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»t«r1<llährtg 1 fl 12 fr. «ft Vringerlohn. Durch dir ^ost bezogen vierteljährig i fl. rs fr.

Gießemr Alyeiger.

Erscheint täglich, <nU Aus­nahme Sonntag-.

Expedition r Lanzletberg, L,t. B. Rr. 1.

Anzeige- und AmtsA'atl für den Kreis Kiessen.

Nk. «5 Mittwoch den 18. März

c=sr Einladung )um Abonnement x?'

auf den

Gießener Anzeiger.

Derselbe erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags, und kostet trotz des bedeutenden Aufschlags an Papier und Arbeitslohn für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich nur l fl. 12 fr., frei ins Haus geliefert.

Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im II. Quartal 1874 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.

Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonncmentspreis 1 fl. 29 fr. incl. Postaufschlags. Dieselben können nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren. Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des - lattes bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbmdlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern.

__ Die Redaction.

Amt Hefter Th eil.

editbaiik.

London erfunbeiifir rheumatische £dmer< ich Urteilen aiMe

)vest in Westsaleii-

I. D- ge AvMk. fr in Giessen.

ii 18. März 1871. ig her Biihne. tifOfl von eitag 8eii,.

i Herrn Dessau.

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B etreffen d: Die bei Versendungen innerhalb des deutschen Reichspostgebi tes zu beobacht.nden Vorschriften.

Das G r n ß h e rj o g l i d) e Kreisamt Gießen

an die Großherzogiichen Bürgermeistereien und die Schulvorstände des Kreises.

Von dem Kaiserlichen General-Postamte des deutschen Reichs ist eine neue Auflage der

Nachrichten für das correspondirende Publikum bei Persendungen innerhalb des deutschen Reichspostgeb,...

veranstaltet worden, deren allgemeinste Verbreitung im Interesse sowohl des Publikums, wie auch der Postverwaltung gelegen ist. Indem wir Sle vwiw. aufmerksam machen, daß Exemplare dieserNachrichten" für 3 Kreuzer per Stück bei jeder Postanstalt, sowie bei den Briefträgern und Laudbriefträaern 1U "halten sind, bemerken wir zugleich, daß eine Anzahl Exemplare bei uns, soweit der Vorrath reicht, gelegentlich in Empfang genommen werden können.

v. Röder.

Gießen, am 14. März 1874.

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Politischer Theis.

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 7. November v. I. (Anzeigeblatt Nr. 263) das Gesuch des Vorstandes der Gesellschaft zur Re­vision und Uebcrwachung von Dampfkesseln mit dem Sitze in Offenbach a. M. um Befreiung der Dampfkessel ihrer Mitglieder von den amtlichen Revisionen betreffend, .bringen wir zur öff^itlichen Keuntniß, daß Großherzogliches Ministerium des Juneru durch Verfügung vom 3. l. M. der seit einer Reibe von Jflbren nut dem Sitze in Mannheim bestehenden gleichartigen Gesellschaft, welche auch im Großherzogthum eine Reihe von Mitgliedern zählt dieselbe Befreiung der Dampfkessel ihrer Mitglieder von den amtlichen Revisionen und unter denselben Bedingungen gewährt hat, wie dies nach unserer alleairten Bekanntmachung bezüglich der Offenbacher Gesellschaft geschehen ist. b

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Röder.

französische Zustände.

Die Stellung, welche durch Errichtung des Septennats dem Marschall- Kasidenten oder Marschall - Dictator von Frankreich übertragen worden ist, Wn wir früher einmal mit einer Vormundschaft verglichen, welche Mac Ma- N überLa belle France ausübt. Die Häupter des Familieurathes haben iic excentrlsche Schöne unter die Curatel eines alten Haudegens gestellt und erwarten von demselben, daß er sein Mündel nicht allein bewahrt, sondern auch erzieht, und zwar nach dem Sinne, wie er in dem Kopfe jedes einzelnen Fümilienhauptes gerade vorherrsche. Es ist eine dornenvolle Laufbahn, welche M von so heterogenen Elementen bestellter Staatsvormund wandelt. Wenn <r auf die Erziehuugsmaximen der Einen eingeht, so reclamiren die Andern mio drohen mit Entführung der Schönen; es sind eben nur Gewaltmaßregeln, irckche die verschiedenen französischen Parteien dem Marschall Mae Mahoir in Aussicht stellen, wenn er wider ihre Wünsche handelt. Die Häupter des Fami- limrathes vergaßen, eine Obervormundschafts Behörde zu errichten, welcher in streitigen Fällen die einzelnen Parteien sich zu fügen haben.

Stillschweigend Haven alle drei monarchischen Parteien in Frankreich die gegenwärtige Nationalversammlung als Obervormundschafts-Behörde anerkannt, sreilich nur mit der reservatio mentalis auf Widerruf. Jede einzelne Partei tat noch einen anderen Obervormund in petto, welcher vorkommenden Falles rinzntreten hätte, so einDeus ex machina oder eineforce majeure ist her in der Einbildung existirende Obervormund, der einmal dem Marschall Mac Mahon feine ihm übertragenen Functionen entreißen soll. Die Legilimi Iten nennen es Gottesgnadenthum, die Monarchisten Plebiscit, denn des Volkes Wille ist Gottes Wille. So lange nun aber keine allgemein anerkannte Ober­

vormundschaft, kein Appellations-Gerichtshof besteht, konnte der durch Compro- miffe iustallirte Vormund Frankreichs, Mac Mahon, nichts Klügeres und nichts Besseres thun, als nach eigenem Ermissen handeln. Durch das eigene Ermessen wird zuerst die Selbsterhaltung dictirt und so ist es gekommen, daß der Mar­schall-Präsident von Frankreich, welcher Anfangs von den monarchischen Par­teien als ein von ihnen eingesetzter Strohmann angesehen wurde, wider alles Erwarten gewaltige Energie entfaltet, sich selbst und das ihm übertragene Sep­ten nat zu erhalten.

Das Oberhaupt Frankreichs bedient sich zur Erreichung seines Ziels einer Act von Mittel, die in einem constitutionellen Staate nicht ganz lobens- werth genannt werden dürfen, die unter einer Staatsform, welche die provi­sorische Republik ist, im höchsten Grade tadelnswert!) bezeichnet werden müssen. Dahin gehört das rücksichtslose Vorgehen gegen den Theil der Presse, welcher gegen das Scptennat schreibt, dahin gehören die massenhaften Maßregelungen von oppositionell gesinnten Maires. Doch das muß man dem Marschall-Prä­sidenten lassen, mit der Majorität der von allen Parteien stillschweigend als Obervormundschafts-Bchörde anerkannten Nationalversammlung hat er sich noch immer zu benehmen verstandcu. Dieser oder jener seiner Minister hat seine Niederlage zu verzeichnen, das Gesannntcabinet hat von den extremen Parteien manches bittere Wort anhören müssen, das Staatsoberhaupt selbst jedoch ist bisher noch jedem von der Majorität sanctionirten Tadel entgangen. Nicht den Verdiensten des Herrn Präsidenten ist dies scheinbar gute Einvernehmen zuzuschreiben, fonoern einzig und allein den zarten Rücksichten, welche alle Häup­ter des französischen Familienraths auf den Vormund nehmen.

Der Mann des Septembers hat so manche Frontveränderung vornehmen müffen, um die jetzige Staatsform, unter welcher Frankreich glücklich organisirt