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Preis vierteljährig 1 fL 13 fr. irtir Brmgerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 fr.
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Sämmtliche Invaliden, welche nicht in der Controle des Landwehr-Bezirks-Commando's^stehen,Averden wiederbolt aufgefordert, die ihnen nach dem Gesetze vom 4. April 1874 ziehenden Ansprüche auf Pensions-Erhöhung bei dem betreffenden Bezirksfeldwebel alsbald anzumelden. Da das Recht zur Wahl des Civilvcrsorgungsscheins oder der Anstellungsentschädigung am 22. October 1874 erlischt, so können Anmeldungen nach diesem Termin keine Berücksichtigung mehr finden.
Gießen, den 11. August 1871.
Deutsch fand.
Darmstadt, 10. August. Schluß des blatts Nr. 39.
Großherzogliches Landwehr-Bezirks-Commando. Franck.
Major z. D. und BezirU-Commandeur.
zu gewähren ist, welche bei dem Inkrafttreten des Reichs-Militärgesetzes das 23. Lebensjahr bereits überschritten hatten, da alle diejenigen, welche zu dem gedachten Zeitpunkte im Lebensalter noch nicht so weit vorgeschritten waren, der einjährig-freiwilligen Dienstpflicht ohne erheblichen Nachtheil für ihr Studium genügen können. Theologen, welche bisher auf Grund des § 44 Nr 1 der Militär-Ersatz-Jnstruction znrückgestellt worden sind, darf ohne Rücksicht auf ihr Lebensalter die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst von den Ersatzbehörden dritter Instanz nachträglich ertheilt werden, sofern sie bei dem Ablauf des ihnen ertheilten Ausstandes die erforderliche Bildung nachweisen."
Berlin, 11. August. Auf Beschluß des Bundesrathes ist jetzt , an allen deutschen Münzstätten die Ausprägung der Zwanzig-Pfennigstücke verringert und die der Kupfermünzen in beträchtlich größerem Umfange vorgenommen worden.
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Berlin, 11. August. Auf Grund des Gesetzes, welches den Gemein- den für die aus Anlaß des Krieges gegen Frankreich ohne gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung erfolgten Kriegsleistungen nachträglich Vergütung zu gewähren anordnet, sind die Regierungsbehörden angewiesen worden, die Gemeinden aufzufordern, ihre Ansprüche auf Vergütung innerhalb einer Präklusivfrist von 6 Monaten, vom 7. August ab gerechnet, bei den zustehcnden Landrathsämtern unter Vorlegung der nöthigen Bescheinigungen anzumelden. Ansprüche, welche 'später geltend gemacht werden, finden keine Berücksichtigung.
Berlin, 12. August. Die „Prov.-Corresp." bestätigt, daß die deutsche
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5. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.
6. Dienstnachrichten. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 8. Juli den aus die dritte evang Schulstelle zu Höchst präsentirten Schulamtsaspiranten Johannes Pabst aus Klein-Umstadt für diese Stelle, und den auf die zweite evang. Schnlstelle zu Lützcl-Wibelsbach präsentirten Schulamtsaspiranten Johannes Hartmann aus Rimhorn für diese Stelle zu bestätigen; an demselben Tage dem Schulamtsaspiranten Daniel Württemberger aus Reinheim die evang. Schulstelle zu Schwanheim und dem evang. Schullehrer zu Grebenau, Eduard Jost, die sechste evang. Schulstelle zu Rüsselsheim zu übertragen; am 14. Juli den Oberförster der Oberförsterei Groß- Steinheim, Philipp Hartmann, in die Oberförsterei Beerfelden und den Ober- sörster der Oberförsterei Kalkofen, Karl Winheim, in die Oberförsterei Erbach zu versetzen; am 15. Juli dem Schulamtsaspiranten Heinrich Stock aus Bleichenbach die evang. Schulstelle zu Weinheim; am 17. Juli dem Schullehrer an der vierten evang. Schule zu Babenhausen, Adam Heberer, die vierte evang. Schulstelle zu Eberstadt, am 18. Juli dem Schullehrer an der ersten evang. Schulstelle zu Odernheim, Adam Wolf, die Gcmeindeschulstelle zu Uffhofen,' am 20. Juli dem Schulamtsaspiranten Balthasar Bernius aus Gundernhausen'
die evang. Schulstelle zu Vöckelsbach, dem Schulamtsaspiranten Gustav Weiffen- Reichs-Regierung ihren Vertretern im Äuslande'^mittel'st'"eines" R und schreibens bach aus Badenheim die evang. Schnlstelle zu Kastel, am 22. Juli dem Schul- die Gründe entwickelt habe, aus denen die ungesäumte Anerkennung der Madrt- amtsaspiranten Hartmann Will aus Petterweil die zweite evang. Schnlstelle zu der Regierung zu befürworten sei, und bemerkt diesbezüglich: Dem durch die Rendel, am 24. Juli dem Schulamtsaspiranten Georg Zimmermann aus Arms- Gräuel der Carlisten veranlaßten Vorgehen der Reichs-Regierung liege jeder heim die zweite evang. Schulstelle daselbst und dem Schullehrer an der dritten Gedanke einer Einmischung in die inneren Angelegenheiten Spaniens fern, kath. Schulstelle zu Urberach, Christoph Scherer, die erste kath. Schulstelle zu Wenn die Regierung die bisherigen officiösen Beziehungen zu Spanien in ein Kastel zu übertragen; am 25. Juli den Kreisassessor bei dem Kreisamte Gießen,'regelmäßiges völkerrechtliches Verhältniß umwandle, so gebe sie damit thatsäch- Regierungsrath Dr. Friedrich Hoffmann, zum Mitgliede der Provinzial-Direc- lich ihre Ächtung vor der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit Spaniens kund, tion Oberhessen für diejenigen Fälle, in welchen dieselbe nach Maßgabe der Das einmüthige Auftreten Europas werde eine moralische Wirkung ausüben, Verordnung vom 1. November 1869 in Gewerbe-Angelegenhelten zu entscheiden die geeignet wäre, die öffentliche Meinung zu beruhigen und die Aussichten auf >at und am 27. Juli den Calculator erster Klasse bei dem Katasteramt, Nico-iBeendigung des Bürgerkrieges näher zu rücken. — Die „Prov.-Corresp." mel- aus Bender, zum Revisor an der Steuer-Controle und Calculatur der Ober-'det ferner, daß der Kaiser sich Anfangs September nach Hannover begeben Steuer-Direction zu ernennen. werde, um den Tanf-Feierlichkeiten für den jüngstgeborenen Sohn des Prinzen
7. Dienstenthebung. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben aller- Albrecht betzuwohnen und sodann Truppen-Musterungen abzuhalten. Ende gnädigst geruht: am 21. Juli den Director des Landeözuchthauses, Major September wird der Kaiser nach Baden-Baden gehen. Fürst Bismarck gedenkt Gustav Moritz Scriba, von den Functionen der ihm gleichzeitig übertragen ge-; einige Tage in Berlin zu verweilen.
wesenen Stelle eines Commandanten des Landeszuchthauses zu entheben. j Posen, 12. August. Dem „Kuryer" zufolge haben Dekan Michalak
8. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die evang. Pfarrstelle zu Nieder-und Probst Echaust ihren Protest gegen die Anordnung der staatlichen Diöcesen- Ramstadt mit einem jährlichen Gehalt von 1881 fl. 42 fr.; die evang. Pfarr-i Verwaltung zurückgezogen und kehren in Folge deffen in ihre betreffenden Spren- stelle zu Steinfurth mit einem zu 1736 fl. 18 kr. veranschlagten Gehalte/gel zurück.
worauf jedoch bis zum Jahre 1880 eine jährliche Abgabe von 250 fl. ruht;j Schwerin, 10. August. Der Großherzog Friedrich Franz von Mecklen-
dem Freiherrn Löw von und zu Steinfurth steht das Präsentationsrecht für-bürg ist gestern Nachmittag mit seiner Mutter und seiner Tochter, der Prin- diese Stelle zu ; die erste evang. Schulstelle zu Lamperiheim mit einem An-lzessin Marie, nach Petersburg abgereist, wo die Vermählung der letzteren mit fangsgehalte von 550 fl. jährlich nebst einem Organistengebalte von 34 fl. 54 krudem Großfürsten Wladimir, zweitem Sohne des Kaisers Alexander von Ruß- und den Alcidenzieu; die erste evang. Schulstelle zu Wald-Uelversheim mit'land, in der nächsten Zeit vollzogen werden soll. Ein zahlreiches Gefolge einem jährlichen Gehalte von 500 fl.; die evang. Schnlstelle zu Stockheim mit^wird baldigst nachfolgen. Der Geheimerath v. Wickede, früher mecklenburgi- einem jährlichen Gehalte von 400 fl.; dem Herrn Grafen zu Eibach-Fürstenau scher Bundestags Gesandter zu Frankfurt, jetzt Chef des Großherzoglichen Haus- I steht das Präsentationsrecht für diese Stelle zu. Halles, hat sich schon vor einigen Wochen als außerordentlicher Gesandter nach
9. Sterbefälle. Gestorben sind: am 14. Mai der kath. Pfarrer zu St.'Petersburg begeben, um dort den Heirathscontract abzuschlicßen. Da die Stephan in Mainz, Peter Merz; am 23. Juni der kath. Pfarrer Johann Prinzessin Marie auf das Bestimmteste erklärt hatte, unter allen Umständen Jacobi zu Kastel. ^der protestantischen Confession treu bleiben zu wollen und niemals zu der
Darmstadt, 11. August. Die Nr. 31 des Centralblatts für das-griechisch - ka'holischen Kirche überzutreten, was bisher alle fremden Prinzessinnen, Deutsche Reich enthält folgende von dem Reichskanzler und dem Königlich ^welche russische Großfürsten heirathcten, gethan hatten, so müssen auch in Preußischen Kriegsminister gemeinschaftlich erlassene Bekanntmachung, betreffend diesem ^>eirathscontracte besondere Clauseln und Äusnahmsfälle gemacht wer- bie Militärpflicht der Theologen, vom 22. v. Mts.: „Gemäß § 22 des den. So hat z. B. die Prinzessin Marie förmlich darauf verzichten müffen, Reichs-Militärgesetzes vom 2. Mai d. I. (Reichs-Gesetzblatt S. 45) dürfen jimals den russischen Kaiserthron zu besteigen, wenu auch durch Todesfälle Befreiungen der Theologen vom Militärdienst in Berücksichtigung ihres Berufes ihr Gemahl wirklich zur Thronfolge gelangen sollte, da nach dem russischen nicht mehr den Ersatzbehörden dritter Instanz, sondern nur in der Ministerin!- Krongesetz eine Kaiserin nur der griechisch-katholischen Confession angehören Instanz ausnahmsweise bewilligt werden. Von der letzteren ist hierbei als darf. Die etwaigen Söhne dieser Ehe sollen in der griechisch - katholischen ' Regel festzuhalten, daß nur solchen Theologen geeigneten Falls die Befreiung Kirche erzogen werden, den Töchtern jedoch soll die Wahl freigelassen werden,
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