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XSrtfS viertel jährig 1 fl. 12 kr. mit Bringerlohn. Durch die t'öft bezogen vierteljährig 1 fl. 29 k.
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^xpeduw^ (San jleib er«, *t. ©. Nr 1.
Anzeige- und Amtsölalt für den Kreis Kiessen.
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Samstag dcu 17. Octobcr
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Oießen:
Posen, 13 October. Die Regierung hi Bromberg hat die Schließung
gen in der Kasse der barmherzigen
chwestern in Gnesen ist höheren Orts
München, 13. October.
Der Ucbertritt der Königin-Mutter zur
Da die protestantische
ruflich anaestelltcn Beamten, wird von Ellenbcrger begründet. Ministerialdirector Schleiermacker
schon (Qtifie 5«! ■ bmährt tot, Bl' Ruf zu tthallni ii!
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tober zu erwartende Rückkehr des Kaisers von Baden-Baden nach Berlin, die am 21. October erfolgende Abreise nach Mecklenburg, von wo dann die Rück- kehr nach Berlin am 24. October stattfindet und fügt hinzu: „Vor der Fest stelluug dieser Bestimmungen hatte der Kaiser nochmals die Möglichkeit eines Besuches bei dem König von Italien in Erwägung genommen. So sehr es dem Kaiser am Herzen lag, nicht blos den vorjährigen freundschaftlichen Besuch des Königs Victor Emanuel zu erwiedern, sondern auch von Neuem zu bekunden, welchen Werth die deutsche Regierung auf die bestehenden engen Beziehungen zwischen den beiden Neichen legt, so hat der Kaiser doch dem dringenden Abrathen der Aerzte nachgeben zu müssen geglaubt, welche nach dem vorjährigen schweren Krankheitsfall, ungeachtet der erfreulichen Wiederkräftigung des Kaisers, die Verantwortung für eine Reise über die Alpen und für die voraussichtlich damit verki'.üpfte schroffe Luftveränderung im Spätherbst nicht übernehmen wollen. Der Kaiser verzichtete für jetzt demzufolge auf die Reise
'"enden Anzeiger-
gnädigst geruht: am 14 September dem evang. Pfarrer zu Hahnheim Peter Georg Moxter, die evang. Pfarrstelle zu Wöllstein, am 1K September dem evang. Pfarrer Georg Wilhelm Hermann Siebert zu Münster die evang. Pfarrstelle zu Ober-Eschbach, am 21. September dem Schulamts-Aspiranten Jacob Steil aus Dittelsheim die fünfte Lehrerstelle an der Communalschule zu Osthosen, und am 22. September dem Schulamts-Aspiranten Heinrich Schreiber aus Wackernheim die sechste Lehrerstelle an der Communalschule zu Osthofen, zu übertragen; am 28. September den Stcueraufseher Gg. Lauckhard zum Stcuerpfandmeister bei der Obereinnehmerei Alzey zu ernennen.
t). Dienstentlassung. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnä- digst geruht: am 30. September den außerordentlichen Professor bei der philosophischen Fakultät der Landes-Univerfität, Dr. Paul Gorban, auf sein Nachsuchen von seiner Dienststelle zu entlasten.
7. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die erste kath. Schulstelle zu Mosbach, im Kreise Dieburg, mit einem jährlichen Gehalte von 500 fl.; dem Pfarrer und dem Gemeinderath zu Mosbach steht das Präsentationsrecht für diese Stelle zu; die evang. Schulstelle zu Gelnhaar, im Kreise Büdingen, nut einem Gehalte von 400 fl. jährlich.
8. Sterbesälle. Gestorben sind: am 22. August der pensionirte evang. Schullehrer Philipp Weber zu Fränkisch-Crumbach; am 6. Septeniber der Pension irte Landgerichtsdiener Johannes Steuernazel zu Bieber; am 11- September der Schullehrer Ludwig Wilhelm Bormann zu Wallertheim; am 18. Sep teyiber der Hofger.-Advocat Wolf zu Gießen; am 19. September der zweite evang. Pfarrer Ludwig Bauer zu Mainz; an demselben Tage der evang. Pfarrer Philipp Karl Paul zu Zotzenheim; am 20. September der Oberstabsarzt i. P. Or. August Strecker zu Darmstadt; am 21. September der Oberappcüations- und Cassationsgerichts Kanzlist Wilhelm Römer zu Darmstadt; am 25. September der vierte evang. Stadtpfarrer, Oberconsistorialrath Dr. Julius Göring zu Darmstadt; am 28. September der evang. Pfarrer Karl Wilhelm August Kraus zu Ginsbemi; am 30. September der Kreisarzt des Kreisrnedicinalamts Pfeddersheim, Medicinalrath Dr. Karl Rayß daselbst; am 7. October der pensionirte Ober-Rechnungskammcr-Kanzlist Ludwig Merkel zu Darinstadt.
Berlin, 14. October. Die „Prov.-Corresp." meldet die am 20. Oc-
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----I 7--y- -——7 ... Q..., die Münchener Localpreffe je nach" dem Parteistandpunkte diesen rein dem Privar- gewiffen der Königin anheimgegebenen Schritt tagtäglich zum Gegenstände der Besprechung und Kritik machte und zu politischem Capital zu verwerthen suchte, da ferner die protestantische Geistlichkeit, um diesen Schritt zu verhindern, zu verschiedenen Mitteln ihre Zuflucht nahm, andererseits der Entschluß als unabänderlich und fest von Seiten der convertirenden Königin gefaßt war, so fand man sich in Hohenschwangau zum beschleunigten Vollzüge dieses Actes veranlaßt, und wählte, wohl auch aus Rücksicht für die protestantische Gemeinde in München, statt, wie Anfangs bestimmt war, den 15. October, den Geburtstag der Königin, den 12. October, den Namenstag des Königs Mar II. und zugleich Hochzeitstag mit demselben, als den Tag der Conversion. Bereits 32 Jahre liegen dazwischen, seitdem die damals jugendliche 17jährige Prinzessin mit dem Kronprinzen und nachmaligen Könige Max in der katholischen Kirche am Traualtäre stand; welche Gefühle mögen gestern ihr Gemüth bewegt haben, als sie vor dem Altäre stehend das Glaubensbekenntniß in die Hände des Bischofs Haneberg, welcher schon als Abt von St. Bonifaz vielfach ihr
mthält:
1. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, den Verkehr zwischen dem Großherzogthnm Hessen und den angrenzenden Verems- staaten mit steuerpflichtigen Getränken betreffend.
2. Bekanntmachung desselben Ministeriums, die neue Organisation der Oberförstereien Kalkofen, Koberstadt, Steinbrückerteich und Bessungen, Forsts Darmstadt, der Oberförsterei Mörfelden, Forsts Groß-Gerau, und der Ober- fprstereieu Groß-Steinheim, Heusenstamm, Zellhausen, Dodenhausen und Duden- ljvsen, Forsts Seligenstadt, betreffend.
3. Ordensverleihungen.
Deutschland.
Darmstadt, 15. Oct. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer kommt wieder emc Reihe von Adressen gegen die Kirckengcsetze zur Anzeige. Onckcn fragt wie es mit dem Neubau des Gymnasiums und der Aula in Gießen stehe. Ministerialdirektor v. Starck bemerkt, daß bezüglich des Gymnasiums demnächst eine Vorlage an die Stande kommen werde, bezüglich vrr Aula seien die Pläne noch nicht so weit gediehen, um in der nächsten Zeit eine Vorlage machen zu können. Pfannstiel fragt nack dem Schicksal der Gcsindeordnung; Ministerialdircc: :tr Kempff antwortet, eine solckc sei ausgearbcitet und werde demnächst vorgelegt werden. (Sine Bcalzulage für den zweiten Rheinaufsichrsinspcctor wirb bewilligt. Die Bcrathung des Bcrgge- jktzcs wird darauf fortgesetzt. Der fünfte Titel handelt von den Rechtsverbältnissen den Berg- ! > titrcibcnden und den Grundbesitzern und erörtert der Berichterstatter Buff die allgemeinen Ge sichtspunkte und Rechtsgrundsätze; cs werden darauf die sämmtlichen Artikel dieses Titels noch, Den Ausschuß-Anträgen ohne Debatte angenommen, ebenso die Bestimmungen über den Sckaden- Ecsatz für Beschädigungen des Grundcigcnthums, über daS Vcrhältniß des Bergbaues zu den Lerkchrsanstaltenüber die Aufhebung des Bergwcrk-Eigcnthums, über die Knappschaftsvercine, i er die Bergbehörden, die Vcrgpolizei, das Verfahren bei Unglücksfällen und die UeberUetung birgpolizeilicher Vorschriften. Zu den Uebergangs- und Schlußbestimmungcn bemerkt Referent Vuff, es sei die Ueberleitung aus den seitherigen in die neuen gesetzlichen Verhältniiffe von besonderer Wichtigkeit. Schürfscheine, die vor Publicirung des Gesetzes ertheilt worden seien, müßten gültig bleiben; an Stelle der seitherigen Concession trete für die Folge daS Bergwerks- rigenthum. Bezüglich der Gültigkeit der Verleibungsgesuche werde durch das Gesetz nichts geordert. Bezüglich bereits erthei>ter Muthungen beantragt der Ausschuß, daß sie einen Anspruch auf Verleihung des Bergwerk-Eigenthums begründen, und zwar in denselben Grenzen, für welckc die Muthung ertheilt sei. Ministerialdirector Schleiermacher erklärt seine Uebereinstimmnng mit ttm Ausschußantrag, und wird dieser, sowie die folgenden Uebergangsbestimmungen in der Fassung und mit den Zusätzen des Ausschusses, nach verschiedenen Erläuterungen des Berichterstatters und der Ministerial-Dir. Kempff und v. Starck, und nachdem Dcrnburg den Wunsch einer 2. Lesung der Uebergangsbestimmungen ausgesprochen hat, einstimmig angenommen, ebenso, daß eine tHeilweise zweite Lesung des Gesetzes stattfindet. Art. 197, welcher von der Bevor- lechtung der Standesherrn bezüglich des Bergbaues innerbalb ihrer Standesherrsckaft bandelt und eine gesetzliche Begrenzung dieser Vorrechte auösprickt, veranlaßt den Ausschuß zu einer Aeihe von Zusätzen, durch welche die Art der Anwendung des standesherrlichen Privilegs genauer präcisirt wird. Nach einer im Ganzen zustimmenden Erklärung das Ministerialdirektors v. Starck werden die Ausschußanträge angenommen, ebenso der Schlußartikel, nack welchem der Regierung überlassen wird, mit welchem Termin das Gesetz in Kraft treten soll, woran der Ausschuß jedoch die Erwartung knüpft, daß es baldmöglichst geschehe. Ein Gesetzesentwurf über die polizeiliche Aufsicht über Zuzüge und Wegzüge, wonach eine Controle über letztere her- gestellt und llebertretungen mit Geldstrafen von 2 bis 30 Mark bestraft werden sollen- Schröter will keine Beschränkungen der Freizügigkeit und wünscht Strich der Bestimmung, welche Vorlegung der an dem früheren Wohnort ertheilten Abmeldebescheinigung verlangt. Ministerial- ttrector v. Starck sucht diese Einwände zu widerlegen; die Polizei müsse wiffen, wo btr Zu- stchende vorher gewohnt habe, um nvthigenfalls die erforderliche Auskunft über denselben fick verschaffen zu können. Das Freizügigkeilsgesetz habe den LandeSgesetzen die Bestimmungen über tos Anmeldewesen Abziehender und Zuziehender anheim gegeben. Küchler hält nun eine gesetz lid e Regelung für durchaus nölhig, namentlich sei die Abmeldung, wenn sie auch in dem Frei- zügigkcitsgcsetz nicht ausdrücklich vorgesehen sei, eine nothwendige Folge der vorgeschriebcnen ?lnmeldung. Ministerialdirector v. Starck führt an, daß in Preußen dieselbe Bestimmung gelte und dort mit dem Freizügigkeitsgesetz nicht in Widerspruch gehalten werde. Welcker hält da» Gesetz besonders der Steucrverbältniffe halber für nöthtg. In unseren Fabrikorten zögen die keute ab und zu und würden Tausende von Gulden an Steuern uneinbringlich; das werde sich ändern, wenn die Ab- und Anmeldung eingefübrt würde. Die ersten sechs Artikel des Gesetzes werden darauf, nachdem ein Antrag List's, wonach die Polizei verpflichtet sein soll, der Polizei
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4. Namensveränderungen. . . . . , -- —,.vr.o iyi.
5. Dienstnachrichten. Se. König!- Hoheit der Großherzog haben aller--Gewlpenerath war, ablegte. Die Königin-Mutter, deren Haare gebleicht sind,
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Behörde des Orts, wohin der Abziehende ziehen will, abgelehnt ist, angenommen. Bei Art. 7 wird von Abg. Schaum bemerkt, daß die den Dienstherrschaften angesonnene Anmeldung, bezüglich des Ein- und Austritts von Dienstboten, die seitherigen Polizeivorschriften noch verschärfe und glaubt derselbe, man solle es bei den seitherigen Bestimmungen lassen. Ministerialdirector t. Starck vertheidigt die Regierungsvorlage, ebenso Goltmann, Wolz und Weicker und wird dieselbe darauf einstimmig angenommen, ein Antrag Dernburgs auf eine zweite Lesung des! . • - • , - - ,
Gesetzes dagcgen abgelehnt. Eine Vorlage der Regierung über die Sterbquartale der Civil- UllD ließ Dem König Von Italien sein lebhaftes Bedauern Über diese NothwkN- fceamten wird angenommen, womit ein dasselbe bezweckender Antrag Heinzerling's erledigt ist. digkeit anssprechen."
Die Anträge der Abgg. Ellcnbergcr, Landmann, Mattv und Schaub auf Revision des Gesetzes ~
HÄ UÄ der Kl-inkmd-rb-wahr - Anstalt in Gnesen, welche von barniherzigen Schw^rn
hgltnisse der Landlehrer, sowie die der Lehrer der zweiten Gehaltsklaffe ein. Landmann glaubt, geleitet wurde, angeordnet. Eine nochmalige Untersuchung wegen Unordnun- man müsse das Princip, daß die Größe der Besoldungen nach der Größe der Orte geregeltj gen ill der Kasse der barmherzigen Schwestern m Gnesen ist höheren Orts werde, ganz verlaffen. Schröder macht darauf aufmerksam, daß die an höheren Lehranstalten i ^geordnet, mgestellten seminaristisch gebildeten Lehrer bedeutend bester besoldet seien, als gleichalterige tüch-! " vge Volksschullehrer, und deshalb schon eine neue Regelung der Besoldungen nötbig sei. Die .. ______o... ________
Kammer beschließt darauf, die Regierung um eine Gesetzesvorlage zu ersuchen. Ein Antrag der katholischen Religion wurde gestern, an dem Erinnerunqstaae an weiland Könia 8bflg. Landman» und Schröder auf Borlag- -m-s G-,.x-S über di- P-nsionir.mg der wider- M 11., in der Pfarrkircbe zu Waltenhofen vollwacn tC’Ä Ä’OK ÄÄ Ä Machens welche in der Königin Marke ihre Protector.n erkannt^
«ine Vorlage demgemäß gemacht werden. Schröder erinnert an seinen Antrag über die Stellung diesen beabsichtigten schritt m ziemlich unfreundlicher Weise beurtheilte. t' der widerruflich angestellten Beamten und. empfiehlt ih^r nochmals der Erwägung der Negierung, ----- o-._r—g- ---‘ 1 ' * ~
Torauf Ministerialdirector Schleiermacher erklärt, auch diese Frage werde mit dem Pennous- gksetz ihre Erledigung finden. Der Antrag wird damit als erledigt erklärt. Die Kammer wird Darauf vertagt, um voraussichtlich gegen Ende dieses Monats nochmal« zu einer kurzen Session zusammenzukommen (-^ )
Darinstadt, 14. Octbr. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 49


