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Mnzeige- und Mmtsölatt für den Kreis Hiessen.

He». 936. Samstnll den 10. Octobcr fMJI.

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fl m t f i dj e r Theil.

Gefundene Gegen ft ände:

Ein Pfandschein, ein weißes Kinderstrümpfchen, ein braunes Schirmchen, ein Handschuh, ein Portemonnaie, einsKinderrädchen, ein weißes Taschentuch (gez. Ida), ein Packfaß mit Waaren, ein braun seidener Regenschirm, ein Portemonnaie mit 13 kr. 8 Pf., eine gehäkelte wollene Shwal (roth und weiß).

Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

Gießen, den 8. Octbr. 1874. Großherzogliche Polizei - Verwaltung der Provinzial - Hauptstadt Gießen.

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soll.

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politischer Theil.

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Bei dem Art. 3, welcher dem Ministerium anheim

Art. 2 mit allen gegen 3 Stimmen an.

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Schaub weist aus historischen Dokumenten nach, wie weit die katyomche

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legt worden.

Darmstadt, 8. October. Die Abgeordneten - Kammer hat die Gesetz- Entwürfe über religiöse Orden und Congregationen, sowie über Besteuerung der Kirchen- und Religions-Gemeinschaften, angenommen.

Mainz, 7. October. DasMainzer Journal" veröffentlicht ein offe­nes Schreiben an den Herrn Minister Hofmann in Darmstadt, welches die Kirchengesetze alsrevolutionär" undabsolutistisch" verdammt und den Minister-

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unbeschränkte Nirderlassungßberechtigung solcher Orden, wodurch das Gesetz durchlöchert werden würde, also gegen den Antrag Goldmann's. Frank fragt, ob die cvanael. Diakonissinnen unter die Orden fielen. Ministerial-Director v. Starck erwidert, das komme auf die Gelübde und Statuten en. Welker kann die barmherzigen Schwestern nicht ganz von dem Dorwurf der Prosetytcnmacherei freisprechen und will daher jedenfalls die staatliche Genehmigung aufrecht

'tin haben; ebenso Küchler, wogegen sich Dumont für den Antrag Goldmann's erklärt, da die Existenz solcher ausgezeichnet wirkenden Anstalten fortwährend in Frage stehen würde, wenn sie vom Ministerium obhinge Ministerialdirector v. Starck bemerkt, in dem Artikel 3 stehe gar nichts von einer Aufhebung solcher Anstalten, sondern nur von neuen Niederlasiungen und dazu sei, wie auch in andern Ländern die Gesetze bestimmten, eine Genehmigung der Negierung nötlng. Nachdem Goldmann noch einmal seinen Antrag vertheidigt hat, wird dieser abgelehnt und die Regierungsvorlage angenommen. Arrikel 4 regelt die Staatsaufsicht über die Orden und Con- gregationen und bestimmt, daß solche aus Gründen des öffentlichen Wohles oder wegen Unge­horsam gegen die Vorschriften des Gesetzes aufgelöst werden können. Derselbe wird ange­nommen. Zu diesem Artikel bat der Ausschuß beantragt, den Schlußtermin für Aufnahme neuer Ordensmitglieder auf den 1. Octobcr d. I. zu fixiren. Heinzerling vertheidigt diesen Zusatz und findet er Zustimmung der Kammer. Die Berathung geht auf das letzte der Kirchen­gesetze, daSDesteuerungsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften" betreffend über. Frank bringt in Erinnerung, daß ein Gesetz über Austritt aus der Kirche noch zurückstche, das, wenn man Kirchensteuern einführe, um so dringender erforderlich sei. Edinger glaubt, daß Niemand, der eus finanziellen oder confessioncllen Gründen aus einer Kirchengemeinschaft ausscheide, zu den Bedürfniffen derselben zugezogen werden könne. Schröder constatirt, daß eine gesetzliche Einführung der Kirchensteuer bei uns zuerst in Deutschland zur Verhandlung gekommen sei. Nach unseren seitherigen Bestimmungen habe Jemand, der aus einer Confessionsgemeinde aus­trete, tn eine andere eintreten müssen; das künftige Gesetz müffe für den Fall, daß Jemand aus ; einer Kirche austrete, ohne in eine andere einzutreten, fcie nöthigen Vorkehrungen treffen. Tie ganze Gesetzesvorlage wird ohne erhebliche Debatte darauf angenommen. Eine Regierungs- , provosition über die Gehaltszulagen der Beamten der Main-Neckar-Bahn für die Jahre 1874 . und 1875 wird an den Finanzausschuß verwiesen; Ellenberger beantragt endliche Berathung 1 der Petition der widerruflich angestellten Beamten, Pfannstiel erinnert an die Pensionen der 1 alten Lehrer, v. Wedekind (H.) an die Anträge über die Odenwaldbahn. Nächste Sitzung Morgen den 9. October. Tagesordnung: Verschiedene Anträge, der Theaterbau.

Darmstadt, 7. October. Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. König!. Hoheit des Großherzogs ist den Ständen ein Gesetzes-Entwurf, die Aufhebung der bei Schuldübernahmen der Frauen in den Provinzen Starkenburg und J Oberhessen, sowie bei Bürgschaften der Bürger und Bauern im Geltungsbe- L reiche des Pfälzer Landrechts bestehenden besonderen Vorschriften betr., vorge-

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Theater-Baufrage zur Verhandlung kommen.

Darmstadt, 8. Oct. Am Schluß der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer wurden die noch übrigen Artikel des Gesetzentwurfs über Vorbildung und Anstellung der Geistlichen sammtlich mit großer Mehrheit angenommen, nachdem Abg. Frank gegen jeden einzelnen seinen principiellen Widerspruch eingelegt hatte. In der heutigen Sitzung wurden mehrere Eingaben gegen die Kirchengesetze angezeigt' Eine Anforderung der Regierung für Restauration der evan­gelischen Lllrche in Partenheim, sowie ein Antrag des Abg. Schuchard auf Revision des Gesetzes bezüglich der Einkommensteuer wurden an den 1. Ausschuß verwiesen. Ueber den^ Antrag Du- mont's auf Aufhebung der Obermedicinaldirection erstattete der Abg. Königer mündlichen Bc richt, wonach die Regierung die Sache in Erwägung, gezogen hat und daher auf sich beruhen

gibt, den Orden, welche sich ausschließlich der Krankenpflege widmen, nicht nur die Aufnahme neuer Mitglieder, sondern auch die Errichtung neuer Niederlassungen zu gestatten, veranlaßt den Abg. Goldmann zu einer warmen Lobrede auf die Thätigkeit der barmherzigen Schwestern und Diakonissinnen, und beantragt Wegfall der Bestimmung, daß die Genehmigung des Ministeriums zu Errichtung neuer derartiger Anstalten nöthig ist. Schröder macht darauf aufmerksam, daß solche Anstalten sich vielfach zu förmlich klösterlichen Niederlassungen entwickelt hätten und daher die staatliche Genehmigung und Beaufsichtigung bestehen bleiben müsse. Stüber ist gegen eine

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X und besonders die englischen Fräulein auff)eben wollte, die sich sogar während^der'französischen

SßUl|Cy IflnOe Revolution erhalten hätten und in Mainz allgemeine Achtung genössen. Wolz nimmt die eng-

Darmstadt 7. Dct. -«-mm.rsitzung Schluß, «El 2 W «g* -

önb lbung und Anst.llung der G°istl,ch°n, wM.r den dreljuhr^eu L-such °'n°r d Ut,ch°n » . Aufhebung befchließen tolle. Ti- DurchflZrunn der

Stau Sun,°°rs,.° und e.ne FueuliatS- oder eine Staatsprüfung in gewiffenFachrrn » (d,«ibt, > u--rd- wesentlich erschwert, wenn di- Kamn,-r den Anschauungen der R-gi-runq, w-,ch-n «eranlaßte Frank ,m Namen der K-rch- und Dumont m Namen d-r - UnteniÄt«««1», » Ausschuß °nq° chlossen hab-, ibr° Zustimmunq u-rs° -. H-in,«rI>ng w-nd-t sich gegen

g g-n zu sprechen. Schroder, Oncken und Schaub wt- °n nach, w,° damit -in S ud nzwans Aussührung von F^ank und Wolz, rechtfertigt di- Borla-,- und -mpfi-blt ihre Annabme" d°-

»ch gemeint sei, sondern nur die Erlangung -m-r allgem°,nen v.ldung, w,e felbP: bej]aS Zustandekommen des Gesetzes neck't gefährdet werde Tie Hammer nimmt daran den

kürzlich verstorbene Pater A. Themer vor der bischöflichen Sernrnarbildung als einerDressur",^. . _ 1 p ' 2J.Z ~ . .. . , - .

gewarnt habe und wurde betont, daß andere Staaten, z. B. Württemberg, im unbestrittenen Besitz einer von den katholischen Theologen auch besuchten Facultät an der Universität Tübingen !

seien. Daß und wie die katholisch-theologische Facultät zu Gießen 1851 wider eine bestehende Großh. Verordnungtrocken gelegt", nicht verboten worden wäre, wurde dabei ebenso hervor- , gehoben, als das nachweisbar die Jesuiten schon lange wacker auf den Ruin der Facultät hin- gearbeitet haben. Christlich-katholische Theologen wie Staudenmeier, L. Schmid, Lutter­beck und selbst ein Kuhn waren diesenAbgefallene." Frank blieb gleich Sbylock bei seinem Scheine", den ihm der bestehende illegale Zustand an die Hand giebt. Zu Art. 3 (Ein­ziehung der Knaben - Seminarien und strenge Controle der Seminarien für die schließliche prak­tische Vorbildung der Theologen) zeichnete Landmann den sittlichen und geistigen Scandal, wel­cher in der Fortbenutzung der Gurry'schen Moraltheologie in dem Mainzer Seminar unzweifel­haft liegt, an erschreckenden Auszügen daraus und fragte Dumont, ob er auch diese Dinge nur mit geistigen Mitteln bekämpfen zu können uno zu dürfen glaube, ferner, ob die Regierung hier nicht einzuschreiten gedenke'-? Ministerialdireetor v. Starck erklärte, dies werde geschehen, sobald die in Berathung stehenden Vorlagen Gesetze geworden seien. Art. 3 wurde mit allen Stimmen gegen diejenigen der 3 Ultramontanen und Dumont's angenommen. Oechsner war gestern und heute nicht erschienen. Art. 11 und 12 der Vorlage gestehen dem Patron resp. den katholischen Kirchengemcinden das Recht zu, im Falle einer Vacanz sichbis eine dauernde Wicderbcsetzung durch die zuständige kirchliche Behörde in einer den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechen­den Weise erfolgt ist" einen Pfarrer oder Pfarrverweser zu wählen. Unter dem Widerspruch von Frank und Dumont vertheidigte Minister Hofmann dieses wenigstens historisch begründete Gemeinderecht. Morgen wird das Gesetz über die Orden und über das kirchliche Be­steuerungsrecht bcrathen und in nächster Woche die zweite Lesung der hier und da durch Kam­merbeschluß veränderten Kirchengesctzvorlagen vorgenommen. In Kürze soll auch die viel beregte

bleiben könne. u

Die Kammer ging darauf auf Berathung des Gesetzes über die rehgu)|cn Orden und ordensähnlichen Congregationen über. Abg. Frank führt aus, daß^die geistlichen Orden Insti­tutionen der katholischen Kirche seien und ihre Aufhebung ein Eingriff in die Rechte der letzteren seien- Er sucht die in den Motiven des Gesetzes aufgeführten Einwendungen gegen die Orden zu widerlegen. Der Antrag des Ausschuffcs, den 1. October als Termin festzusetzen, nach wel­chem keine neuen Mitglieder mehr in Orden ausgenommen werden dürften, würde eine gesetz­geberische Abnormität sein, jda die Wirkung des Gesetzes dann seiner Annahme Vorgriffe. ^Hein- zcrling, als Berichterstatter, vertheidigt die Vorlage und die Ausschuß-Anträge; die römisch- katholische Kirche stebe unserer Regierung feindlich gegenüber, man dürfe daher nicht (Zentren dieser ausländischen Macht in unserem Lande dulden. Der Art. 1, welcher neue Niederlasiungen von religiösen Orden verbietet und den bestehenden Anstalten die Aufnahme neuer Mitglieder untersagt, wird darauf mit allen gegen drei Stimmen (Frank, Wolz, Allmann) angenommen. Bei Art. 2, der den bestehenden weiblichen Orden, welche sich dem Unterrichte widmen und Prr- vatunternchtsanstalten besitzen, die Aufnahme neuer Mitglieder gestattet, soweit dies zur ErhaU tung der Lehrkräfte dieser Anstalten nöthig ist, veranlaßt Schaub zu beantragen, diese Erlaubnis; auf die englischen Fräulein zu beschränken. Schröder macht darauf aufmerksam, wie sehr in an­dern Ländern die Congregationen zugenommen haben, die sich wesentlich practische Ziele gesetzt hatten. Er verliest die Regeln der englischen Fräulein in Fulda, wornach diese zum blinden Gehorsam verpflichtet sind und jedes eigene Urtheil unterdrücken müssen. Da die Oberen dieser Institute mkistens im Auslande sind, habe dieser blinde Gehorsam auch in nationaler Hinsicht eine gefähr­liche Seite, zumal die Mitglieder solcher weiblichen Orden jene Verbindung mit ihren Angehö­rigen aufgeben müssen und jede Dispositton über ihr Vermögen verlieren. Er sieht indem Geiste uni) in der Erziehung solcher geistlichen Unterrichts-Anstalten eine große Gefahr für die weibliche Bildung, welche auch durch die neuen Schulgesetze nicht beseitigt würde. Er wird zwar für den Artikel stimmen, aber mit Bedauern, daß ein Theil unserer weiblichen Jugend auch ferner im römischen Geiste erzogen werde, v. Wedekind (H.) spricht gegen die Zulassung aller weiblichen Orden. Wolz hebt hervor, daß die Orden leuchtende Beispiele der Sittcnreinheit seien oen re­volutionären und materiellen Störungen der Zeit gegenüber. Warum studire man nicht die ge­heimen Satzungen einer gewißen, der katholischen Kirche^fcindlichen Gesellschaft?^ Da ^werde

Präsidenten am Schluß mit folgendem memento mori zu schrecken sucht:

Alles Unrecht rächt sich in der Ewigkeit und oft schon in diesem Leben 1 Erst die jüngsten Tage haben in dem Geschicke des Grafen Arnim vielen Staats­männern eine bedeutungsvolle Warnung zugerufen! Mehr, wie viele Andere, bat er als preußischer Gesandter in Rom die göttlichen Rechte der Kirche ver­kannt ! Sein Verhalten während des Concils, die Rolle, die er am 20. Sep­tember bei der Occupation Roms und in den nachfolgenden Jahren in der Haarsträubenderes herauskommen, als bei den katholischen Orden. In der Türkei herrlche mehr ewigen ^Ltadt gespielt, scheint ihn t>cr göttlichen . «.emesis würdig gemacht zu Toleranz als bei uns. Schaub weist aus historischen Dokumenten nach, wie weit die katholische.sieben, und es liegt eine wahrhaft göttliche Ironie darin, daß gerade diejenigen, Kirche und die Päpste von jeder Tolerenz entfernt seien. Matty the'lt mit, wie man m »W fcenen er gedient, nun seine Verfolger geworden sind! Graf Arnim, den man »er wenigen Tagen aus seinen Prunkgemächern in di- St-dtn°gie. von Berlin luna der Kammer unterliegen. Sei man aber der Ansicht, die Klöster und Orden entsprachen abgefuhrt, Mag nun vielleicht darüber nachdenten, daß man Nicht Alles, was überhaupt nicht mehr den heutigen staatlichen Verhältnissen, so solle man ihre Aufhebung aus- man V1>r Berlin und den Nationalliberalen verantworten kann, auch vor Gott, sprechen. Er habe früher schon für Beibehaltung der für Unterricht und Krankenpflege thangcn Ewigkeit und seinem Gewissen verantworten kann! Wir aber können

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