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Kaizen
Preis vierteljährig 1 fl. 12 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 fr.
Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Aus» nähme MontagS.
Expedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Hiessen.
H«. RSI. Freitag den 3. Inti 1894.
flmtHdjer Theis.
~ Gießen, am 1. Juli 1874.
Betreffend: Die Ausführung der Verordnung vom 11. Juni 1874, die Ein-
Iheilung des Grosthcrzogthums in Kreise.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Allertshausen, Beltershain, Climbach, Gailshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Odenhausen, Qucckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangen- rod, Stockhausen, Weickartshain, Weiteröhain, Bellersheim, Bettenhansen, Bircklar, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf,
Muschenheim, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen, Rodheim, Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe und Villingen.
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sofort zugehen zu lassen.
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lld|l UI Veröffentlichung der Namen der Verstorbenen möglicherweise zu weiteren Ermittelungen führen könnte, so wird das fragliche Verzeichniß andurch zur öffent- * 1 . ' nnS »Aor>'»n Aon Ynosol>o oHi\a 9lnäpnnkt nßpr hip fu'pv iii WpDp ftpftpnbpn Nprsnnpn npßpti können, ntr entsnrechenden Anreiae
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1) Philipp Lambert, Sohn des Philipp Lambert und der Juliane geb. Nelis, angeblich ans Mainz, 63 Jahre alt, gestorben den 7. April 1870 in Guelma in Algier. 2) Catharine Fischer, Tochter des Ferdinand Fischer und der Catharine geb. Wairoldt, angeblich aus Darmstadt, 64 Jahre alt, gestorben den 7. Jauuar 1871 in Guelma in Algier. 3) Michel Fink, Sohn des Peter Fink und der Catharine Fischer, angeblich aus Darmstadt, 37 Jahre alt, gestorben den 17. Marz 1871 in Guelma in Algier. 4) Elisabeth Fink, Tochter des Adam Fink und der Catharine geb. Haesler, angeblich aus Darmstadt, 5 Jahr alt, gestorben den 29. November 1871 in Guelma in Algier.
Seitens der Französischen Negierung sind die Todesscheine der nachstehend verzeichueten, angeblich aus dem Großherzogthum stammenden Personen imitgetheilt worden, deren Geburtsort bis jetzt nicht ermittelt werden konnte, weil derselbe in den betreffenden Todesscheinen irrig bezeichnet ist. Da eine
v. Röder.
Nachdem Ihre Gemeinden durch die rubricirte Verordnung mit Wirkung vom heutigen dem Kreis Gießen zugetbeilt worden sind, beauftragen wir Sie, in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß die regelmäßigen Amtstage des hiesigen Kreisamts Dienstags und Mittwochs pattfinden, eilende Angelegenheiten aber selbstverständlich auch zu jeder anderen Zeit vorgebracht werden können.
Da der täglich (mit Ausnahme der Montage) erscheinende „Gießener 'Anzeiger" das Organ ist, in welchem unsere amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicktt werden, so empfehlen wir Ihnen, alsbald für Ihre Gemeinden auf dieses Blatt zu abonniren, damit aber im dienstlichen Verkehr, soweit er durch dieses Blatt vermittelt wird, keine Störung eintritt, haben wir den Verleger des letzteren angewiesen, Ihnen die von heute an erscheinenden Nummern
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lichen Kenntniß gebracht und werden Diejenigen, welche etwa Auskunft über die hier in Rede stehenden Personen geben können, zur entsprechenden Anzeige [bei uns nut dem Bemerken aufgefordert, daß. falls die Todesscheine nicht innerhalb 6 Monaten bei uns reclamirt werden, deren Rückgabe an die Französische s Regierung erfolgen wird.
Gießen, den 29. Juni 1874. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
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v. R öder.
«Borträge, fltmtinf«« auf btn
politischer Theis.
Deutschland.
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und vollständige Erfüllung aller andere Pflichten des Osficiers in sich. Wahre
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- tt Toül Ehrengerichte der Officiere im preußischen Heere ergangen, deren einführender, oder der Genossenschaft nachtheilig werden können, besonders von allen Aus- läE».7 ' Ian das Kriegsministerium gerichteier Allerhöchster Erlaß also lautet: _ Schweifungen, Trunk und Hazardspiel, von der Uebernahme solcher Verpflich
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gez. Wilhelm.
Ehre kann ohne Treue bis in den Tod, ohne unerschütterlichen Muth, feste Entschlossenheit, selbstverläugnenden Gehorsam, lautere Wahrhaftigkeit, strenge Verschwiegenheit, wie ohne aufopfernde Erfüllung selbst der anscheinlich kleinsten Pflichten nicht bestehen. Sie verlangt, daß auch in dem äußeren Leben des Osficiers ich die Würde ausdrücke, die aus dem Bewußtsein hervorgeht, dem Staude anzugehören, dem die Vertheidigung von Thron und Vaterland
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In der gleichfalls an das Kriegsministerium gerichteten Einleitung heißt es u. A.: Ich will, daß die heute von Mir vollzogene Verordnung über die
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Gesellschaften, deren Zweck nicht unantastbar und deren Rus nicht tadellos ist, sowie überhaupt von jedem Streben nach Gewinn auf einem Wege, dessen Lauterkeit nicht klar erkennbar ist, muß der Officier sich weit abhalteu. Sein Ehrenwort darf er nie leichtsinnig verpfänden. Je mehr anderwärts Lu^us und Wohlleben um sich greifen, umso ernster tritt an den Officierstand die Pflicht heran, nie zu vergessen, daß es nicht materielle Güter find, welche ihm die hochgeehrte Stellung im Staate und in der Gesellschaft erhalten haben und erhalten werden. Nicht nur, daß die kriegerische Tüchtigkeit des Osficiers durch eine verweichlichende Lebensweise beeinträchtigt werden könnte, sondern völlige Erschütterung des Grundes und Bodens, worauf der Officierstand steht, ist Die Gefahr, welche das Streben nach Gewinn und Wohlleben mit sich bringen würde. Je eifriger die Officier-Corps treue Kameradschaft und richtigen Corps- zcist Pflegen, um so leichter werden sie Ausschreitungen vorbeugen, auf Abwege gerathende Kameraden in die richtigen Bahnen zurückleiten, unnütze und unwür-
anvertraut ist. Der Officier soll bestrebt fein, nur diejenigen Kreise für seinen Umgang zu wählen, in denen gute Sitte herrschend ist, und darf am wenigsten an öffentlichen Orten aus dem Auge lassen, daß er nicht blos als gebildeter ,Mann, sondern auch als Träger der Ehre und der gesteigerten Pflichten seines , Standes austritt. Von allen Handlungen, welche dem Rufe des Einzelnen
die Armee zu veranlassen.
Berlin, den 2. Mai 1874.
Ich befehle hiedurch unter Aufhebung aller bisherigen Bestimmungen über hingen, mit denen auch nur der Schein unredlichen Benehmens verbunden sein das ehrengerichtliche Verfahren, daß von jetzt ab die von Mir am heutigen könnte, von hazardmäßigem Börsenspiel, von der Theilnahme an Erwerbs- Tage vollzogene Verordnung über die Ehrengerichte der Officiere in Kraft tre- ......».m- — °°-c in
V ten soll. Die Wahl der Ehrenräthe für die Ehrengerichte über Hauptleute, fj Rittmeister und Snbaltern-Officiere hat jedoch da, wo ein Ehrenrath schon be- steht, erst am 1. September d. I. oder an einem der nächstfolgenden Tage 1 zum ersten Male stattzufinden, und sind diejenigen ehrengerichtlichen Untersnchnn- 7 gen, in welchen das förmliche Verfahren bereits angeordnet ist, möglichst be- schleunigt da zu Ende zu führen, wo sie eingeleitet wurden. Sollten in ein- "I jt zelnen Fällen über die Zuständigkeit der Ehrengerichte oder über die Auslegung \ und Anwendung der Vorschriften über die Behandlung der ehrengerichtlichen ^ Angelegenheiten Zweifel entstehen, so haben die commandirenden Generale die- selben zu erledigen, nöthigenfalls darüber unmittelbar Meine Entscheidung eiu- zuholen. Das Kriegsministerium hat hiernach die weitere Bekanntmachung an
Gießen, 2. Juli. Es ist nunmehr definitiv festgestellt, daß die neue Ehrengerichte der Officiere in Meinem Heere in dem Geiste verstanden und an- Berlin-Wetzlarer Bahn die hiesige Stadt nicht berührt, wie man längere Zeit gewendet wird, der Mein Heer von Alters her ausgezeichnet hat. Ich erwarte hier hoffte! sondern vom sog. Ebsdorfer Grunde direct an Fronhausen vorbei daher von dem gesammten Officier-Corps Meines Heeres, daß ihm, wie bis- arif Krofdorf und Garbenheim zugeht. Wie man hört, soll der seitherige her, so auch in Zukunft, die Ehre das höchste Kleinod sein wird, dieselbe rem Bahnhof der Main-Weser-Bahn zu Fronhausen etwas mehr südlich nach und fleckenlos zu erhalten, muß die heiligste Pflicht des ganzen Standes wie Schloß Friel elbausen zu verlegt und beide Bahnhöfe dann in der ü)iähe der des Einzelnen bleiben. Die Erfüllung dieser Pflicht schließt die gewissenhaste Bahn zusammengelegt werden. Im Laufe des Sommers und Herbstes wird *“ nx CTT>*L*"
über den Ankauf der Ländereien unterhandelt unb danach der Ban der Bahn begonnen werden. Für unsere Stadt bringt diese Umgehung ihre großen Nach- wEklN SHlheile mit sich, welche sich aber, da eben in Berlin das entscheidende Wort zanQji gesprochen wurde, trotz aller Petitionen nicht abwenden ließen.
I Berlin, 30. Juni. Das Vorgehen gegen die socialdemokratischen Vereine scheint auf einer allgemeinen Regierungsanordnung zu beruhen. Die ^Boss. Ztg." will in Erfahrung gebracht haben, daß an sämmtliche Staatsan- ■--- ! walte in Preußen die strikte Ordre ergangen sei, die socialdemokratische Partei-
' beweaung anf's Sorgfältigste zu überwachen und überall, wo sie die Grenzen des Gesetzes überschreiten 'sollte, nachdrücklich und unverzüglich einzuschreiten.
Berlin, 30. Juni. Kürzlich ist eine kaiserliche Verordnung über die
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