10 "»k-hl. ich 6el ",,b i 5- *8, 20 fr.
U'^ H
*
‘g* hl: M
büs Stück 50 fr. ? 55 Centn,, an. ’er' das Dutzend
äf cken, billig bogen, ä 15 h
Warzen Alpacas,
lejeniflfn, welche eiiva^ poten, cksuche ich hiermit, igen binnen 8 Lagen eit
Juli 1874.
is Magen, Scribent.
Naiirer
en Lohn dauernde BeW lahnhütte.
Bauführer tgater daselbst litben Heirl ju seiner tn24. Wieaeuseste ein hon ßuri 4 (Marli.
MmC.
e von 800 Wmplmn!
»
, ßkts een gut® k Zell- 1 ®gr-, )e M'rechenKo W«
kJebacM_-
■verein.
U« von Lchuma"" ", M. ß-" lintl B(t'
i>erLorstan^, ttilu’bii* le N Ihr'
-»L
« Sr«llfft' [3351 fr. /......
ffe#'
Preis vierteljährig 1 ft. 12 kr. mir Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 kr.
Githmrr Anzeiger.
Erscheint täglich, mit AuS- nähme MontagS
Expedition: Canzletberg, Lit. B. Nr. 1.
Wnzeige- und Mmtsblait für den Areis Liessen.
ä«W. ^rcitast den 10. Juli 1^74.
po tltisch er Theit.
Rollte gleichsam die gefammte geistliche Gelahrtheit und weltliche Weisheit, die ihnen in Deutschland zur Verfügung stand, behusS Lösung der großen Aufgabe aufgeboten werden.
Von den vielen bedeutenden Männern, die außer Hontheim Theil nahmen, seien hier wenigstens einige genannt; der Weihbischof von Mainz, Heimel, der Knrtrier'sche Gesandte am Wiener Hof, Graf Metternich, der Salzbnrgische Consistorialrath Böuike, der Kurkölnische Geheimerath v. Taulpbäus, der Trier'sche Dechant, nachmalige Bischof von Sedan, v. Pidoll. Vier Jahre lang daiierteii die Untersuchungen, die Erörterungen, die Verhandlungen. Dann war man über alle Punkte mit sich und den Andern einig. Das Ergebniß n ar den Ansprüchen der Curie sehr uiigi nstig; aber man hatte den Muth, es offen vor aller Welt zu bekennen, und war entschlossen, dem Worte auch die That folgen zu lassen. Gestützt auf die Autoritär der heiligen Schrift, der Kirchenväter, der Concilien und der Concordate hoffte man Positionen wieder- zugewtnnen, die R-om nur vermittelst der falschen Tecretalien Jsidor's erobert harte. In dieser Hoffnung kamen die Bevollmächtigten der Erzbischöfe im September 1769 zu Eoblenz zusammen, um jene berühmte Verernigungsurkunde zu unterzeichnen, welche in der Kirchengeschichte unter dem Namen der Coblenzer Artikel bekannt ist.
also den dogmatischen Rechtstitel für seine absolute Gewalt in Anspruch nimmt. Oder sollten die deutschen Bischöfe wirklich und für immer darauf verzichten, in irgend einem Stück, selbst in reinen Verwaltungs- und äußeren Verfassungs- fragen, Rom gegenüber einen eigenen Willen zu haben? Dann freilich wäre ein Friede mit ihnen überhaupt unmöglich.
Diejenige Partei in der katholischen Kirche, welche den Streit schürt, liebt cs, den Gedanken einer Opposition der deutschen Bischöfe gegen den Papst als etwas ganz Unerhörtes imb Niedagewesenes zu behandeln. Wenn mau ihr glaubt, so hat, mindestens seit dem Tridentinum, der Papst immer besohlen und der deutsche Episcopat immer einfach gehorcht. Sie weiß wohl, warum sie eö thut. Schon vor 50 Jahren hat ein Hauptvertreter der ultramoutanen Dichtung, Kardinal Pacca, in seinen Denkwürdigkeiten den Nutzen solcher Taktik angezeigt. „Bei allen Nationen", sagt er, „hauptsächlich aber bei den deutschen, ist es ein Argument von sehr großer Krast für das Volk, wenn man ihm sagt: So ist es immer gewesen; so hat man von jeher es gehalten."
Aber eben darum müssen wir unsererseits dem Volke stets von Neuem sagen: Nein, so war es vordem nicht. Einst hatten die deutschen Bischöfe
Deutsche Bischöfe von ehedem. die geeigneten Wege zu einer friedlichen und gesetzlichen Abstellung derselben?
In einem kirchenpolitischen Artikel („Kann Rom nachgebcn?") sprach die Ties waren die vornehmsten Fragen, auf deren Beantwortung es ankam. Zwar „Post" den Wunsch aus, daß unsere Bischöfe, falls sie im Ernst, wie wir an- hatte soeben ^erst der ebenso freimüthige wie tiefgelehrte v. Hontheim, Weih- uekmen, das Vedürdniß nach Frieden mit dem Staate fühlen, es in der- bisHof von Trier, in seinem Buche „Febronius, de slatu ccclesiae“ den jeuigen Weise in Rom geltend machen möchten, die allein dort Eindruck zu Gegenstand gründlich erörtert und aus den echteu Urkunden der Geschichte das machen pflegt, nämlich durch Nachweis der Nothwendigüit und durch die An- wahre Verhältniß des Papstes zur katholischen Kirche und die Falschheit der zeige, daß man, wenn nicht mit, dann ohne die Genehmigung der Curie Frie- don den Jesniten vorgetragenen Lehre über den römischen Primat unzweifelhaft den schließen werde. Muthen wir den Bischöfen etwas zu, was wider den nachgewiesen. Aber diese eine Stimme genügte den Erzbischöfen noch nicht; es Glauben oder die guten Sitten ist? und doch sind es, selbst nach dem Dogma ' von 1870, nur diese beiden Gebiete, auf denen der Papst die Unfehlbarkeit,
auch gegen Rom den Muth der eigenen Meinung; einst — und eö sind faum hundert Jahr? her — sah man die obersten deutschen Kirchenfürsten mannhaft sich erheben gegen römische Anmaßung und ohne Abfall von der Einheit und
Deutschtanü.
Katholieität daö nationale Interesse vertheidigen gegen das welsche. Aus dem Grotzherzogthum Hessen. Welche Bedeutung für
Eö waren die Thaten Friedrichs deö Großen, welche, wie sie den deut- unser Land der bevorstehende Erlaß einer gemeinsamen Gesetzgebung für das scheu Namen rlberhaupt wieder zu Ehren brachten in der Welt, so auch in Deutsche Reich haben wird, erhellt aus Folgendem: Tie zum Großherzogthum einem großen Theile des katholischen Clerus unseres Vaterlandes daö National-Hessen gehörigen Landestheile bildeten vor der französischen Revolution 45 klei- gefühl von Neuem belebten und begeisterten. Niemalö hat es unter der deut nere Territorien geistlicher und weltlicher Herren mit den verschiedenartigsten schen Prälatur so viele Helle Köpfe und warme Herzen gegeben, als in der Rechten. Eine Folge hiervon war die, daß in Hess en nur in der Provinz Zeit vom Hubntoburger Frieden bis zum Tode des großen Königs; nie war Rheinhessen ein einheitliches Recht, die französische Gesetzgebung gilt, wäh- in ihr die Teutschheit kräftiger, der ultramontane Hang schwächer. Rings rcnd in den beiden übrigen Provinzen mit 1146yi00 Quadrat-Meilen neben war, dem Beispiele Frankreichs folgend, Alles im Kampf mit Veraltetem, mit dem gemeinen Rechte und einer Masse hessischer Specialgesetze jener Wust von Mißbrauch und Aberglauben begriffen; die deutschen Erzbischöfe und BischöfeiLaudrechten'noch Anwendung findet, wie er auö dem heiligen Reiche auf uns wollten nicht zurückbleibeu hinter der großen Zeit; ihrer viele und gerade dieiüberging. So gilt in den althessischen Landestheilen (102 Gemeinden) das höchststehendeu legten mir Hand an's Werk. Sie hielten es für ihre Aufgabe, Katzenellenbogener Landrecht, in den früher kurpfälzischen und kurmainzer Ge- bie katholische Kirche, ohne deren Wesen zu verletzen, mit den religiösen Be- bieten das Pfälzer und Mainzer Landrecht, für 38 Ortschaften des Gebietes dürsnissen des deutschen Volkes und der fortschreitenden geistigen Entwickelung der Grafschaft Büdingen haben die sog. Asenburger Verordnungen von 1769 in Einklang zu bringen; sie hielten es für ihre Pflicht, ohne der alten, echten noch Anwendung zu finden, während in 120 Gemeinden Oberhessens noch das Hierarchie Eintrag zu thun, alle unrechtmäßiAeu, das deutsche Nationalgesühl Solmser Landrecht besteht. Ailß^rdem gilt noch in einem Theile des Odeu- unD die Selbstständigkeit der deutschen Nation hemmenden oder zerstörenden waldes das Erbacher Landrecht und an einzelnen Orten noch besondere Stadt- Uebergriffe der römischen Curie zu beseitigen. Nicht abschaffeu wollten sie den reckte und Grundgebräuche, so daß es kaum einem Juristeumöglich ist, sich durch Primat des römischen Stuhles, aber zurückführen auf das, was er nach dem dieses Labyrinth von Rechten hindurch zu winden. Als Cnriosum sei noch er- alten, unverfälschten Rechte gewesen war. Diese Bestrebuiigen haben sie zwau- wähnt, daß einzelne Gemeinden getheilt sind; so galt z. B. in dem kaum 300 zig Jahre lang einmüthig und ausdauernd fortgesetzt; schlecht unterstützt von Seelen zählenden Orte Hintelsklingen auf der früher Mainzischeu Seite das Kaiser und Reich, Übel gewürdigt von der Masse des Volkes und darum in Mainzer Landrecht und auf der früher Gräflich Erbachischeu Seite das Erbacher der Hauptsache ohne Erfolg; aber ihr Streben ist dennoch kein verlorenes ge- Landrecht. Es läßt sich leicht begreifen, daß diese Menge der verschiedensten wesen, es hat einen Trost und eine Mahnung hinterlassen, einen Trost für Rechtssysteme eine wahre Plage für manche Gegenden ist. Möge dem Reichs- ben Patrioten, der an dem Dentschthnm der heutigen Prälatenschaft verzwei- tage bald der Entwurf eines gemeinsamen deutschen Civil-Gejetzbuches vorgelegt fein möchte, eine Mahnung für den wohlgesinnten Theil unseres Clerus, der werden, damit die Rechts-Unsicherheit, wie sie auf vielen Gegenden lastet, ihrem heute an Kaiser und Reich und an der öffentlichen Meinung den Rückhalt fin- Ende naht.
den kann, der damals fehlte. _ \ . Darmstadt, 7. Juli. Der erste Ausschuß der ersten Kammer der
Bald nach dem siebenjährigen Kriege, um's Jahr 1765, geschah es , daß Stände hitt am Samstag dem 11. Juli, Vormittags 9 Uhr, zu einer Sitzung die drei Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln mit anderen deutschen Bischöfen zusammen. Gegenstände der Verathung sind: 1) Die Vorlage des Großh. den Plan faßten, das Verhältniß der katholischen Kirche Deutschlands zu dem Ministeriums der Finanzen, den Nachtrag zu dem Hauptvoranschlag der Staatsrömischen Stuhle einer Reform zu unterziehen. Die leitende Idee war, es Einnahmen und Ausgaben des Großherzogthums *für die Jahre 1873, 1874
sollte die dem Papste gebührende Hochachtung und die ihm gesetzlich zustehende und 1875 und die weitere Erhöhung der Beamtengehalte betr. 2C., 2) verschie-
Jurisdiction über, tie ganze Kirche bestehen bleiben, aber was Rom sich darüber dene andere Gegenstände. Am Montag den 20. Juli tritt wahrscheinlich die
hinaus mißbräuchlicher und widerrechtlicher Weise angemaßt, das sollte er- erste Kammer wieder zusammen, um ihre Rückstände zu erledigen.
mittelt und fortan abgelehnt werden. Zu diesem Zwecke wurden von den ge- Berlin, 8. Juli. Tie „Nordd. Allg. Ztg." meldet die am 6. Juli nannten geistlichen Fürsten die gründlichsten Kenner der Kirchengeschichte und durch die Rathskammer des hiesigen Stadtgerichts erfolgte vorläufige Schließung des Kirchenrechts, die ausgezeichnetsten Theologen, die scharfsinnigsten Juristen, des AUgem-inen deutschen Maurer- und Steinhauervereins, der nächst dem be- bie erfahrensten Staatsmänner des katholischen Deutschlands zu Rathe gezogen reits geschlossenen Allgemeinen deutschen Arbeiterverein der zahlreichste und mit und mit der Abgabe von Gutachten über bestimmte Punkte beauftragt. Wei- Letzterem und den in den Provinzen weitverbreiteten Mitgliedschaften in fort» ches sind die wahren Rechte der Bischöfe und des Papstes? Was ist im Kir- laufender Verbindung gewesen sei.
chenregiment und insbesondere in den Beziehungen der Curie zu den einzelnen Fulda, 7. Juli. Noch ein Gegenstand ist es, der auf der Tag-'sord- deutschen Kirchen als mißbräuchlich zu betrachten? Wie sind bw römischen nung der letzten Bischofs-Conferenz gestanden hat, aber bis jetzt noch von kei- Mißbräuche und Widerrechtlichkeiten im Einzelnen entstanden ? Welches sind nem Blatte erwähnt worden ist: Die Excommunicationsfrage. Wie wir hierüber


