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Neustadt.
Vorstand.
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Anfang yt8 Uhr.
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1829.
vierteljährig 1 ft 12 ft. «it Dringerlvhn. Durch bk Post bezogm vierteljährig 1 fl. 29 ft.
Oießemr Anzeiger
Teschet«t täglich, mit Ausnahme S-nntagS.
Expedition: Canzletberg, Sri. B. Rr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Aiessen.
Rr. 30. Donnerstag den 5. Febrnar
Amtsicher Theis.
„ rp • „ fiepen, am oi. Januar iv/4.
Betreffend: Kostenverzeichnisse wegen Beitreibung der Communalintraden vom IV. Quartal 1873.
Da» Gr«h her) «gliche Krci««nii Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Allendors a. d. Lahn, Allendors a. d. Lda., Alt-Buseck, Beuern, Daubringen, Groß-Linden, Klein-Linden, Sich, Mainzlar,Mödgen, Ruttershausen, Steinbach, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck.
Wir erinnern Sie an die Einsendung der rubricirten Kostenverzeichnisse binnen 8 Tagen.
v. R ö d e r.
• 84,007200 ■ 7,816000 , . 20,690000 „
■ 28,037800 , . 11,428778 , 36,, PioM o- oi ,
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Gießen, am 31. Januar 1874.
Das Groß herzogliche Rentamt Gießen
an fämmtlidje Bürgermeistereien des Bezirks.
Wir ersuchen Sie, in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen lassen zu wollen, daß die Forst- und Feldstrafen der "WB. Periode 1873, sowie die Jagd- und Fischereipächte für 1874 bis zum 15. Februar d. I. ohne Kosten hierher bezahlt werden können.
L y'n ck e r.
politischer Theis.
Sendschreiben
an einen deutschen Llschof des vaucanischen Concils von Lord Acton im September 1670.
(Fortsetzung.)
Zwei berühmte Häupter der Minorität besprachen die Lage mit einander in den ersten Tagen vom April, und ein Gutachten, welches Einer von Ihnen verfaßte, enthält das gemeinschaftliche Urtheil Beider. Es lautet sehr bestimmt: „Tie Freiheit des Concils besteht nicht mehr. Das öffentliche Recht der Kirche ist verletzt in einem Punkt, welcher, nach der Erklärung von mehr als Hundert Bischöfen, von der äußersten Wichtigkeit ist. — Diese Bischöfe erklär reu, daß die Geschäftsordnung dem Gesetz der Kirche widerspricht in der ent Wißenden Frage der Majorität. Denn jenes Recht hat von Nicäa bis Trient erklärt, daß die sichere und unbestreitbare Regel für dogmatische Ent- säeidungeu die moralische Einstimmigkeit ist, und nicht die Stimmen-Mehrheit- Unzählige Thatsachen bekräftigen den Protest. — Das Schema de Eide, 4 Cache! , von 20 Seiten, und Canones mit Anathemen, ist vertheilt worden nur 24 Stunden vor Eröffnung der Discussion. Man hat in fünf Viertelstunden über 47 Amendements gestimmt. — Man sollte eine Versammlung vertagen, hie in den Augen der Bischöfe und der Welt die Eigenschaften der Ordnung Md der Freiheit nicht mehr besitzt, in deren Ermangelung sie nicht ein Kon eil ist."
Im Protest vom 4. März wird dieses Princip von der Nothwendigkeit ter Stimmeneinheit für Glaubensdecrete der Kern des ganzen Concils genannt, ter entscheiden würde über Autorität und Gesetzlichkeit seiner Beschlüsse. Wenn jeher Zweifel über diesen Punkt nicht gehoben werden sollte, erklärten die Kischöfe, daß ihr Gewissen von einer unerträglichen Last erdrückt werden, und ter ökumenische Charakter des Concils nicht mehr gewiß sein würde. Da Seine Antwort erfolgte, und die Tragweite dieser Worte verkannt zu werden scheu, als bedeuteten sie nicht mehr als einen Zweifel und Ungewißheit über dss Recht der Majorität, so unternahm einer der Unterzeichner in einer be- Ähmten Rede ihren wahren Sinn zu constatiren: „Ein Concil, welches, mit Verachtung dieser Regel, versuchen würde, Dogmen durch Stimmen - Mehrheit zu desiniren, würde eo ipso das Recht verlieren, das Gewissen der katholi- fd)en Welt unter Androhung ewiger Strafen zu binden." ^Auch der Bischof |dii Chur in seinem Hirtenbriefe vom 7. Februar 1870 sagt pag. 5: „Gültig aber, d. h. die gesammte Kirche und alle Gläubigen verbindend, sind die Be- scklüsse dieser Versammlung nur dann, wenn sie einmüthig gefaßt sind, denn fcer heil. Geist offenbart sich nicht durch bloße Stimmen-Mehrheit, sondern durch schließliche Stimmeneinhelligkeit. Der heil. Geist erleuchtet auch nicht Ad führt in alle Wahrheit bloß einen Theil der Conciliums-Mitglieder, son- dun die Gesammtheit der in seinem Namen Versammelten.)
Ueber die andern Vorbedingungen eines dogmatischen Decrets belehrt As der Hirtenbrief aus Fulda: „Erörterungen finden da nicht statt, um den Gegner zu überwinden oder ein Sonder-Interesse zu fördern, sondern um die Wahrheit von allen Seiten zu beleuchten und nicht eher zu entscheiden a>S dis jede Schwierigkeit erledigt, jede Dunkelheit ausgehellt ist. Besonders wo <s sich um die ewigen Wahrheiten des Glaubens handelt, wird das Concil
auch nicht das Mindeste beschließen, ohne zuvor die Mittel der Wissenschaft I nut' der reiflichsten Ueberlegnug erschöpft zu habeu." Dasselbe wurde dann in .Rom, in der Januaradresse, ausdrücklich wiederholt. Und der Erzbischof von ^St. Louis schreibt, daß man einem Glaubcnsdecret nur dann zustimmen darf, lwenn alle Zweifel sich als grundlos erwiesen haben. Daß aber nicht jede ! Schwierigkeit erledigt, nicht jede Dunkelheit aufgehellt wurde, das beweist die Adresse vom 17. Juli. Die Opposition erklärt darin, daß ihre Ansicht von der Verwerflichkeit der Lehre unverändert bleibt, und selbst nach dem Schluffe der Debatte Bekräftigung erhielt. So konnte das Decret nicht einmal annähernd die Zustimmung aller Bischöfe gewinnen und das Dogma erschien als die Meinung einer Majorität. Tie Minorität aber hatte längst erklärt, daß ein Dogma, welches auf diese Weise definirt wird, und ein Concil, welches auf diese Weise definirt, nichtig und ungültig sind.
Ein solches Bild des vaticanischen Concils und seines Werks erhalten wir von Männern wie Schwarzenberg, Rauscher, Dupanloup, Haynald, Ket- teler, Cllfford, Purcell, Connolly, Darboy, Hefele, Stroßmayer und Kenrick. So richtet das Concil sich selber durch den Mund seiner fähigsten Mitglieder. Sie schildern es als eine Verschwörung gegen göttliche Wahrheit und Recht. Sie erklären, daß die neuen Dogmen weder von den Aposteln gelehrt, noch von den Vätern geglaubt wurden; daß sie seelenverderbliche Jrrthümer sind, im Widerspruch mit der ächten Kirchenlehre, gegründet auf Betrug, eine Schande für Katholiken. Mau sollte meinen, kein Urtheil könnte weniger zweideutig sein, keine Sprache offener, kein^Zeugniß competenter oder entscheidender für das Gewissen der Gläubigen. Ta scheint kein Zweifel mehr möglich über Ansicht oder Absicht der Minorität.
(Schluß folgt.)
Deutschland.
Darmjradt, 3. Februar. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 4 enthält: ,
1. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.
2. Bekanntmachung Großherzoglicher Commission für Post-Angelegenheiten, die Einführung des Kilometers als Entsernungsmaß im postdienstlichen Verkehr betreffend.
3. Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern für das Jahr 1874 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Neustadt.
4. Dlenstnachrichten. Se. Königs. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 5. December 1873 den Oberrechnungs-Probator 2. Cl., Ludwig Winter, zum Hofiheater- und Hofmusik-Lecretär, am 10. December den provisorischen Hofiheater-Hülfskassier, Georg Göbel, definitiv zum Hof- theater-Hülfskassier, am 13. December Den provisorischen Hoftheater-Hülfskassier, Wilhelm Schneider, zum Hostheater Canzlisten und am 17. December die Ans- hulfsniusiker Friedrich Weber und Adam Lehning zu Hofmnsikern zu ernennen ;


