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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen.

Nr. L2S. Mittwoch ocn 3. Juni tMTÄ.

fl m t (i dj e r ST f) e i (. Bekanntmach n n g. Der landwirthschaftliche Bezirksverein Gießen wird

Lamstag den <». Juni l I., Vormittags 10 Uhr beginnend, in dem Lonyffchen Bierkeller, zwischen dem Neustädter und Seltersweger Thore, eine Generalversammlung halten, zu welcher alle Mitglieder des Vereins und sonstige Freunde der Landwirthschaft, insbesondere die Herren Ortsvorstande und Lehrer eingeladen werden.

Tagesordnung:

1) Vorlage der Rechnung pro 1873;

2) Verwendung der dem Verein zustehenden Mittel pro 1874;

3) Mittheilungen des Herrn Professor Dr. Thaer über das Versuchsfeld des landwirthschaftlichen Instituts zu Gießen;

4) Vortrag des Herrn Professor Dr. Pflug über die thierärztliche Nothhülfe bei Schwergeburten;

5) Verschiedene Mittheilungen.

Sollten einzelne Mitglieder noch weitere Gegenstände zur Berathung in Vorschlag zu bringen haben, so wird gebeten, dies vor Beginn der Ver­sammlung dem Unterzeichneten mitzutheilen.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, den in ihren Gemeinden wohnenden Mitgliedern des Vereins von dieser Einladung Kenntlich zu geben. Gießen, den 30. Mai 1874.

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen, v. Röder.

Gießen, am 1. Juni 1874.

Betreffend: Unterricht der schulpflichtigen Kinder.

Die Großherzogliche Krcis-Schul-Commissiott Gießen

an lammtliche Schulvorstände des Kreises.

Da bei den Ständen Seitens der Abgeordneten Schaub und Landmann ein Antrag gestellt worden ist, die Privat-Blinden anstatt zu Friedberg zur Staatsanstalt zu erheben, oder sie wenigstens aus Staatsmitteln zu unterstützen, )"o jft es von Wichtigkeit, zu wissen:

1) ob und wie viele blinde schulpflichtige Kinder die Ihnen unterstehenden öffentlichen Schulen besuchen, oder nur Privatunterricht erhalten;

2) welche Fortschritte diese und jene machen, welche Stufe der Bildung sie erreichen, ob und in wie weit dieselben hinter den vollsinnigen Kindern Zurückbleiben und

3) ob für die blinden schulpflichtigen Kinder und die aus der Schule entlassenen Blinden bis zum vollendeten 20. Lebensjahr deren Aufna hme in eine Blindenanstalt wünschenswerth erscheint, um sie auch durch Unterricht in Handarbeiten und in andern ihrer Befähigung entsprechenden Geschicklichkeiten wenigstens einigermaßen in den Stand zu setzen, sich demnächst der Gesellschaft nützlich zu machen und nicht zur Last zu fallen.

Da wir über den fraglichen Gegenstand alsbald Großherzoglicher Oberstudien-Direction Vorlage zu machen haben, so beauftragen wir Sie, binnen 8 Tagen die Beantwortung obiger Fragen an uns einzusenden.

v. Röder.

Gießen, am 1. Juni 1874.

Das Großherzogliche Rentamt Gießen

an sämmtliche Großherzoqlicben Bürgermeistereien de§ Bezirks.

Wir ersuchen Sie, in Ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen, daß die Forst- und Feldstrafen von der II. Periode Anz eigen vom 20. Januar bis 20. März 1874 vom 1. bis 15. d. Mts. ohne Kosten hierher bezahlt werden können.

L y n ck e r.

politischer Theis.

niste in Bestungen wurde möglichste Abhülfe zugesagt; Abg. Schröder stellte eine Interpellation über die Tarif-Verbältniste auf den Eisenbahnen folgenden

Inhalts:

In den meisten deutschen Staaten scheint sich eine Erhöhung der Personen- Tarife für die Eisenbahnen vorzubereiten, wie auf Grund des Art. 45 der Reichsverfastung eine Aenderung des Tarifwesens für den Gütertransport auf den deutschen Eisenbahnen in Aussicht steht

Man hört, daß auch für einzelne Bahnen im Großherzogthum Hesten Personen- und Güter-Tariferhöhungen bestimmt in's Auge gefaßt werden. Meine ergebene Anfrage an Großh. Regierung geht deshalb dahin:

1) Ob und für welche Bahnen in Hesten Tarif-Erhöhungen dem­nächst eintreten sollen, nach welchen Normen und welchen Sätzen dies geschehen wird?

2) Ob Großh. Regierung, soweit es sich hier um Privat-Eisenbahn- Gesellschaften handelt, gewillt ist, dabei auf die von Seiten des

TI fCrfiCnnh i1 3l,Ii d. I. ins Leben treten und gleichzeitig mit den Vorbereitungen zu den

-UCUlJUjlullO. Stadtverordneten- und Gemeinderathswahlen begonnen werden. Auch die Vor-

Darmstadt, 29. Mai. Noch immer wiederholt sich in einigen Tages-lagen wegen der Kirchengesetze sind nun soweit vorbereitet, daß deren Berathung blättern der Ausdruck der Verwunderung und selbst der Beunruhigung wegen im Gesanimtministcrium voraussichtlich in nächster Woche statlfinden wird, des Umstandes, daß die mit den beiden Kammern vereinbarten Verwaltungs- Ebenso steht die Vorlage des Entwurfs eines umfassenden Berggesetzes in

daß den Ständen eine Einflußnahme auf die neue Kreiseintheilung insoweit' zustehen müsse, als es sich um finanzielle Gesichtspunkte handelt, also namentlich, auf die Zahl der künftigen Kreise. Daraus folgt aber von selbst, daß die! Publikation der neuen Gesetze nicht eher erfolgen kann, als bis die neue! Kreiseintheilung publicirt ist, und daß die neue Kreiseintheilung nicht eher publicirt werden kann, als bis die Stände ihre Zustimmung zu der in dem Nachtragsbudget vorgesehenen Zahl von 18 Kreisen ertheilt haben werden. Uebrigens ist Alles soweit vorbereitet, um die Publication der neuen Kreis- eintheilung und an diese anschließend die Publication der Verwaltungsgesetze und des Schulgesetzes nicht nur, sondern auch die zu deren Ausführung erfor­derlichen Verordnungen und Instructionen eintreten lasten zu können, sobald^ die Stände den betreffenden Bestimmungen des Nacktragsbudgets zugestimmt haben werden. Wenn dieß, wie zu hoffen, noch in der ersten Hälfte beß, Monats Juni geschehen wird, so wird die neue Kreiseintheilung mit dem

gesetze und das Schulgesetz noch nicht verkündigt worden sind. Man kann allernächster Zeit bevor. Es wird daraus erhellen, daß die Regierung in der nur erstaunt sein über solche Kundgebungen. Jedem, welcher dem politischen ihr durch die Zeit der Reichstagssitzungen gewährten Frist nichts weniger als Leben unseres Landes in dem letzten Jahre gefolgt ist, kann nicht unbekannt unthätig gewesen ist, daß aber der Natur der Dinge nach die Ergebnisse ihrer geblieben sein, daß Regierung und Kammer darüber einverstanden waren, daß, Arbeiten nicht früher an die Oeffentlichkeit treten konnten. (D. Ztg) vor der Einführung der vereinbarten Gesetze eine veränderte Kreiseintheilung^ Darmstadt, 1 Juni. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer, in dem Sinne der Verminderung der Zahl der Kreise stattfinden sollte, welche»welcher der zweite Präsident, Georgi, präsidirte, wurden verschiedene neue der Disposition der neuen Gesetze, wonach die Aenderung von Kreisgrenzen!Recommunicationen der ersten Kammer und Eingaben verlesen- Auf eine frü- nur durch Gesetz erfolgen soll, noch nicht zu unterliegen hat. Nicht minder»here Interpellation des Abg. Heinzerling bezüglich der Einquartirungs-Verhält- muß es bekannt sein, daß Regierung und Stände darüber einverstanden waren ,rr ~ " *" r