Gießener Anzeiger
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Ztnzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen.
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Der Civil-Vorsitzende Großh. Kreis-Ersatz-Commiffion Gießen.
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für 1873 bewilligte Zulage von einem Sechstel definitiv zu machen, und diese
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Darmstadt, den
Nach den Motiven ist durch den übergebenen Gesetzes-Entwurf dem bei Berathung des Einnahme Budgets für 1873 u. 75 von den Ständen gestellten Ersuchen um eine Gesetzesvorlage wegen Erhöhung der Hundesteuer entsprochen.
darum zu bemühen, daß die Letzteren rechtzeitig zur Stelle sind. Gießen, den 26. Mai 1874.
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einzustellendcn Militärpflichtigen früherer Jahrgänge.
Ansprüche auf Zurückstellung sind Montag den 15. Juni d. I. geltend zu machen nnd haben sich Familienangehörige, auf deren Arbeitsunfähigkeit der Zurückstellungsanspruch gegründet wird, an eben diesem Tage zur ärztlichen Untersuchung einzufinden.
Ten Großh. Bürgermeistereien werden besondere Ladungen für die Militärpflichtigen k. H. zugehen, welche den Betreffenden unverzüglich zuzustellen find. Der Vollzug der Ladungen ist innerhalb 8 Tagen anzuzeigen.
Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grund hiervon berichtlich mitzutheilen und ist, wenn ein Militärpflichtiger von seinem bisherigen Wohnorte weggezogen ist, zugleich anzugeben, wohin derselbe verzogen ist.
Die Großh. Bürgermeister haben an dem Tage, an welchem Militärpflichtige ihrer Gemeinde znr Vorstellung kommen, selbst anwesend zu sein und sich
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Bekannt m a ch u ii g.
I. V.: Gros, Kreisassessor.
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Betreffend: Das Departements-brsatz-Gefchäft pro 187a,
Das Departements-Ersatz-Geschäft für 1874 wird im Kreise Güßen Montag den 13. und Dienstag den 16. Juni d. I. stattfinden.
Es haben fich nach Maßgabe der besonders ergebenden Vorladungen an den genannten Tagen vor derkGroßh. Departements-Ersatz-Commiffion im Bezirk der 49. Infanterie-Brigade jedesmal von 7'^ Uhr Vormittags an im Rathhaussaale zu Gießen zu stellen:
von der Kreis-Ersatz-Commiffion als dauernd unbrauchbar erkannten Militärpflichtigen;
zur Ersatzreserve II. Elaste und zur Ersatz-Reserve I Elaste designirten Militärpflichtigen;
von den Truppentheilen zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Soldaten;
die von den Truppentheilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen;
die von der Kreis-Ersatz-Conunission als brauchbar und einstellungssähig erkannten Militärpflichtigen, einschließlich der vorzugsweise und priino loco
Artikel 1. Die Besitzer von Hunden im Großherzogtbum haben für jeden Hund eine Summe von 2 fl. 55 kr. (5 Mark) alljährlich zur Staatskasse ui entrichten.
Artikel 2. Den Gemeinden im Großherzogtbum ist gestattet, das Halten von Hunden, innerhalb der Gemarkungen derselben, mit einer Abgabe bis zum Betrage von höchstens 2 fl. 55 kr. (5 Mark) jährlich für jeden Hund zu Gunsten der Gemeindekasscn zu belegen.
Die Erbibnng und Beitreibung solcher Gemeindeabgaben geschieht zusam
men mit der Hundesteuer (Art. I.)
Artikel 3. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1875 in Kraft
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'n tG-fiGinh .'gebracht, dessen Sinn dahin geht, so lange die Regierung keine Rcorganisations-
DCUljCQlanO. Vorlage macht, die Gehaltszulagen nur provisorisch zu bewilligen, der Negierung
Darmstadt, 8. Juni. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer,! jedoch die zur Durchführung der neuen Gesetze erforderlichen Summen zur Ver- in welcher wegen Unwohlseins des Präsidemen der zweite Präsident George) fügung zn stellen. Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Königer, beantragt, den Vorsitz führte, beantwortete Ministerialdirector v. Siarck die Interpellation wegen neuer Mittheilungen Seitens der Regierung, die Verhandlungen bis Schröder's und Königer's über Vorlage der Kirchengesetze dahin, daß diese aus-'zum Mittwoch auszusetzen. Ministerpräsident Hofmann erklärt, die Negierung gearbeitet seien und demnächst in die Kammer eingebracht würden. Büchner»sei mit Erfolg bemüht, eine Vereinfachung des Staatshaushalts durchzuführen, jiiterpellirt in Bezug auf eine Tariferhöhung der Ludwigsbahn wiederholt über Im Ministerium des Innern seien die Vorlagen definitiv festgestellt: in der die Eisenbahntarife nnd bemerkt Ministerialdirector Schleiermacher, daß voirjZustiz sei wegen der Neichsgesetzgebung vorerst eine Reorganisation nicht mög- Bundeswegen über die Gütertarife Verhandlungen im Gauge seien, die a^ge^iid). Im Finanzministerium müßten verschiedene Fragen, so die über Fortbe- wartet werden müßten. Schröder erklärt sich gegen Erhöhung des Personen-,stand der Oberbaudirection, wegen der neuen Verwaltungsgesetze noch offen tarifö. Es sei nicht zu rechtfertigen, daß eine derartige monopolisirte Gesell-bleiben, bezüglich der Forst- und Domäncnverwaltung seien die Grundzüge fest- schajt, wie die Ludwigsbahn, ihre Tarife erhöhe; möglichst billige Verkehrs-j gestellt und vom Großherzog genehmigt. Er theilt diese Grundzüge mit und Verhältnisse liegen im öffentlichen Interesse, jede Erschwerung sei ein wirth-!erklärt, die Regierung werde mit Ernst und Gewissenhaftigkeit in der Neorga- schaftlicher Fehler. Er beklage, daß die Regierung aus die Erhöhung elngegangen-uisationsfrage vorgehen, und glaube er das Vertrauen der Kammer in Ansei. Ministerialdirector v. Starck entgegnet, daß die neuen Tarife der^ sprach nehmen zu dürfen. Buff erklärt sich gegen, Heinzerling für Vertagung, Ludwigsbahn noch immer niedriger seien, als die der meisten anderen Eisenbahnen.-ebenso Dumont, da man sich nach der Mittheilung des Ministeriums in einer Ellenbcrger nnd Wadsack iuterpelliren, ob die Regierung in der Lage sei, mihjfo wichtige^ Sache erst schlüssig machen muffe, v. Rabenau will auf die Ver- zutheilen, welche Mittel für Gründung einer Lantescreditkaffe vorhanden seien.^agung eingehcn, wenn die Mittheilnngen des Ministeriums bis dahin gedruckt Einige neue Regierungsvorlagen, auf die wir znrückkommen, werden verlesen, in die Hände der Abgeordneten gelangen. Die Kammer beschließt darauf ein- ebenso einige Beschwerden. 'stimmig Vertagung der Sitzungen bis Mittwoch.
Zum Verständniß der heute nnd in den nächsten Tagen stattfindenden! Darmstadt, 9. Juni. Großherzogliches Ministerium der Finanzen Verhandlungen glauben wir das Nachstehende vorausschicken zu müffen. Tic? hat den nachstehenden Gesetzes-Entwurf, die Hundesteuer betr., den Ständen Regierung hat dem Landtag ein Nachtrags-Budget vorgelegt, welches insbesou-!vorgelegt:
dere den Zweck hat, die den Beamten für einen Besoldungsthcil bis zu 2000 fl.; Ludwig HL von Gottes Gnaden, Großherzog von Hessen und bei c Rhein ic.
Wir haben mit Beirath nnd Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt:
Zulage für die Gehalte jeder Höhe vollständig durchzuführen. Außerdem enthält es die durch die neuen Verwaltungsgesctze und das Schulgesetz nothwendig gewordenen neuen Anforderungen für Besoldungen, sowie eine neue Regulirung der Gehalte an den höheren Lehranstalten und den Seminarieu. Verschiedene frühere Landtage hatten bereits an die Regierung die Aufforderung gerichtet, die ganze Staatsverwaltung einer Reorganisation und Vereinfachung zu unterziehen, der jetzige Landtag hat dieses Ersuchen ibenfalls erhoben und bei der Bewilligung der Besoldungszulagen für 1873 ausdrücklich wiederholt. Tie Regierung sagte eine solche Reorganisation zu und versprach die besonders beanstandeten Beamtenstellen im Falle ihrer Eiledigimg vorerst nur provisorisch versehen zu lassen. Eine wirkliche Reorganisationevorlage ist jedoch noch nicht eingebracht worden und beansprucht die Regierung dessenungeachtet eine dcfini -------- ---------_.,.y ...... -
live Genehmigung des Nachtrags-Budgets, indem sie auf ihre früheren Zusagen, und sind von diesem Zeitpunkt an die seitherigen Bestimmungen über die Hunde- sich beruft und eine Vorlage über eine Vereinfachung der Staatsverwaltung in» steuer aufgehoben.
demnächstige Aussicht stellt. Der Finanzausschuß beantragt darauf hin. die! ~ Artikel 4 Unser Ministerium der Finanzen ist mit der Vollziehung dieses durch alle Gehaltsklaffen laufenden Erhöhungen um 1 Sechstel festzuhaltcn und nur bei Besoldungen von 5000 fl. an eine weitere Erhöhung nicht eintreten zu lassen. Die Anträge bezüglich neuer Anforderungen berühren wir bei den spe- ciellen Etats und bemerken nur, daß die zur Lurchführung der neuen Gesetze erforderlichen Besoldungs-Anforderungen im Ganzen die Zustimmung des rzinanz- ausschusses gefunden haben. Den Anträgen des Finanzausschusses entgegen, , T .......
haben die Herren v. Rabenau und Buff ein bereits erwähntes Amendement ein-'Die gewünschte Mehrbelastung der Hundesteuer soll hiernach durch Erhöhung


