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PrerS vierteljährig 1 st. 12 kr. vi’t Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 st. 29 kr.
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üxpedition: Eanzleiberß,
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Mnzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kressen.
Freitag sca 21. AnM
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1S74.
Amtlicher SfjeiC
(Sieben, am 18. August 1874.
Betreffend: Das Landgestüt insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler.
Dav Grohi) krZo 8 iiche Kreisaml Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises mit Ausnahme von Eberstadt, Leihgestern, Lumda, Staufenberg, Trais-Horloff und Villiugen.
Sie werden an Einsendung der Verzeichnisse über die im Jahre 1&74 von Ihnen ausgestellten Bedeckscheine mit Frist von 8 Tagen erinnert.
v. Röder.
Gießen, am 19. August 1874.
Sie das Geeignete veranlassen wollen.
Betreffend: Feier des 2. September in den öffentlichen Schulen des Großherzogthums. ,
Die Großherzvgliche Kms-Schul-Commisswn Gießen
an sämmtiiche Schulnotstände des Kreises.
Mit Bezugnahme auf unsere Ansschreibei, vom 27. August 1872 (Amtsblatt ohne Nr.) und vom 9. August v. I. CAnzcigeblatt Nr. 187) eröffnen wir Ihnen, daß zufolge Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 5. l. M., sowie Großherzoglicher Oberstudien-Direction vom 13. I. M. auch in diesem Jabre am 2. September in ähnlicher Weife eine Schulfeier abgehaltcn werden soll, wie solche für die vorderen Jahre angeordnet war, wonach
v. Röder.
Bekannt m a ch n n g.
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Zeichnencursns für Lehrer.
Der Verein für Verbreitung von Volksbildung wird in den bevorstehenden Herbstferieu wieder einen Zeichnencursns für Lehrer unter der Leitung des Herrn Prof. Kumpa veranstalten. Der Cursuv werd am 14. September l. I. beginnen und 10 Tage dauern.
Diejenigen Herren Lehrer, welche an dem Enrsus Thrnl zu nehmen beabsichtigen, wollen sich bei Herrn Prof. Kumpa dahier schrlftltch anmelden unt> dabei ihre Wünsche bezüglich etwaiger Subvention zu erkennen geben.
Darmstadt, de» 15. August 1874. Der Vorstand des Volksbildu„gevere,ns.
P o f i t i f cf) e r Theis.
Diesem Bedürfnis hat, den Wünschen der Jntereffenten entgegenkommend, die Großh. Regierung durch Vorlage eines Gesetzentwurfs an die Stände ab-
Entwurf eines Berggesetzes.
Von den in unserem Jahresbericht für 1872 zur Kenntniß Großh. Negierung gebrachten Wünschen ist inzwischen ein von uns dringend hervorgehobener seiner Erfüllung wesentlich näher gerückt worden; es ist dies der Wunsch nach Erlaß eines neuen Berggesetzes, dcssell Nothwendigkeit für die Förderung der Montan Industrie unseres Bezirks wir S- 13 unseres vorjährigen Berichts betonten.
Gießen, 20. August.
Der Skridjt der Großh. Handelskammer in Gießen pro 1873 ist soeben erschienen. Wir glauben im Interesse unserer Leser zu haw deln, wenn wir Auszüge aus demselben möglichst getreu zur allgemeinen Kenntniß bringen, damit sich die Leser einestheils cm Urtheil über die Zweckmäßigkeit der Handelskammern im Allgemeinen bilden und andernthvils auch mit den Fortschritten des Handel und Verkehrs in unserer Stadt vertraut werden. Der
selbe beginnt:
Ueber die Geschäftslage im Allgemeinen in unserem Bezirk (etaDti------KV----o „ -----, - o - - - . ,
Gicüenf können wir zu unserer Freude auch von dem Jahr 1873 nur Günsti- -zuhelsen gesucht, welchem das preußische Berggesetz vom 24. Ium 1865 zu aes berichten und ist es ganz besonders eine angenehme Erscheinung, daß der. Grunde gelegt ist. Wir haben bereits m unserem vorigen Jahresbericht unsere nach dem großen Aufschwung der Geschäfte in 1872 fast überall erfolgte Rück--Ansicht dahin ausgesprochen, datz im Wesentlichen das preußische Bergrecht auf schlag in^dem Geschästsleben bei uns bis jetzt ziemlich unbemerklich geblie-Grundlage obigen Gesetzes zu adoptiren sein durste und haben wir daher den .Entwurf mit Freuden begrüßt. An dem Zustandekommen des Gesetzes durfte
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EU 1 Daß der hiesige Platz hierin eine Ausnahme von manchen andere» macht, -nicht zu zweifeln fein und erlauben wir uns, an dieser Stelle die Hoffnung lieat hauptsächlich darin, daß die Entwickelung unserer Verhältnisse eine durch- anszuspreche», daß das neue Gesetz recht bald m Kraft treten möge. Tie ans naduraemäße war indem trotz der ansehnlichen Znuabme ter Einwohner-! Moutan-Jndustne unserer Provinz w,rd hierdurch einen erneuten kräftigen Aus- iaM imipTPr btP Q-iht der Geschäfte, die Jahl der Neubauten, die schwung nehmen.
Mertlcki iaernn^dn bestehenden Gebäude und des Grundeigenthums, soweit Um dies aber zu ermöglichen ist vor Allem nöthig, daß die ben «tanbe^ oder die nächst- Zukunft in Betracht komnck, berren durch Art. 32 des Gesetzes von, 18. Juli 1858 verliehenen Privilegien btefe« afö pautcrM f ] tz ,,„d der Arbeitslöhne wie in 1872 in das neue Gesetz nicht wieder oder doch nur mit bedeutenden Beschränkungen
sowie endlich b i e. C 9 8 Ueberstürzung bewahrt geblieben aufgenommen werden, während dieselben in dem Entwurf ausdrücklich aufrecht
llnd 7L i dl nZZuS in 873 e n Rückschlag nicht eu,trete., erhalten no.den sind. Wir verweisen ,., dieser Beziehnng auf das in unserem
sind sodaß m allen die, ,, 4äez, ynng ,n w vorigen Jahresbericht S. 13, 14 Gesagte und glauben zur Begründung unserer
mußte und m er h< 9. - ufd t , oergangenei, Jahr dahier gebil- Ansicht noch besonders hervorheben zu muffen, daß in der Provinz Oberhesen
det v°?geschr.tten ist. Tie Act.en gerade in den standesherrlichen Bezirken die meisten Mineral,er.und FoMen
' rj ofx,:, .-.„s ober nicht aus den Markt aebracht worden, |oubcru bc- vorkommen und datz die »tanbeöberren ersahrungsge.naß ,hr Privileg gerade dieser Gesellschaft sind aber n.cht aus 8 ) md)t ,ut Förderung der Bergwerks-Industrie ausgeübt haben
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c d^von"^uswärts rurückkommenden Arbeiter aus hiesiger Gegend des gesummten bürgerlichen Rechts von uns geäußerten Wunsche haben wir das und selbst ne f J < willkommener Zuwachs ausgenommen. feste Vertrauen, daß Großh. Regierung dieselben sämmtüch m Erwägung ziehen
wurden von unsere. e g Bezug auf gedeihliche und denselben, soweit irgend thunlich, bald durch desfallslge Gesetzesvorlagen
, .Aus Zedent geht hervor' vorhergehenden entsprechen iverde. Insbesondere erlauben wir uns hier nur als dringendstes
Entwickelung d H vollkommen ebenbürtig anschließt. Bedürfniß des Handels- und Gewerbestands wiederholt den Erlaß eines allge-
„icht nachstcht, sondern sich b£ dbeu a,W,, ? fcje Bonuh„.,g der öffentlichen Gewässer zu bezeichnen
rt<, * in < p haßen wir in diesem Jahre, wie oben und wiederholt auf die Nothwendigkeit der Aufhebung des Gesetzes vom 14. Juli Gutachten, uud W" lch h b Regierung zu bringen, wir 1858 über die Protocollirung der Viehhändel ans den in unserem vorjährigen
Theil unseres vorigen Jahresberichts zu beziehen. 1(5 3 H T 8


