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Anzeige- und für den Kreis Kiessen
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Sonntag den 9. Angnft
ist nur das von der
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Meisterverein, 3. der Gesellcnverein, 4. der Jünglingsverein, 5. der Kindheits-
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6. der Bonifaciusvcrem, 7. der Borromäusverein, 8. der Lincentius-
vercin, 9. der Paramentenvcrein, 10. der Dienstbotenverein, 11. der katholische
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einen Staat im Staate, eine Macht gegen den Staat zu bilden.
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Schweiz.
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Preis vierteljährtg 1 fi 12 kr. w': Bringerlohn. Durch die bezogen vierteljährig 1 st. 29 kr.
L y n ck e r, Großherzogl. Rentamtmann.
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suchen, auf denen die Regelung der Grenzen zwischen der geistlichen und der weltlichen Gewalt, deren wir im Interesse unseres inneren Friedens bedürfen, in der schonendsten und konfessionell am Wenigsten verstimmenden Weise gefunden werden kann!" Hier finden sich die Aufgaben der Staatsgewalt eben so klar ausgesprochen, wie die Rücksichtnahme und Mäßigung ihres Verfahrens. Auf diesem Wege ist die Regierung vorgegangen und wird sie ohne Schwanken weiter vorschreltcu müssen, bis es ihr gelungen ist, der geistlichen Anmaßung unübcrsteigbare Schranken zu sitzen. Die Regierung vertritt die Gewisscnbastig-
„Germania
ist es der Staatsgewalt in den Sinn gekommen, das kirchliche Leben lahm zu legen oder über das religiöse Gefühl Herrschaftsrechte ausziiüben. Der Staat seinerseits führt keinen Krieg, weder gegen die Religion, deren Einfluß für die sittliche Erziehung und Veredlung der Völker schwer iu's Gewicht fällt, noch gegen irgend eine Kirche, die lediglich den Aufgaben der Religion dient. Auch ist von einer Ticnstbarmachunq oder Unterordnung der Kirche weder grundsätzlich noch thatsäcklich die Rede gewesen. Eine Gleichberechtigung zwischen Staat und Kirche ist insoweit rückhaltslos zugestanden, als die Kirche auf dem ihr angewiesenen Gebiete des Glaubens und der Gottesverehrung keinerlei Zwang
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zu erdulden hat. Wenn aber die Regierung sich gewissenhaft jedes Eingriffes in den Kreis innerer religiöser Angelegenheiten enthält, so hat sie mit unbeugsamer Festigkeit darüber zu wachen, daß in weltlichen Dingen die Achtung vor Gesetz und Obrigkeit gegen alle Anfechtung gesichert werde. Bei einer Unge- wißheit über die Grenzen des beiderseitigen Machtgebietes kann nur die weltliche Gesetzgebung, bei welcher die Gesammtinteressen des Volkes zur Geltung kommen, die Grundlagen geordneter Zustände schaffen. Gegen die Berechtigung dieser Grundsätze ist früher auch von den Stimmführern der ultramontanen Partei kein Einspruch erhoben worden. Dieselben haben, freilich mit der Ab-
ürscheint täglich, mit Ausnahme Montags.
Expedition: Canzleiberg, *it. B. Nr. 1.
Der Unterzeichnete bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß während seines Urlaubs von drei Wochen sein erster Gehülfe A. Laub er ansGrüu- berg ermächtigt ist, für die Rentamtökaffe Gelder zu empfangen, Auszahlung zu leisten unb für ihn gültig zu quittiren.
Gießen, den 8. Angust 1874
Gesetze."
Berlin, 7. August. Eine officielle Depesche aus Atchin vom 3. d. meldet, daß die holländische Flagge zu Teloksemawe anfgepflanzt sei und daß Moesapi (östlich von der Mündung des Atchinflusses), sowie Kampong von den Holländern genommen seien. Dieselben hatten bei den Kämpfen 6 Todte und 27 Verwundete, während die Atchinesen 73 Tobte verloren. Der Gesundheitszustand der holländischen Truppen ist wenig befriedigend.
Fulda, 7. August. Einen Beweis, welche Dimensionen bas katholische Vereinswesen anzunchmen vermag, liefert das Ergebniß der dcßfallsigen poli-
Deutschland.
Gießen, 8. August. Unter der Ueberschrift: „Zur Abweisung ultra- montaner Anklagen und Forderlingen" bringt die „Prov.-Corresp. folgenden Artikel: „Da die Haltung der römischen Geistlichkeit und der unter ihrem Einfluß stehenden Blätter keinen Zweifel darüber läßt, daß die nltrumontaiie Partei entschlossen ist, den Kampf gegen die weltliche Macht und gegen die nationale Politik bis zum Aeußersten zu treiben, so ist eS auch nur als ein eiteles, von falschen Vorstellungen ailsgeheudes Gerede zu betrachten, wenn
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21. die Bruderschaft von der unbefleckten Empfäugniß, 22. die Mariamsche Liebesversammlung, 23. die Passionsbruderschaft, 24. die Aloysiusbrnderschaft, 25. die Francisclisbrnderschaft, 26. der Verein der Tertiarierinnen. — Roch ein anderes Curiosnm ift wohl das, daß der ausgewiesene katholische Pfarrer Helfrich von Dipperz vor Kurzem wieder zu seiner Parochie zurückgekehrt ist und wieder sämmtliche geistliche Amtshandlungen verrichtet, als ob ihm ein wohlerworbenes Recht darauf zustände
München, 6. August. Wie man von hier meldet, soll unter den adeligen Damen Westfalens, welche kürzlich wegen Beleidiguitg des Gerichts in Durgsteinfurt vernrtheilt worden sind, ein sehr trostreiches Schreiben des Papstes circuliren, worin ihnen Segen und Dank ausgesprochen wird für ihre bewundernswürdige Opsirfreudigkeit. Die hochadeligen Damen haben nämlich sofort nach der Verkündigung des Urtheils ein Telegramm an den Papst gesandt, in welchem sie ibn ihrer treuen Ergebenheit versichern und uni seinen Segen bitten.
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,keit und die höchsten Rechte des deutschen Volkes. Sie kamt sich weder von Rom, Stimmen aus jenem Lager gelegentlich von Bedingungen sprechen, unter denen, noch von den katholischen Bischöfen sog. Friedensbedingungen vorschreiben lassen, ein Friedensschluß zwischen Staat und Kirche möglich wäre. Beachtenswert^ Die Friedensbedingnügen sind durch die Natur der Tinge vorgezeichnet: Ach- abgelegte G^ständniß, daß der Widerstand tung vor dem Hoheitsrecht des Staates und Gehorsam gegen die Landes-
Genf, 7. August Leyson (P. Hyacinthe) hat dem Genfer Staatsrath sicht mißbräuchlicher Nutzanwendung, den Bestimmungen der preußischen 23er seine Entlassung als Pfarrer der Genfer Kirche eingereicht. Der katholische fassung über die Kirchenverhältniffe volle Anerkennung gezollt und sogar die!Oberkirchenrath ist außerordentlich etnberufcn worden.
Aufnahme derselben in die Reichsverfaffnng befürwortet. Tie damals nicht! Jrnnfirpirfi
angefochtene Oberhoheit der staatlichen Gesetgebung kann doch wohl deshalb^ . dlUlmltliy*
nicht hinfällig werden, weil die Voraussetzungen und Hoffnungen der Ultramon- Paris, 6. August. Der „Cour, de Bayonne" bestätigt, daß ein fremdes tanen sich irrig erwiesen haben! Ueber die Stellung und das Verfabren der Dampfboot an der spanischen Küste Waffen gelandet. Das Sckiff brachte 600 Staatsgewalt haben die leitenden Staatsmänner sich in parlamentarischen Reden Remington-Gewehre. Die Bayonner Polizei saisirte eine Anzahl Gewehrläufe deutlich genug ausgesprochen. Der Cultusmimster Dr. Falk erklärte, daß und zwei Kisten ungefüllter Patronen.
Staat und Kirche zwar auf sittlichem Gebiete gleichberechtigt seien, daß aber — Dem ^Journal dn Havre" ist der Straßenverkauf wegen eines Arti- <iuf dem Rechtsgebiete der Staat zu entscheiden und jedem feindseligen Eingriff kels über die österreichische Kaiserin entzogen worden. Die Beweggründe lau- obznwehren habe. Ueber denselben Gegenstand äußerte Fürst Bismarck: „Tie ten : In Anbetracht, daß das Journal am 29. v. Mts. einen „Die Kaiserin Regierung ist es unseren katholischen Mitbürgern schuldig, die Wege aufzu- von Frankreich in Frascati" überschriebenen Artikel brachte, daß mehrere Stellen
der Geistlichen grundsätzlich gegen das Hoheitsrecht des Staates und die Herrschaft der weltlichen Gesetze gerichtet sei, nicht gegen die einzelnen Bestimmungen der Maigejetze, die weniger wegen ihres Inhalts bekämpft werden müßten, als wegen der angeblich darin vorwaltenden Absicht, das kirchliche Leben völlig lahm zu legen unb die Kirche für die Interessen der jeweiligen Staaisleitnng dienstbar zu niachen; in anderen Ländern sei die katholische Geistlichkeit ähnlichen gesetzlichen Vorschriften nachgekommen, weil der Staat sich mit der Kirche darüber „verglichen" habe, und es fei eine Verständigung nur eben auf der Griludlage möglich, daß der Staat keine Oberhoheit in Anspruch nehme, sondern die Kirche als gleichberechtigte Macht gelten lasse. Wiederholt kommt das zeilichen Nachforschungen. Es hat sich nämlich herausgestellt, daß Fulda bis ultramontane Blatt auf die Erklärung zurück, daß die römische Kirche kein jetzt das Menschenmöglichste dariii geleistet hat, indem daselbst nicht mehr und Hoheitsrecht des Staates anerkenne, sondern eine veitragsmäßige Gleichstellung nicht weniger als sechsundzwanzig, jage sechsundzwanzig katholische Vereine zur verlange. Die gleichen Anschauungen und Grundsätze fi den sich in einer neuen jZeit in üppigster Blüthe wuchern. Ter Curiosität halber seien hier die an die Staatsobrigkeit gerichteten Kundgebung, welche durch ein süddeutsches Namensbezeichnungen derselben aufgeführt: 1. das katholische Casino, 2. der Blatt bekannt geworden ist. Darin erklären die preußiscben Bischöfe, daß sie 's sich einseitigen Staatsgesetzen und Verordnungen über kirchliche Dinge nicht herein, unterwerfen können, da nur dem Papst zustehe, den Regierungen Befugnisse in i
Betreff kirchlicher Verhältnisse einzuräumen. Es leuchtet ein, daß die Anklagen Lehrcrverein, 12. die Sodalität, 13. der Verein christlicher Mütter, 14. der der „Germania" gruiidlos sind und daß die ultramontauen Forderungen unbe-!Katharinenverein, 15- der Elisabethenverein, 16. die Antoniusbruderschaft, rücksichtigt bleiben müssen, weil die römische Kirche für sich das Recht verlangt,^ 17. die Michaelsbruderschaft, 18. die Armeseelenbruderschaft, 19 die Vruder-
----- fd^aft vom hochwürdigsten Gute, 20. die Bruderschaft vom Herzen Jesu,


