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Gießener Anzeiger.

Erscheint täglich, Mit 1t* Hdbmc Sonntags

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Mnzeige- und Mmtsbtatl für den Kreis Hiessen.

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Rr. 103

Dienstag den 5. Mai

Amtlicher eit.

1^341.

B e k a n n t m a ch n n g.

Belrtffend: Gesuch um Entlassung von Soldaten vor beendeter Tienstzcir sowie Gesuche um zeitweise Beurlaubungen von Soldaten.

Wir sind beauftragt, das nachstehend abgedrnckte Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern an die Großherzoglichen Kreis ämter vom 10. April 1872, welches wir bereits früher zur öffentlichen Kenntniß gebracht haben, wiederholt zu publiciren.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien werden hierauf ganz besonders nnter dem Anfügcn hingewiesen, daß Gesuche der rnbrrcirten Art, welche nicht ans dem vorgeschriebcnen Wege befördert, insbesondere bei deni Gommando der Großherzoglichen (25.) Division direct eingereicht werden sollten, künftig unbeantwortet bleiben werden.

Gießen, den 24. April 1874. Großherzogliches Kreisamt Gleßen.

v. Röder.

Beran laßt durch eine große Zahl von Gesuchen um zeitweise Beurlaubung oder nm Entlastung von Soldaten vor beendeter Dienstzeit, welche fast tätlich unmittelbar bei dem Eommando der Großherzoglichen Division eingereicht werden, hat uns dasselbe ersucht, die Bestimmungen über den bei solchen Gesuchen cinzuhaltenden Jnstanzenzug in Erinnerung zu bringen und deren Kenntniß und Beachtung möglichste Verbreitung zu verschaffen. Wir beauftragen Sie daher, die nachstehenden Bestimmungen durch die Kreisblätter zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. _

gür die Behandlung von Gesuchen um Entlastung von Soldaten vor beendeter Dienstzeit sind zunächst die Vorschriften im 188 der MiIltarErsatz- Instruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 (Regierungsblatt von 1868 Seite 521) maßgebend, wonach dergleichen Gesuche nicht bet einer Militärbehörde, sondern bei den betreffenden Civilbehörden anzubringen sind. Tie Cwilbehörden, welche diese Gesuche anznnehmen haben, sind die Groß- lmzoglichen Bürgermeistereien, welche über jedes Gesuch dieser Art ein Protokoll nach dem hierfür vorgeschriebenen Formular (conf. Aueschreiben vom 14 October 1868 zu Rr. M. d. I. 1 1,339) anfzunehmen und solches mit Fragenbeantwortung und Begutachtung an das ihnen vorgesetzte Krctsamt euizu- sewden haben. Tas Kreisamt übersendet sodann die Verhandlungen, nachdem cs erforderlichen Falles deren Vervollständigung veranlaßt hat, mit seinem Gut- nd>tcn und unter Beifügung eines Gutachtens des betreffenden Landwehr-Bezirks-Eommando s an das Eivilrnitglicd der Großherzoglichcn Ersatzbchöide dritter Distanz, von welchem hierauf bezüglich derjenigen Gesuche, die nicht wegen Mangels gesetzlicher Begründung sofort zurückzuweisen sind, mit dem Eommando der Großherzoglichen Tivision zur gemeinschaftlichen Entscheidung in Benehmen tritt. Gesiiche um Entlastung von Soldaten vor beendeter Dienstzeit, welche auf anberem SBefle an bas Kommando der Großherzoglichen Division gelangen, können, so lange bas erwähnte Verfahren nicht eingehaltcn worben ist, feine BirucksichNgnng finden.^t^Ej sgcnr[aub VDU im acfi6en Dienst stehenden Soldaten sind stets an bas betreffende Regiments-, beziehnngsweise Trupp«,-

Commnnbo in richten, wie bereits in unserem Ansschreibcn vom 26. October 1669 (Nummer 19 bes Amtsblatts) bemerkt und der bann enthaltenen Weisung «einäfi in den Kreisblättern bekannt gemacht worden ist. Werden statt desien dergleichen Gesuche unmittelbar bei dem Commando der Großherzozlichen Di- diston eingcieicht, so haben die betreffenden Bittsteller es sich selbst zuzuschreiben, wenn dieselbe» unberücksichtigt bleibe,,.

Da die Mehrzahl der bei dem Commando der Großberzoglichen Division unmittelbar emlangenden Gesuche um Entlastung von Soldaten vor been- tetcr Dienstzeit ober um zeii'oeisc Beurlaubung von den betreffenden Bürgermeistereien beglaubigt oder befürwortet sind, so wollen Sie insbesondere auch den Grostheiznqlichen Bürgermeistereien die vorstehenden Bestimmungen zur sorgfaliigeu Beachtung in Erinnerung bringen und dieselbe» zugleich anweise», be, jeder sich ih7n darbietenden Gelegenheit die Bctheiligten wegen des bei Gesuchen der mehrerwähnten Art en,znbaete»dc,l Geschäftsgangs geeignet z» belehren.

poHtifcfjer Theit.

ngen werben (in bereit, jede

< Seibel,

DeutfcfiCanö.

und seine politische Thätigkcit im Reichstage sich der vollen Zustimmung seiner ! Wähler erfreuen.

Berlin, 1. Mai. lieber das Schicksal des Reichstags-Beschlusses be­züglich der Einführung der obligatorischen Civilehe (Antrag Völk-Hinschius) in das Reich in Folge stattgehabter Berathungen im Buudesrathe sind vielfach irrthümliche Nachrichten verbreitet. Nach zuveilässigen Angaben ist die Ange­legenheit bisher nur Gegenstand von Besprechungen im Justizausschuß gewesen, in deren Verlaufe sich hauptsächlich Bedenken gegen den § 45 des Entwurfs geltend machten. Derselbe überläßt die Ausführungs-Bestimmungen den Einzel- Regierungen und ebenso die Begrenzung der Ehehindernisse und die Entschei­dung der Streitigkelten über Nichtigkeit oder Scheidung einer Ehe. Dem gegenüber wurde von verschiedenen Seiten betont, daß man ohne materielle Bestimmungen über Ehesckeidungs- und Eheschließungs - Gründe in der Sache kaum vorgehen könne. Eine definitive Entscheidung des Bundesrathes hat noch nicht stattgefunden, so viel scheint aber nach untrüglichen Anzeichen sicher, daß man die Angelegenheit nicht begraben, sondern von Reichswegen mit der Fest­stellung eines Gesetzentwurfs vorgehen will, da mehrere Regierungen sehr leb­haft für baldige Eiledigung der Sache durch das Reich eingetreten sind, wäh­rend andere sie unter Bestreitung der Bedürsnißfrage von der Hand weisen wollten. Jedenfalls bildet die letztgedachte Gruppe die entschiedene Minorität. Bayern soll nach Allem, was darüber verlautet, die Bedürsnißfrage nicht ver­neint haben, sch-int aber noch immer Bedenken zu tragen, die Sache durch ein Reichsspccialgesetz erledigen zu lasten, sondern sich, dem Beispiele Preußens fol­gend, den Weg der Landesgesetzgebung offen halten zu wollen.

Posen, 1 Mai. Man schreibt von hier derOstsee-Ztg ":Gutem Vernehmen nach wird dem Erzbischof Grafen Ledocbowski das seine Umtsent- s.tzung aussprechende Erkenntuiß des Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten erst nach Verkündigung des dem Landtage zur Betathung vorliegenden Gesetzes, betr. die Verwaltung erledigter Bisthümer, publicirt werden, damit alsdann sofort die Bestimmungen dieses Gesetzes in Bezug auf die Erzdiöcese Posen- Gucsen zur Ausführung gebracht werden können."

Trier, 1. Mai. Die Professoren des hiesigen bischöflichen Seminars

Darmstadt, 1. Mai. Der Finanz-Ausschuß der zweiten Kammer hat, sich heute in der Person des Herrn Abg. Königer von Offenbach einen neuen Präsidenten mit allen gegen eine Stimme, die auf Herrn Volker fiel, erwählt. Eine Ergänzung der durch du- Ableben deS Abg. Metz entstandenen Lucke durch eine Neuwahl der zweiten Kammer dürfte schwerlich eintreten, da die Arbeiten des Ausschusses soweit vorgerückt sind, daß eine solche Ergänzung überflüssig scheint. Uebrigens hat der Finanz-Ausschuß die Erhöhung der Beamtengc- talie um V6, die seither von gewissen Concessionen des Mm.stermms rn der Sieorganisation der Staatsverwaltung abhängig war, ohne Weiteres zu beroiUi gku beschlossen, so daß die Entscheidung nunmehr der Kammer selbst zusteht. Letztere wird übrigens vor Pfingsten nicht mehr zusammentreten. Eine Vor­lage wegen des hiesigen Polytechnikums ist von Zeiten der Regierung noch nicht erfolgt. . 3

Tricdbera, 1. Mai. Gestern erstattete der Abgeordnete des zweite,, »berheffischeii Reichstagswahlbezirkes, Herr Tr. B. Schroder vor emer dahier -bqehaltcnen Versammlung Bericht über die ,e,iherige Thattgkeit des Reichs icgks und seine Stellurg zu den wichtigen Fragen, welche d>m,clben Vorlagen, insbesondere zum Miiitärgesetz. In längerer emgehender und durchaus sachlich ,,halte,wr Rede erörterte er die vorliegenden Verhältnisse und entwickelte die Ermide welche zu dem bekannten Compromiß geführt haben, das er als eine sowohl ter militärischen Stellung des Reichs, als den coustitlilionelleii Rechten der Volksvertretung entsprechendes bezeichnete. Auch über das chreßgeietz, >- Reichspopiergeldgefetz und die übrigen von dem Reichstag erledigten Vorlagen «ab e/e.Re interessante Uebersicht, und sprach zum Schluß d.eUeberzeugung Ais, daß die abgelaufene Reichstagssession neben der ^orge für die außer Sicherheit und militärische Stärke auch die innere gortentwicklung des Reiches fördert habe, und daß tastelbe auf dem besten Wege geblieben se, und b eu im werde die großen sittlichen Aufgaben des deut,chen Volkes zu >°,en und bi,, Cultuskampf durchzuführen, der ihm aufgedrnngen worden ist. « n,r lebhafter Beifall lieferte dem Redner de» Beweis, daß seine Ausführungen