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Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Hiessen.

Nr. 138_________________________Donncrstllg den 18. Juni___________________________«884.

«rar Einladung )UM Abonnement

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Derselbe erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich nur 1 fl. 12 fr., frei ins Haus geliefert.

Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im III. Quartal 1874 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.

Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 1 fl. 29 fr. ine!. Postaufschlags. Dieselben können nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren. Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern.

Die Redaction.

Amtlicher Lheil.

G ießen, am 16. Juni 1874.

Betreffend: Die Vorschriften zur Vollziehung des Reglements vom 5. October

1854 über Verpflegung der Rekruten, Reservisten :c. bei Einziehung resp. Entlassung.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die GroschrrMlichm Bürgermeistereien des Kreises.

Bei der Intendantur der Großherzoglichen (25.) Division, Avwickelnngs-Abtheilung, sollen noch immer Nachweisungen der Gemeinden über an einbe- rnfene HeereSpflichtige vorschußweise gezahlte Marschcompetenzen aus den Jahren 1869, 1870 und 1871 behufs Ersatzleistung aus der Großberzoglicheu Kriegscasse einlaufen.

Mit Rücksicht auf die Rechnungsstellung der Kriegscasse und auf die dcmnächstige Beendigung der Abwickelungsarbeiten beauftragen wir Sie, zufolge Verfügung Großberzoglicheu Ministeriums des Innern, die Gemeindeeinwohner anzuweisen, etwa noch rückständige Nachweisungen der fraglichen Art aus den Jahren 1869, 1870 und 1871 bis längstens Ende Juli b. I. bei uns zur Prüfung und Visirung nach Maßgabe der Bestimmungen des MinistcrialamtS- blattes Nr. 7 von 1868 bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung euizureichen und sofort nach Nückempfang derselben die darin von uns sestglstellten Beträge bei der betreffenden Großherzoglichen Districtseinnehmerei zu erheben.

v. Röder.

B e k n n n t m a ch u u g.

Sämmtliche im dieffeitigen Bezirk domicilirenden Invaliden aus dem Feldzuge 1870/71, welche nicht in der Controle des Vezirks-Commando's stehen, werden hiermit aufgesotdert, ihre Ansprüche, die ihnen nach dem Gesetz vom 4. April 1874:Abänderungen und Zusätze zu dem Pensionsgejetz vom 27. Juni 1871" zustehln, bei dem Bezirksfeldwcbel in Gießen alsbald anzumelden.

Großherzogliches Bezirks-Commando Gießen.

Franck, Major.

politischer Theil.

Deutschland.

Darrnftadt, 16. Juni. Nach Verlesung einiger neuen Eingaben und Anträge ging die Kammer in ihrer heutigen Sitzung auf die Berathung einiger Petitionen auf Gehaltserhöhung der Bauaufseher und Steuerpfandn.elfter über, die durch die allgemeine Besoldungserhöhung als erledigt erklärt wurden. Der An­trag Dumont's auf die Einführung von Servisgeldern für die Beamten in größe ren Städten wurde von diesem dahin erläutert, daß er die Einführung erst für das nächste Budget in Aussicht nehme und darauf abgelehnt. Eine Regierungs­vorlage über Ankauf eines Bauplatzes für ein Justizgebäude in Gießen veran­laßt Heinzerling, sich dafür zu erklären, daß auch das Amtsgericht in das pro- jectirte neue Justizgebäude verlegt werde. Ministerialdirector Kempff gibt es der Kammer anheim, sich dafür zu entscheiden. Buff setzt die Nothwendigkeir eines neuen Justizgebäudes auseinander. Er glaubt, daß man nach Einführung der neuen Organisation einen Assisenhof für das ganze Land einführen und da­durch sparen könne. Eine Zusammenlegung aller Gerichte in das neue Ge bäude sei nicht rathsam, das Amtsgericht könne in das jetzige Hofgerichtsge­bäude kommen. Dernburg will eine specificirte Vorlage über die ganzen Ver- hältniffe haben, ehe man auf die Einzelnheiten eingehe und erklärt sich gegen den Antrag Heinzerling's. Letzterer zieht seinen Antrag zurück. Schaum will nicht eher einen Bauplatz gekauft haben, ehe man wisse, was die Gebäude kosten sollten. Man könne vielleicht die Aula in ein Justizgebäude umwandeln. Nach­dem der Regierungscommiffär die Vorlage nochmals vertheidigt, Schröder auf die großen Anforderungen für Gießen aufmerksam gemacht und bemerkt hat, daß er sich durch die heutige Abstimmung nicht für gebunden halte, und später für den Bau selbst zu stimmen und Buff nachmals den Ankauf, der eine Folge der neuen Justizorganisation sei, befürwortet, wird dieser einstimmig genehmigt. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist die Vorlage der Regierung über eine Revision der Bestimmungen über Versetzung der Civilbeamten in den Ruhe­

stand. Dernburg hält es für nicht richtig, daß die Vorlagen bezüglich der Beamtenverhältntsse stückweise und ohne System an die Kammer kommen und eine Ucbersicht dadurch unmöglich werde. Er hätte gewünscht, daß man das Reichsbeamtengesetz zu Grund gelegt und unsern Beamten ein bestimmtes Recht auf ihre Stellen gewährt hätte. Ten höheren Gehalten mußten niedrigere Pensionssätze gegenübersteheu. Wir mußten auf der Bahn der Bewilligungen für die Beamten einmal einhalten. Der Artikel des Gesetzes, wonach jeder Beamte während der ersten fünf Jahre seiner Anstellung ohne Ruhegehalt ent­lassen werden kann, wird nach einer eingehenden Befürwortung seitens des Referenten Dumont mit dem vom Ausschuß beantragten Zusatz, daß die Mit­glieder eines Justizcollegs von dieser Enrlaßbarkeit ausgenommen sind, und daß eine Verlängerung der Widerruflichkeit auf höchstens zwei Jahre zulässig sei, einstimmig angenommen. Der zweite Artikel handelt über die Höhe der Pen­sionen. Abg. Schröder will für die ersten Dienstjahre auf einen niedrigeren Pensionsjatz zurückgegangen haben; er will nach dem zurückgelegten fünften Tienstjahre 40 pCt. festgesetzt haben und aufgestiegen bis zu 90 pCt. des Ge­holtes. Welcker hat, um die Verhältnisse klar zu stellen, eine Tabelle angefer- ligt, in welcher die verschiedenen Ansätze nebeneinander gestelli sind. Er ist für die Regierungsvorlage, welche die seitherigen Zustände wesentlich verbessert. In Preußen seien die Gehalte weit größer, man nutze die Beamten aus und werfe sie dann weg mit kleinen Ruhegehalten. Er ziehe das bei uns geltende System mäßiger Gehalte und höherer Pensionen vor. Heinzerling beantragt, daß rückwirkende Gehaltserhöhungen bei Pensionirungen berücksichtigt werden sollen. Ministerpräsident Hofmann erklärt sich für das bei uns herrschende Systeni. Die pragmatischen Rechte der Beamten, die Sicherung ihrer Stellung und Zukunft mache es dem Staat allein möglich, die Beamten zu erhalten und mit Privatgesellschaften zu concurriren. Er bittet, den Ausschnßantrag anzu­nehmen. Dernburg hebt hervor, daß unsere Officiere und Lehrer bereits von einem internationalen Zug ergriffen seien, nach der neuen Organisation würden