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Mnzeige- und Wmtsötati für den Kreis Kiessen
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Samstag den 16. Mai
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politischer Theis.
Deutschland.
Berlin, 12. Mai.
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Bisher fehlte es immer noch an Nothsignalen, und Vereinigungs-Rechts in den Anklagestand versetzt worden
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„Ich schwöre und verspreche bei den heiligen Evangelien Gottes Seiner königlichen Hoheit dem Großherzog Leopold von Baden und Allerhöchstdessen Nachfolgern in der Regierung, sowie den Gesetzen des Staates Gehorsam und Treue.
„Ferner verspreche ich, kein Einverständniß zu unterhalten, an keiner Berathschlagung Theil zu nehmen, und weder im In- noch ,ini Auslande Verbindungen einzugehen, welche die öffentliche Ruhe gefährden, vielmehr, wenn ich von irgend einem Anschlag zum Nachtheil des Staates, sei es in meiner Diöcese oder anderswo, Kunde erhalten sollte, solche Seiner Königlichen Hoheit zu eröffnen, so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium!"
Vorgelesen und durch Unterschrift anerkannt.
f Dr. Hermann von Vicari,
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in Giessen
gegen die Verordnung vom 11. Mai 1850 über bie Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Versammlnngs-
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welche aus den Eisenbahnwagen heraus bei eintretender Gefahr gegeben werden können, namentlich an solchen, die ein sofortiges Anhalten des Zuges möglich machen. Gegenwärtig ist Seitens zweier oberen Eisenbahn-Beamten dem Handelsministerium der Vorschlag zu einer Vorrichtung eingereicht, welche, im Wagen angebracht, von den Reisenden mit Leichtigkeit in Bewegung gesetzt werden kann und den Locomotivführer auf der Stelle verständigt. Es wird sich nun zeigen, ob dieser Vorschlag zur Aus- und Einführung geeignet erachtet werden wird. (tf. Ztg.)
Berlin, 12. Mai. Neuerdings ist in Betreff der Verbefferung der Lage der Unterofficiere der Armee und Marine eine Bestimmung erlassen, nach welcher bei allen Kasernen-Nenbauten, und wo es die localen Verhältniffe sonst irgendwie gestatten, auch bei den vorhandenen älteren Kasernen, die Zahl der Wohnungen sür verheiratbete Unterofficiere exclusive der Feldwebel auf mindestens 3 per Compagnie, und die Zahl der besonderen kleineren Extrastuben für Vice-Feldwebel und Sergeanten rc. ebenfalls 3 per Compagnie festzustellen ist. In jeder Compagnie soll außerdem eine besondere Stube für 3 bis 4 ältere, sowie möglichst gesonderte Schlaf- und Ausenthaltsstellen für die Corporal- schafts - Unterofficiere und eine besondere Unterofficiers - Menage eingerichtet werden.
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«rodpreise vom 9. bis 16. April 1S74,
nach eigener Erklärung der Bäcker:
2 gemischtes Brod 24 kr. 1 Kilo gemischtes Brod 12 fr. 2 Kilo Roggenbrod: erste Sorte 21 kr., zweite Sorte 18 fr.
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präconisirter Erzbischof."
Man sollte glauben, dieser Eid genüge, um den Beweis zu liefern, um welchen es sich handelte, daß nämlich nicht die badische Gesetzgebung der Grund war, aus welchem der kirchliche Conflict gerade und zunächst im Großherzog- thum Baden begonnen wurde. Denn wäre die badische Gesetzgebung in der Tbat so kirchenfeindlich gewesen, als später vom Beginne des Conflictes an vorgegeben wurde, so würde der Herr Erzbischof derselben nicht so rückhaltlos Treue und Gehorsam geschworen haben.
An demselben Tage legte der Herr Erzbischof vor dem Bischof von Rot- tenburg, Johann Baptist von Keller, den Eid des Gehorsams gegen den Papst mit folgendem Zusatze ab:
„Haec omnia et singula eo inviolabilius observabo, quo „cerlior sum, nihil in eis contineri, quod juramento meo fideli- „tatis erga Serenissimum Badarum Magnum Ducem Leopoldum „ejusque ad thronum Successores debitae adversari posset.“
Zu Deutsch:
„Dieses Alles und das Einzelne werde ich um so unverbrüch-
_ (Heff. Mrgztg.)
Straßburg, 15. Mai. Der „Niederrh. Kurier" stellt in einem eingehend begründeten Artikel an diejenigen elsaß-lothringischen Reichstags-Abgeordneten, welche den Sitzungen principiell ferngeblieben sind, die Forderung, zurückzutreten.
Karlsruhe, 14. Mai. Die „Karlsr. Ztg." schreibt: Clericale Blätter bezweifeln die Nichtigkeit einiger Aeußerungen, mit welchen der badische Bevollmächtigte zum Bundesrathe, Herr von Freydorf, in den letzten Sitzungen des deutschen Reichstags die Angriffe der Abgg. Windthorst, Lender und v. Mallinckrodt zurückwies, und fordern insbesondere den Abdruck der Protokolle über die Eidesleistung und die angezogene Erklärung des verstorbenen Erzbischofs.
Der am 26. März 1843 vor dem Präsidenten des Ministeriums des Innern, Freiherrn von Rüdt, abgelegte Eid lautet:
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„licher befolgen, je sicherer ich bin, daß darin nichts enthalten ist, „was mit meinem, dem durchlauchtigsten Großherzog Leopold von „Baden und seinen Regierungs-Nachfolgern geleisteten Eide schuldi- „gen Treue in Widerspruch stehen könnte."
Zwischen dem 26. März 1843 und dem Ausbruch des kirchlichen Con- flicts hat sich an der badischen Gesetzgebung über das Verhältniß des Staats zur katholischen Kirche nichts geändert.
Karlsruhe, 14. Mai. In der gestrigen Abend-Sitzung der zweiten Kammer wurde die Special-Berathuug des Altkatholiken-Gesetzes beendet. Vor „ , der Schluß-Abstimmung protestirte der Abg. Lender Namens der Ultramontanen
land thatiachlich an der Friedenspolitik, welche in den letzten Jahren Deutsch-!gegen das Gesetz, das wider die Verfaffung und die völkerrechtlichen Verträge land ^mit den ihm befreundeten Mächten anstrebte. Ruffel erwarb sich durchs verstoße. Staatsminister Jollv bezeichnete den Protest als bedeutungslos. Die die Provocirung dieser Erklärung ein Verdienst um die Sicherung des euro-iUltramontanen verließen den Sitzungs-Saal und wurde darauf das Gesetz ein- päischen Friedens. _ ! stimmig angenommen.
, Mai, Mittags. Nach den bis jetzt getroffenen Bestimmun- Baden-Baden, 15. Mai. Der vormalige deutsche Gesandte in
gen wird Fürst Bismarck morgen früh nach Varün abreisen. .Konstantinopel, Graf Keyserling, ist hier plötzlich gestorben.
^»ulda, 12. Mai. Welchen Eifer die Polizei an den Tag legt, um der Wiederkehr jener demonstrativen Kundgebungen zu Gunsten der gesperrten Geistlichen die Spitze abznbrechen, geht daraus hervor, daß selbst die zwölf Kopenhagen, 12. Mai. Nach Meldungen der nordischen Telegraphenweißgekleideten 13jährigen Mädchen, die den Domcapl.m Weber am Schulthore Gesellschaft aus Schanghai vom 11. d. Mts. sind weitere Störungen der Ord- empfingen lind nach seiner Wohnung geleiteten, zur Bestrafung herangezogen nung durch die Chiuesen nicht vorgekommen; in der französischen Colonie herrscht Worden sind. Dieselben sind nämlich insgesammt wegen der Zuwiderhandlung die vollständigste Ruhe.
Berlin, 13. Mai. Dem Vernehmen nach wird der Bericht des hanseatischen Gesandten, Ministers Krüger, wegen des Reichs Civilehegesetzes gemäß den schon gemeldeten Beschlüssen des Justiz-Ausschusses in einer der nächsten Sitzungen des Bundesraths erstattet werden und dahm gehen, der Reichskanzler solle aufgefordert werden zur Vorlage eines Reichsgesetzes, bei dessen Ab- faffung die Bundesstaaten betheiligt wären und das den Bedürfnissen der Ein« ipTftflrttm pnthvrrdttm toflrhp. Das bereits angenommene neue Eisenbahn-Reglement soll am kommenden 1. Juli in Kraft treten.
Berlin, 13. Mai. Wie wir hören, gedenkt der Reichskanzler Fürst Bismarck Ende dieser Woche oder spätestens im Laufe der nächsten Woche sich nach seiner Besitzung Varzin zu begeben, die Reise hängt einzig und allein von der Temperatur ab. Fürst Bismarck ist auf wiederholtes Auratheu seines Arztes, entweder Teplitz oder Gastein zu besuchen, nicht zu bewegen gewesen, er hat vielmehr daraus bestanden, die Ruhe und gesunde Luft Varzins, statt der aufregenden Atmosphäre eines Badeortes, vorzuziehen. Selbst die persönliche Einladung König Ludwigs von Bayern für einen längeren Aufenthalt in Kissingen, woselbst der König von Bayern dem Reichskanzler allen Comsort, u A. auch Wagen und Pferde, zur Disposition stellte, hat Fürst Bismarck bankend abgelehut.
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Berlin, 13. Mai. Die „Prov.-Corresp.", die Antwort Derby's aus Russcl's im Oberhause gestellte Anfrage betreffs der allgemeinen politischel, Lage besprechend, meint: die Antwort werde trotz der Zurückhaltung Derbys gewisse leichtfertige, beunruhigende Berichte zum Schweigen bringen. Die „Prov.- Corresp." hebt hervor, daß nach den übereinstimmenden Erklärungen der beiden Staatsmäniier Frankreich als der Herd der vorhandenen Kriegsbesorgmffe bezeichnet werde, betont die große praktische Bedeutung der Derby'schen Erklärung betreffs der bindenden Kraft der eingegangenen Verträge, womit augenscheinlich auf die Neutralität Luxembirrgs lind Belgien hingewiesen sei. Der Artikel schließt: seitdem Metz und Straßburg sich in unseren Händen befinden, ist Frankreich ein Angriffskrieg sehr erschwert. Ein überraschender Angriff könnte nur über Luxemburg mid Belgien versucht werdeii. Jiisoferu die französische Kriegspartei sich der Täuschung hingeben sollte, unter Nichtachtung der Neutralität von Luxemburg und Belgien vorgehen zu können, ist es hoch bedeutsam, daß England den festen Entschluß bekundet, für die Aufrechthaltung der Verträge seines Theils einzustehcn. Durch diese Erklärung betheiligte sich Eng-l land thatsächlich an der Friedenspolitik, welche in den letzten Jahren Deutsch-!
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