Ausgabe 
19.2.1874
 
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scheint täglich, mit AuS» nähme Sonntags.

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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kiessen.

Mr. «2._____ Donnerstag den 19. Februar

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Bekannt in a ch u n g.

Betreffend: Das Kreis - Crfatz - Geschäft für IST'i, hier die Zurückstellung der Skefervisten, Land- wehrleute und Crfatz-Referviften hinter den älteste« Jahrgang ihrer Klaffe.

.... i^iemgen Reservisten »ich Wehrleute, welche auf Grund häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse eine Zurückstellung hinter den ältesten Jahrgang ihrer Klaste beanspruche» zu können glauben, habe» ihre bezüglichen Gesuche alsbald, jedenfalls vor dem 1. Märr I I., bei den Großherzoglichen Bürgermeistereien vorzubringen. x ®

..... ®l^eg gilt voll den t^rsahreservistc» E. Klasse, bezw. denjenigen im 3. Conciirrenzjahre stehenden Militärpflichtiaen, welche beim Ersatz- geichaste des lausenden Jahres voraussichtlich der Ersatzreserve I. Klasse zugelhcili werden, indem diesen Personen znsolgc höchste» Olts getroffener neuerer llnordnungen die Thcllnahine an dem für Reservisten nnd Landwchrlente vorgeschiiebemii Klasstficationsverfahren gestattet'worden ist.

Zur Beachtung bei Vorbriugung solcher Gesuche wird bemerkt, daß eine Berücksichtigung derselben mir dann zulässig ift:

0 wenn ei» Mann als der einzige Ernährer seines arbeitsnnsähigen Vaters oder seiner Mnttcr, mit teilen er die nämliche Fenerstelle bewohnt zu betrachten ist, unfc et» Knecht oder Geselle nicht gehalten werden kann, auch durch die bin Familien der Reserven- nnd Landwehrmailn- seiüg n ist' 5U ^twahrenden Unterstützungen der dauernde Ruin des elterliche» Hausstands bei der Emfernnng des Sohnes nicht zu be-

2) Wenn ein Manu, der das dreißigste Lebensjahr vollendet hat, als Grundbesitzer, Pächter oder Gewerblre>bender, oder als Ernäbrcr einer zahlreichen Familie, selbst bei dem Genüsse der gesetzlichen Unterstützung, seinen Hausstand nnd seine Angehörigen durch die Entfernuna dem gänzlichen Verfall nnd dem Elende Preis geben würbe. ' _

3) Wen» iu einzelnen dringenden Fällen die Znrückstclliing eines Mannes, dessen geeignete Vertretung ans keine Weise zu ermöglichen ist im Jiitereste der allgemeinen Landeskultur und der National Oekouomie für »nabweislich nothwcudig erachtet wird.

Mannschaften, welche wegen Control Eiitziehuug iiachdieueu müssen, haben auch in den vorgenannten Fällen keinerlei Anspruch auf Berücksichtigung. Begründete Anträge finden jedoch stets nur Ein Jahr Berücksichtignng und sind eintretenden Falls zu erneuern.

Gießen, den 7. Februar 1874.

Der Civilvorsitzende Großheizoglicher Kreis-Ersatz-Commission Gießen.

I. V.:

Gros, Kreisassessor.

Politischer Theil.

2) Der veterinärärztliche Wahlberechtigte füllt den Stimmzettel mit

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3) Uni Uebrigen gelten für die Wahl die obigen Bestimmungen unter pos. 2, 3, 4, 5 und 6.

Ten Veteriuärarztes, und der Apotheker oder Verwalter einer Apotheke mit dem Namen eines mit ihm in einer Provinz wohnenden wählbaren Apothekers oder Apolheken-Verwalters aus.

4)- Die Berathung mit den Gewählten findet nach Abschluß der Be- rathmig mit den Aerzten für jeden der beiden Geschäftszweige besonders statt und erstreckt sich auf die jeden derselben speciell berührenden Materien. Die Einladung geschieht gemäß obiger pos. 7.

Berlin, IG. Februar. Am Freitag hielt der Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten eine Spruchsitzung. Den Hauptgegenstand dieser Sitzung bildete die Frage: Ob, nachdem die Boruntersnchung wider den Erzbischof Grafen Ledochowoki einstweilen abgeschlossen, mit Rücksicht auf den Ausfall derselben ge­mäß § 28 des Gesetzes vom 12. Mai 1873 das Verfahren einzustellen, oder ob nach § 29 der Angeschuldigte zu mündlicher Verhandlung vorzuladen sei. Das Resultat der Verathung war, daß das letztere einzutreten habe, und wird demgemäß der Erzbischof unter Mittheilung der von dem Beamten der Staats­anwaltschaft anznfertigenden Anschuldigungsschrift zur mündlichen Verhandlung vorgeladen werden. Dieselbe wird aber wegen mehrerer Umstände nicht vor Mitte April stattfinden können, und es ist dann wohl laut dem publicirten Re- giilativ zu erwarten, daß dieselben Mitglieder des Gerichtshofes, welche an der Sitzung Antheil genommen haben, die Sache bis zum Schlüsse fortführen. Eine schnellere Erledigung läßt das Gesetz nicht zu.

Berlin, 16. Februar. Gestern fand ein großes Ballsest beim franzö- sichen Botschafter statt. Die Kaiserin, der Kronprinz, die Kronprinzessin, Prinz -und Prinzessin Karl, Friedrich Karl, die Prinzessinnen Marie und Elisabeth,

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-w - yuu,lt:i1 t^eivuijuen iveiufii in vvi acainqiaurer ^zeuung oer-iuno Prinzeß nn stari, Friedrich Karl, die Prinzessinnen lUtarie uilD iLUlaoeth,

3lerunflflll6?tF außerdem gibt die Ober-Medicinal-Direction jedem der Gewählten,>Prinz Alexander, die Prinzen August und Wilbelm von Würtemberg, die jQof:

i'O1 u,tex Uebersendung eines Exemplars der von ihr entworfenen Grundzüge, von chargen, Minister und Generale, im Ganzen 300 Personen, waren anwesend; bi" $r ihn gefallenen Wahl Nachricht. >as Fest war glänzend.

'üt011 0[ 7) Die Ober - Medicinal - Direction setzt Tag, Stunde und Ort der Be- Berlin, 17 Februar. DieNordd. Allg. Ztg." kommt auf die Pole-

E)lmg fest und ladet hierzu die Gewählten ein. Der Tag der Berathung mik über das französische Proteetorat im Orient gegen dieAssembl. nationale" fr ' trird so bestimmt, daß zwischen ihm und dem Tage der Absendung der Grund-zurück und persiflirt die Romantik der Beweisführung aus dem Mittelalter mindestens eine Frist von 14 Tagen bleibt. ! für einen mit dem Pariser Vertrag unvereinbaren Anspruch. Das Blatt vcr-

Gleichzeitig nut der Wahl der Delegirten der Aerzte findet auch die Wahl spricht, diese Unvereinbarkeit morgen nachzuweisen.

Gießen.

Iflrbt in ««»*»»

Für die Wahl derselben ist Folgendes bestimmt worden:

1) Wähler und wählbar ist jeder approbirte Arzt in der Provinz, in welcher er wohnt, sofern er die Vorschrift des § 14 der deutschen Gewerbe- ♦lAfltHfl Dldmmg Genüge geleistet hat.

1/lllUy* 2) Mit gegenwärtiger, als Einladung der Wahl geltender, Venachrichti-

fl. tuif]( W6 schickt die Ober-Medicinal-Direetion zugleich jedem Wähler einen Stimm-

A O<0|t , 8"tel und ein nmnerirtes leeres Couvert. Der Wähler füllt den Stimmzettel

. 10 0' ^en Namen derjenigen zwei approbirten in der betr. Provinz wohnenden

([0 VVH qi Arzte, welche er wählen will, aus und sendet dann den Stimmzettel in dem [ ,fpQf|{fir+^rb mlgetheilten, nach Anleitung des Vordrucks unterzeichlieteu, Couvert verschlossen * ft ! 0» die Großherzogliche Ober-Medicinal-Directiou ein.

3) Die Einsendung der ausgesüüten Stimmzettel muß längstens bis zum 25. Februar 1874 erfolgt sein. Stimmzettel, welche nach beendigtem Scruti- nium einlaufen, werden nicht berücksichtigt.

uv 4) Alsbald nach Ablauf vorstehender Frist schreitet die Ober-Medicinal-

bei uheubtl^ Direction zum Scrutinium. Nach Oeffmmg und Beseitigung aller Couverts

is^ 193U entfaltet sie die Stimmzettel, trägt die darin verzeichneten Nanren in die J-/ xf Sijie ein, nimmt dann die Zählung der Stimmen vor und stellt das Wahl- 1?^' C(illltat sbst-

Von lve» 5) Hat ein Gewählter nicht die absolute Stimmenmehrheit erhalten, so

/ entscheidet die relative, bei Stimmengleichheit das Loos.

' -- ^0) Die Namen der Gewählten^werden ii^der Darmstädter Zeitung ver-

^von je einem Delegirten der approbirten Veterinärärzte und je einem Dele- DeuiHQianö* :girten der Apotheker für jede Provinz unter folgenden Bestimmungen statt:

Ts a. er < r- . ' O Wähler und wählbar ist jeder nach der Vorschrift des S 14 der

Th- ÄQrr cecitenß Großherzoglicher Ober-Medicmal-Deutschen Gewerbe-Ordnung angemcldete approbirte Veterinärarzt, bezw. jeder

Ktttthon ist die uachst-h-nde Etuladmig zur Wahl von Delegirten für die Vor- Apotheker, Vorstand oder Verwalter einer Apotheke iu der Provinz, in welcher mathmig der beabsichtigten neuen Medicinal-Organisation für das Großher- er wohnt. z 7

rerSa"0e": . 2) Der veterinärärztliche Wahlberechtigte füllt de» Stimmzettel mit

^"*'öung Großherzogltchen Muusteriums _be8 J»»ern hat dtechem Namen eines i» der Provinz, i» welcher er wohnt, wohnenden wählba- Moßherzogliche Ober-Medicinal-Direction beschloßen, daß zu der gutachtlichen!""" - - - 7

Aorberathmlg über die von ihr entworfenen Grundzüge einer neuen Medicinal- Lrganisation für das Großherzogthum, auch sechs approbirte Aerzre und zwar jeder Provinz zwei zugezogen werden sollen.

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