Einzelbild herunterladen

Auszug aus der Militär-Ersatz-Jnstruction für den Norddeutschen Bund.

176. Strafe für unterlassene Meldung zur Berichtigung der Stammrolle, bezw. für unterlassene Gestellung zu den Musterungs- oder Aushebung- Terminen.

1) Militärpflichtige, welche die im § 59 vorgeschriebenen An- und Abmeldungen zur Berichtigung der Stammrollen Unterlasten, werden auf den Anttag der mit der Führung der Stammrolle beauftragten Behörden mit Geldstrafen bis zu 10 Thalern belegt, welchen im Falle des Unvermögens Gefängnißstrafe zu substituiren ist.

2) Militärpflichtige, welche der nach den Vorschriften der §§. 71, 98 und 115 erlassenen Aufforderung, sich zur Musterung oder Aushebung vor du Kreis-Departements- oder Marine-Ersatz-Commission des Bezirks, in welchen sie nach 20 gestellungspflichtig sind, zu stellen, keine Folge leisten, oder bei Aufrufung ihrer Namen im Musterungs- oder Aushebungs-Locale nicht anwesend sind, werden auf den Antrag des Civilvorsitzenden der Kreis- bezw. Departe, ments- (Marine)-Ersatz-Commission mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thaler belegt, welcher im Falle des Unvermögens Gefängnißstrafe zu substituiren ist.

3) Unabhängig von den vorstehend ad 1 und 2 gedachten Strafen werden die Militärpflichtigen, welche die Anmeldung zur Stammrolle unterlasten, oder sich nicht vor die Ersatz-Behörden stellen, durch die in den nachstehenden §§. 177 bis 179 enthaltenen Bestimmungen betroffen, über deren Anwendung lediglich die Ersatz-Behörden zu entscheiden haben.

177. Folgen der unterlassenen Anmeldung zur Stammrolle, bezw. der unterlassenen Gestellung zu den Musterungs- und Aushebungs-Terminen.

1) Militärpflichtige, welche die im §. 59 vorgeschriebene Meldung zur Eintragung ihres Namens in die Stammrolle unterlasten haben, können je nach dem Grade der Fahrlässigkeit oder Absichtlichkeit, welcher die unterlaffene Anmeldung zuzuschreiben ist, unter Verlust:

a) der Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen,

b) des aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst, vorzugsweise zum Militärdienst herangezogen werden.

2) Militärpflichtige, welche ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund der Aufforderung, sich zur Musterung bezw. Aushebung zu stellen, keine gol# leisten, verlieren:

a) die Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen,

b) den aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst.

Wer ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund bei Aufrufung seines Namens im Musterungs- bezw. Aushebungs-Locale nicht anwesend ist, verliert die vorstehend ad a gedachte Berechtigung.

Alle diese Militärpflichtigen werden wie die unter Paffus 1 bezeichneten vorzugsweise zum Militärdienst herangezogen event. als unsichere Heerespflichtizr nach Vorschrift des §. 179 behandelt.

§. 178. Anwendung der Vorschriften der §§. 176 und 177 auf disponibel gebliebene Militärpflichtige.

Militärpflichtige, welche in den Vorjahren ihrer Loosnummer nach disponibel geblieben, sind den im §. 176 enthaltenen Strafbestimmungen unterworfen; die Vorschriften beä §. 177 finden jedoch nur in dem Falle auf sie Anwendung, wenn sie in dem Aushebungsbezirk, in welchem sie zur Zeit der unterlaffene» Anmeldung zur Stammrolle oder zur Zeit der unterlassenen bezw. verspäteten Gestellung nach §. 20 gestellungspflichtig waren, bei dem Zurückgreifen auf die Disponiblen ihrer Altersklasse, ihrer Loosnummer nach in der vorgeschriebenen Reihenfolge ebenfalls zur Aushebung gekommen wären.

Sobald sie hiernach zur Einstellung gelangen muffen, gehen sie auch der Vergünstigung verlustig, welche ihnen aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsen würde.

Gießen, am 5. April 1874.

Betreffend: Die Vergütung der Kriegsleistungcn an die Gemeinden des Kreises Gießen.

Vas G r s st h e r y o ij 1 i d) c Kreisamt Gießen

an die Großherzogliche!! Bürgermeistereien Aliendorf an der Lahn, Mendorf an der Lumda, Ettingshausen, Gießen, Grüningen, Heuchelheim, Lollar, Mainzlar, Ober-Bessingen, Steinbach und Wieseck.

Wir erwarten die Wiedereinsendung der Kriegsfuhr-Liquidationen nunmehr in kürzester Frist und würden qenöthizt sein, Wartboten abzusenden, wem nicht längstens in 8 Tagen die Erledigung stattgesunden bat.

v. R ö d e r.

Gießen, am 4. April 1874.

Das Großherzogliche Rentamt Gießen

an die Grohherzttglichcn Bürgermeistereien des Bezirks.

Wir ersuchen Sie in Ihren Gemeinden bekannt machen zu wollen, daß die Forst- und Feldstrafen von der 1. Periode 1874 bis zum 20, d. MtS. ohne Kosten hierher bezahlt werden können.

L y n ck e r.

ar(flemetner Anzeigers

Deffentliche Aufforderung.

Nachverzeichnete Personen wollen die ihren Namen beigesetzten, ihnen in dem Grundbuche und bezw. Flurbuche vor Namen stehenden Parcellen veräußern Da sie ihr Eigenthum resp. die erfolgte Zahlung der Kaufschillinge nicht genügend nachzuweisen vermögen, so werden alle Diejenigen, welche irgend welche Rechte oder Forderungen an diese Parcellen bilden zu können glauben, hiermit aufgesordert, diese ihre Ansprüche binnen sechs Wochen bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, als sonst nach Ablauf dieser Frist, da wo dies erforderlich, die Löschung der Bemerkungbeschränkt" verfügt, die neuen EigenthumSnrkunden gerichtlich bestätigt und die Ueberschreibung der Verkaufsgegenstände auf die Namen der neuen Erwerber wird verfügt werden.

Gemarkung Allendorf a. d. Lda.

1. Christoph Petri von Allendorf a. d. Lda.: X 116.

2. Meyer Stiebe! und Frau geb. Berlin daselbst: II 418. IV 273. XI 324. XIII 150.

Gemarkung Annerod.

3. Philipp Hammel III. von Annerod: I 308. II 123. II 340.

Gemarkung Beuern.

4. Johannes Otto und Frau von Beuern: VII 94. XXI 9. XXI 36. V 559. XXI 91. V 155. V 589- XX 331.

5. Wilhelm Volkmann II. daselbst: 1,257. III 262 IX 565

6. Friedrich Weimar daselbst: II 358. 11/360. H 361. II 363. II 372. VHI 242. VIII 243.

XI 62.

7. Konrad Bellos M. und Frau geb. Wolf daselbst: III 120. IX 318. XVIII 56. XXI 65.

Gemarkung Bersrod.

8. Philipp Kutscher, PH. S. und Frau geb. Spaar in Bersrod: II 736. VII 592.

Gemarkung Groß-Buseck

9. Konrad Schmidt II. in Groß-Buseck: 11 390- XXVIII 304(693 35). XXVIII 197(644 23).

XIII 395 (1569 81 b).

10. Heinrich Wagner II und Frau geb. Eonstanz daselbst: XIII 412 XXI 442. XXVII 332

XXV 28.

11. Heinrich Schmidt III. daselbst: XI 161. XIX 343

12. Heinrich Schäfer II. in Rödgen: XVII 391,5.

13. Kaspar Althaus und Frau geb. Hahn in Groß-Buseck: V 572.

14. Anton Huber und Frau geb. Pitz daselbst: XXI 308,5.309. XXIV 200 XXIV 294.

XIX 110

15. Johannes Hels Wittwe daselbst: XXIV 111.

16 Ludwig Wagner daselbst : I 444.445,7

17. Moses Katz und Frau geb. Berlin dasetbft: I 235 . 236.692. XVI 160. XVI 16.3 16,5.209.679. III 840 XIV 73. II 379. I 1582. XIII 38- XXIV 27. XXV 489.609. XXVIII 261.

Gemarkung Lollar.

18. Kaspar Körner in Lollar: I 79. 1 143.

119. Isaak Goldschmidt daselbst: I 53.

20. Elisabetba Margaretha Schupp daselbst: I 536.536,5.

]21. Philipp Schmidt II von Lollar, wohnhaft in Wehrda: XI 58.59. IV, 161. VII 226»/,.

Gemarkung Mainzlar.

*22. Philipp Simon in Mainzlar: I 274. 11/143. IV 376.

Gemarkung Reiskirchen.

23. Konrad Spaar in Groß-Buseck: XV 105 XVI 17.

24. Philipp Stumps I. in Reiskirchen: XII 297

Gemarkung Ruttershausen.

25Wilhelm Schwarz und Frau geb. Schreiner

in Ruttershausen.' I 120. V 351. 1^209.646.(47- II 142 250. IV 88. V 157. IV 1»?

IV 328 565. II 126. IV 210.

Gemarkung Wieseck.

26. Philipp Schäfer II und Frau geb. Freund in Wieseck: XVI 109. Gemarkung Steinbach.

27. Johannes Schmitt in Steinbach: VIII 107.

28. Karl Strauch daselbst: V 224 VII 452a.

29. Andreas Gerhard, Kasp. S. II- daselbst: XIV 176-

Gießen, am 1. April 1874.

Großherzogliches Landgericht Gießen.

[1718] Erdmann.

----

Oeffentliche Aufforderung

Der unter Euratcl stehende Johann Georg Bender von Eberstadt resp dessen Euralor Gilben, Löberich und, nach dem Tod der Ehefrau des ersteren, dessen Kinder Katharine, Kaspar Kull mann's Ehefrau von Münzenberg, Marie, Konrad Iund Anna Elise Bender von Eberstadt haben ihre von den Johann ^eorg B en­de r'scheu Eheleuten in der Ehe erworbene Hofraitbe zu Eberstadt Fl- I Nr- 233 und 234 für 1505 st. öffentlich versteigert und diese Versteigerung genehmigt Erne Toch­ter der Johann Geora Bender'S Ehe­leute, Dorothea, verehelicht an Anton Buß »von Södel, ist mit Hinterlassung einer min- Iderjährigen Tochter, Sophie, verstorben und !hat sich deren Ehemann, unter besten Ver­

tretung seine Tochter steht, sowie auch n weitere Sohn der Johann Georg W' der's Eheleute, Heinrich Bender, uni kannt wohin entfernt, so daß deren äufe* haltsort nicht zu ermitteln ist. Es mert*1 daher die genannten Anton Buß von del und Heinrich Bender von ßberft^ hierdurch aufgesordert, so gewiß mnerM« zwei Monaten vom ersten Erscheinen dr> ser Aufforderung an etwaige Einwendrn gen geWN diese Veräußerung dahier oor^- bringen als sonst angenommen, sie flcn®» migten dieselbe, der Steigbrief bestätigt ul' der Eintrag ins Mutations-Derzeich^l vollzogen werden würde.

,Lich, den 28. März 1874.

Grobherzogliches Landgericht Lich-

[1717] Weyer, Dr. Rod),

Landrichter. Landger.-Astessoi»

Sck

Sri# j? Klitb 1 A di

Ä

«!>* ; s.ifl, ®tl®e

M am W Inna außi<W M gcnu, Hitre wtrbcr bau)

«rofebtrioftlK (fl. 610*8)

K

% läßt Untfrjeid altes M-un 2 eiferne sau! fr to, mehren tflridi baare « U7'27) _

Ho in dn Aist

im Urstlich

Dien

,m Stau > in b

'oll n im obi 54 stichkn- meist 3 Cent-il 113 Buchtn- - 29,( Stämni ?ann an b - Uhr ab, el llj5 Ärntr. ( les Sch<

tes M Nmtr. (j les eto.

_ tes Rrjö Mntlich v«f

Zungen, de

11739)

'Ören

Sai

'°U m der nma des h dahi«

Ulbm -8renn )tn®58tbtr Netzen, di

5oU in bem Ian Vacblin bacher ©albt Hölz versteig!

8 Kmtr.

30 , boh.

22 Nmtr.

1140 Wellen 1)800

5 stacke Meter.

Alsdann r tags gegen 1 ralb" junäi

2300 Wel

Hohmsoli Erstlich [nie] r

45 vl8' 01 oban;*"9'® kft