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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Liessen

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Sonntag den 12. Inti

1874

Gießen, am 10. Juli 1874.

Betreffend: Tie Einfriedigung der Bergwerksgruben.

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lichen Verlauf der Tinge stets nur von dem Metropolitan und den andern

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$3rdf< vierteljährig 1 ft 12 fr. m:t Bringerlohn. Durck die Post bezogen vierteljährig 1 st. 29 fr.

Landes-Bischöfen bestellt und bestätigt. 9iur die Bischöfe der römischen Pro­vinz (des Kirchenstaats) wurden von dem Bischof zu Rom, aber nicht von ihm als Papst, sondern als Metropolitan, geweiht. Erst seit Gregors VII. Zetten gelang es den Päpsten, statt jenes Grundsatzes der Väter den neuen pseudo- isidorrschen Satz zur Geltung zu bringen, daß die Bischöfe ihre Berufung vom Papst erhalten, was dann die Betlarmine und andere Jesuiten dahin erklärten, daß die Bischöfe nichts seien als Diener und Werkzeuge des Papstes.

i-11 Uhr:

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Vrodpreife vom 1L bis 17. Juli 1874, nach eigener Erklärung der Bäcker:

2 Kilo gemischtes Brod 24 fr. 1 Kilo gemischtes Brod 12 fr. 2 Kilo Noggenbrod: erste Sorte 21 fr., zweite Sorte 18 fr.

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an die Groschcrzoglichen Bürgermeistrrkien des Kreises.

Es ist uns mitgetheilt worden, daß viele Bergwerksgruben gar nicht eingefriedigt, oder doch mir mit einer ganz schwachen Einfriedigung versehen seien.

Indem wir Sie auf die Bestimmungen Art 2-4 des Polizeistrafgesetzes und in § 367, Nr. 12 des Deutschen Strafgesetzbuches verweisen, beauf­tragen wir Sie, da es der Gensd'armcrie nicht möglich ist, diese in den Feldern zerstreut liegenden Gruben aufzusuchen, das Feldschutzpersonal anzuweisen, Ihnen Anzeige über nicht oder schlecht verwahrte Gruben zu erstatten, worauf Sie sodann Polizei-Anzeige aufzunehmen und uns einzusenden haben.

v. Röder.

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Erscheint täglich, mit Aus, nahmt Montags.

Expedition: 6 a n j 1 e(b e r g, Llt. D. 31 r. 1.

Scudi, die bei Besetzung Roms in die Taschen der republikanischen Franzosen wanderten), wurde in den Coblenzer Artikeln als Mißbrauch bezeichnet und sollte fortan anfhören. Aber wie rein die Absichten, wie ächt patriotisch die Gesinnungen waren, aus denen das Reformbestrcben der vereinigten Erzbischöfe entsprang, das ersieht man aus eben diesen Artikeln. Denn dieselben wollten nicht blos der römischen Curie, sonderii auch dem deutschen Clerus jeden unge­rechten Gelderwerb in Zukunft abschneiden. Artikel IX lautet:Die Ueber- tragung mehrerer Pfründen auf eine Person soll aufhören." Die Er bischöfe gehörten, wie überhaupt fast der ganze höhere Clerus, dem Adel an; gleich­wohl unterließen sie nicht, die Abschaffung eines MlßbrauchS zu fordern, der gerade dem katholischen Adel Deutschlands die allergrößten finanziellen und politischen Vortheile einbrachte. Tenn in der Regel wurden Präbenden nur an Edelleute verliehen, und dadurch, daß man jungen Männern von Acel

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Die ^oblenzer^Artrkel vom Jahre 17(>9. künde lautet:Die Anordnung des Gottesdienstes gebührt den Ordinarien. Am 13. September 1769 traten im Verfolg jener Verhandlungen, welche Diese sollen künftig die Partikular-Andachten, die Bruderschaften, die Prozessio- wir schon geschildert haben, zu Coblenz die Bevollmächtigten der drei Erz "en und Wallfahrten, die Reliquien und Bilder einer genauen Untersuchung bischöfe von Mainz, Trier und Köln zusammen und unterzeichneten in deren unterwerfen und dafür sorgen, daß das Volk in Gemäßheit der Kanones und Namen eine Urkunde, welche in 30 Artikeln die Beschwerden und Forderungen bes Tridentiner Concils mit Gottes Wort genährt, nicht aber mit Erdichtun- des katholischen Deutschlands gegen die römische Curie enthielt. Die Beschwer- stcu, Histörchen, unbeglaubigten Beispielen, lächerlichen Vorgebungen und Sätzen den waren verschiedener Art. Die meisten richteten sich gegen das Geld- zu allerlei abergläubischen Andächteleien verleitet werden." erpresjungsfpstem, welches in Rom geübt wurde. Es gab bei den deutschen Am interessantesten indeß für uns, Angesichts der heutigen Lage Kirchen eine große Menge von Pfründen und Benefizien, deren Verleihung die ist derjenige Artikel, der die absolute Gewalt des Papstes über die Bischöfe Curie in Anspruch nahm, zahlreiche Einkünfte und Gefälle der mannigfaltigsten abweist. Er lautet (es ist der zwanzigste des Schriftstücks) :Der Vasallen- Titel, welche in den päpstlichen Säckel stossen. Man berechnete die Summe, eid der Bischöfe soll aushören. Die Form des Vasalleneids, welche Gregor VII. welche allein die regelmäßige und gesetzliche Handhabung des Kirchcnrcgimeius erfunden, Gregor IX. den Decretalen hinzugefügt und darauf die späteren regelmäßig und gesetzlich im Sinne der Kirche dem Papste aus dem Papste ungebührlich erweitert haben, soll obgeschafft und die alte, der Würde katholischen Deutschland noch damals einbrachte, auf jährlich sieben- bis acht- des Episkopats und den heiligen Regeln angemessene, wiederhergestellt werten, hunderttausend Thaler unseres Geldes; das war die finanzielle Seite des römi- Denn ein solcher Vasalleneid knechtet die Bischöse über den kanonischen Gehor- schen Primats. Dazu kanien die weit größercn Summeli, die in Form von sam hinaus und ist sogar den Protestanten, nicht ohne Ursache, anstößig." Geschenken, bchuss Bestechung der römischen Hostheologen, Canzlisten iibb son- Man sieht, die drei Erzbischöse stellten sich auf den Boden des alten, stigen Amts- und Würdeiiträger, nach Rom gingen. Indessen so ungeheuer.noch nicht romanisirten Kirchenrechts. Sie hielten sich an den Grundsatz der auch die materielle Einbuße war, welche Deutschland durch duse Geldverschlep-! Kirchenväter, daß die Bischöfe einander gleibercchtigt seien, daß sie sämmtlich pungcn und Steuerzahliingen erlitt, noch schlimmer war der sittliche Schaden,^Theil haben an der ganzen Wesenheit des Bischofsamtes (Episcopalus unus den insbesondere die Vergebung der Präbenden durch den Papst mit sich brachte.>681, cujus in solidum a singulis pars tenetur) und demnach erkannten sie in Denn di«» von Rom her eingeschobenen Fremdlinge man nannte sie ür.^m Papste nur einen primus inter pares, der auf mehr nicht als auf gewisse Deutschlandrömische Curtisanen" waren meist Leute ohne alle geistliche Ehren und Führerrechte Anspruch habe. Wem war es währenddes ganzen Befähigung, ohne deutsche Geburt und Gesinnung, aber oft genug mit italie-Ersten Jahrtausends der christlichen Aera eingefallen, die Bestätigung einer irischen Lastern behaftet. Alles dies und vieles andere, was lediglich den Zweck Dijchofswahl beim römischen Papst einzuholen oder gar dessen Genehmigung hatte, zum Schaden Deutschlands die römische Schatzkammer zu füllen (sie ent-1ff"1 r nothwendig zu halten? Vielmehr wurden die neuen Bischöfe im gewöhn- hielt noch im Jahre 1796 an Silber und Gold im Ganzen vierzig Millionen k'*

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Was die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln im Jahre 1769 zu Coblenz vereinbart batten, daran hielten sie fest rmd bekannten es in allem Wesentlichen von Neuem urkundlich im Jahre 1786 ; diesmal im Verein mit dem Erzbischof von Salzburg. Den Anlaß dazu gab ein neuer Uebergriff der Curie, die Bestellung einer Nuntiatur zu München. Nuntien verkürzen das . , .. Ansehen und die Macht der Landes-Bischöfe. Die vier Metropoliten Deutsch-

zwei, drei und mehrere solche konferirte, ermöglichte man es ihnen, ohne Kosten lands thaten daher Einspruch, und gingen nun ihrerseits zum Angriff über, für ihre Familie zu studiren, zu reisen, überhaupt sich zu hohen und reich Auf einem Congreß zu Ems erneuerten ihre Bevollmächtigten die Forderungen

dotirtcn Stellen auf eine Weise vorzubereiten, wie es Bürgerliche damals nur der Coblenzer Artikel; sie verstärkten dieselben noch. Denn nach diesen Emser

sehr selten vermochten. Pnnktationcn vom Jahre 1786 sollte aller Recurs an den päpstlichen Stuhl,

Eine andere Reihe von Beschwerden betraf die Mißbräuche, die sich in sollten alle Exemtionen, die nicht vom Kaiser bestätigt wären, gänzlich aufhören,

den Kultus eingcschlichen hatten. Allerlei heidnijcher Aberglaube florirte; eigen- ebenso aller Nexus der geistlichen Orden mit ihren zn Rom residirenden Gene-

nützige Geistliche, besonders aus dem Mönchsstande, hatten ihn aufgebracht ralen; auch sollte keine päpstliche Bulle, Breve oder Verordnung in Deutsch­und selbst ihren Bischöfen ziim Trotz von der Curie für Geld Duldung^und land Geltung haben, die nicht von den Landes-Bischöfen approbirt wäre. Daß Bestätigung deffelben erworben. Gewisse Vorgänge in unserer Zeit, die Ltig- auch der Eid. den die Bischöfe bisher dem Papste geleistet, abgeschafft und matisirungen, die Glasscheiben-Wunderbilder, die Heiligeii - Erscheinungen auf dagegen ein anderer. der den bischöflichen Rechten angemessener sei, eingeführt Obstbäiimen, das Wasser zu Lourdes u. a. m., sind Kleinigkeiten im Vergleich werden sollte, versteht sich von selbst. Dies war ja im Grunde der Haupt- zu dem, was noch vor hundert Jahren am Rhein und anderwärts im katho- punkt, auf den es ankam, und er ist es in dem Streit zwischen den deutschen lischen Europa vorkam. Gegen dergleichen legten nun jene deutschen Bischöfe und den römischen Ansprüchen, noch jetzt.

energisch Protest ein; die Religion meinten sie, soll der Bildung und Veredelung, Woran scheiterten vor hundert Jahren die Bemühungen jener national- nicht der Verdammung des Volkes dienen. Artikel XXIV der Coblenzer Ur- gesinnten Kirchenfursten? Zum Theil daran, daß die Erzbischöfe und die

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r-ichhM \ ,^ub- und ttsellag<>r fMl. öle testens. Bestellungen ö Maaß, sowie Statuten, wcr- 11 besorgt. (3350)

A» Dreier

nm Kirchenpiatz.