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mement auf die täglidi, mit Dieselbe ist amtliches Or^an rd, wie seither, in möglichst tens ihren Lesern vorfilhren. der Hess, ersten und zweiten a Manbliinßen im preußi- ib im Neichstage mittheilen. wie den localen Angelegcar ng widmen, und die Course icotirfe rasch und vollständig
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137.
Jahrgangs
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Oießmer
Erscheint tüstttch, mü SKiS- nahmc SonntagS
Expedition: Canzletbera.
«lt. B. Nr. 1
Mnzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kiessen.
Nr. 4L Dienstag den 6. Januar 1SM.
fl m t f i dj e r Theil.
B eka n n t in a ch n n g.
Betreffend: Das Erscheinen eines der Tollwuth verdächtigen Hundes in Gießen.
Nach Mittheilung dos Großherzoglichen Kreisveterinäramts Gießen sind wahrscheinlich von dem in unserem Ausschreibett vom 24. v.^Mts. (90^302 des Anzeigers) bezeichneten Hnnde am 23. ejusd. auch mehrere Hunde vor den Thoren der Stadt Gießen gebissen worden und ist über den Verbleib desselben bis jetzt noch keine sichere Nachricht eingelaufen. Unter Vorbehalt weiterer Maßregeln bringen wir einstweilen diese Thatsachen mit der Mahnung zur Vorsicht zur allgemeinen Keuntuiß.
Gießen, am 3. Januar 1874. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Rover.
B c k a n u r m a ch u n g.
Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.
Diejenigen Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach § 20 der Militär-Ersatz-Instruction vom 26. März 1868 (Reg. - Blatt Nr. 21) gestellungspflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich, unter Berücksichtigung der §§ 148. 149. 151. 152. 153. 154 und 155. der erwähnten Militär-Ersatz-Jnstruction bis
zum 1. Februar 1874
bei der unterzeichneten Commission einzureichen, falls sie sich der im März L I. stattfindenden Prüfung zu unterziehen beabsichtigen.
Der Meldung find beizulegen:
a) ein Geburtszeugniß; •
b) eine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder des Vormundes;
c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director bezw. Rector der betr. Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei-Obrigkeit auszustellen ist.
Außerdem ist mit dem Meldungsgejuche ein vitae curriculum zu verbinden
Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Einreichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die Zulassung zu der nächsten Prüfling nicht stattfinden. Der Prüfungstermin, sowie das Local, worin dieselbe v.- genommen wird, kann erst später bekannt gemacht werden) eine specielle Einladung erfolgt nicht. Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgend^ Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam.
Tie BerechtiguUL ?uni einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.
Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militärdienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.
Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitge Anmeldung verloren gegangene Anspruch durch Entschließung der Ersatzbehörden 3. Instanz wieder verliehen weiden, wenn der betheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen verpflichtet war, oder vermöge seiner Loosnummer disponibel geblieben ist.
In letzterem Falle darf diese Vergünstigung indeß nur dann eintreten, wenn der deßfallsige Antrag vor der zweiten Aushebung, bei welcher der be- thciligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird.
Gesuche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis-Ersatz- Commission zu richten.
Darmstadt, den 16. December 1873. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige:
Pabst. Strecker.
Gießen, den 3. Januar 1874.
Das Groß herzogliche Rentamt Gießen
an [ämmtlidje Groszherzogliche Bürgermeistereien des Bezirks.
Die auf 1. Januar fälligen Gelder für Steigholz, Holzhandabgaben und Grnmmetgras können bis zum 15. dieses Monats ohne Kosten hierher be zahlt werden. Wir ersuchen Sie, dieses in Ihren Gemeinden bekannt machen lassen zu wollen. ,
L Y n ck e r.
Lehrer-Konferenz.
Künftigen Donnerstag den 8. Januar Confercnz für den Bezirk Groß-Linden zu Groß-Linden selbst. Anfang Nachmittags 1 Uhr.
Groß Bnscck, den 3. Januar 1874. Der Vorsitzende:
Strack.
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politischer Thei L
Deutschland.
(Hießen, 6. Januar. Die Wahlen zum Reichstage stehen vorder Thür. Es tritt die strenge Pflicht an jeden wahlfähigen Bürger, sein Recht an der Wahlurne geltend zu machen. Die Bewohner Gießens namentlich waren es seither gewohnt, daß sie lässig dem Wahlakte zuschauten und sich mit dem Gedanken trösteten, daß ihr Reichstags'Candidat Freiherr v. Rabenau doch gewählt werde, auch wenn sich die große Mehrheit vom Wählen fernhielte. Dieses dürfte sich bei der bevorstehenden Wahl doch nicht so glatt abspie
len. — Wie wir ganz positiv vernehmen, ist in einer am Sonntag stattgefundenen Versammlung unserer Socialoemokraten Herr Lieb- fncd)t, der bekannte Vorfechter der Socialdemokratie, als Wahl- candidat im ersten oberhefs. Wahlbezirk aufgestellt worden. Ebenso auch in Wieseck und anderen Fabrikdörfern. Ist nun auch nicht im Entferntesten daran zu denken, daß Herr Liebknecht siegen wird, wenn die Bürger ihre Schuldigkeit thun, so tritt dennoch die Aufgabe an jeden friedliebenden gutgesinnten und sein Vaterland wahrhaft liebenden Mann heran, daß er kommenden Samstag zur Wahl gehe und dem Eandidaten für wahre Freiheit und sittlichem Fortschritte, Freiherrn v. Rabenau, seine Stimme gebe.


