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Preis vierteljährig 1 f(. 12 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 fr.

Gießener Alyeiger.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Montags.

Expedition: Canzleiberg, Ltt. 83. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Aiessen.

Mo. ISS

Mittwoch den 8. Juli

1S74

11 in t sicher Th eit.

. u. Bekanntmachun g.

Acccssist ?°'th"zI"Vica7beMt Be,,lIaubten «»»«W- Rcntamtnrann D-mSncnroth Lindeck zu Friedberg der Finanz-

Gießen, den 3. Juli 1874.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Röder.

Bekannt m a dTn n q.

, Durch das Reichsgesetz vom 4. April l. I., §. 15, sind die im §. 103 des Gesetzes vom 27. Jun? 1871 bezeichneten DiensteinkommensläKe bis xu

bereu Erfüllung den im Clvildieuft angestellten oder beschäftigten Pensionären die Pension belassen werben kann:

a) für den Feldwebel von Thlr. 200 auf Thlr. 350,

b) für den Sergeanten oder Unterofficier von Thlr. 150 auf Thlr 250,

c) für den Gemeinen von Thlr. 100 auf Thlr. 130

JW* Horden, mit der weiteren Bestimmung, daß für Militärpersonen des Unterofficierstandes, welche sich mindestens 12 Jahre im activen Militärdienst be­fanden haben, dle Satze zu a) und b) auf Thlr. 400 festzusetzen sein. ^lurarviensi oe-

. Di>j-»M» Juvalid-u d-reu Civildi-nstcinkomme» diese Sätze nicht erreicht, haben ihre desfallsigen Ansprüche unter Vorlage ihrer Beschäftigungsans- weise bet der Königlich preußischen Regierung zu Casiel anzumelden. ö 7 1 7 1 0 °

Gießen, den 3. Juli 1874. ' Großherzoglichcs Kreisamt Gießen.

v. Röder.

Bekanntmachung.

Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.

. welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach S- 20 der Militär Eriaü-^n-

w Wki26 ^Vb868 (Reg -Blatt Nr. 21) gestellungspflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich, unter Berücksichtigung der §§. 148, 149 151 152, 153, 154 und 155 der erwähnten Mllitär-Ersatz-Jnstruction bis '

rum 1. August d. I.

bei der unterzeichneten Commission einzureichen, falls sie sich der im September d. I. stattfindenden Prüfung zu unterziehen beabsichtigen.

Der Meldung find beizulegen:

a) ein Geburtszeugniß;

b) eine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder des Vormundes;

c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schnlen (Gymnasien, Realschulen, Progvmnasien und höheren Bürger Men ist bCm ®ircct0T 6eJW 3iec,or ber betr. Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei-Obrigkeit auszn Außerdem ist mit dem Meldungsgesuch ein vitae Curriculum zu verbinden.

nc Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Einreichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die Zulassung zu der näch­sten Prüfung nicht stattfinden. Der Prüfungstermin, sowie das Local, worin dieselbe vorgenommen wird, kann erst später bekannt gemacht werden; eine spe- nelle Einladung erfolgt nicht. Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam.

Tie Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1 Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.

Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militärdienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.

Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige Anmelduug verloren gegangene Anspruch durch Entschließung der Ersatz-Behörden 3. In­stanz wieder verlieben werden, wenn der betheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen verpflichtet war, oder vermöge seiner Loos- iwmmer disponibel geblieben ist.

Im letzteren Falle darf diese Vergünstigung indeß nur dann eintreten, wenn der deßfallsige Antrag vor der zweiten Aushebung, bei welcher der be­theiligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird.

Gesuche um Mederverleihnng der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangene» Berechtigung sind an die zuständige Kreis-Ersatz-Com- Mission zu richten. ' s

Darmstadt, den 15. Juni 1874.

Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

Pabst. Strecker.

politischer Theil.

Kopftose Zeitungen.

Von Berlin aus suchen jetzt Zeitungs-Unternehmungen sich Eintritt in! die Provinz zu verschaffen, auf die wir mit Rücksicht auf die Namen der Ver-j leger und die verschiedene Schädlichkeit im Falle der Ausführung unsere Leser' aufmerksam zu machen nicht umhin können. Man beabsichtigt die Gründung vollständiger Zeitungsfabriken, welche einen Auszug aus Berliner Zeitungen unter Weglassung des Kopfes oder Veränderung desselben je nach dem £rte, wofür sie bestimmt, maffenhaft Herstellen und verbreiten sollen. (Auch Marburg scheint diesem Beispiele zu folgen. Die Red.)

In erster Reihe war ks der Verleger derSpener'schen Zeitung", der zu diesem neuen Mittel, gleichmäßige Bildung und Aufklärung dem Volke aufzu- vctroyiren, seine Zuflucht nahm. Ihm folgte kurz darauf der Verleger der ,Volkszeitung", der Abg. Herr Franz Duncker. Der letztere erbietet sich gegen' rin billiges Geld in jeder Stadt, wo sich ein Unternehmer dazu findet, diesem tinen Auszug aus seiner Volkszeitung zu liefern im Sinne und im Format ge­nannten Blattes je nach Wunsch täglich oder mit regelmäßigen Unterbrechungen, mit 3 oder 4 Columnen, unter der Verantwortlichkeit eines seiner Berliner Redacteure, gegen einen den Verhältnissen entsprechenden, nicht zu theuren

Abonnementspreis. Dem Unternehmer bliebe dann nur überlasten, für seine dermaßen neu geschaffene Zeitung die Beschaffung und den Druck der Annoncen und der Localnachrichten zu besorgen und dieselben, sei es auf der vierten Co- lumne oder in einer besonderen Beilage, dem Berliner Fabrikat beizufügen, ^as Resultat wäre, daß alle Städte, welche mit einem solchen Unternehmer beglückt würden, ganz dieselbe kleine Zeitung besitzen und sogar in ihrem Local­patriotismus oder bester in ihrer Kirchthurmpolitik in soweit befriedigt sein würden, als dieses Fabrikat nicht einen einheitlichen Kopf bekommen, sondern den stolzen Namen eines jeden Krähwinkels auf Grund besonders mit Herrn Duncker abzumachender Vereinbarung als Titel fuhren würde. Die Politik, die im märkischen Saude besonders aufgeklärten Berliner Geistern auszuhecken ge­lingen wurde, fände weiteste und ungehindertste Verbreitung und Anerkennung bei den in politicis so scheint man nämlich zu glauben gegen die Resi- denzstädtler zurückgebliebenen Provinzialen; der Redactionsapparat, so weit er nöthig, würde für eine möglichst sorgfältige, stylistisch untadelhafte Abfassung der Annoncen mit Muße sorgen können, und durch diese Hauptbeschäftigung geübt, besonders geeignet werden, in den localen Fragen ein geschärftes und gewiegtes Urtheil an den Tag zu legen, die Zeitungen würden spottbillig und