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653, Bake 43 Stimmen. Laut

Nachrichten von Auswärts ist Herrn Schröder

Deruburg erhielt 2036, Stürtz 1402, Nacke

Erdmannsdörfer in Breslau an die Universität

Wien, 8. Januar.

insgemein, daß sie in dieser so großen Gefahr der christlichen Religion die per- fider Wendung ein Kirchengeheimniß, das der RauscherffcheVolksfreuud" nicht

tagswahl in unserer Stadt ist; 264 Stimmen.

Dcflerreidj.

Das feudaleVaterland" verräth in ziemlich per-

nominene gebunden hat, die Kirche Christi zu schützen und zu vcrthcidigen bis zur Vergießung seines Blutes, vermahnen Wir sowohl die Einzelnen als Alle

Berlin, 6. Januar. Wie gering der Unterschied des wirklichen und deS vorgeschriebenen Gewichtes unserer neuen Goldprägung ist, erweist folgende Mittheilung des Reichs- und Staats-Anzeigers: Im Jahre 1^72 sind ans den Münzstätten des Deutschen Reiches 16,955,789 Stück Zwanzig- und 8,642,695 Stück Zehn-Markstücke (425,542,730 Mark) im Gewicht von 338,942,233 Pfund geprägt worden. Das gesetzliche Sollgewicht beträgt 338,942,8355 Pfund, die Abweichung des wirklichen Gewichts mithin O,6025 Pfund oder pro 1000 Pfund O,001773 Pfund weniger.

Berlin, 6. Januar. Seitens der zustehenden Behörden ist auf neuer­dings ergangene Weisung des Ministers des Innern den Wahlcommissarien für die am Samstag zu vollziehenden Reichstagswahlcn eingeschärft worden, bei der Stimmabgabe mit aller Strenge auf die Identität der an der Wahl­urne erscheinenden Wähler zu achten. Wahlgesetz und Strafgesetzbuch verbieten bekanntlich die Stimmabgabe im Auftrage anderer Personen. Allem Anschein nach hat man die Erfahrung gemacht, daß diese Vorschriften nicht überall und im ganzen Umfange bekannt sind. Wir erfahren, daß eine bezügliche Publi- cation namentlich der Strafbestimmungen noch erfolgen wird.

Frankfurt, 11. Januar. So weit wir uns erinnern, hat in Frank­furt noch nie eine solche Betheiligung an den Wahlen stattgefunden, wie ge stern. Von 16,959 in den Listen eingetragenen Wählern erschienen 12,087 an der Urne und wählten: die Herren L. Sonnemann mit 5016, Dr. Lasker mit 4355, I. Schmidt mit 2368, Dr. Ebner 285 und Bebel mit 63 Stimmen. Bischof Ketteler, Kolb, Rothschild, Dr. Volger erhielten je eine und Fürst Bismarck zwei Stimmen. Es ist demnach, da die absolute Majorität 6044 Stimmen beträgt, zwischen Herrn Sonnemann und Dr. Lasker zu einer enge­ren Wahl zu schreiten. In Bornheim fand von allen Bezirken die stärkste Be­theiligung statt. Es wählten dort 692 Personen; davon gaben 215 ihre Stimmen Herrn Lasker, 204 Herrn Sonnemann und 240 Herrn I. Schmidt, 2 Herrn Dr. Ebner und 1 Herrn Bebel. In Oberrad, Niederrad, Hausen, Niederursel erhielt der Candidat der Berliner Social - Demokratie über jeden anderen Rivalen die Mehrheit. Oberrad gab für Schmidt 92, Niederursel 32, Niederrad 135, Hausen 36 Stimmen; für LaSker Oberrad 78, Niederursel 109, Niederrad 110, Hausen 30 Stimmen ; für Sounemann Oberrad 37, Nie­derursel 5, Niederrad 32, Hausen 16 Stimmen.

Kassel, 10. Januar. Das Consistorium hat abermals eine große An­zahl renitenter Pastoren suspendirt und das Absetzungs-Verfahren eingeleitet. (Die Pfarrer Pfeiffer und Wetzel sind noch nicht abgesetzt.) Heute Morgen fand im hiesigen Bahnhofe ein Zusammenstoß zwischen einem Rangir-Zug und einer Maschine statt.

Karlsruhe, 6. Januar. Die großherzogliche Fanulie ist heute Nach-

Deutschtaiw.

Dakmstadt, 9. Januar. Sicherem Vernehmen nach haben Se. König­liche Hoheit der Großherzog die Verfassung der evangelischen Kirche des Groß- herzogthums, wie sie ans den Berathungen der außerordentlichen Landes-Synode hervorgegangen ist, mit einigen, von den kirchlichen Behörden beantragten, Modificationen zu genehmigen geruht. Diese Modificationen betreffen, wie wir hören, hauptsächlich den § 1, welcher nach dem Regierungs-Entwurf, mit Hin­weis auf die denselben erläuternden §§ der Verfassung, und den § 66, welcher in der von der Synode bei der ersten Lesung beschlossenen Fassung aufge- nomnicii wurde.

Friedberg, 10. Januar. Bei der Reichstagswahl erhielt Schröder

Tode, wenn man etwa die Wahlversammlung zu verhindern oder auf irgend eine ( Weise zu stören unternehmen möchte, so sind Wir genöthigt, wegen der Wahl i des Nachfolgers auf den höchsten Stuhl Petri Vorsorge zu treffen. Nach dem- 1 jenigen nämlich, was von Seiten solcher Menschen, welche dem katholischen, Glauben feindlich, von dem Winde der Weltströmung geschwellt, das höchste Regiment führen, auch in auswärtigen Gegenden gegen Unsere ehrwürdigen ' Brüder Bischöfe geschieht, muß man Alles erwarten. Sie sinnen vielleicht schon in ihrem Herzen darauf, wie sie heimlich und wie sie öffentlich sich ent* gegenstellen, damit entweder demnächst gar kein.Papst gewählt werde oder ein solcher, von dem sie meinen, daß er ihren bösen Planen fügsam sein werde. Deshalb folgen Wir Unserem Vorgänger glücklichen Angedenkens, Papst Pius VI., welcher ebenfalls in größten Bekümmerniffen schwebte und der ge, fährdeten christlichen Republik zu Hülfe zu kommen nicht abstand, und beabsich­tigen, gegen die gegenwärtigen wie zukünftigen Gefahren der Kirche nach bestem Vermögen Fürsorge zu treffen.

Da Wir nun sehen, daß von Tag zu Tage neue und größere Schwierig­keiten sich erheben, so gestehen Wir, daß die Zeitlage auch neuer Beschränkun­gen bedarf. Aus diesen und anderen Beweggründen wollen Wir durch den Inhalt gegenwärtigen Schreibens mehr dafür sorgen, daß auf eine leichte Weise und mit der gebührenden Schnelligkeit nach Unserem Tode ein römischer Pon­tifex erwählt werde, als daß dieses mit der pünktliche»» Beobachtung derjenigen Ceremonien und feierlichen Bräuche vor sich gehe, unter denen ein so bedeu­tungsvolles Geschäft vollzogen zu werden pflegte.

Daher wollen Wir aus eigener Entschließung und kraft Unserer aposto­lischen Vollmacht Betreffs jener abzuhaltenden Wahlversammlung anfheben, und heben überhaupt auf nicht nur diejenigen Gesetze, welche über den Ort des zu haltenden WahlacteS sestgestellt sind, nämlich dort, wo der römische Pontifex gestorben sei, sondern auch die anderen, welche die Ceremonien und Gewohn­heiten betreffen, die zur Völligkeit und Wesenheit einer canonischen Wahl kei­neswegs gehören. Zwar wiffen wir wohl, daß, sofern keine oder sehr ent­fernte Hindernisse und Gefahren beständen, jene Gesetze mit großer Klugheit zu beobachten vorgeschrieben ist, besonders aus der ConstitutionUbi pericu- lum, die von dem heiligen Gregor X. auf dem ökumenischen Concil zu Lyon gegeben ward, und aus einer andern Clemens' V.Ne Romani, die ebenfalls auf einem allgemeinen Concile bekannt gemacht ward, welches im Jahre 1311 zu Vienne abgehalten wurde, ferner aus den Constitutionen Clemens' VI. vom Jahre 1351Licet in constitutione, Pius IV. vom Jahre 1562In eligen- dis und zweien Gregor's XV. vom Jahre 1621Aelerni Patria undDecel Romanum Pontificem, endlich Urban's VIII.Ad Romani Ponlificis vom Jahre 1626 und Clemens' XII.Apostolalus officium vom Jahre 1797. Da aber die Umstände sich dermaßen geändert haben, daß Alles zu befürchten steht von Seiten jener arglistigen Menschen sowohl, welche sich Katholiken wollen nennen laffeu r als derjenigen, welche zum Heerlager der Ketzer gehören, so entbinden Wir Unsere Brüder der heiligen römischen Kirche Cardinäle ge- sammt und jeden besonders von der Verpflichtung des Eides, durch welchen sie sich anheischig gemacht hatten, alles jenes, was in vorgenannten Constitu­tionen enthalten ist, gehegt und gewahrt zu erhalten, und erklären sie durch Gegenwärtiges (dieses Eides) entbunden.

Und dies soll nicht blos für diejenige Wahlversammlung Geltung haben, welche nach Unserem Tode unmittelbar statthaben wird, sondern auch für fol­gende, wenn es sich etwa ereignen sollte, daß Unsere Nachfolger aus dem aller- heiligsten Stuhle Petri für die künftige Wahl durch eine besondere Constcku- tion Fürsorge zu treffen nicht in der Lage wären, sei es wegen vorzeitigen Hinscheidens, sei es auS irgend einem andern Grunde.

Da Wir nun wiffen, daß durch apostolische Constitutionen, insbesondere die Paulils' IV.Quum secundum, mit härtesten Censuren belegt wird, wenn Einer noch bei Lebzeiten und ohne Vorwiffen des Papstes es wagte, über die Wahl des Nachfolgers sich zu besprechen, so entbinden Wir der heiligen römi­schen Kirche Cardinäle in aUcn diesen Dingen in so weit, daß ihnen freistehen soll, auch bei Unseren Lebzeiten alles dasjenige vorher zu bedenken, was die Heiligkeit der Sache mit der zweckmäßigen Eile in Uebereinstimmung zu brin­gen geeignet ist.

Demgemäß werden sie ungestraft über die Festsetzung des Tages des zu­künftigen Wahlactes, über die Beibehaltung oder Aufhebung der Clausur, mit Einem Worte, über alles das, wag auf rechtzeitige freie Erwählung, eines höch­sten Pontifex abzielt, sich bespreche.» können. Was den Ort anlangt, wohin die Wahlversammlung zusammenzuberufen ist, so soll Demjenigen, welchem nach Unserem Hinscheiden jenes Recht naturgemäß, wie es der Brauch ist, zufällt, freistehen, falls dieselbe, was Wir fürchten, in Rom nicht sicher und frei stattfinden, sie nach dem Fürstenthum Monaco auszuschreiben oder nach einer- französischen Stadt oder sogar nach Malta, wenn nur, wo es nun sein mag, Ulan sich völliger Freiheit daselbst erfreut, als welche zur Vollendung des hoch­heiligen Werkes durchaus erforderlich ist.

Das jedoch schreiben auch Wir vor, wie es alle Unsere Vorgänger ge- than, daß keinem der Cardinäle der heiligen römischen Kirche jemals erlaubt fein soll, so lange Uns des allmächtigen Gottes laugmüthigste Gnade am Leben erhält, über die Person dessen, der demnächst zum Papst zu erwählen sein würde, Zusammenkünfte und Berathungen zu halten.

Und sofern nun die vorliegende Angelegenheit von der größten Wichtig­keit ist, sintemal von einer rechtzeitigen Erwählung des höchsten Pontifex zwei­fellos sowohl die Einheit als die Ruhe der katholischen Kirche abhängt, so schreiben Wir kraft Unserer apostolischen Autorität allen der heiligen römischen Kirche Cardinälen und jedem Einzelnen unter Inanspruchnahme des heiligen Gehorsams und bei Strafe der Excommunicatiou vor, daß sie dieser Unserer Constitntion Gehorsam leisten und alles, was in derselbe»» enthalte»» ist, mit allem Fleiße beachte»» und bereitwilligst ausführen.

W»r schließe»» aber mit den Worten Unseres Vorgängers glücklichen An- gedenkens, Pius' VI , des unbesiegt mnthigen Pontifex in seiner (Constitution) Quum Nos superior» anno.

Bei den Eingeweide»» des Erbarmers unseres Gottes, bei der in unsere Herzen ergoffene», Liebe des heiligen Geistes und bei der Heiligkeit des Eides, mit welcher sich jeder Einzelne in das heilige Collegium der Cardinäle Aufge-

sönlichen Erwägungen der Ehre GotteS und der Ruhe der Kirche nachstellen und mit willigem und einträchtigem Sinne auf die Eine Sorge Gewicht legen, daß nicht allzulange das Schifflein Petri von solchen Stürmen hin und her geworfen, deS Leiters und Lenkers ledig zu schwanken gezw»»ngen sei, daß nicht die gesummte katholische Erde, da so viele Wölfe von alle»» Seiten auf Raub der Schafe einbrechen, aus persönlichen Rücksichten ihres Hirte»» und Hüters entbehren, von dem sie beschützt und vertheidigt werden können. Davon sollen sie überzeugt sein, daß, wenngleich sie ihre Treue durch Ertragniig so vieler »ind so großer Kümmerniffe um Christi willen in aller Geduld und Langmuth zu so großer Ehre der Kirche bezeugt haben, sie dennoch keine lenchienderen Beweise ihrer Treue geben könnten, als wenn sie in einträchtigem Eifer durch schnelle Erwählung des Pontifex gezeigt hätten, daß sie mit Zurücksetzung der eigenen Vortheile lediglich auf die Ruhe der Kirche, auf das Heil der christ­lichen Herde, auf die Gefahr des gesammten Erdkreises ihr Augenmerk zu richten beschloffcn hätten." (Folgen die gewohnten curialen Bestätigungen der apostolischen Kanzlei.)

Gegeben bei St. Peter zu Rom, im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1873 am 28. Mai, Unseres Pontificats im 28. Jahre.

(Köln. Ztg.)

eine große Mehrheit gesichert.

Offenbach, 10. Januar. Das heute sich ergebene Resultat der Reichs­

gemein gewinnen. An v. Treitschke ist Professor Heidelberg berufen worden

mittags 2 Uhr Don Berlin hierher zurückgekehrt Bei einer vorgestern in Weinheim abgehaltenen Wählerversammlung mußte ein Dutzend socialdemokra­tischer Störenfriede ans dem Saal entfernt werden. Abends begingen sie in der Trunkenheit am Bahnhof grobe Exeeffe gegen heimkehrende Landleute, worauf die zwei Rädelsführer wegen Körperverletzung verhaftet wurden. Die Bergbahn von Heidelberg auf das Schloß unb den Königstuhl soll schon in bei» nächsten Monaten begonnen werben* Auf verschiedenen Punkten beab«- sichtigt mai» für bic Fremden bequeme Hotels zur Luftcur zu errichten. Heidel­berg wird durch dieses Unternehmen, das erste derartige in Deutschland, un- ~ die Stelle des nach Berlin gehenden Profeffors