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Preis vierteljährig 1 fl. 12 fr. mir Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 fr.

Gießener Anzeiger.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme MontagS.

Expedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Anis Hiessen.

M». «8L. Mittwoch den 2. Decemder

&mtsicher TheiL

Bekanntmachung.

Nach Allerhöchster Verordnung vom 3'1. August d. I. Negierungs-Blatt Nr. 43 wird für den Verkehr bei den öffentlichen Kaffen und für den allgemeinen Verkehr des Großherzogthums vom 1. Januar 1875 an die Reichsmarkrechnnng eingeführt.

I" Folge davon ist dann auch durch Bekanntmachung Großherzoglichen Finanz-Ministeriums vom 14. l< M. publicirt worden, daß vom 1. October d. I. an die Umwechslung der Münzen süddeutschen Gepräges gegen Reichsmünze, oder gegen solche des Thalerfußvs außer bei der Hauptstaatskaffe, auch bei sämmtlichen Grohherzoglichen Rentämtern, Ober-Einnehmereien und Districts-Emnehmereien stattfinden kann.

Mit der Einziehung der Zweiguldenstücke, Einguldenstücke, Halbguldenstücke u*b Sechskreuzerstücke ist bereits seit längerer Zeit begonnen, bezüglich der Ersteren sogar durch Bundesbeschluß bestimmt worden, daß solche vom 1. September 1874 an nicht ferner mehr als gesetzliches Zahlungsmittel gelten sollen, daß dieselben vielmehr nur noch bei den vorhergenannren fiscalischcn Kassen bis Ende 1874 für Rechnung des deutschen Reichs sowcbl in Zahlung angenommen, als auch gegen Reichsmünzen und Münzen des Thalerfllßes umgewechselt werden können.

Vom 1. Januar 1875 an kann sonach bei den öffentlichen Kassen weder damit Zahlung geleistet werden, noch Nmwechselung stattfinden.

Unter dem Bemerken, daß hiernach die Zweiguldenstücke, sowie die übrigen oben benannten Münzen bei den erwähnten Kassestellen jederzeit umge­wechselt werden können, werden die getroffenen Anordnungen behufs Abwendung von Nachtheilen für das Publikum zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Gießen, am 26. September 1874. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Röder.

Gießen, am 29. November 1874.

politischer Theis

als die Ursache seines Leidens angegeben wird, kann sich daS Leben des Kran­ken wohl noch einige Zeit verlängern, wird aber schwerlich mehr lange sich ausdehnen.

an sammtliche Großherzoglichen Bürgermeistereien des Bezirks.

Wir ersuchen Sie, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zn lassen, daß die Forst- und Fcldstrafcn von der V. Periode 1874 (Frevelanzeigcn vom 20. Juli bis 20. September I. I.) vom 1. bis zum 15. nächste» Monats ohne Kosten hierher bez ahlt werden können. ___________________________________ L Y n ck e r.

nplltrrfifnnh M .kral'Oele, eine Erhöhung der Biersteuer, eine Reichs-Gewerbe- und eine

* * «umfassende Reichs-Stempelsteuer.

. . November. Bei den landständischen Verhandlungen- Berlin, 29. November. DieNat.-Ztg." schreibt:Nach ü'berein-

Berlin, 29. November. Behufs Annahme eines einheitlichen Zeichens fürMark" hat der Bundesrath beschlossen, sich im amtlichen Verkehr bei Ab­kürzungen des WortsMark" des Zeichens M. zu bedienen.

Bsrlin, 29. November. Wie verlautet, beabsichtigt Gras Arnim zum Tage der Gerichtsverhandlung sich krank zu melden, so daß Richter und Zeu­gen unverrichteter Sache nach Hause geschickt werden würden. Die Taktik würde ziemlich verfehlt sein, denn entweder verhandelt der Gerichtshof in con­tumaciam , und dann natürlich ohne Zulassung eines Vertheidigers, oder er verfügt die sofortige Uebersührung des Angeschrldigten in die Krankenabtheilung der Stadtvogtei, um dort seine Heilung überwachen zu laffen. Keine dieser Alternativen dürfte zweckentsprechend sein.^

Berlin, 30. November. Die Provinz Berlin wird gutem Vernehmen nach bestehen aus dem Kreis Charlottenburg nebst den umliegenden Ortschaften, dem Landkreis Berlin (zusammengesetzt aus den übrigen um Berlin herumlie- genden Ortschaften bis exclusive Köpenick) und dem Stadtkreis Berlin. ^dr General * Lieutenant v. Wildenbruch, früherer langjähriger Gesandter in

^arnniaor, novemver. Bei den landstandlschen Verhandlungen? Berlin, 29. November. DieNat.-Ztg." schreibt: Nach überein- uber das letzte Budget und namentlich das sogenannte Nachtragsbudget, welches stimmenden Nachrichten soll der Gesundheitszustand des Er-Kurfürsten von Neffen rm Wesentlichen eme Ausbesserung sammtllcher Beamtengehalte um ein Sechstheil ein hoffnungsloser sein, so daß seine Auflösung in nicht ferner Zeit als bsvor- zum Gegenstand hatte, traten in der zweiten Kammer eine Anzahl von Ver- stehend anzusehen ist. Derselbe hat seine Kinder nach Prag zu sich berufen langen hervor, welche zum ^.heil eme Vereinfachung des Verwaltungsorganismus nm sie noch einmal zu sehen. Da Appetitlosigkeit in Folge von Altersschwäche überhaupt und eine Verringerung des Beamtenpersonals, zum Theil eine gleich-- r 1 3 n - - - - ---- - -

mäßigere Ftxirung der Gehalte im Auge hatten. Wir gedenken hier nicht auf diese Fragen im Breiteren zurückzukommen, zu denen meist die Großh. Regierung sich entgegenkommend verhalten hat, indem wir wohl wissen, daß solche mit­unter recht schwierige Arbeiten sich nicht auf den Knien abbrechen lassen und daß man mehr als zuviel verlangen würde, wollte man der Großh. Regierung zumuthen, die auf anderen Feldern in kurzer Zeit recht viel geleistet har, alle ständischen Desiderien schon jetzt gerecht geworden zu sein. Wenn wir aus nachstehenden Punkt aufmersam machen, so geschieht das auch nur darum, weil er in der zweiten Kammer der Landstände weniger scharf berührt wurde, als andere Punkte, obwohl solche uns gerade nicht von größerer Bedeutung zu sein scheinten. Wir nennen das Diätenwesen oder die seiner Zeit von der Regierung zugesagte Revision desselben und den Erlaß eines neuen Reglements über die außerordentlichen Gebühren der Beamten. Der jetzige Zustand ist nicht blos ein durchaus veralteter, sondern birgt auch eine ganze Anzahl von Un- gleichheiten und Unbilligkeiten in sich, die wohl ganz sicher zum großen Theil daraus erwachsen sind, daß das eine Ministerium für die Beamten seines Ressorts anders verfahren har, wie das andere Ministerium. So ist z. V. das Ministerium des Innern durch Einführung der Schulinspectoren ver-> ............. v.

anlaßt worden, deren außerörtliche Gebühren festzusetzen und hat solche wieiKonstantinopel,^Vft^gejtan aePoTben.' v

wir meinen zeitgemäß einschließlich der Transportvergütung auf 10 Reichs-j Berlin, 30. November. Die , Nordd. Alla. 'AtaJ* dementirt die in nnTi cTTi,ti/, o er | a > . 31ö-" am 27. d. enthaltenen Angaben über Personalien des

mc»tv andere Beamte, und zwar Beamte höherer Stellung, täglich nur 3 fl,!auswärtigen Amtes und erinnert an die Verbreitung ähnlicher Unwahrheiten Traten und 1 fl. 30 kr. ^ra^portvergutung, zu^mmen also 4 fl. 30 fr. oder über die höchsten Beamten des Reflorts durch denselben Berliner Correspon- 1 fl. 20 kr. weniger als die Schulinspectoren. Man hört darum in Beamten- deuten der ^Allg. Ztg." kreisen immer häufiger den Wunsch äußern, daß dem jetzigen unhaltbaren Zu- Posen, 30. November. DiePosener Ztq.« meldet als authentisch- stand recht bald durch ein neucS, zeitgemäßes Drätenreglement ein Ende gemach: Graf Arnim hat den hiesigen Rechts-Anwalr Dcckhorn neben dem Rechts-An­werden möge. walt Munkei zu seinem Vertheidrger gewählt. Dockhorn hat bereit« mit

Derltn» 29. November. In der vom Magistrat und dem Consistorium Arnim conserrrr und reist heute wiederum nach Berlin

den Altkatholiken bewilligten hiesigen evangelischen neuen Krrche fand heute Vor- München, 29 November. Der Landtags-Abgeordnete Pfarrer Mahr "'"ag 8 Uhr der «ste altkathvlstche Gottesdienst statt. Profesior Weber aus ist wegen Beleidigung des BezirksgerichtS-Arztes Bachmeier und des Sanbnfc Dreolau hielt die Messe und Commumon. In semer Predigt über Römer 13 ters Dennerlew. beide in Ebermannstadt, begangen durch die Presse, vom hob er hervor daß d,e altkatholische Bewegung bezwecke dem Staate zu geben,!Schwurgericht zu 8 Monaten Gefängniß und Tragung aller Kosten verurtheilt was des Staates, und der Kirche, was der Kirche sei. Dem Gottesdienste worden. Di, Verhandlung endete erst Nachts nach 12 Uhr wohnten 300 Personen, der Communion 20 Mitglieder der Gemeinde bei. f München, 30. November. Der Redakteur desBayer. Vaterlands

Berlin, -November. Bei Feststellung der D^tricular.Beiträge fur^Dr. Sigl, wurde heute, da er persönlich nicht erschienen war, ohne Zuziehung 1875 tm Berklärte sich der großh. sächsische Bevollmächtigte beauf- von Geschworenen vom Gerichtshöfe in contumaciam d?r verläumderischen Be- ttagt, rückfichtlich der finanzpolitisch bedenklichen Steigerung der Matricular-! leidigung des Fürsten Bismarck durch die Behauptung, das Attentat in Kissin- Bettrage dem dringenden Wunsche Ausdruck zu geben, daß noch vor der Anf-igen sei nur eine Komödie gewesen, schuldig erklärt und zu zehnmonatlicker stellung des Etats für 1876 auf neu- finanzielle Quellen für das Reich ernstlich Gefängnißstrafe verurtheilt. Der Staats-Anwalt hatte fünfzehn Monate Bedacht genommen werde, und bezeichnete als solche die Tabaksteuer, Zoll auf'beantragt.