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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen

Mittwoch den 12. August

1874

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Schotte«, den 7. August 1874.

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1874 betreffend.

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1. Allerhöchste Verordnung, das bei Einbringung der directen Steuern zu beobachtende Verfahren betreffend.

2. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Be­stätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

3. Oeffentliche Anerkennung einer edlen Thal. Am 8. April d. I. brach in dem in der Frauenlobstraße in Mainz gelegenen, 17 Stufen tiefen gewölb­ten Keller des Wirthes Philipp Funk von Mainz Feuer aus. Um die Brand­stätte auszumitteln und das Feuer zu löschen, drang der in Mainz in Dienst stehende Schornsteinfegergehülfe Eduard Rachhals aus Sarne, im Königreiche Preußen, dreimal in den bis über die Treppe mit sehr dichtem Rauch ange- süllten Keller ein, fiel aber zuletzt nach zweimaligem, schwach hörbarem Hülfe- ruf betäubt zu Boden. Schornsteinfegergehülfe Johann Mecky in Mainz, aus Gumbsheim, im Kreise Alzey, gebürtig, eilte zur Hülfe, war aber bei dem dichten, die Athmüng erschwerenden Rauche und dem schweren Körper des Nachhals nicht im Stande, ihn von der, von der Kellertreppe entfernten Brand­stelle zu jener und aus dem Keller zu bringen. Erst der gemeinsamen Anstren­gung des herzugeeilten Kaminfegermeisters und Branddirectors der Feuerwehr, zu Mainz, Mathias Weiser und des Johann Mecky, gelang es, den völlig^ besinnungslosen Rachhals, jedoch vorerst nur bis zur Treppe zu ziehen. O . __________

vor dem Kellereingange weilende Hutmacher Valentin Seib aus Mainz, rasch Fürst" wird nächster Tage abreisem

der Beschlüsse der Abgeordneten in der Hand hat, und daß weitläufige Hin- und Her-Verhandlungen zwischen dem Magistrat und den Stadtverordneten möglichst zu vermeiden sind. Es ist deshalb nur zu billigen, daß die neue Städte-Ordnung die Magistrats-Verfassung für kleinere Städte unter 10,000 Einwohnern nicht zuläßt, und nur den Stadtverordneten der Städte von

10,000 Seelen an das Recht einräumt, unter bestimmten Formen auf Einfüh­rung der Verfassung mit kollegialem Magistrate bei der Regierung anzutragen. Man nahm auch hier die preußische Städte-Ordnung für die Rhein-Provinz zum Vorbilde, woselbst die Verfassung mit dem Einzel-Bürgermeister fast überall sich bewährt hat.

Darmstadt, 10. Aug. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 39 enthält:

Regierung, die soeben eine Herzogliche Verordnung veröffentlicht, wonach wie im vorigen, so auch in diesem Jahre am 2. September, als dem Jahrestage der Schlacht von Sedan, im ganzen Lande eine kirchliche Feier stattfin­den soll.

Her Art Anträge auf rngt-Actie«. igs-Bedingungen ek. leren Eigentümlich-

Großherzogliches Kreisamt Schotten. Dr. Dietz sch.

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*?Mu$ Hesten, 9. August. Bekanntlich wird die Strecke Treysa-Kirchhain

entschlossen, verschaffte sich aus der Nachbarschaft ein Seil und stieg mit Wei­ser und Mecky in den Keller, woselbst sie alsdann Nachhals anseilten und ihn gemeinsam unter großer Anstrengung herauszogen, worauf er etwa nach zwei Stunden wieder zur Besinnung kam.

Als Anerkennung für die menschenfreundliche, mit Lebensgefahr ausge­führte Thar haben Se. König!. Hoheit der Großherzog:

1) dem Kaminfcgermeister und Branddirector der Feuerwehr in Mainz, Mathias Weiser, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: Für Rettung von Menschenleben",

2) dem Schornsteinfegergehülfen Johann Mecky aus Gumbsheim, im Kreise Alzey, und

3) dun Hutmacher Valentin Seib aus Mainz entsprechende Geldprämien Allergnädigst zu bewilligen geruht.

4. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Erbach, die Erhebung

gefähr die Hauptrichtung der großen directen Linie hat und auch der Bau über Allendorf wegen der Terrainschwierigkeiten vermieden werden sollte. Die Pläne über die nöthigen baulichen Erweiterungen (Geleisanlagen rc.) find jedoch in Folge einer ausdrücklichen, an die königliche Eisenbahndirection in Frank­furt a. M- ergangenen Weisung des Haitdelsministers derart festgestellt wor­den, daß die etwa später zu bewirkende selbstständige Durchführung der Coblen- zer Linie lcicht ausführbar ist.

Aus Hessen, 10. August. Nach Einführung der Städte-Ordnung

Nobel, Ntb

(3953

Berlin, 10. August. Der Justizminister hat nach derMagdeb. Zei­tung folgendes Nescript an die Oberstaatsanwälte zur Mittheilung an sämmt- liche Beamte der Staatsanwaltschaft erlassen:Durch verschiedene Blätter der Tagespresse wird geflissentlich und in tendenziöser Weise die Behauptung verbreitet- das Attentat auf den Fürsten Bismarck sei simulirt. Kullmann sei das Werkzeug oder Opfer einer Jntrigue, welche darauf abziele, der ultra­montanen Partei zu schaden, und der Person des Fürsten neue Popularität zu verschaffen. Es erscheint geboten, die Urheber solcher Verläumdungen straf­rechtlich zur Verantwortung zu ziehen und Ew. rc. wollen deshalb in' Ihrem Amtsbezirke die geeigneten Vorkehrungen treffen, um die strafrechtliche Verfol­gung der Urheber und Theilnehmer solcher Verläumdung zu sichern. In Fällen, in denen nicht etwa mit der Verläumdung noch ein härter zu strafendes Ver­gehen concnrrirt, welches die strafrechtliche Verfolgung gebietet, werden wegen Einholung des Strafantrages die erforderlichen Anträge zu stellen sein."

Kissingen, 10 August. Mit dem heutigen Tage ist der Kur-Gebrauch Der des Fürsten Bismarck beendet. Der Erfolg ist vollkommen befriedigend. Der

Erscheint mit Auf­

nahme Montags.

Expedition: Eanzleiberg, ^t. B. Nr. 1

Zur Warnung für die Eiferer gegen die Civilehe möge folgender Fall dienen. Die Staatsanwaltschaft in Naumburg a. d. S. hat gegen einen evan- gelischen Pfarrer die Voruntersuchung eingeleitet wegen Verbreitung der Druck- schrift:Zwölf Fragen über die Civilehe." Deren Verfasser, ein Pastor Mühe, hat sich die Mühe genommen, die Civilehe als dengotteslästerlichen Auswuchs nuferer Zeitrichtung" darzustellen und kommt zu dem Schluffe, die Civilehe werde ,.die schrecklichste Revolution, von der die französische nur ein schwaches Vorbild war , über Europa heraufführen,das Bestehen des Staats gefährden, denn alle Königreiche werden fallen", man werde verbieten, ehelich zu werden,die Weiber würden für Gemeingut Aller" und die Kinder für Nationaleigetithum erklärt werden.

Deutfdjfanö.

(ließen, 10. August. In unserem academischen Leben ist es eben ganz stille; die meisten Vorlesungen sind dieser Tage geschlossen worden und Lehrer wie Schuler nehmen den Reisestab zur Hand. Veränderungen scheint es für das nächste Semester nicht geben zu sollen; zu erwählten ist nur der Wechsel im Rectorat. Der seitherige Rector, Dr. Eckhard, Pros, der Anatomie, tritt mtt Michaelis d. I. sein Amt an seinen Specialcollegen, den Chirurgen Dr. Wernher ab, der fast mit Stimmeneinheit gewählt worden. Wir wollen wünschen, daß die bei dieser Wahl bekundete Einmüthizkeit im akademischen Senate für die Ztikuilft auch bei anderen, wichtigeren Gelegenheiten zu Tage trete, zum Vesten der Hochschule, und somit ihrer selber.

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möglich sein wird, die Geschäftslast zu bewältiget!, und es würde sich \)on Berlin, 9. August. Ovlv«.

diesem Gesichtspunkte aus ein collegialer Magistrat empfehlen, deffen Mitglie-^ scheint in diesem Jahre noch allgemeiner ausfallen zu sollen, als im vorigen, der einzelne Gejchaftszwerge übernehmen könnten. Auf der anderen Seite ist^obgleich dieGermania" ihren Parteigenossen einzureden sucht, daß sie den jedoch mcht zu übersehen, daß der Emzel-Bürgermeister die rasche Ausführung Gedenktag nicht mitfeiern könnten. Osficiell voran geht die Braunschweigische DPT yApinilllliP bpr APrtrbnpfpn ttt bor CSnub (Xi.,. c_ f. .... ,* # < l ° ... ' <

. (Schluß folgt.)

Mtedberg. Am 7. und 8. t. Mts. war der Herr Generalsecretär der Hess. Gcwcrbeveremc, Geh. Regienmgsroth ginf, hier anwesend, um sich über ote Anordnung und-Ausführung hinsichtlich der Ausstellung zu orüntiren. Herr Fink hat sich sowohl über das Geschehene, als auch über die Pläne deffen, was auch noch zu geschehen hat, beifällig ausgesprochen und seine An- rir?nU herCi?M r"r Ul*tcrcr f1**1! 9r°itC11 Städte die Frage heran- scheu, daß die Aussteller und sonstigen Beiheiligten Friedbergs recht bei der treten,^ ob neben der beschließenden Stadtvertretung als auefuhrende Bchörde Hand sind, um die allseitig anerkannte und viel angesprochene Thätiqkcit des ein Bürgermeister oder ein collegialer Magistrat fungireii soll. Es läßt sich Herrn Supp, welcher mit tun speciellen Arrangement betraut ist, zu fördern nicht verkennen, daß in größeren L-tädten es dem Einzel-Bürgermeister oft kaum,wozu die sechs Tage dieser Woche kaum hinreichend erscheinen. (Qb. Aiu )

möglich ^scin wird, die Geschaftslast zu bewältigen, und es würde sich von Berlin, 9. August. Die Feier des 2. Septembers als Nationalfest

® wird hierdurch zur öffentlichen Kenntuiß gebracht, daß der Schotter Herbstmarkt in diesem Jahre nicht den 27. und 28. October, sondern zu. Uno zl. <4DctPbcr abgehaltelt werden wird.

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