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• Januar 1874.
K- Simon.
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^kt»B vierteljährig 1 fL 12 fr. «ft Brtngerlvhn. Durch die Poft bezogen vierteljährig 1 fl. 29 fr.
GjkßtmrHiyeiger.
Lrscheint täglich, mit «vß- uahme Sonntags.
Szpedttiou: Canzletbera, Stt. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kiessen.
Nr. 17..
Mittwoch den 21. Januar
Amtlicher Theil.
B e k a n u t m a ch u n g.
Betreffend: Das Kreis - Ersatz - Ges chaft^ für 1874.
Mit Bezug auf die Bestimmungen der Militär-Ersatz-Instruction für den Norddemschen Bund fordern wir alle im Jahre 1854 geborncu Militärpflichtigen, sowie die in früheren Jahren gebornen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren gesetzlichen Wohnort haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, ober als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handluugsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrbursche, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit auf, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle bis zum 1. Februar l. I. bei der Bürgermeisterei ihres gesetzlichen Wohnortes, beziehungsweise ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein und weit» sie bereits bei einer früheren Musteritng concnrrirt haben, ihren Loosnngs - und Ge- stellungsjckein vorzulegen.
Wir machen zugleich darauf aufmerksam, daß Diejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zn 10 Thaler belegt, von der Theilnahme an der Loosung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc. verlustig erklärt werden.
Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherren zu diesen An- Meldungen verpflichtet.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.
Gießen, am 15. Januar 1874. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.:
Gros, Kreisasjessor.
Die Aufbewahrung der Feuer - Eimer betreffend.
Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß einzelne Einwohner die Feuer-Eimer so behandeln, daß diese leicht dem Verderben ausgesetzt sind und im Nothfalle nicht schnell genug zur Hand sein können. Es wird daher folgendes vorgeschrieben:
1) Niemand darf den ihm zur Aufbewahrung übergebenen Feuer-Eimer zu häuslichen Zwecken verwenden; es darf namentlich nichts in demselben aufbewahrt und in demselben kein Wasser für den häuslichen Gebrauch geholt werden.
2) Der Feuer-Eimer darf nicht in Ecken zusammengedrückt niederae/egt, oder an feuchten Orten aufbewahrt werden; sondern er muß frei im Hausgang oder auf Vorplätzen hängen, wo er trocknet und schnell abgenommen werden kann.
Es wird nächstens eine Visitation nach den Feuer-Eimern gehalten werden. Wenn sich hierbei ergiebt, daß vorstehende Vorschriften nicht befolgt worden sind, so wird der Zuwiderhandelnde nach §. 368 pos. 8 des Reichs-Straf-Gesetz-Buchs in eine Strafe bis zu 20 Thaler verurteilt werden.
Gießen, den 20. Januar 1874. Großherzogliche Polizei - Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
politischer Theis.
tion
Gießen den 16. May 1791.
Caprara die bittersten Vorwürfe, daß er nicht gegen diese ihm so vorkommende Neuerung protestirt habe, wand alles an, um den Folgen davon vorzukommen. Allein er muß bedenken, daß ein Leopold schwur, und daß ein Leopold alles erfüllt, was er zu erfüllen geschworen hat. So ist nun die Lage unserer deutsch-catholischen Kirche im Verhältnisse zum römischen Stuhle. Dieser läßt nun einige Zeit die Deutschen auf ihren: neu betretenen Weege ruhig fortwandeln, da die französische Kirche seine ganze Aufmerksamkeit federt. Hier ist es nicht um den Verzicht ohnedem zu thun, sondern er lauft Gefahr, ein ganzes grosses Königreich von dem Gehorsame gegen ihn austreten zu sehen. Er ist daher zufrieden, daß der Deutsche nichts weiter wagt, sich bey dem Genüsse der ihm ursprünglich gebührenden Rechte ruhig und wohl befindet, und für jetzt um weitere Occupationen unbekümmert ist. Der Gedanke an das bevorstehende Schisma der französischen Kirche scheint ihn die deutschen Angelegenheiten vergessen zu machen. Wohl uns, wenn Rom uns Frieden und Freyheit in der lang gewünschten Ruhe fernerhin geniessen läßt, nicht einstens von neuem zu stören trachtet.
Und nun trete ich vor Sie, Magnifici, Hochwürdige und Wohlgebohrne, Hochzuverehrende Herrn Rector, Canzlar, Professoren, und übrige acad. Bürger, dieser Hochfürstlichen Ludwigs Hohen Schule: bezeuge Ihnen hierdurch öffentlich meine Verehrung und das unnennbare Vergnügen, bald in ihrer Reihe erscheinen zu dürfen. Schenken Sie mir die Ehre Ihrer mir schätzbarsten Gegenwart, da ich den meine Antrittsrede de vi & polestate
Philosophiae, praesertim practicae, in lurisprudentiam sacra m halten und so eine Laufbahn mit Ihnen anzutreten anfangen werde. Diejenigen Herrn Can- didaten, welche meine Collegien über das Kirchenrecht und die Kirchengeschichte hören wollen, werden dazu auf den eingeladen, wo ich damit
den Anfang machen werde. In diesem Semester werde ich über Rieggcri Principia Iuris Ecclesiastici Germaniae nnd über des berühmten Schröcks Lehr-
Deutlet) (nnö.
Berlin, 17. Januar. Da es nunmehr vou allen Seiten zugegeben wird, daß eine päpstliche Butte neuen Datums existirt, durch welche die meisten alten Ordnungen und Gebräuche bei der Papstwahl aufgehoben werden, um
Durchlauchtigste Fürst und Herr Herr Ludwig X.
Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, Dietz, Zie-
Großen, 20. Januar. igenhain, Nidda, Hanau, Schaumburg, Isenburg und Büdingen rc. rc. Zum
(Schluß der Antrittsrede aus Nr. 11 dieses Blattes.) «Professor und catholischen Prediger auf der hiesigen berühmten Universität
Dem römischen Hofe wurden diese Zusätze in der neuesten Wahlcapitula- huldreichst zu ernennen geruhte. So lange ich unter Sterblichen wandle, wird sehr ^empfindlich, er machte fernem zum Wahlconvente geschickten Gesandten! das Gefühl der gränzenlosesten Dankbarkeit in mir, mit jedem Tage stärker ......*..... -c— c- t-—*-.-......und mein Gebeth zu dem Höchsten stets inniger werden, damit er diesen Durchlauchtigsten Fürsten, unter dessen sanften Zepter nun zu leben für mich nah- menlose Wonne ist, zum Flore seines Durchlauchtigsten Hauses, zum Beßten ftiner Staaten, zum Wohl des ganzen deutschen Reiches, mit einer langen ^reegeusvollen Regierung beglücke, sein ganzes Durchlauchtigstes Haus hundertfältig segne, fein erhabenes erlauchtes Ministerium, das mit einem Herzen und Geiste zum Glücke des Staates unermüdet fortwirket, mit göttlicher Kraft unterstütze.
Unter solchen Auspicien können Deutschlands geistliche und weltliche Fürsten zum Beßten der Kirche und des Staates die vortrefflichsten Einrichtungen ungestört machen, unabhängiger von Rom mit freyern Händen an dem allgemeinen Wohl arbeiten, Ordnung, Eintracht und Liebe zwischen sich und ihren a ______ _____________ _____ m............
Unterthanen erhalten, sie kräftigere Mittel lehren, ihre zeitliche und ewige-buch der Kirchengeschichte lesen. Auch werde 'ich' auf" Verlangen in einem jeden Glückseeligkeit zu befördern. Und welchen Dank bin ich nicht der Vorsehung Semester das ganze gemeine Kirchenrecht oder so genannte lus canonicum schuldig, daß sie mir das längst gewünschte Glück erscheinen läßt, ein Bürger'erklären, des Staates zu werden, der sich unter der ruhmvollesten Regierung des gütig-' sten und weisesten Fürsten in dem blühendesten Zustande befindet. Ich werde die höchste Gnade jederzeit zu schätzen wissen, daß mich der


