Einzelbild herunterladen

Meßmer Anzeiger

Anzeige- und Amisöültt für den Kreis Hiessen

N<». TV»

Mittwoch den 16. Dccember

1^4

srers

politischer Theis.

se 104,

Volksschullehrer nach dem neuen Gesetze in drei Claffen getheilt, je nachdem -er nie auf längere Zeit genommen. Der Zeuge wird vereidigt, worauf der der Ort, woselbst die Lehrer wirken, mehr oder weniger bevölkert ist. Die ^Vorsitzende die Beweisaufnahme für geschloffen erklärt. Derselbe bringt eine niederste Classe von 400 bis 600 st. gilt in Orten von weniger als 2000 Erklärung des Untersuchungsrichters Pescatore zur Kenntniß, worin alle gegen Einwohnern. Wie wir hören, wird auf eine Beschwerdeschrift der Volks-Pescatore erhobenen Beschuldigungen zurückgewiesen werden und ein großeS schullehrer mit dem Jahre 1876 diese dritte Classe wegfallen und dann jeder Detail von Thatsachen angeführt ist, welche eine übergroße Nachsicht gegen

(Nr. 1026.) Gießen,

attuWn, sowie auf Grund der ste ausgesührt. Netten, sowohl Geschmaä stets (6059)

-staild

Nachdem der Staatsanwalt alsdann deducirt, daß Arnim auch nach seiner Stellung zur Tisvosition noch der Disciplinargewalt des auswärtigen Amtes untetworfen war, und daß Gesandte sowohl völkerrechtlich, wie nach dem preußi­schen Landrecht ihren Gerichtsstand im Heimathlande haben, führt Redner aus, daß es sich um Urkunden im criminalistischen Sinne handelt. Endlich wird hervorgeboben, daß bei der That keine Milderungs«-, wohl aber Erschwerungs-

1 ®n°6cn: Sohlen.

Ff vierteljährig 1 fl 12 fr. u. : Bringerlohn. Durch die ^4 ost bezogen vierteljährig 1 fl. 29 fr.

Detail von Thatsachen angeführt ist, welche eine übergroße Nachsicht gegen Arnim nachweisen. Rechtsanwalt Munckel protestirt gegen die Annahme, als habe er Pescatore beschuldigt- Hierauf folgt das Plaidoyer des StaatSan-

lirung von Hinterlassenschaften; ebenso einen Additional-Artikel des deutsch- belgischen Vertrages über den Austausch von Packeten und Geldsendungen. Es folgt die Etatsberatbung. Der Etat des allgemeinen Pensionsfonds wird nach den Anträgen der Commission angenommen.

Berlin, 14. December. Se. Majestät der Kaiser hat, wie wir hören, unmittelbar nach der Sitzung des Reichstages am Freitag an den Fürsten Bis­marck ein sehr huldvolles Handschreiben gerichtet, in welchem er für den Eifer dankt, mit welchem der Fürst für einige der gefährdeten Positionen des Mili­tär-Etats eingetreren ist. Auch Se. Majestät der König von Sachsen hat dem Fürsten Reichskanzler für sein Eintreten bei der Resolution über die butget- mäßige Behandlung der Ausgaben für das sächsische Armee-Corps (in derselben Sitzung des Reichtages) durch ein Telegramm seinen wärmsten Dank aus­gesprochen.

walts. Nachdem derselbe die Verhaftung des Angeklagten gerechtfertigt, indem er auf die Gefahr einer Verdunkelung des Thatbestandes hinweist und anführt, daß das muthmaßliche Strafmaß einjähriges Gefängniß überschreite, wirft er folgende Fragen auf: Was that der Angeschuldigte? Wie charakterisirt sich seine That vor Gericht? Wie ist die That zu ahnden? Der Staatsanwalt deducirt sodann aus den in der Anklageschrift erwähnten drei Gruppen von Schriftstücken, daß Angeklagter nicht aus Versehen, sondern absichtlich verfuhr, daß er auch die Rückgabe der verschiedenen Aktenstücke nicht vergessen, sondern erst verweigerte oder auf wiederholte Aufforderung bewirkte. Der Staatsan­walt widerlegt alsdann die Behauptung des Angeklagten, daß verschiedene Actenstücke sein Privat-Eigenthum seien, und sucht den dolus in seiner Hand­lungsweise darzuthun, indem er die Motive des Angeklagten erörtert und dabei hervorhebt, daß Arnim auf Fürst Bismarck einen Druck habe auSüben wollen.

Darmstadt, 13. December. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben heute den von Seiner Majestät dem König von Sachsen zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am hiesigen Hofe ernannten wirklichen Geheimerath und Kammerherrn, Freiherrn von Fabrice, behufs Ueberreichung seines Beglaubigungs-Schreibens in besonderer Audienz zu empfangen geruht.

Friedberg, 14. December. Soeben ist Buchhändler Karl Scriba mit 15 Stimmen von 18 Abstimmenden zum Landtags-Abgeordneten wieder gewählt worden.

itirf roerbcnbcu ch \\\ bemerken, Enchng-

Nr. 27 des Reichs - Gesetzblatts, ausgegeben den 4. December 1874, enthält: Gesetz über Markenschutz. Vom 30. November 1874.

den 14. December 1874

Großherzogliches Kretsamt Gießen.

____ _ v. Röder.

Oesterreich.

Wien, 14. Decernber. Das Abgeordnetenhaus erledigte das Budget

iBSig, r Loze.

Deulfcflfnnö habe im Januar 1874, als ihm Landsberg mittheilte, Arnim habe gesagt, Bis-

' * marck scheine einen neuen Krieg mit Frankreich zu wollen, dies einem Bekann-

Darmstadt, 15. December. Durch Allerhöchstes Decret vom 10. l. M- ten in Berlin geschrieben mit dem Auftrage, Bismarck diesen Brief vorzulegen, wurde der Landrichter zu Hirschhorn, Otto Pistor, zum Landrichter in Fried-'Der Vorsitzende resümirt das Verhör dahin, daß er den ihm gemachten Vor­berg eniamit. wurf der Zwischenträgerei widerlege; Zeuge wiederholt, daß er nur diesen

~ , 12. December. Bekanntlich wurden die Gehälter der Brief habe Bismarck mittheilen lassen, Actenstücke aus dem Archivschranke habe

Lvscheint täglich, mit Auf­nahme MvntagS.

Sxpedrtiov: Sanzleiber-, Ltt. v. Nr. 1.

' des 3nneni Mn $oben< Kirchen.

elchn.

Ie Provinz

u Giessen

definitiv angestellte Lehrer mit einem Anfangsgebalte von 600 fl. beginnen, ohne Rücksicht darauf, ob der betreffende Ort mehr oder weniger als 2000 Einwohner zählt.

Nr. 26 des Reichs - Gesetzblatts, ausgegebr-n den 28. November 1874, enthält:

(Nr. 1025.) Verordnung, betreffend die Zuständigkeit der Retchsbehörden zur Ausführung deS Gesetzes vom 31. März 1873 und die Anstellung der Reichsbe­beamten. Vom 23. November 1874.

. .. . Gießen, am 14. December 1874.

Betreffend: Die Landwehr-Bezirks Emthellung.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir beauftragen Sie, die Bekanntmachung des Großherzoglichen Landwehr-Bezirks-Commando's vom 24. November l. I., welche in Nr. 286 des Anzeigers veröffentlicht worden ist, noch in ortsüblicher Weise in Ihren Gemeinden bekannt machen zu laffen, damit dieselbe überall zur Kenntniß der Mann­schaften des Veurlaubtenstandes gelangt.

v. Röder.

nU«'1

imln .

Berlin, 13. December. Daß die Recherchen in der Arnim'schen An­gelegenheit lrotz der vorgeschrittenen Proceßverhandlung noch immer nickt ein­gestellt sind, dafür mag der nachstehende authentische Vorfall einen sprechenden Beweis liefern. In der Nacht zu gestern wollte ein Diener des Baron v. Arnim-Scklagenthin, Sohn des Exbotschafters, von Königs-Wusterhausen mittelst der Görlitzer Bahn nach Berlin zurückkehren. Er hatte den Personen­zug verabsäumt und kam in seiner Bedrängniß auf den unglückseligen Gedanken, sich an den eben passirenden Güterzug anzuhängen, um rechtzeitig in Berlin eintreffen zu können. Er verunglückte aber leider bei diesem Versuch derartig, daß ihm ein Arm verstümmelt und einige Rippen eingedrückt wurden. Todt- ..u ________ K . ... ________ __________o, , .....______o,

wund schaffte man den Aermsten nach Berlin, wo er sick als Diener des ^Gründe vorliegen. Der Staatanwalt beantragte eine 2^/zjährige Gefängniß- Grafen Arnim bezeichnete Bald darauf stellten sich aber schon polizeiliche Or-^ strafe; von der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte steht er ab, weil er gane bei ihm ein, welche den Schwerverwundeten in's Verhör darüber nahmen,reine gewinnsüchtige Absicht nicht behaupten wolle.

ob er irgend einen Arnim'schen Auftrag auszuführen gehabt, ob er Papiere; Berlin, 14. December. Die gestrige Berathung der Geschäfts-Com- oder Briefe befördert oder Derartiges zurückgebracht habe. Der unglückliche Emission des Ateichstags über den Fall Majunke's blieb bei Ablehnung aller ge- Diener ist gestern im Krankenhaus Bethanien amputirt worden. Nach aufge-. stellten Anträge ohne Resultat. Der Reichstag genehmigte in erster und hobener Sitzung statteten ihm sofort Graf Harry v. Arnim, sowie dessen Sohn zweiter Lesung die Convention zwischen Deutschland und Rußland betreffs Regu- Hennig v. Arnim, einen Besuch ab. " ' ~ " " - - - ~ p

Berlin, 14. December. (Proceß Arnim.) Der Präsident theilt mit, daß nach amtlicher Auskunft des französischen Justizministeriums und der hiesigen französischen Botschaft die von der Anklage angezogenen §§ 173 und 254 des Code pönal in Frankreich in voller Geltung seien. Die Vertheidigung hatte dies bestritten. Es folgt die Vernehmung des Botschafts-Secretärs Hol­stein. Der schwer verständliche Zeuge deponirt: er habe keinerlei Auftrag zur Ueberwachung Arnim's von Bismarck, noch von irgend Jemand auf dessen Ver­anlassung erhalten. Arnim gegenüber habe er nur gesagt, er habe politische Correspondenzen mit Berlin, mit alten Bekannten in den Ministerien; conve- nire das Arnim nicht, so wolle er (Zeuge) seine Versetzung nack'uchen. Be­züglich des Sturzes Thiers' habe er Arnim nichts vorzuwerfen. Zeuge führt eine Aeußerung Arnim's an:feine Demission werde er nicht geben, auch werde man ihn nicht zur Disposition stellen, denn er besitze Schriftstücke, deren Veröffentlichung Bismarck compromittiren würde." Diese Asußerung that Ar-i nim gegen Beckmann, der sie dem Botschafts - Personale mittheilte. Zeuge

I n

i p*

ul ? D

I Ql 91 01 .

Ibank. iezier,