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Anzeige- und Mnlsl'latl für den Kreis Kiessen

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Dienstag den 17. März

1S74

1 Vorstand.

politischer Theil.

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Leib.

Berlin, 16 März. Fürst Bismarck, dessen Leiden in einer Neuralgie der Nerven des rechten Schenkels besteht, befindet sich aus dem Wege der Besserung. Die Mittheilung, daß der Fürst einen Vortrag des Staatssecre- tärs des auswärtigen Ministeriums entgegen genommen habe, ist indeß unbe­gründet. Die Entgegennahme von Vorträgen, sowie die Betheiligung an den Geschäften ist durch den leidenden Zustand des Fürsten ausgeschlossen.

Aus Hessen, 13. März. Sobald die neuen Derwaltungsgesetze in Kraft treten, werden in den verschiedenen Städten und Landgemeinden die Wahlen der Stadtverordneten, bezw. des Gemeinderaths und des Bürger­meisters vollzogen werden. Zur Wahl sind aber nur solche Personen berechtigt, welche, von andern bekannten Erfordernissen abgesehen, entweder Ortsbürger sind, oder vier Jahre in der betreffenden Gemeinde wohnen. Die letztere, die active und gleichzeitig auch passive Wahlfähigkeit im Verhältniß zu dem bis­herigen Zustand sehr erheblich beschränkende Norm wurde von den Ständen deßhalb beliebt, um der flottirenden Bevölkerung in größeren Städten kein zu großes Uebergewicht einzuräumen; damit indessen aus der Bestimmung keine zu großen Mißstände entstünden, wurde weiter eine im Regierungsentwurf nicht vorgesehene Bestimmung ausgenommen, wonach durch Localstatuten in den ein­zelnen Gemeinden bestimmt werden kann, daß Ortsbürger, welche das Bürger­recht nicht vermöge der Geburt in Anspruch zu nehmen haben, bei ihrer Auf­nahme auf den Brtsbürgernutzen für mehrere Jahre vom Augenblicke an, in welchem sie sonst in denselben eingetreten wären, verzichten und dadurch sich von Bezahlung des außerordentlichen Einzugsgeldes befreien können. Man kann nicht frühe und nicht eindringlich genug auf dieses Sachverhältniß und insbesondere die letztere Bestimmung Hinweisen. Unseres Erachtens ist es Pflicht aller Gemeindevertretungen, unverzüglich nach Inkrafttreten der neuen

lUNg.

ich hiermit die ergeben ^atze in einem der nti öchchrch, Nr. 17 ei net habe. t trauen des geehrten bi nng zu erwerbe» und j

wchachtungsvoll

. Übl ich.

^scheint täglich, mH Hut nahm« Sonntag-

Expedition Canileibtte, Lit. B Rr. 1.

Kreuz-Ztg." sind von competenter Seite autorisirt, die Gerüchte über eine von dem Prinzen Friedrich Karl projectirte größere Reise zu dementiren. Das Civilehe-Gesetz ist in der heute erschienenen Nummer derGesetz-Samm- lttng" publicirt.

Maschinebnu en- und Eisen- w lereitungsachule men. Pension, rs 15. October. r gen und p tii L- echnicum.

M'ergend verhalte, worauf Delbrück erklärt, daß die Bundes-Regierungen die Gesetze Localstatuten im letzteren Sinne zu entwerfen, um auf diese Weise die ^»Missions-Beschlüsse nicht zum Gegenstände von Entschließungen machen könn-»Härte des Gesetzes in Bezug auf Personen zu mildern, welche in Wahrheit !en, indeß regelgemäß ihre den Beschlüssen der zweiten Lesung gegenüber ein-,'dadurch nicht getroffen werden sollten, oder mindestens die Frage ernstlichst in Nehmende Stellung präcisiren würden. Hierauf werden die §§ 15 nach Berathnng zu nehmen. Sollte dies aber wider Erwarten nicht geschehen, so längerer Debatte in der Fassung der Commission angenommen. Die Debattehaben die durch das Gesetz wahlunfähig gemachten Einwohner alle Veranlassung, Hrb Mittwoch fortgesetzt. durch schleunigstes Vorgehen beim Gemeinderath und bezw. der höhern Ver-

6 Ktbei1»erlitt, 16. März. DieNordd. Allg. Ztg " erfährt, daß Fürst Bis- waltungsbehörde auf Localstatute in jenem Sinne hinzuwirken, zumal an solchen Antritt 0eI p mck den größten Theil der letzten Nacht schlafend zugebracht habe und die Orten, wo die Ortsbürgerqualität, von der Erwerbung durch Geburt abgesehen, krvenschmerzen allnächtlich abnehmen. DieNordd. Allg. Ztg." und die nur durch hohes Einzugsgeld erlangt werden kann. (N. Frkf. Pr.)

Berlin, 16. März. Wie das Reichs-Generalpostamt schon in dem bekannten Bescheide kund gegeben hat, ist nun durch Erlaß vom 7. d. M. das Formular der Postpaket,Adresse geändert und mit etwas vergrößertem und im Vordruck geänderten Coupon hergestellt worden; es ist 184 Millimeter breit und 112 Millimeter hoch, 100 Stück dürfen nicht unter 380 Gramm wiegen. Die jetzt vorhandenen Formulare sind aufzubrauchen und die neuen vor dem jl k. M. an das Publikum überhaupt nicht zu verabfolgen. Vom letzterwähnten Tage ab haben dagegen sämmtliche Postanstalten einen angemessenen Vorrath von den neuen Formularen bereit zu halten und dieselben mit Freimarken zu 21/2, bez. 5 Sgr. (9, bez. 18 Kr.) gegen Einziehung des Nennwerthes der Freimarken an das Publikum auszugeben, so daß eine besondere Gebühr für derartige Paket-Adressen nicht erhoben wird. Die neuen Formulare sind be­kanntlich durch Abdruck des Annahmestempels, Notirung der Francobeträge und

B e k a n n t m a ch n n g.

Betreffend: Die Ausführung von Ba ten in der Stadt Gießen.

L , ie^ |lnb b« Slufftibrung der Neubauten, namentlich an Stellen, wo die Straßen noch nicht heraestellt sind, nicht immer die ^>öbevunkte lind ungehalten worden. Da solche Bauten mißständig erscheinen und mitunter nicht unbedeutende Rachtheile für die Bauenden im Gefolae

Wir bringen dies im Interesse der Einwohner hiermit zur allgemeiuen Kenntniß.

Gießen, den 13. März 1874.

<n l4* Die Besorgnisse in Betreff des Befindens des

Reichskanzlers haben sich, so meldet dieN.-L C-", glücklicher Weise als über- tncben herausgesttllt. Gestern war der Fürst im Stande, den Vortrag des Unter-Staatssecretärs des Auswärtigen im Bette zu empfangen. Die Schmer- p, an denen Fürst Bismarck leidet, sind freilich noch immer sehr erheblich: nach ärztlicher Erklärung tragen dieselben jedoch lediglich einen neuralgischen Lhnrakter und liegt keinerlei Entzündung vor. Andererseits schreibt das'

-~ .. »Deutsche Wochenblatt" :Der leidende Zustand, in welchem sich Fürst Bis-,

tll GüM. »larck seit Ende voriger Woche befindet, hat sich noch nicht gebessert, und bie;

<on; Wäschen schmerzen sind größer, als bei irgend einem früheren neuralgischen^ 1 ' Anfall. Nach der Ansicht der Aerzte ist es jedoch zu hoffen, daß der Fürst

Lurch Die strengste Enthaltung von allen aufregenden Arbeiten schnell genug

. MM Nieder hergestellt sein wird, um noch an den Berathungen des Reichstages 7,816000 Mer das Militärgesetz Theil nehmen zu können.

20.690000 P Berlin, 15. März. Die Bedingungen, unter denen die Berechtigung

. ÄV-'XnÄÄ .. <rs- n. ro . ,.....vv..v vu ^uuiuu vtö Ännaymefrempers, riconrung Der Mancobeträae und

. . 28,03(800 ,l»m Dienste als emjahriger Frerwllllger erworben wrrd, beruht gegenwärtig!der Vermerke über Unbestellbarkeit auf dem Coupon verbessert; doch sollen diese - 6 °hCn mCk-rhUUndCn aUf bQ^ in Be-»Verbesserungen vom 1. k. M. ab auch auf den älteren Formularen zur An-

Prozeckkben der Behörden gestellt werden darf, die Bedingungen für den Erwerb jWendung kommen, soweit der durch schriftliche Mittheilungen nicht bedeckte N »tätigen Berechtigung vorzuschreibeu, sondern daß eine Regelung imiRaum auf der betreffenden Seite des Coupons es gestattet b

. Aqcnten entgegMge des Gesetzes nothwendig ist. Die hier seit einigen Tagen versammelten! « .......

y Schulmänner und Cultus-Ministerialräthe aus verschiedenen deutschen Staaten

a. 6pu' Wen nun den Zweck, gemeinsame Normen für das Freiwilligen - Examen auf- in Marburg. Mellen. Wie dieElberf. Ztg." erfährt, ist Aussicht vorhanden, daß dieses r'r, " ®$amen erleichtert wird. Es ist von verschiedenen Seiten hervorgehoben wor- '^kii, daß bisher von den jungen Leuten, welche sich zum Examen meldeten, ifinP Hälfte durchfiel, weil namentlich ihre Kenntnisse im Lateinischen nicht

ln(r genügend befunden wurden und daß es eine unzweckmäßige Maßregel sei,

hxn 18. März 10'beim Freiwilligen-Examen gerade auf das Lateinische einen so großen Werth zu der Büh^ lezeii, zumal es sich bei diesem Examen doch nur um die Berechtigung zum lUNg Igenujj einer Vergünstigung handle, die Allen zu Theil werden müsse, welche

I [ 0 l 0 9 ft* eine höhere allgemeine Bildung, die auch ohne Latein denkbar sei, erwor- vou ~ b«n haben.

_ "' Berlin, 16. März. Reichstag. Zunächst kgmmt eine Mittheilung des - . t)t DeffNN» Reichskanzlers zur Verlesung, wonach der Bundesrath dem Beschluß des Reichs- vvutagcs betreffs Einsetzung einer Commission zum Bau des Parlamentsgebäudes Hieraus! ^M^stilnmt und seinerseits den Ministerialdirector Weißhaupt und die Bundes- r^e Perglas, Bülow und K'rüger der Commission beigeordnet hat. Sodann o,,5smel vöi> Mde das Jmpsgesetz in definitiver Abstimmung angenommen. In definitiver iiCUTttW . Slbluß - Abstimmnng wird angenommen die Strandungs - Ordnung, desgleichen

^rru r- + >ir dritter Lesung der Gesetz-Entwurf über die Einschränkung der Gerichtsbar-

M leit der deutschen Consuln in Aegypten. Es folgt die zweite Lesung des Preß-

' l§in Antrag von Hasselmann, alle Preßeinschränkungen aufzuheben

... blos die Verleumdung durch die Presse auf den Antrag dadurch Geschä- k, fincni llll btgter mit einer Geldbuße bis zu 5000 Mark zu bestrafen, wird abgelehnt, ^altnaer- . Windthorst bedauert im Laufe der Debatte über § 1, daß die Regierung sich ®l Much * | r ........ ... - . --

Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen. In Vertretung: Wagner.