Ausgabe 
19.3.1874
 
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»icd<Ij46dg 1 ft. 12 kr er- Brtngerlohn. Durch bk £eft bezogen vierteljLhrig 1 ft. 29 kr.

Gitßmer Anzeiger.

Erscheint täglich, <tlt «u6- n^hme E-onntagS.

Spedition: Lanz leider«

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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen.

Rr ««________________________Donnerstag den 19. März 8^-4.

Einladung Mm Abonnement -sesr

auf den

Gießener Anzeiger.

Derselbe erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags, und kostet trotz des bedeutenden Aufschlags an Papier und Arbeitslohn für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich nur i fl. 12 kr., frei ins Haus geliefert.

Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im II. Quartal 1874 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.

Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 1 fl. 29 kr. incl. Postaufschlags, ^selben können nur bei der Post ober den Landpostboten abonniren. Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Alattes bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern.

Die Redaction.

flmtsicher Theil.

Hier,

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Wem.

tag bell 19.

Betreffend: Die Vertilgung der Raupennester. Gießen, am 19. März 1874.

Da» Grotzherzogliche Kreisamt Gießen

an die Groscherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

tuo^cn alsb.ald öffentlich bekannt machen lassen, daß innerhalb 14 Tagen alle Bäume, Zäune und Gesträuche gründlich von Naupenuestern zu stiwern femi, bei Vermeidung der in Art. 80 des Feldstrafgesetzes angedrohten Strafe von zwei Kreuzern für jedes nach Ablauf der Frist sich vorfindeude

Nach Ablauf der Frist wollen Sie durch die Feldschützen eine Visitation vornehmen lassen und nicht nur de Schuldigen zur Bestrafung angebeu, sondern auch auf deren Kosten die erforderliche Säuberung der Bäume rc. vornehmen lassen.

v. Röder.

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Po Mischer Theis.

DcutfcOCanö.

Aus Oberhessen, 16. März. Mit Einführung der neuen Verwal- timgsgesetze wird sich bezüglich der Erwerbung des Ortsbürgerrechts durch Auf­nahme eine nicht unerhebliche Aenderung vollziehen. Es wird nämlich dann nicht mehr im Willen der Stadt- und bezw. Landgemeinden liegen, die Auf. nähme als Ortsbürger von dem Nachweis eines bestimmten Vermögens (Infe- rmdums) abhängig zu machen, da die Stände seiner Zeit einen hierauf bezüg­lichen Vorbehalt des Regierungs-Entwurfs gestrichen haben. Die Befestigung dieser Beschränkung wird im Laude sicherlich Beifall finden. Andererseits bleibt freilich das Recht der Gemeinden bestehen, die Zahlung eines Einzugsgcldes mit Genehmigung des Ministeriums festzusetzen, und zwar kann dieses Einzugsgeld für naturalisirte Ausländer höher bestimmt werden, als für Hessen oder für Deutsche, welchen von der Negierung mittels Aufnahme-Urkunde die Staats­angehörigkeit in Hessen ertheilt worden ist.

Ueber die Einführung der neuen Städte-Ordnung sind vielfach irrige Meinungen verbreitet, welche um so mehr berichtigt zu werden verdienen, als dadurch den Gemeinden von 3000 bis zu 10,000 Seelen, welchen bekanntlich die Wahl gelassen ist, ob sie die Städte-Ordnung auf sich angewendet wissen oder die Landgemeinde-Ordnung wählen wollen, die Entscheidung wesentlich er­schwert ist. Einer der Hauptirrthümer besteht darin, daß Viele glauben, die Städte-Ordnung erfordere neben dem Bürgermeister und der Stadtverordneten- Versammlung noch einen dem ersteren an der Seite stehenden Magistrat. Dies

ist unrichtig und zwar in doppelter Hinsicht, denn einmal ist von einem Magi­strat überhaupt nur bei den Orten von 10,000 und mehr Seelen die Rede und sodann ist die Ernennung eines solchen selbst da nicht einmal obligato­risch, sondern nur facultativ. Die vor die Wahl der Städte-Ordnung gestell­ten Orte brauchen also in dieser Richtung vor derselben nicht zurückzuschrecken.

Darmstadt, 16. März. Der Kaiser von Rußland wird im Mai hier erwartet.

Berlin, 17. März. Ueber das Schicksal des Capitän Werner herrscht noch eine große Unklarheit. Während einerseits versichert wird, daß die Un­tersuchung gegen ihn beendet und er nicht vollständig freigesprochen sei, bringt dieMont.-Ztg." die etwas unwahrscheinliche Mittheilung, daß man in Hof­kreisen von der bevorstehenden Ernennung des Capitäns zum Nachfolger des Vice-Admirals Jachmann spreche.

Berlin, 17. März. Der Zustand des Fürsten Bismarck ist im Ver- hältniß zu gestern nicht wesentlich verändert. Die Kräfte nehmen langsam zu. Fast unverkennbar erscheint die gichtische Ursache des Leidens. DieKreuz- Zeitung" sagt, man spreche davon, daß der Reichstag aufgelöst werden solle, falls der § 1 des Militär-Gesetzes verworfen würde. DieBörsen-Zeitung" schreibt: Die beabsichtigte Erhöhung der Eisenbahn-Tarife dürfte 20 pCt. be­tragen , indem die Umwandlung der Duodecimal-Psennige in Decimal-Pfennige 162/3 pCt. ausmacht und außerdem noch eine 3procentige Erhöhung eingeführt werden soll. Die Transporte durchgehenden Verkehrs mit langsamer Geschwin­digkeit bleiben von letzterer Erhöhung ausgeschlossen.

Berlin, 17. März. Der Bundesrath genehmigte in seiner heutigen

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Bekanntmachung.

Betreffend: Die Ausführung von Bauten in der Stadt Gießen.

Bis jetzt sind bei Aufführung der Neubauten, namentlich an Stellen, wo die Straßen noch nicht hergestellt sind, nicht immer die Höhepunkte und Etraßenrichtungen eingehalten worden. Da solche Bauten mißständig erscheinen und mitunter nicht unbedeutende Nachtheile für die Bauenden im Gefolge haben müssen, so hat der Stadtvorstand beschlossen, daß bei jedem Neubau und zwar vor Beginn der Maurerarbeit, eine Prüfung des Schnurgerüftes durch ten Herrn Stadtbaumeister Stief stattfinden soll.

Wir bringen dies im Interesse der Einwohner hiermit zur allgemeinen Kenntniß.

Gießen, den 13. März 1874.

Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen.

In Vertretung:

Wagner.