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Prel8 vierteljährig 1 st. 12 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 st. 29 ft,

Gießener Anzeiger.

Erscheint tuß!(d), mit AuS« nalnne MontagS.

tfxpebiiicn: Lanzletbrrg, M. B. Nr 1

Mnzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kiessen.

Mo. Dienstag den 8. September ' "

Amtlich er Theil.

Gießen, am 5. September 1874.

Betreffend: Die Abhaltung eines Zeichnen-Cur sus für Lehrer.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an

die Groschersoglichen Dürgennnstereien.

Auf Veranstaltung des Vereins für Verbreitung von Volksbildung wird am 14. September l. I. beginnend unter Leitung des Herrn Professors Kumpa wicdertim ein zehntägiger Ullterrichts-Cursus für Lehrer in Darmstadt abgehalten werden.

Indem wir hiermit unser Ausschreiben vom 5. September v. I. (Anzeigeblatt Nr. 210) in Erinnerung bringen, empfehlen wir Ihnen dahin zu wirken, daß den diesen Cursus besuchenden Lehrern eine Subvention von 2530 st. aus Gemeindemitteln verwilligt werde.

v. R ö d e r.

Politischer Theis.

Deutfdjfanb.

Darmstadt, 5. Sept. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr.

43

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großher­

zoglichen Siegels.

Mainz, den 31. August 1874.

(L. S.)

Ludwig.

Gnaden Großherzog von Hessen und bei

der Bestimntung im Art. 1, Absatz 2 des

die

die

Mark

Pfennig,

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Pfennig) zu

und von von

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hier hier

directen Stenern betreffend.

die Einführung der Reichsmarkrechnung be-

die

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Gebühren betreffend.

2. Gesetz, die Erhebung der

3. Allerhöchste Verordnung, treffend. Dieselbe lautet:

Ludwig III. von Gottes

Am 21. August wurde dem Pfarrverwalter Joseph Theodor Körner kath. Pfarrstelle zu St. Stephan in Mainz übertragen.

7. Charakterertheilungen-

Friedberg, 4, September. Der Großherzog ist gestern wieder

von 6 Mark Pfennig, die Drittel - Thalerstücke deutschen Gepräges zum Werthe von 1

enthält:

1. Gesetz, die für Ertheilung von Grundbuchsauszügen zu entrichtenden

lassen und am 13. d. wieder abreisen. Unsere patriotische und reichstreue Stadt trifft bereits Vorkehrungen zum festlichen Empfange des hohen Gastes.

München, 5. September. Ein von der Staatsregierung verlangtes Gutachten der Verwaltung der bayerischen Hypothek- und Wechsel-Dank über den Bank Gesetzentwurf spricht sich auffs Entschiedenste gegen die Annahme des Gesetzentwurfes aus.

Heilbronn, 5. September. Nach der heute erfolgten Beendigung der Manöver, über deren Verlaus der deutsche Kronprinz seine Zufriedenheit aus­sprach, fuhr der König mit den gestern ebenfalls aus Stuttgart eingetroffenen sämmtlichen Ministern mittelst Separatzuges nach 12 Uhr von der Station Northeim ab, nachdem er sich vom Kronprinzen herzlich verabschiedet hatte. Der Kronprinz fuhr halb 1 Uhr mittelst Extrazuges nach Fürth ab, woselbst er dem Fürsten v. Hohenlohe-Langenburg einen Besuch abstattete. Morgen reist der Kronprinz über Heidelberg nach der Rheinpsalz, woselbst er gleichfalls den Trnppen-Manövern beiwohnen wird.

Freiburg i. B., 5. September. Der Altkatholiken - Congreß scheint sehr zahlreich besucht zu werden. Von hervorragenden Mitgliedern sind bereits eingetroffen: Bischof Reinkens, die Professoren Schulte, Reusch und Friedrich und der Reichstagsabgeordnete Völk. Heute Abend findet eine gesellige Ver­einigung der eingetroffenen Mitglieder statt.

Netlkireich.

angekommen und wird während der Herbstübungen des 11. Armeecorps Residenz nehmen. Am 11. d. wird der Kaiser zum Besuch bei demselben hier eintreffen, am 12. d. in der Nähe hiesiger Stadt die Truppen Revue passiren

Reichsmarkrechnung eingcführt.

§ 2. Die Umrechnung aus dem Landesmünzfuß (Zwei und Fünfzig ein halb Guldensnß) in die Reichöwährung erfolgt nach dem Verhältnisse sieben Gulden zu zwölf Mark. Bei der Umrechnung werden Bruchtheile Pfennigen der Reichswährung zu einem Pfennig berechnet, wenn sie einen halben Pfennig oder mehr betragen, Bruchtheile unter einem halben Pfennig

*V2 2

Rhein ic. ic.

Wir haben Uns auf Grlind Reichsmünz-Gesetzes vom 9. Juli 1873 bewogen gefunden zu verordnen und

Pfennig,

die Sechstel-Thalerstücke deutschen Gepräges zum Werthe von Mark 50 Pfennig,

letztere beiden Sorten (V3 und */6 Thaler) mit der Beschränkung, daß außer den Reichs- und Staatskassen Niemand verpflichtet ist, Beträge von mehr als zwanzig Mark in den bezeichneten Münzen in Zahlung zu nehmen.

Endlich werden bei allen öffentlichen Kassen an Stelle der Reichs-Nickel-

verordnen hiermit wie folgt:

§ 1. Vom 1. Januar 1875 an wird für den Verkehr bei den öffent lichen Kassen und für den allgemeinen Verkehr des Großherzogthums t

werden nicht berechnet.

§ 3. Neben den Reichsmünzen bleiben bis zur Äußercourssetzung auch fernerhin die Münzen der süddeutschen Währung in der Weise in Geltung, daß bei Zahlungen mit denselben die Umrechnung in die Reichswährung nach den Bestimmungen im § 2 zu geschehen hat.

Außerdem gelten bis auf Weiteres als gesetzliche Zahlungsmittel:

die Vereinsthaler deutschen und österreichischen Gepräges, sowie die Thaler des Vierzehnthaler-Fußes zum Werthe von 3 Mark Pfennig,

die Doppel-Vereinsthaler deutschen und österreichischen Gepräges zum Wertbe

z, r ~ - In Verhinderung des Directors des

' ax emPtt- Ministeriums der Finanzen:

Meisenzahl.

4. Allerhöchste Verordnung, die Jagdwaffenpässe betreffend.

5. Namensveränderungen. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 8. August dem Lazarus Hauck zu Darsberg zu gestatten, daß derselbe statt des bisherigen Vornamens Lazarus in Zukunft den Vorna­men Heinrich und am 17. August dem Johannes Geyer zu Flonheim zu ge­statten, daß derselbe statt seines bisherigen künftighin den Familiennamen Bley führe.

6. Dienstnachrichten. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 18. August dem Schullehrer zu Dalheim, Heinrich Bitt­mann, zur Zeit in Klein-Krotzenburg, die erste kath. Schnlstelle zu Klein-Au­heim, am 22. August den Canzleiwärter bei dem Ministerium des Großherzogl. Hauses und des Aeußern, Conrad Weitzel, zum Canzleidiener bei gedachtem Ministerium zu ernennen.

und Kupfermünzen bis auf Weiteres in Zahlung angenommen: i/12 Thalerstücke (2y2 Silbergroschen) zu i/15 v (2 Silber- oder 2 Neugroschen) zu .

V30 // 0 u 11 1 " J "

Veo 11 ( /2 ii " J2 " "

V4 Groscheustücke (3 leichte Pfennig) zu......

Vs (2 schwere Pfennig) zu

Vio und 1/12 Groschenstücke (1 schwerer oder 1 leichter

« 4 Mit der Umwechselung der Münzen süddeutscher Währung gegen, Wien, 5. September. Wiener Blätter veröffentlichen folgende Tele- Neichsmünzen oder gegen solche des Thalerfußes werden die dazu geeigneten gramme: Das erste an Graf Wilczek gelangte Telegramm ist vom August da­öffentlichen Kaffen schon vor dem 1. Januar 1875 beauftragt werden. Der tirt. Der Aufgabeort ist in der Copie nicht ersichtlich. Der Wortlaut des Termin, mit welchem diese Umwechselung beginnt, sowie die Kaffen, bei wel- Telegramms ist folgender:

chen dieselbe stattfinden kann, werden durch Unser Ministerium der Finanzen Eingeschlossen, eingefroren; 14 Monate im Packeis hernmgetrieben. bekannt gemacht werden. Die Umwechselung findet nur in Beträgen von 37z 1873 durch 5 Monate Sommerarbeit behufs Freimachung. Vergeblich. Schiff Kreuzer oder in den: Vielfachen dieses Betrages statt. durch Eispressungen 7 Fnß gehoben. August 1 >73 große Länder nördlich 80"

s 5. Unsere Ministerien sind, jedes soweit es seinen Geschäftskreis Bc> entdeckt, festgetrwben und überwintert 79° 51' nördlich, 59 Osten. Länder trifft, mit dem Vollzüge beauftragt. bereist; Ende weder im Norden noch im Westen gesehen. 20. Mai. Schiff