommer II., Garbentcich: Johannes Schwarz, Göbelnrod: Johannes Wilhelm, Groß Bnseck: Christoph Wagner, Grünberg: Christian Pracht II., Grüningen: Wilhelm Leidich, Hausen: Ludwig Dcrn.

Inheiden: Johannes Hoch II., Kesselbach: Balthasar Becker, Klein Linden: Philipp Weigel, Langd: Conrad Ronthaler III.,

frrd)etnt tttglich, mit Äu«. Hab** Montags.

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Als Bürgermeister wurden bis jetzt erwählt, bestätigt und verpflichtet: Für Albach: Ludwig Schäfer V.

ir Allendorf a. d. Lahn: Wilhelm Volk, seitheriger Bürgermeister.

/r Alten-Bnscck: Johannes Wagenbach, '

, Bellersheim: Georg Bopp V.,

Staufenberg: Heinrich Vogt V.,

Steinbach: Georg Nicolaus, seitheriger Beigeordneter.

Steinheim: Friedrich Hirtzinger.

Stockhausen: Heinrich Reitz, seitheriger Bürgermeister.

Trais-Horloff: Heinrich Jost Schneider.

Trohe: Gcorg Schwarz,

Lang-Göns: Conrad Brücke! V., seitheriger Beigeordneter.

Lauter: Heinrich Feldmann, seitheriger Bürgermeister.

Lich: Conrad Jhring, ,,

Lindenstruth: Max Krug,

Lollar: Heinrich Fuchs II.

Gießen, den 20. November 1874.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. R ö d e r.

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Der Antrag auf Diätenbewilligung für die Reichstags-Abgeordneten

Diese Bestimmung erfordert, wie ein Ober-

ängniß bis zu 3 Jahren bestraft.

Iil im Voraus sicher; ebenso sicher ist aber wohl auch anzunehmen, daß der Buiidesralh demselben nicht zustimmt. Gleichwohl glauben wir, daß der An-

*e6 Ex - Pfarrers Schedtler in Dreihausen gestellt. Der Ober-Präsident Hal demselben indesien nicht willfahrt, da er der Ansicht ist, daß die Bestimmungen e» Ausweisungsgesetzes auf die protestantischen Geistlichen nicht anwendbar eien. Die Angelegenheit wird nunmehr, wie wir mittheilen können, Seitens es Consistoriums vor das Cultus-Ministcrium gebracht werden.

Berlin, 17. November. § 222 des Reichsstrafgesetzbuches bestimmt: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Ge-

Momentls nicht bei, da Angeklagter gerade dazu angestellt war, um durch seine Aufsicht derartige Versehen der ihm untergeordneten Arbeiter zu verhüten. Tie Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das verurtheilende Erkenntniß der zweiten Instanz wurde vom Obertribunal mit der oben mitgetheilten Moti- virung zurückgewiesen.

Berlin, 18. November. DieNordd. Allg. Ztg." schreibt: Die Ver­handlung der Hesi. ersten Kammer über die von der Großh. Regierung vorge­legten Kirckengesetze sind wobl geeignet, bei der Wichtigkeit, welche das Gelin­gen des Gesetzgebungswerkes hat, weit über Hesien hinaus Jnteresie zu erwecken. Tie Debatten nabmen vier Tage in Anspruch; die Vorlagen wurden im Wesentlichen in Ueberemstimmung mit den Ausschußanträgen und, bis auf einige wenige Punkte, im Sinne der Deschlüsie der zweiten Kammer angenommen. Bei den einzelnen, oft den wichtigsten Artikeln, gaben zwar nur wenige Stim­men den Ausschlag; doch bei der Abstimmung über jedes einzelne Gesetz war die Majorirät nicht unbeträchtlich. So wurde das Gesetz, betr. die rechtliche Stellung der Kirchen- und Religions-Gemeinschaften, mit 24 gegen 5 Stim- men, das Gesetz über den Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt und das über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen mit 20 gegen 11, das Gesetz, betr. die religiösen Orden, mit 18 gegen 13, endlich das Gesetz über das Be- steuerungsrecht der Kirchen- und Religions-Gemeinschaften mit 24 gegen 6 Stimmen angenommen. Die erste Kammer war beinahe vollzählig und es wurde mit einem Eifer und einer Lebhaftigkeit debattirt, die in ihrem Saale zu den Seltenheiten gehören. Seitens der Ultramontanen wurde Artikel für M r , Artikel bekämpft; in Ermangelung neuer Gesichtspunkte bemühten sich die Her-

rilbulials-Erkenntniß vom 23. October er. ausführt, nur_ den ursachlichen Zu-jren, formelle Schwierigkeiten zu bereiten, wobei z. B. die Frage, in wie fern

Als Bundesgenosse der

trag auf Einsetzung der Zwischen-Commission angenommen werden wird, auch IMim die Fortschrittöpartri dissentiren sollte.

Das Landrathsamt zu Marburg hat einen Antrag auf Ausweisung

linrd gleichzeitig mit dem Antrag auf Wahl einer Zwischen Commission auf die Tagesordnung kommen, und obwohl ein bestimmter Beschluß darüber noch nicht gefaßt ist, so scheint doch in der Fortschrittspartei die Neigung vorzuwalten, ihre Znstimmung zu der Niedcrsctzung einer Zwischen-Commission davon ab tänglg zu niachen, cb der Antrag auf Diäten von der Regierung acceptirt dird.v Daß der Reichstag dem Anträge mit großer Majorität zustimmen wird,

Emenhang zwischen dem fahrlässigen Thun und Uiiteilaffen und dem eingetrc-Kine Verfassungsänderung vorliege, ihre Rolle spielte. Als Bundesgenosse der eiten rechtswidrigen Erfolge zum Thatbestandc des Vergehens; und wenn Ultramontanen bewährte sich Herr v. Dalwigk. Nach Kräften suchte er sie zu ie ser Zusammenhang feststeht, kommt es nicht darauf an, ob die concnrrirende unterstützen und ihnen die Wege zu bahnen. " Etgenthümlich gemahnte die Lob- zachrläisigkeit eines Dritten oder des Verletzten selbst mitwirkende Ursachen des rede, welche er der Mainzer Convention hielt: ihr habe Hessen vortreffliche - ln glücksfalles gewesen sind. Der Maurerpolier K- gab dem Maurergesellen Zustände zu verdanken gehabt. Von Uebergriffen der katholischen Hierarchie 6. und dem Maurerburschen S- den Auftrag, die Verschalung eines Gewölbes will Herr v. Dalwigk bisher nicht das Mindeste in Erfahrung gebracht haben.

Deutfcfitilüh abzurüsten. Bei dieser Arbeit stürzte das Gewölbe ein und sowohl der Mall­es m fL rergeselle als auch der Bursche fanden dabei ihren Tod. Der Maurerpolier

L?armfiavt, 19. November. TaS heute ausgegebene Großherzogliche K. wurde deshalb angeklagt, daß er den Einstur, des Gewölbes und damit Negierungsblatt Nr. 54 enthält eine Bekanntmachung Großh. Mlnisteriumstden Tod der beiden Arbeiter durch Fahrlässigkeit und Verabsäumnng der ihm H Innern, die Beitrage der waldbesitzenden Gemeinden zu den Besoldungen durch sein Gewerbe besonders zur Pflicht gemachten Aufmerksamkeit herbeige- der Oberförster betrefsend. führt habe. Trotzdem festgestellter Maßen der vermiglückte Maurergeselle sich

Berlin, 1 November. Eine Anzahl von Abgeordneten haben die Ei,en- bei Verrichtung der Arbeit ebenfalls einer großen Fahrlässigkeit schuldig gemacht babnsreikarten, dieses magere Aequivalent für die Diäten, nach Ablauf dcr'weil er, trotz d<s sich kundgebenden Diuckes des Gewölbes auf die Verschalung l.tzlen Session vernichtet, ui der Meinung, daß nut dem Begum der neuen letztere weggeschlagen habe, so maßen dennoch die Jnstanzrichter diesem Um- Leision auch neue Fahrkarten ausgegeben werden würden. Die Karten sindistände die Bedeutung emes die Strafbarkeit des Angeklagten ausschließenden jedoch, obgleich darüber nichts bei der Vertheilung bemerkt worden ist, für die -----1 J ~ - - -

ßanze Dauer der Legislaiurperiode gillig. Unter diesen Umständen haben jene' Zlbgeordneten sich an das Reichskanzleramt gewandt, welches denn auch sofort tic Ausstellung neuer Karten für die betreffenden Herren angeordnet hat.