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Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Au», nah-r MontagS.
Expedition... Lanzleiberg, B. Rr. 1.
Anzeige- und Amtsötatt für den Kreis Hiessen.
Mo. TLL. Mittwoch den 7. Oktober
1S94.
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Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Winter-Ackerbauschule des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberheffen.
Der Unterricht an der Ackerbauschule zu Friedberg beginnt in zwei Abtheilungen am 2. November d. I. — Derselbe erstreckt sich auf die verschiedenen Zweige der Landwirthschaftslehre, welche Fächer von Herrn Dr. Heuser und Herrn Lehrer Rückert gelehrt werden; den Unterricht im Wiesenbau und Planzeichuen ertheilt Herr Vereins-Wiesenbaumeister Greb, den in der Thierheilkunde Herr Kreisveterinärarzt Dr. Gebb; für die Fortbildungsfächer sind weitere tüchtige Kräfte gesichert.
Der Unterricht wird durch Besichtigung nahe gelegener Güter rc. sowie durch reiche Lehrmittel unterstützt. — Jeden Abend finden von 7—9 Uhr Wiederholungs- und Arbeitsstunden unter Aussicht eines Lehrers statt und wird das Verhalten der Schüler in und außer der Schule streng überwacht. — Aufnahmefähig sind junge Leute vom 14. Lebensjahre an, welche die in einer Volksschule erreichbaren Vorkenntnisse besitzen; die neu Aufzunehmeuden treten in die untere Abtheilung ein, oder wenn sie die nöthigen Kenntnisse besitzen, in die obere, welche von denjenigen Schülern gebildet wird, die im vorigen Jahre den unteren Cursus durchgemacht haben. — Das Schulgeld beträgt im oberen Cursus 20 st., im unteren 25 st. — Kost und Wohnung ist zu billigen Preisen in Privathäusern zu erhalten.
Anmeldungen können bei dem unterzeichneten Curatorium erfolgen und ist dasselbe zu jeder weiteren Auskunft gern erbötig.
Friedberg, den 1. October 1874.
Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg.
Trapp, Lindeck, Dr. Heuser.
Geheimer Negierungsrath. Domänrath.
politischer Eheil.
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Vertrauen^ den Weg des Martyriums. Ich werde lieber Alles erdulden, als
im kleinsten Punkte dem katholischen Glauben und dem Rechte und der Freiheit
Gelnhausen bis Partenstein.
kirchenthum aufgegeben und der evangelischen Kirche die Freiheit der Bewegung, die Selbststän- ' digkett geben wolle, die andere Religionsgemeinschaften schon langst gehabt hätten. Er hoffe von diesem Zugeständniß, daß die evangelische Kirche einen neuen Aufschwung nehmen und nicht, wie Strauß u. A. prcgnostieirt hätten, in sich selber zerfallen werde. Damit wolle er keineswegs die Selbstständigkeit befürworten, welche mit einer absoluten Trennung zwischen Kirche und Staat identisch wäre. Diese sei ein Ding der Unmöglichkeit. Wo sie erstrebt werde im Sinne „vom Staat im Staate", da könne der Confliet nicht fehlen, weil der Staat einen Dualismus nicht dulden könne, der sogar noch gefährlicher sein würde, als der Dualismus in Deutschland gewesen wäre, weil der eine Faetor seinen Generalstab in dem kosmopolitischen^
schließt: Stellt mau an die Kirche, wie gegenwärtig geschieht, Forderungen und Bedingungen, die sie ohne Verletzung des Glaubens und des Gewissens nicht annehmen kann, dann muß sie immer und nothwendig antworten: Man m uß Gott mehr gehorchen, als den Menschen. Sie überläßt dann denen, die sie in solche Lage gebracht, die ganze Verantwortung und betritt, auf Gott
Gehör geschenkt werde, welche nur die nöthigen Regulirungen der Grenzen enthielten, innerhalb deren ficb die Kirchen zu bewegen haben werden.
Die Kammer nimmt die ersten Artikel obenerwähnten, in Berathung stehenden Gesetzes an, welche allen Religionsgemeinschaften, deren Verfaffung und Vekenntniß den Staatsgesetzen und der Sittlichkeit nicht widersprechen, das Recht öffentlicher Gottesverehrung zuerkennt. Sie erkennt ferner durch Annahme des Art. 4 allen mit Eorporationsrechten versehenen Religionsgemeinschaften das selbstständige Recht der Ordnung ihrer eigenen Angelegenheiten zu; dabei bleiben diese aber stets „den Staatsgesetzen und der Oberaufsicht des Staates unterworfen." „Oeffentliche Wege und Plätze können" nach heutigem Beschluß der Kammer „zu kirchlichen und religiösen Feierlichkeiten nur mit Zustimmung der Obrigkeit benutzt werden." Das dem Staate durch Art. 40 der Verfaffung zustehende Plaeet für alle kirchlichen Verordnungen und Erlaffe wird in der Vorlage nur in beschränktem Maße beibehalten. Hiergegen erhoben die Abgg. Dernburg, Goldmann und auch theilweiie Weber-Offenback Bedenken, während sich Dumont und Schaub dafür erklären. Minister Hofmann eonstatirt, daß die wirkliche Durchführung des im Art. 40 der Verfaffung gegebenen Plaeet unmöglich sei, and) verlasse man überall mehr das Präventivsystem und bestraft nur den Mißbrauch der den Kircken gewährten Freiheit. Die
Mal eingestellten Lothringer in ihre Heimath zurückgekehrt, indem sie nach l^jähriger Dienstzeit zur Dispositiou ihrer betr. Truppentheile beurlaubt worden sind. Es ist kaum glaubbar, welche Umwandlung in dieser kurzen Spanne Zeit mit diesen Leuten vorgegangen ist. Zagenden Herzens und der deutschen Sprache nicht mächtig, wurden sie unter großen Besorgnissen ihrer zurückbleibenden Angehörigen den Regimentern zugeführt; mit richtigeren Anschauungen, der deutschen Sprache mächtig, sind sie als gute Soldaten vergnügt, wohl und munter zurückgekommen, und können sie, im höchsten Maße zufrieden, nicht genug ihre kurze militärische Laufbahn rühmen. So ist wieder ein mächtiger Hebel für die Verbreitung des Deutschthums in den Reichslanden gewonnen."
Posen, 5. October. Gestern Nachmittag inhibirte die Polizei eine aus der Dominikanerkirche herausgekommene Erndte-Procession. Anfänglich pro- testirte die Geistlichkeit, schließlich gab sie nach und die Procession zog in die Kirche zurück.
— Die „Ostdeutsche Zeitung" meldet: Gestern fand durch den Landrath Boehm in Begleitung eines Gensd'armen bei dem Kirchenvorsteher Niegolewski in Wosciejewski Haussuchung statt. Der Vicar Bonk in Lions mußte die Provinz Posen zwangsweise verlassen.
Posen, 5. October. Der Vicar Bank in Lions wurde durch den Landrath angewiesen, die Provinz binnen 12 Stunden zu verlassen. Da derselbe nicht Folge leistete, wurde er zwangsweise hinausgebracht.
Stettin, 5. October. In Folge Beschlusses des Gerichts wurde gestern durch den Nnt.rsuchungs-Richter bei dem früheren Botschafter Grafen Arnim in Nasenzhcide bei Stettin Haussuchung gehalten und der Graf verhaftet.
Deutschsand.
Darmstadt, 5. Oet. (Kammersitzung.) Die Kammer tritt heute in die erste Lesung des Gesetzes über die rechtliche Stellung des Staats zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften. Vorher wird ein Promemoria des Bischofs von Mainz, welcher seinen Protest gegen die An-
Flensburg, 4. October. Wie die , Flensb- Nordd. Ztg." aus zuver- lässiger Quelle erfährt, entbehrt die Nachricht der Blätter, daß die Auswei-
nähme und Durchführung der Kirchengesetzentwürfe motivirt, als eingelaufen angezeigt, ebenso die Antwort der Regierung auf eine Interpellation des Abg. v. Rabenau, betreffend die Unter- Atzung eines Bahnbaues von Fulda nack Meiningen. Die Regierung erklärt darauf nicht ein- von meiner bischöflichen Mission UM eine Haarbreite abweichen, Und auch nur gehen zu können und weist auf ihre Vorlage hin, betreffs den Wetterbau der Bahn Gteßen- - — - - — — - -- - -- ■
Abg. Ellenberger spricht seine Anerkennung aus, daß die Negierung das alt^ Staats- der katholischen Kirche etwas ZU Vergeben Und ich habe die feste Zuversicht, daß der gesammte Klerus und das ganze gläubige katholische Volk der Diöcese
Kammer nimmt Art. 5 der Regierungsvorlage an und beseitigt also mit allen gegen 5 Stimmen Art. 40 der Verfassung. Zu Art. 6 beantragt Schröder, daß dies allgemeine Gesetz erst in Kraft treten soll, wann und sobald die Gesetze über den Amtsmißbrauch der Geistlicken. Über deren Vorbildung und über die Orden in Wirksamkeit getreten sind. Dagegen sprechen Küchler, Dumont und Minister Hofmann, dafür Dernburg, Becker und Schröder. Ein Antrag Dem- burg's auf Strich des zweiten Absatzes von Art. 6, der lautet: Alle von dem Gesetze abweichenden bisherigen geltenden Bestimmungen verlieren ihre Wirksamkeit. Der Antragsteller will damit gewisse Gefahren beseitigen. Die Kammer tritt mit allen gegen 10 Stimmen dem Antrag Schröders und gegen 4 Stimmen dem Antrag Demburgs bei. Endlich beschließt die Kammer ein wiederholtes Ersuchen an die Negierung auf baldige Ginfübrung der Civilstands- register und obligatorischen Civilehe im ganzen Großherzogthum und bittet um eine Gesetzesvorlage, den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft betreffend, nach dem Vorbilde des preußischen Gesetzes vom 14. Mai 1873. — Morgen wird die Kammer das zweite der Kirchengesetze über den Amtsmißbrauch Der Geistlichen berathen. Noch gingen bei dem Bureau 2 Adressen von katholischen Bewohnern der Städte Bensheim und Heppenheim ein, die sich für die Kirchengesetze erklären, und ein gedruckter Protest von Biblis dagegen. Letzterem sieht
tX ifl nad) “Ä" funglßrbre gegen den Schulvorsteher L-ngkj-er nunmehr definitiv zurückgenom-
Darmstadt, 4. October. Der erste Präsident der ersten Kammer der^men sei, jeder Begründung. Die Ordre ist in Folge des gegen sie erhobenen Stände, Graf zu Erbach Fürstenau, hat in Folge seiner Erkrankung das Prä-^Protestes nur suspendirt und der endgültige Beschluß der Regierung noch zu sidium der ersten Kammer vorläufig an den Grafen Görtz, als den zweiten erwartem , ,
Präsidenten, übertragen. : München, 5. October. Die Kaiserin von Oesterreich ist Nachts hier
Darmstadt, 5. October. Der Bischof von Mainz hat den beiden’emgetroffen und im Hotel „Zum baverischen Hof" abgestiegen. Dieselbe reist Kammern Abschrift einer von ihm an Großh. Staatsministerium betreffs der heute^ Vormittag 10 Ühr nach Possenhofen ab, woselbst sie. wie es heißt, einen Kirchengesetze gerichteten Eingabe zugesandt, welche mit folgenden Worten dreitägigen Aufenthalt nehmen wlrc.
Mainz in unauflöslicher Einheit mit mir verbunden sind und bleiben werden.
(N. Frkftr. Pr.)
Darmstadt, 5. October. Eine große Zahl, sämmllich den besseren Ständen angehöriger Katholiken aus Bensheim haben eine Eingabe ftn die Kammer gerichtet, in welcher sich dieselben für die von der Regierung propo- nirten Kirchengesetze aussprechen.
Rom haben werde. Es handle sich gegenwärtig nicht um einen Kampf zwischen Glauben unb j VerltN, 3. October. Aus Metz geht der „Nvrdd. Aüg. Ztg." folgende Unglauben, zwischen einer evangelischen Dynastie unb ber katholischen Kirche, sondern um den Zuschrift zu! „Nach Beendigung der diesjährigen Herbstübungen sind bereits M-ckistrn! zwischen Königthum und Priesterthum, ein Streit, der so alt als di- Geschichte s-uviele'von den Anfnngs Januar 1873 in die preußischen Regimenter »um ersten Unsere Kirchengesetze stunden auf dem Boden ber Verfassung unb er erwarte daher von benI — • - - - - . -- - ■ - p ' - - - - ° 0 - 1 -
Geistlichen unb dem gesunden Sinn des Volkes, daß den Aufreizungen gegen die Gesetze kein


