Gießener Anzeiger
Anzeige- und Amtsklati für den Kreis Hiessen
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srr. 133
Gießen, am 12. Juni 1874.
Betreffend: Die Reinigung der Schullokale.
Bekannt in a ch n n g.
ßefleii für dieses Jahr nachstehende, Morgens um 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden, und jroat: den 3. Juli in Alsfelv, den 20. Juli i
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den 18. Juli in Groß Bieberau.
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politischer Theil
Bickenbach, Groß-Gerau, Goddelau, Gernsheim,
Quittung sofort baar bezahlt.
vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und
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Darmstadt, 12. Juni. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde eine Petition von Lehrern, betr. Revision des Lehrerbesoldungsgesetzes, und mehrere weitere Eingaben verlesen und darauf die Berathung des Nachtrag- Budgets fortgesetzt. Wir heben in unserem Berichte nur die Punkte hervor, die zu einer Debatte Anlaß geben. Heinzerling macht darauf aufmerksam, daß die Kosten für den Administrativ Justizhof und die Oberstudien-Direclion in dem Budget in Voraussicht einer Reorganisation abgcsetzt seien, daß letztere aber noch nicht erfolgt sei. Ministerialdirector v. Starck entgegnet, daß der Budget- posten bis zum Eintritt der neuen Organisation selbstverständlich bestehen bleiben müsse. Dumont fragt, wie es mit seinem Antrag auf Reorgaiiisation des Medicinalwesens stehe, v. Starck erwidert, daß die Regierung die Initiative er
griffen, die Sache aber durch Erkrankung des Referenten Verzögerung erlitten habe, die neue Organisation werde jedenfalls mit dem nächsten Budget vorgc- legt werdeu. Schröder wünscht, daß der Posten für das Oberconsistorium bald ganz aus dem Budget verschwinde, vorerst aber, daß man die Stellen in diesem Colleg nicht als Ruheposten für rcmovirte Beamten betrachte. Schaub will wiffen, welche Stellung die Kreisschulinspectoren gegenüber den Kreisräthen einnehmen sollen. Ministerialdirector v. Starck erklärt die Kreisschulinspectoren und die Kreisräthe seien Mitglieder eines Collegs, letzterer wünschte an den Schulvisiiationen Theil zu nehmen, dadurch weide nur die Autorität der Schul- inspectoren gestärkt. Schaub will keine Einmischung der Kreisräthe in die Schulvisitationen, wogegen Dumont glaubt, jedes Mitglied des Schulvorstandes oder Gemeinderaths habe das Recht, daran Theil zu nehmen und Fragen zu stellen. Abg. Welckcr beantragt, die beiden Justificaturcn der Oberrechnungskammer zu einer Behörde zu vereinigen. Regierungscommissär v. Starck hält die Sache für wenig bedeutend; die gegenseitige Verwendung der Beamten sei bereits angeordnet. Ternburg beantragt, um dem Wunsch der Kammer noch mehr Nachdruck zu geben, die Besoldungsznlage für einen Revisor nur für den
Erscheint täglich, mü Vu* uahm« Sonntags
Expedition Eanzletdor».
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gemäß. Bei dem Posten über die Landes-Universität betont Abg. Oncken, da ß man in dln akademischen Streifen über den diesmaligen Bericht des Finanzausschusses mehr befriedigt sei, als über seinen Vorgänger. Der von der Negierung acceptirte Vorschlag, die Zulagen nicht gleichmäßig zu vertheilen, sei nicht zu beanstanden, insbesondere im Angesicht unserer so widersprechend geschilderten Finanzlage. Die Ungleichheit der Zulage müsse aber eine planmäßige werden, damit nicht Zurücksetzungen und Bevorzugungen unterstellt werden könnten. Der vom Finanzausschuß aufgestellte Gesichtspunkt der Anciennetät sei anerken- nenswerth, aber nicht allgemein anwendbar; die Verträge mit den Professoren
Montag den 15. Jnni
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Die von der Militär-Commission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und gegen
Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind der sämmtlichen Unkosten zurückzunehmen; auch sind Krippensetzer vom Kaufe ausgeschlossen.
Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlcderne Trense mit starkem Gebiß und Ringen versehen, eine starke Kopshalster von Leder oder Hanf mit zwei, mindestens zwei Meter langen, starken Hanfstricken — ohne besondere Vergütung — mitzugeben.
Königlich Preußisches Kriegs-Ministerium.
Abtheilung für das Remonte - Wesen.
Nr. 19 des Reichs-Gch'tzblalles, ausgegeben ben 5. Juni 1874, enthält:
(Nr. 1007,i. Uebereinkunst zwischen dem Deutschen Reich und den Niederlanden, betreffend die gegenseitige Zulassung der in den Grenzgemeinden wohnhaften Aerzte, Wundärzte und Hebammen zur Ausübung der Praxis. Vom 11. December 1873.
Gießen, den 11. Juni 1874. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v Röder.
v. Schön. v. Klüber.
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an die Grohhcyvglichcn Bürgkrmristcrrirn des Kreises.
Wiederholt bei uns eingelaufene Beschwerden veranlasicn uns, Ihnen unsere Verfügung vom 15. November v. I. (Anzeigeblatt Nr. 270) einzuschärfcn. v. Röder.
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Betreffend den Remonte - Ankauf pro 1874.
Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei und ausnahmsweise vier und fünf Jahren sind im Bereich des Großherzogthnms
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seien meistens in früherer Zeit geschloffen, aber heute könnten diese nicht als alleiniger Rechtsboden betrachtet werden. Er möchte Vorschlägen, ein Minimum von etwa j/4 festzustellen, die Ersparungen, die dadurch erzielt würden, dann als Alterszulagen zu verwenden. Ministerialdirector v. Starck bemerkt, daß eine allseitig als gerecht anerkannte Dertheilung der Zulage so schwierig sei, daß er wünschen müsse, daß die Professoren ebenso wie die anderen Staatsdiener behandelt würden, auch müsse dem Dispositionssond das Sechstel zuge- theilt werden, womit nicht gesagt fei, daß er vollständig verwendet werden muffe, wie seither schon nicht geschehen sei. Dernburg glaubt nicht, daß man das Profefforenthum, das eine Art freier Kunst sei, wie die übrigen Staatsdiener behandeln könne, um so mehr, als die Professoren auch Colleggelder bezögen. Es könnten allerdings Professoren, deren Leistungen mehr solid als glänzend seien, zurückbleiben, und diesen müsse geholfen werden. Die Regierung sei sehr wohl in der Lage, in der Vertheilung der Zulagen das Rechte zu treffen. Buff erkennt an, daß die Verhältniffe der Professoren nicht mit den anderen Staatsdienern zu vergleichen, und die Vorschläge des Ananzausschuffes die richtigen feien. Nicht das von Herrn Oncken vor,chlagene Siebentel werde der Ungleichheit steuern, man müsse die Dertheilung dem pflichtgemäßen Er- ! messen der Regierung überlasten. Oechsner hebt hervor, daß auch an anderen gegenwärtigen"Jnhaber'der Stellt zu verwillig^n.^Die Kammer beschließt dem-! Anstalten, z. B. dem Polytechnikum, Berufungen stattfanden, es fehle ein
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Man bringt zur öffentlichen Kenntniß, daß im Laufe dieses Jahres dahier noch folgende Märkte abgehalten werden: den 6. Juli Viehmarkt, | den 5. October Viehmarkt,
den 3. August Vieh- und Krämermarkt, den 6. October Krämermarkt und
den 14. September Viehmarkt, I den 2. November Viehmarkt.
Lau terbach, den 1. Juni 1874. Großherzogliches Kreisamt Lauterbach.
v. Kopp.
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ferner noch ein Nachmittags 2 Uhr beginnender Markt
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„ Nidda.
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„ Nieder-Wöllstadt,
18. „
„ Groß-Umstadt,


