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Gießener Anzeiger.
täglich, «*it 2h* nahm« Sonntags
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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen.
Freitag c>en 5. Juni
Nr. 127
8834.
politischer Theil.
Er kann nicht zugeben, daß die Regierung
Görtz bemerkt, daß die größten Städte des Landes
Annahme des Antrags.
der im Jahre 1672 allgemein gewährten Gehaltszulage wurde nach erlügen Er- läuterungen, die der Drrcctor des Finanz Ministeriums Schleiermacher über die Sache gab einstimmig der Regierung zur Berücksichtigung empsohlen. Eine Regierungsvorlage, wonach verschiedene Eredite aus der jrüheren Finanzperiode in die sitzige übertragen Werder» sollen, wurde ohne Debatte angenommen; ebenso erhielt der zwischen Hessen uiid Preußen abgeichlossene Vertrag über die Rheilicorrectron zwischen Mainz und Bingen die Genehmigung der Kammer. Der Antrag der Abgg. Goldmanii, Kuchler, Edinger und Heinzerling, bctr. die Aufhebung des Octroi aus Brodsruchr, Mehl, Backwaaren, Kartoffeln, Schlachlvieh, Fleisch und Fleischwaaren, sowie Brennmaterial jeder Art, wird vom Ministerialrat!) Jaup bekämpft und unter Voiführuug statistischen Materials nachzuweisen versucht, daß den Steuerpflichtigen damlr ilichts genützt werde- Tie betroffenen Städte könnten nicht ihre Eommuualumlagen plötzlich so bedeutend erhöhen. Wir stünden vor Einführung der Slädteordnung u>.d solle man nicht unmittelbar vorher durch ein Gesetz die Wirksamkeit der künftigen städtischen Behörden einzchränken. Heinzerling verbreitet sich über die volköivirihickaftlichen und sittlichen Rachtheile des Octrois und schlagt ein Uebergangs-Stadium vor. Küchler führt aus, daß über die Verwerflichkeit einer Besteuerung der notlwendigen Lebensmittel nirgends ein Zweifel bestehe; 'erne Steuer dürfe nicht iiüd) dem Bedürfniß, sondern nach dem Vermögen erhoben werten. Er theilr Berichliungen mit, aus denen hervorgeht, daß die ärmere Elafse durch den Ociroi am härtesten bedrückt werde. Der Ausfall könne gedeckt werden, ohne daß dre Städtebewohner von mäßigem Einkommen dadurch betroffen wurden. Regierungs - Eomnussär Jaup sucht die Berechnungen Küch- ler's als llicht völlig richtig, zu widerlegen. Edinger meint, was theoretisch richtig ist, müsse and) praktisch durchzujühren sein. Der Octroi sei eine verwerfliche Kopfsteuer, sie wirke demoralisireud. Die Städte könnten recht wohl ihre Ausgaben durd) Comtnunalumlagen decken und auch für öffentliche Anstalten die nölhigen Mittel aujbrlngen. Die städtischen Vertretungen würden and) nach den neuesten Gesetzen so zusammengesetzt, daß sie die Interessen der unteren Schichten nicht vertreten, von ihnen sei eine Beseitigung des Octrois nicht zu erwarten. Im Interesse der Gerechtigkeit und der Humanität bitte er um
nisje der Stadt Mainz ein, eine Verdoppelung der Umlagen sei galiz undnrch-'weiden könne. Die Lebensmittel würden durd) Aiifhebung deS Octrois nicht
einen Besdluß der Kammer ignoriren werde Allerdings seien die großen Städte gegen die Aufhebung, daS könne jedock) nicht maßgebend sein. Den Vorständen der Städte stehe es nicht frei, bewilligte Steuern zu erheben, in dem Interesse der Städte selbst liege es, wenn die Landesbehörde die Aufhebung des Octrois beschließe, da dadurch einer Wahlagitation vorgebeugt werte. Der Stadtvorstand in Gießen habe sick) für Aufhebung erklärt und nur wegen der demnächstigen Veränderung in der Stadtverwaltung einen förmlick)en Beschluß nicht gefaßt. Er führt verschiedene Beispiele an, wie ungewiß der Octroi wirke. Es fei unbillig, Fremde und Arbeiter, die sick) in einer Stadt vorübergehend aushielten, durd) das Octroi zu besteuern. Das Octroi sei in feiner jetzigen Höhe and) ungesetzlich, dasselbe hätte bis 1873 nur für die Straßelibeleiichtung verwendet werden dürfen und iud)t für andere Zwecke, es werde alio jedenfalls zu viel erhoben, da die Kosten der Straßenbeleuchtung viel weniger zu betragen hätten, als das Octroi eiutrage. Er bittet dem Ausschußantrag , der das Octroi direct verurtheilte, beizustimmen, die andern Anträge abzulehnen. Frank will die Selbstverwaltung der Städte nicht gekränkt sehen, das Reick) und das Land sollten mit der Aufhebung der indirekten Steuern erst den Städten vorangehcn. Er glaube der Ersatz des Octrois fcurcb Umlagen werde die ärmeren Claffen am sck)wersten treffen, das Octroi werde all- mälig in unmerklichen Betragen erhoben und von den ärmeren Leuten leichter getragen. Die Coucurrenz sei kein genügendes Regulativ, sie bleibe vielfach aus oder werde durd) die Speculation paralisirt. Büchner bemerkt, daß dieselben Herren die früher für Aufhebung der Salzsteuer gewesen seien, jetzt für Beibehaltung des Octrois seien. gewiß ein Widerjprud). Die Sache sei ein Agitationsmittel für die demuächstigen Wahlen. Schaub will den Termin der Aushebung auf den 1. Januar 1877 hinauSgeschoben wissen da dann eine neue Finanzperiode beginne, die vielleicht eine neue Steuerreform bringe. Auch müsse man Rücksicht auf die großen Städte nehmen, denen man eine Uebergangszeit zugestehen müsse. Die Mitglieder des Ausschusses erklären sick) mit diesem Vorschlag einverstanden. Dernburg glaubt nicht, daß in der Kammer ein Mitglied sei, welches von Motiven geleitet werde, wie sie Herr Büchner unterstelle. Er schließe sich dem Antrag Goldmaun's an, würde sich aber den zu erwartenden Gesetzesentwurf wohl ansehen, um den Städten den Uebergang möglichst zu er-
Beseitigung des Octrois vorzugehen. Die Berathung wird darauf wegen vor- «UCUlJlfllUlUL gerückter Zeit auf morgen vertagt.
Darmstadt, 2. Juni. (Kammersitzung. Schluß.) Ministerpräsident Darmstadt, 3. Juni. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer Hofmann erklärt, es sei nicht die Absicht, die Beamten von den Genossenjchaf- verlas der Abg. Büchner eine Interpellation über die projectirte Tariferhöhung teil auszujchließen. Letztere könnten zedoch auch dem Erwerb dienen, sie be- für Personen und bestimmte Gattungen von Gütern auf den Eisenbahnen, fchräuklen häufig ihre Geschäfte nicht auf ihre Mitglieder und wenn sie sick) in Schröder und Königer stellen die Anfrage, bis zu welcher Zeit die zugesagte dieser Weise entwickelten, dann könnten sie allerdings unter die Wirkungen des Vorlage der Kirchengesetze zu erwarten sei. ES wurde hierauf die Debatte Gesetzes fallen. Das Amendement, wouack) die Genossenschaften ausgeschlosseiüüber die Aushebung des Octrois fortgesetzt. Goldmann hält die Aufhebung
sein sollen, wurde darauf gegen 11 Stimmen abgelehnt. Eine Petilion dcS^sür eine eminent practische Frage. Salzmagazin - Verwalters Wiederhold aus Bad-Rauheim bezüglick) Rachzahlung
Anuuhtttr drv äiiuug». Görtz bemerkt, daß die größten Städte des Lautes erleichtern. Büchner erklärt, er habe Riemand verletzen wollen, Herr Dern- ficb gegen Aushebung des Octrois erklärt hätten. Der Anlirag werde feinen,berg habe übrigens kein Recht chn zurechtzuweisen. Dumont hält die Aushe- Erfolg haben, die Regierung könne ihn irlcht auesühreu. Mau möge die Sache!billig des Octrois vom theoretischen Standpunkte zwar für gerechtfertigt, aber den städlizchen Verwaltungen überlassen. Er g»ht besonders auf die Verhält-luur wenn das Octroi durch eine progressive Einkommensteuer sofort ersetzt
sührbar. Er sucht die gegen den Octroi erhobenen Einweudungeu zu eiukräften und führt an, daß in Frankruch das Octroi zweimal abgejchaffl, aber zweimal wieder eingeführt worden sei; in Belgien habe man dasselbe zwar aufgehoben, die betioffenen Städte aber aus der Staatskasse entschädigt Schroder findet in der Aufhebung einen Eingriff in die Veiwaltuug einiger Communen. Die Herbeiziehuug deS ganzen Einkommens zur Steuer werde die Aufhtbung mög- lid) machen, so weit seien wir aber uock) nicht. Im Angesicht der neuen Gemeindeordnuug hält er es für nicht an der Zeit, hierüber einen Beschluß zu fassen, von dem wir bcstimmt wissen, daß er doch nicht jo bald ausgeführt werde. Occhsner wird gegen den Antrag stimmen, weil er einen Zwang aus- üben würde, der dem neuen Verwaltungsgesetze widerspreche. Das Octroi müsse fallen, man mnfje daS jedock) der Autonomie der Städteverwaltungen überlassen. Greim hebt hervor, daß Taiiseude von Arbeitern, die um Offenbach wohnen und dort ihren Unterhalt finden, durch den Octroi zu den städtischen Einnahmen beitrugen, was nicht mehr als billig sei. Durch die Aufhebung des Octrois werde eine Entlastung nicht herbeigeführt, da die Preise dadurch nicht niedriger werden würden. Wolle man die Ethik zum obersten Priucip machen, so werde man noch viele andere Tinge beseitigen müssen. Er bittet den Wohlstand des Mittelstandes einer Theorie zu lieb nicht zu schädigen. Welcker spricht sich als Vertreter der Stadt Darmstadt entschieden gegen das Octroi aus. Wir hätte- in unserem Lande schon viele Beschränkungen des Verkehrs fallen lasten, dieselbe Strömung bestehe auch m anderen Staaten, besonders in Preußen, wo man die Schlacht- und Mahlsteuer aufhebe und die Clastensteuer einführe. Die Aufhebung des Octrois könne jedoch nur nach und nach geschehen, indem man mit Brod anfange, dann vielleicht mit Brennmaterial und Fleisch übergehe und beantragt er vom Jahre 1876 an mit stückweiser
billiger werden. In Belgien habe man, um die ärmeren Elasten nicht allzusehr zu belasten, die Städte für den Verliist des Octrois aus Staatsmitteln entschädigt. Er sucht die einzelnen gegen daS Octroi vorgebrachten Einwendungen zu widerlegen, behauptet ein Verbot, indirecte Steuern zu erheben, greife in die Autonomie der Städte ein, und widerspreche dem Geist der neuen Vcrwal- tuugsgesetze. . Er macht bcsonders auf die Verhältnisse der Stadt Mainz aufmerksam, die tu großartigen Unternehmungen stehe, und durch den Verlust der Octroi-Einuahmen in eine Krisis gerathen werde, v. Rabenau bemerkt, das in Belgien gemachte Experiment der Staatsentschädigung habe des falschen Prin- cipö halber auf dem flachen Lande den schlimmsten Eindruck gemacht; in Preußen habe man sich vor solchen Maßregeln gehütet und dürfe auch bei uns niemals die Rede davon sein. Küchler hebt nochmals die Ungerechtigkeit des Octrois hervor; das Besteuerungsrecht habe bis jetzt noch der Staat, nicht die Commune. Er widerlegt die einzelnen gegen den Antrag gerichteten Angriffe. Auch die Freizügigkeit, Gewerbefreiheit rc. hätten den größten Widerstand hervorgerufen, die Aufhebiuig des Octrois sei eine ähnliche Frage, mit einigem Muth werde sie gelöst werden. Görtz will es den Städten überlassen, ob und wie sie das Octroi aufheben wollen; jedenfalls will er die Sache nicht übereilt haben. Edinger hebt hervor, daß nach der Städteordnung das Ministerium die Entscheidung über die communale Besteuerung habe. Er wendet sich gegen die verschiedenen Gegner der Octroiaufhebung und führt Autoritäten an, welche dieselbe für nothwendig erklären. Dernburg replicirt auf die Aeußerung Büch- ner'S. Greim gesteht seine volkswirtbschaftlicke Unkenutniß zu, wundert sich aber, daß die mit volkswirthschastlichem und statistischem Material ausgerüsteten Antragsteller das Octroi auf Kartoffeln aufgehoben haben wollen, obwohl dieses nirgends bestehe. Er bleibt dabei, daß die Aufhebung des Octrois nicht


